Corona-Schutzmaßnahmen entfallen ab 3. Februar 2023
Das Sächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, die landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 3. Februar 2023 aufzuheben. Die Isolationspflicht für positiv getestete Menschen wird ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten aufgehoben. Die bundesweit geltenden Maßnahmen zur Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie weiteren Gesundheitseinrichtungen haben weiterhin Bestand. Die Befreiungsregelungen davon für Kinder unter sechs Jahren, die per Landesverordnung geregelt sind, bleiben bestehen. Die dahingehend geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung soll vom 3. Februar bis 7. April 2023 gelten. Weiterhin soll diese eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes enthalten. Der Verordnungstext wird auf dem zentralen Portal der Staatsregierung veröffentlicht.
H. Paßehr
Bürgermeister