Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update 04. Juni 2020

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nachdem im Landkreis Mittelsachsen die Zahl der durch das Corona-Virus erkrankten Menschen mehrere Tage stabil blieb, ist die Anzahl der Neuinfizierten nun auf 259  Fälle gestiegen. Dabei gibt es 2 neue Erkrankungen in der Region Döbeln und einen weitere Fall im Raum Freiberg. Insgesamt sind bisher 9 Menschen im Landkreis am Corona-Virus verstorben. In der Stadt Roßwein mit ihren Ortsteilen sind zum Glück keine weiteren Menschen erkrankt als die bisher einzige gemeldete Erkrankung Ende März.

Unsere Landesregierung hat am Mittwoch weitere Lockerungen der Corona-Verordnung beschlossen. Prinzipiell ist jeder Bürger weiterhin angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen, außer den Angehörigen des eigenen Hausstands, der Partnerin oder dem Partner, sowie den Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu 10 weiteren Personen auf das zwingend notwendige Minimum zu reduzieren.

Es wird weiterhin dringend empfohlen, im öffentlichen Raum, und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Eltern und Sorgeberechtigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen diese Empfehlungen auch einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind. Wo immer möglich, muss weiterhin ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden.

Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, insbesondere auch für Arbeitsstätten.

Eine Mund-Nasenbedeckung ist bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und beim Aufenthalt in Geschäften zu tragen!

Was ist nun erlaubt? 

Erlaubt sind nunmehr wieder Familienfeiern, unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, Schuleingangsfeiern in Gaststätten oder angemieteten geschlossenen Räumlichkeiten mit bis zu 50 Personen. In geschlossenen Räumen sollen die Hygieneregelungen und der Mindestabstand eingehalten werden. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Hygieneauflagen erlaubt. Da das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen um ein Vielfaches höher ist als unter freiem Himmel, sind Feiern im Freien vorzuziehen, um Ansteckungen zu vermeiden.

Wie geht es in den Kindereinrichtungen weiter? 

Bis Ende Juni bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb, allerdings können Schulen fortan mit mehr Eigenverantwortung entscheiden – beispielsweise, ob Zeugnisübergaben oder Abschlussfeiern stattfinden. Auch Elternabende sind, unter Beachtung von Hygienevorschriften und Abstandsregelungen, wieder erlaubt. Ob Grundschüler die Schule besuchen, können weiterhin die Eltern entscheiden. Für Kinder ab der 5. Klasse bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb, sie besuchen den Unterricht also abwechselnd in Gruppen auf Abstand. Die Betreuung in den Kindergärten findet weiterhin wie aktuell organisiert statt.

Weitere Öffnungen beschlossen 

Die Öffnung von Betrieben, Einrichtungen, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Geschäften und Läden oder Angeboten für den Publikumsverkehr sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen erlaubt.

Was bleibt geschlossen? 

Von der Lockerung weiterhin ausgenommen und damit nicht zulässig sind:

  1. Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) außerhalb des Kader- und Profisports,
  2. Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Tanzlustbarkeiten,
  3. Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen, Prostitutionsvermittlung,
  4. Sportveranstaltungen mit Publikum und
  5. bis zum 17. Juli 2020 Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

Ausgangsbeschränkungen fallen prinzipiell weg 

Freibäder, Hallenbäder, Kurbäder, Thermen und Saunen dürfen mit bestätigten Hygienekonzepten wieder öffnen. Ebenso dürfen Freizeit- und Vergnügungsparks, Messen, Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser und Stätten der Kinder- und Jugenderholung öffnen.

Besuche in Pflegeheime wieder möglich 

Der Besuch von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen nach § 2 Abs. 1 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen ist wieder möglich. Des Weiteren ist der Besuch von Angehörigen in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, wieder erlaubt. Prinzipiell ist die Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte obligatorisch sowie das Tragen von Mund- und Nasenschutz und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m.

Die neue Verordnung tritt spätestens ab 06. Juni 2020 in Kraft und mit Ablauf des 29. Juni 2020 außer Kraft. Die neue Verordnung finden Sie zum Nachlesen auf der Homepage der Stadt Roßwein gleich auf der Startseite.

Hoffen wir, dass mit der neuen Corona- Verordnung die Ansteckungsrate gering beleibt und jeder Einwohner wieder in die Normalität des Lebens zurückfinden kann. Halten Sie sich bitte, auch im eigenen Interesse, weiterhin an die Schutz- und Abstandsregeln. Gegenüber der Schwere des Krankheitsverlaufs durch das Corona-Virus ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske immer noch die beste Alternative.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der weiteren Lockerungen und des Aufhebens von Beschränkungen sowie des derzeit positiven Verlaufes der möglichen Ansteckungswelle durch das Corona – Virus stellen wir hiermit unsere Corona-Informationen als „Update„ ein. Wir haben Sie in den zurückliegenden Wochen mit insgesamt 28 „Updates“ zur Pandemie informiert und so auf den neuesten Stand gebracht. Wir werden alle neuen Informationen tagaktuell auf der Homepage der Stadt Roßwein veröffentlichen. Diese Informationen können Sie auch als Newsletter kostenlos abonnieren. 

Wir sind froh, dass in Roßwein und unseren Ortsteilen bisher kein Mensch am Corona- Virus verstarb, und dass wir bis heute nur einen erkrankten Einwohner zu verzeichnen hatten.

 Sie waren vorbildlich beim Tragen von Mundschutz, beim Einhalten der Mindestabstandsregel und bei der Einhaltung der auferlegten Beschränkungen. Sie haben sich solidarisch mit allen anderen Einwohnern verhalten, dafür bedanken wir uns ganz herzlich bei Ihnen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister