Fahrerlaubnisbehörde öffnet ab 25. Mai 2021 wieder schrittweise

 

Der Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde, Straße des Friedens 9a in Döbeln, ist ab Dienstag, 25. Mai, innerhalb der regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes auch ohne Terminvereinbarung wieder möglich.

Innerhalb der regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes wird das Terminsystem der Fahrerlaubnisbehörde schrittweise wieder durch das „walk-in System“ abgelöst. Ab 01.07.2021 werden dann keine Termine mehr vergeben werden, um die aufwendige Telefon-Terminvergabe wieder in Bearbeitungskapazität wandeln zu können. Die bereits vereinbarten Termine behalten ihre Gültigkeit.

Öffnungszeiten:

Di, Do    09:00 bis 12:00 Uhr        und 13:00 bis 18:00 Uhr (17:30 Uhr Annahmeschluss)

Fr            09:00 bis 12:00 Uhr

Den Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde regeln Security-Mitarbeiter, Grundvoraussetzung ist die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Besucher müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP oder FFP2) tragen und den Erfassungsbogen zur gegebenenfalls erforderlichen Infektionskettenverfolgung ausfüllen.

Zutritt zu den Wartebereichen wird unter Berücksichtigung der Abstandsregeln für die im Wartebereich möglichen Plätze gewährt. Das sind in der Hauptstelle Döbeln maximal 10 Personen, Begleitpersonen müssen bitte vor dem Gebäude warten.

Aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen, insbesondere der Entzerrung der Besucherströme zur Einhaltung der Mindestabstände und zur Vermeidung von Begegnungsverkehr, kann es zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten kommen.

Es wird um Verständnis gebeten, dass insbesondere in der Übergangsphase bei sehr hohem Publikumsandrang der Annahmeschluss vorverlegt und die Vergabe von Wartetickets vorzeitig gesperrt wird.

 

Vorab-Information: Kfz-Zulassungsbehörde öffnet wieder ab 7. Juni 2021 und wechselt vom Terminsystem wieder in das „walk-in-System“

Der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde ist ab 7. Juni 2021 an den drei Standorten in Mittweida, Döbeln und Freiberg unter Beachtung der Corona-Regelungen und der Kapazitäten der Kfz-Zulassungsbehörde wieder im „walk-in-System“ möglich.

Die Online-Terminvorbereitung und das i-Kfz-Verfahren sind darüber hinaus weiterhin möglich. Alle bis einschließlich 4. Juni 2021 vereinbarten telefonischen Termine werden im bisherigen Verfahren bearbeitet. Ab 7. Juni 2021 werden keine telefonischen Termine mehr vergeben.