WAPPEN Rosswein-klein

Öffnung der Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb

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ab 18.05.2020

 

Liebe Eltern,

die lange Zeit des Wartens ist nun vorbei, ab 18. Mai wird der Rechtsanspruch auf Betreuung in den Kindereinrichtungen nicht länger eingeschränkt, unsere Kindereinrichtungen dürfen wieder öffnen. Aber der Alltag in den Kindereinrichtungen wird ein anderer sein als bisher gewohnt. Die Betreuung in den Kindereinrichtungen folgt dem Grundsatz der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen im Gebäude und auf den Freiflächen. Die Rückkehr zur bisher gewohnten Kinderbetreuung wird somit noch für lange Zeit ausgesetzt bleiben.

Die Kindereinrichtungen dürfen nur unter der Maßgabe geöffnet werden, dass Infektionsketten zurückverfolgt werden können, und dass es zu einer strikten Zuordnung der Betreuungsgruppen kommt. Die Rückverfolgung von Infektionsketten muss in den Kindereinrichtungen jederzeit gewährleistet sein.

Um die vorgegebenen Anforderungen in der Einrichtung umsetzen zu können, haben die Kindereinrichtungen individuelle Festlegungen und Konzepte für die jeweilige Einrichtung und Gruppe getroffen. Diese Festlegungen werden Ihnen durch die Kindereinrichtungen direkt übermittelt.

Den Handlungsanweisungen der Einrichtung ist bitte dringend Folge zu leisten. So werden Bringe- und Abholzonen für die Übergabe der Kinder eingerichtet, die Eltern dürfen die Einrichtungen nicht betreten und müssen Mundschutz tragen. Des Weiteren wird es zu Änderungen der Betreuungszeiten und Bringe- bzw. Abholzeiten kommen.

Oberste Priorität hat der Schutz der Gesundheit. Das Gelingen des Gesamtkonzeptes zur Öffnung der Einrichtungen erfordert zwingend die Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Eltern. Allen Beteiligten muss klar sein: Werden die strikten Begleitregelungen zur Öffnung der Einrichtungen nicht konsequent eingehalten, müssten bei einem kritischen Anstieg der Infektionszahlen die Einrichtungen umgehend wieder geschlossen werden. So werden Eltern aktenkundig darüber belehrt, dass Kinder mit Krankheitsanzeichen von COVID-19 nicht in die Betreuung gebracht werden dürfen.

Die Eltern versichern täglich vor Beginn der Betreuung in schriftlicher Form, dass keine allgemeinen Krankheitssymptome der Kinder, insbesondere Husten und erhöhte Körpertemperatur, vorliegen. Dieses Vorgehen ist Teil des neuen Übergaberituals in der Kindertagesbetreuung Die Auskunft muss auch den diesbezüglichen Gesundheits-zustand aller Mitglieder des Hausstandes einbeziehen. Kinder mit Vorerkrankungen, deren Krankheitssymptome einer Virusinfektion ähnlich sein können (z. B. Heuschnupfen), weisen die Unbedenklichkeit mit einem ärztlichen Attest nach. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen. Sollte die tägliche Bestätigung der Eltern nicht vorliegen, sind die Einrichtungen angehalten, die Aufnahme des jeweiligen Kindes zu verweigern. Die Vordrucke der Bestätigung werden den Eltern durch die Einrichtungen ausgereicht.

Wir bitten für alle angeführten Maßnahmen um Ihr Verständnis. Wir hoffen, dass trotz erhöhten Aufwandes für alle Beteiligten mit den jetzt gelockerten Maßnahmen zur Kinderbetreuung auch wieder eine gewisse Normalität im Tagesablauf der Kinder und in den Familie einziehen kann. Für weitere Fragen stehen Ihnen gern die Leiterinnen der Einrichtungen sowie das Hauptamt unter 34322/46610 oder email hidden; JavaScript is required zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

V. Lindner
Bürgermeister