WAPPEN Rosswein-klein

Weitere Impftermine im Roßweiner Kirchgemeindehaus

,

Auch in diesem Jahr bekommen die Roßweiner*innen weiterhin die Gelegenheit, sich an folgenden Tagen impfen zu lassen:

  • vom 28. Februar bis 01. März 2022
  • und am 30./31. März 2022

kommt in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr wieder ein Impf-Team des DRK in das Kirchgemeindehaus Roßwein (am Schuldurchgang). Prinzipiell erfolgt die Vergabe der Impftermine über das Impfportal des Freistaates Sachsen https://sachsen.impfterminvergabe.de.

Für folgende zwei Tage wird die Stadtverwaltung die Terminvergabe übernehmen. Termine können

  • für den 28. Februar 2022 am Donnerstag, den 17. Februar 2022 und
  • für den 31. März 2022 – am Donnerstag, den 24. März 2022

jeweils in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 034322/46648 vereinbart werden. Bitte rufen Sie nur zu den Terminvergabezeiten an, da der Anrufbeantworter nicht freigeschaltet ist.

Einen Impftermin vereinbaren können alle Bürger*innen aus Roßwein und den Ortsteilen sowie aus der Umgebung.

Es wird für Personen mit einem Mindestalter von 12 Jahren nach Bedarf entweder eine Erst- oder Zweitimpfungen angeboten.

Booster-Impfungen sind für Personen ab 18 Jahren nach Ablauf einer 3-Monatsfrist nach der Zweitimpfung bzw. nach der Genesung möglich.

Zum Impftermin mitzubringen sind Krankenkassenkarte, Personalausweis, Impfpass (wenn vorhanden) und die zur gewünschten Impfung notwendigen, schon ausgefüllten Unterlagen. Diese liegen im Rathaus-Foyer zur Mitnahme aus bzw. sind auf unserer Homepage zum Download verfügbar.

Bitte beachten Sie die Besonderheiten beim Impfen von Minderjährigen!

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, welche Menge an welchen Impfstoffen dem Impfteam zur Verfügung stehen wird. In der Regel stehen Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und von Johnson & Johnson zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis bei kurzfristigen Änderungen.

Während der Impfprozedur im Kirchgemeindehaus muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Wir bitten darum, bei medizinischen Fragen nicht im Rathaus  anzurufen, sondern sich an die Hausärztin oder den Hausarzt zu wenden bzw. mit dem vor Ort tätigen Impfarzt zu sprechen

 

2. Februar 2022