„Rentenbeziehende-Energiepreispauschalegesetz – RentEPPG“ und „Versorgungsrechtliches Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz – VEPPGewG“ beschlossen
Erweiterung der Energiepreispauschale
Mit dem neuen Gesetz können künftig auch Rentner und Versorgungsbeziehende von einer Energiepreispauschale (EPP) i.H.v. 300 Euro profitieren.
Die Pauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz (oder Soldatenversorgungsgesetz) hat.
Die EPP soll als Ein[1]malzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen bis zum 15. Dezember 2022 ausgezahlt werden.
Stadtverwaltung Roßwein