Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update vom 11. Juni 2021

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Landkreis Mittelsachsen wurde am Donnerstag, d. 10.6.2021, bekanntgemacht, dass die täglich vom Robert Koch-Institut errechneten Werte an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Wert von 50 Neuinfektionen für den Landkreis Mittelsachsen unterschritten hat. Demnach gelten im gesamten Landkreis aktuell die Lockerungen, welche mit der Inzidenz von 50 einhergehen (siehe Update vom 28.5.2021).

In der Stadt Roßwein liegt der Inzidenzwert zum 10.6.2021 bei 13,3 und im Landkreis Mittelsachsen mit 29,3 deutlich unterhalb der 35-Inzidenzgrenze. Werden nunmehr diese Werte die nächsten sieben Tage gehalten, treten die nun beschlossenen Erleichterungen der 35er Inzidenzgrenze auch für den Landkreis Mittelsachsen ein.

Mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kehrt auch ein Stück Normalität für uns alle zurück. Die Landesregierung hat am 8. Juni 2021 weitere Erleichterungen beschlossen, die ab 14. Juni 2021 gelten werden. Die neue Inzidenzzahl/Inzidenzschwelle für weitere Lockerungen ist die 35.

Die beschlossenen Lockerungen gelten somit noch nicht für den Landkreis Mittelsachsen ab einer Inzidenz von 35, welche noch nicht erreicht wurde.

Lockdown-Dauer: Der Lockdown soll um gut zwei Wochen, vom 14. bis 30. Juni 2021, verlängert werden – allerdings wird es zahlreiche Lockerungen geben. So fällt in vielen Bereichen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 die Testpflicht weg. Voraussetzung ist, dass die Infektionszahlen an sieben aufeinander folgenden Tagen, also 5+2-Regel, unterhalb des Inzidenzwertes 35 liegen.

Kontaktbeschränkungen: Sinkt die Inzidenz unter 35, werden Familien-, Vereins- und Firmenfeiern „in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen“ mit bis zu 50 Personen gestattet. Laut Sozialministerium dürfen diese auch zu Hause stattfinden – wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht. Bislang können bei einer Inzidenz unter 50 zehn Personen ohne Einschränkungen zusammenkommen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände. Diese Grenze gilt weiterhin, auch bei einer 35er-Inzidenz für private Treffen (Besuche, gemeinsames Grillen usw.). Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Geimpfte sowie Genesene werden jeweils nicht mitgerechnet.

Kitas und Schulen: Unterhalb einer 100er-Inzidenz wechseln Schulen in den Normalbetrieb (bislang 50). Die Maskenpflicht fällt im gesamten Schulgebäude weg, wenn die Inzidenz unter 35 sinkt – allerdings kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum Beispiel auf Gängen, schulintern vorgeschrieben werden. Dagegen bleibt die Testpflicht (zwei Mal pro Woche für Schülerinnen und Schüler sowie sämtliches Schulpersonal) zunächst bestehen. Außerdem sind wieder Klassenfahrten innerhalb Deutschlands erlaubt.

Gastronomie: Unterhalb einer Inzidenz von 35 ist sowohl im Außen- als auch im Innenbereich kein Corona-Test mehr vorgeschrieben. Draußen wird auch die Kontakterfassung gestrichen. Kantinen und Mensen dürfen unterhalb einer 50er-Inzidenz öffnen – ohne Testpflicht.

Freizeit: Hallen- und Spaßbäder sowie Wellnesszentren dürfen unterhalb einer 50er-Inzidenz (an sieben aufeinander folgenden Tagen) und mit tagesaktuellem Test wieder öffnen. Sinkt die Inzidenz unter 35, entfällt die Testpflicht. Das Gleiche gilt unter anderem für Indoorspielplätze, Zirkusse und Spielhallen. Dagegen dürfen Saunen erst unterhalb eines 35er-Grenzwertes wieder besucht werden, allerdings nur mit tagesaktuellem Test. Diese Regelung gilt ebenfalls für Clubs und Diskotheken, welche wieder öffnen dürfen, sobald der 35 Inzidenzwert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen erreicht wurde. Ein zusätzliches Hygienekonzept wird benötigt. Bereits unterhalb des 50 Inzidenz-Schwellenwertes sind Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen möglich (Hygienekonzept, Tests).

Tourismus: Ab 14. Juni 2021 sind bereits bei einer Inzidenz unter 100 touristische Reisen wieder erlaubt. Darunter zählen Seilbahnen im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschifffahrt, touristischer Bahn- und Busverkehr sowie Flusskreuzfahrten. Auch Hotels und Pensionen dürfen unter einer 100er-Inzidenz wieder Gäste empfangen. Kongresse, Tagungen und Messen sind ebenfalls möglich.

Sport: Im Sportbereich fallen unterhalb einer 35er-Inzidenz die Begrenzungen zu den Personenzahlen weg. Außerdem werden „Außenanlagen“ und „Außensportanlagen“ gleichgesetzt, was für die Trainingsgruppen eine gute Nachricht darstellt. Auch die Testpflichten entfallen, sobald die Infektionszahlen unter die Grenze von 35 sinken.

Notbremse: Neu eingeführt wird eine weitere Notbremse: Galten bislang 1300 Corona-Patienten auf Normalstationen in Sachsen als ausschlaggebend, soll nun ebenfalls für belegte Intensivbetten eine Obergrenze (420) entscheidend sein. Steigen die Belegungen der Intensivbetten über diesen Wert (420-sachsenweit) wird es wieder Verschärfungen geben.

Maskenpflicht: Sie soll selbst dann im Freien fortbestehen, wenn der Abstand von anderthalb Metern nicht einzuhalten ist.

Mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kehrt für uns alle wieder ein Stück Normalität ein. Hoffen wir, dass die Inzidenzzahl sich weiterhin stabil unter der 35er Grenze einpegelt. Die Sommermonate mit vielen Freizeitangeboten liegen nun vor uns und warten darauf, dass wir diese wieder rege nutzen.

Bei aller Euphorie über die nun baldigen Lockerungen und Erleichterungen – bitte halten Sie sich, wann immer notwendig, an die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Atemschutz). Mit Vorsicht, Rücksichtnahme und ausreichend eigenem Schutz können wir alle gemeinsam einen erneuten Anstieg der Inzidenzzahlen verhindern.

Bitte bleiben Sie gesund und genießen Sie den Sommer.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister