WAPPEN Rosswein-klein

Teil-Lockdown trifft Wirtschaftsunternehmen

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Für bestimmte Branchen beinhaltet die neue Corona-Verordnung auch temporäre Schließungen. „Viele der betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr“, heißt es aus der Wirtschaftsförderung. Deshalb wolle der Bund schnell und umfangreich unterstützen. Es werden daher kurzfristig Hilfen bereitgestellt, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgehen.

Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes werden jene unterstützt, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird, beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt.

Detaillierte Informationen zu den Förder- und Unterstützungsmaßnahmen des Bundes können hier abgerufen werden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html