Information für Schüler und die Kindertagesbetreuung / Corona –Schutz-Verordnung

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Die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen tritt am 2. November 2020 in Kraft und behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 30. November 2020.

Die neue Verordnung sieht einige Änderungen im Schulbetrieb und in der Kindertagesbetreuung vor.

Information des Kultusministeriums

Die folgenden Änderungen gelten ab 2. November bis 30. November 2020:

Im Schulbetrieb:

–      beim Aufenthalt in Schulgebäuden, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht getragen werden: wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, für die Primarstufe, Horte, im Unterricht für Schüler der Sekundarstufe 1, im Unterricht an Förderschulen der Sekundarstufe I auch für Lehrkräfte und sonstiges im Unterricht eingesetztes Personal, im Unterricht der Werkstufe der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, im inklusiven Unterricht für die Förderschwerpunkte Hören und Sprache, zur Aufnahme von Speisen und Getränken

  • Exkursionen zu außerschulischen Lernorten, Veranstaltungen mit externen Partnern, wie z. B. Elternabende oder auch GTA, sind abzusagen. GTA-Angebote durch Lehrer können weitergeführt werden.
  • Schülerpraktika sind abzusagen.
  • Klassenfahrten sind nicht durchzuführen.
  • Schwimmunterricht kann aufgrund der Schließung der Schwimmhallen nicht stattfinden.

Änderungen in der Kindertagesbetreuung:

  • Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen läuft weiter.
  • Veranstaltungen mit externen Personen, wie z. B. Elternabende, Oma-Opa-Bastelnachmittage, Erste-Hilfe-Kurse (Pflasterpass), Singen oder Vorlesen durch externe Partner dürfen nicht stattfinden.
  • Eingewöhnungen mit den Eltern können durchgeführt werden.
  • Eltern dürfen die Kinder maximal bis zur Garderobe begleiten.
  • Die bisherige Maskenpflicht der Eltern auf dem Gelände (innen und außen) besteht fort.
  • Die tägliche Gesundheitsbescheinigung durch die Eltern hat weiter dringend im Bestand zu bleiben.
  • Eine Maskenpflicht für Erzieher und Kinder besteht auch weiterhin nicht.

 

Liebe Eltern, den Gesamtwortlaut der neuen Corona-Schutzverordnung finden Sie auf der Internetseite des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de veröffentlicht. Sollten weitere Einschränkungen oder Maßnahmen sowie der „Ernstfall“ in einer der Kindereinrichtungen oder Schulen eintreten, werden Sie durch die jeweilige Einrichtung und über die Homepage der Stadt Roßwein informiert.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Ihre Stadtverwaltung Roßwein