Eingeschränkter Regelbetrieb in der Grundschule, Oberschule, Förderschule und im Hort

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Der Anteil an Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner mit dem Corona-Virus liegt mit Stand vom 30.11.2020 im Landkreis Mittelsachsen bei 226,6 Einwohnern pro 100.000 Einwohner (Quelle: Robert-Koch-Institut). Der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist somit im Landkreis Mittelsachsen seit sechs Tagen überschritten. Gemäß § 5 a Absatz 2 der neuen Corona-Schutz-Verordnung findet in Landkreisen, in denen der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten ist, in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horten, Schulen der Primarstufe und Förderschulen eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festen Räumen oder Bereichen statt. In den Oberschulen wird ab Klassenstufe 7 das Tragen eines Mund–Nasenschutzes angeordnet. (siehe Schaubild)

Schaubild

Der eingeschränkte Regelbetrieb soll eine Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie die konsequente Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen bewirken. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Infektionsketten in den Einrichtungen möglichst kurz und leichter nachvollziehbar zu gestalten. Sogenannte „offene Konzepte“ sind damit bis auf Weiteres nicht zulässig. Die Schulvorbereitung erfolgt in Verantwortung der Kita in der Einrichtung – ohne Beteiligung der Grundschulen.

Grundsätzlich tritt damit in den betroffenen Einrichtungen die gleiche Situation ein, wie sie bereits im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs ab 18. Mai 2020 galt. Aufgrund der personellen Situation in den Einrichtungen wird es dabei erneut auch zu Einschränkungen bei den Öffnungszeiten kommen.

Mit Erlass vom 26. November 2020, hat die Landesregierung Sachsen verfügt, dass die Weihnachtsferien in diesem Jahr entsprechend der bundesweiten Abstimmung zwei Tage früher beginnen, als bisher geplant. Damit sind, entgegen der bisherigen Planungen, in Sachsen bereits am Montag, dem 21. und am Dienstag, dem 22. Dezember 2020 Ferien.