Corona-Lage vom 26. Mai 2021
Nachweis an Genesene verschickt
Das Gesundheitsamt des Landkreises Mittelsachsen hat bisher ca. 20.000 Nachweise an Genesene verschickt. Wer von der Testpflicht befreit werden möchte, benötigt den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), um sich zum Beispiel vor einem Friseurbesuch nicht testen lassen zu müssen. Der PCR-Test muss mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate zurückliegen und die Person darf keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Hinweis: Einen Nachweis erhalten nur die Personen, die einen positiven PCR-Test hatten. Schnelltests zählen nicht.
Der Nachweis kann auch digitalisiert werden. Bürger müssen dafür die App schnelltest.click aufs Smartphone installieren und damit den QR-Code vom Genesenennachweis scannen. Geschäfte und Restaurants können mit der gleichen App den Nachweis scannen.
Schulen und Kitas öffnen wieder, Termineinkaufen wieder möglich
Im Landkreis Mittelsachsen dürfen die Schulen ab Donnerstag den 27. Mai wieder im Wechselunterricht und die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit fünf Werktagen unter 165. Nach der „Bundesnotbremse“ können danach am übernächsten Tag die Einrichtungen wieder öffnen. Ab Donnerstag den 27. Mai ist im Einzelhandel wieder das Termineinkaufen (Click & Meet) zulässig. Für „Click & Meet“ ist eine Terminreservierung im jeweiligen Geschäft notwendig, Kontaktdaten müssen angegeben und ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.
Informationen vom Freistaat
Normaler Schul- und Kitabetrieb unterhalb 50er Inzidenz möglich
Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung welcher ab 31. Mai gelten wird. Der Schwellenwert muss im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Dann gilt Regelbetrieb am übernächsten Tag.
Regelbetrieb für Schulen bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann. In der Grundschule kann der Fokus in Eigenverantwortung der Schulen weiterhin auf die Kernfächer gelegt werden, um die Grundlagen zu sichern. In Kindertageseinrichtungen ist auch wieder Regelbetrieb entsprechend der Pädagogischen Konzeption möglich.
Schulfahrten sind weiterhin unzulässig, sollen aber mit der nächsten Corona-Schutz-Verordnung ab dem 14. Juni wieder möglich gemacht werden.
Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes bleibt die zweimalige Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten, bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.
Alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bleiben wie bisher bestehen.
Touristische Reisen wieder erlaubt
Grundsätzlich sollen mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, welche dann ab dem 14. Juni 2021 in Kraft tritt, Übernachtungsangebote nach vorheriger Terminbuchung, Kontakterfassung und tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthaltes bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder zulässig sein.
Zudem sollen ab dem 14. Juni 2021 bei einer Inzidenz unter 100 auch touristische Reisen wieder erlaubt sein. Darunter zählen unter anderem Seilbahnen im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischer Bahn- und Busverkehr sowie Flusskreuzfahrten. Auch hier muss ein Hygienekonzept vorliegen und Kontakterfassung stattfinden. Besucherinnen und Besucher müssen zudem einen tagesaktuellen Test vorweisen.