Weitere Lockerungen wegen geringer Inzidenz

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Seit fünf Werktagen hintereinander liegt die Inzidenz im Landkreis Mittelsachsen unter 50. Damit greifen ab Freitag, d. 11.6.2021, weitere Lockerungen. Die notwendige Bekanntmachung wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen veröffentlicht.

Bei den Kontaktbeschränkungen dürfen jetzt auch in geschlossenen Räumen 10 Personen zusammenkommen, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unberücksichtigt bleiben.

Die Innengastronomie kann mit Kontakterfassung für Besucher geöffnet werden. Sollten dort Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen, bzw. nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Übernachtungsangebote sind nach vorheriger Terminbuchung und mit Kontakterfassung sowie tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthalts möglich.

Bei Beerdigungen und Eheschließungen sind jetzt bis zu 50 Personen zulässig, wobei die Testpflicht bzw. der Nachweis über Genesung oder Impfung unberührt bleibt.

Außerdem ist Kontaktsport auf Innensportanlagen mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test bzw. dem Nachweis einer Genesung oder Impfung und mit einer entsprechenden Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss. Dies gilt nicht für genesene oder geimpfte Personen. Definition Genesene: Der positive PCR-Test darf nur ein halbes Jahr zurückliegen und muss mindestens 28 Tage her sein.

Information des Kultusministeriums:

Normalbetrieb für Schule und Kita im Landkreis Mittelsachsen und Erzgebirge

Aufgrund stabiler Sieben-Tage-Inzidenz unterhalb von 50 können Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mittelsachsen ab Freitag (11. Juni 2021) wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Hier greift die neue Schul- und Kita-Verordnung, die den Regelbetrieb ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 ermöglicht.

Damit kann wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und ohne Teilung der Klassen stattfinden.

Auch in Kindertageseinrichtungen ist wieder ein Regelbetrieb entsprechend der pädagogischen Konzepte möglich. Laut der neuen Regelungen in der Kita- und Schulverordnung kann nach jetzigem Stand zudem ab Montag in fast allen Landkreisen die Maskenpflicht für Schüler und Schulpersonal im Schulgebäude wegfallen, da die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Für den Erzgebirgskreis und Mittelsachsen wird diese Regelung voraussichtlich erst Mitte der Woche eintreten, wenn die Inzidenz weiter fällt.