Bekanntmachung über die Planfeststellung für das Bauvorhaben „K7596

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Brücke über den Bach Schnauder, Ersatzneubeu der Brücke in Littdorf“ – Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses –
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 15.08.2018 – Gz.: C32-0522/656/15- , der das o.a. Bauvorhaben betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom 08.10.2018 bis einschließlich 22.10.2018 in der Stadtverwaltung Roßwein, Bauamt, Zimmer 20, Markt 4, 04741 Roßwein während der Dienststunden:
Montag         9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag       9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch       9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag   9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag          9:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt nach § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Sächsisches Straßengesetz und § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss über die Internetseiten www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Infrastruktur eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Roßwein, den 27.09.2018
V.Lindner
Bürgermeister