Mach mit! Beteilige Dich beim 3. Bürgerhaushalt! Verwirkliche Deine Ideen 2021!

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Mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 hat sich der Stadtrat der Stadt Roßwein entschieden, das Projekt des Bürgerhaushaltes wieder zu unterstützen. Mit dem Projekt Bürgerhaushalt soll ein öffentliches Beteiligungsverfahren angeboten werden, bei dem die Bürgerinnen und Bürger unserer Kommune sich durch eigene Bürgerprojekte in die Entwicklung und Verbesserung des Lebens- und Wohnumfeldes einbringen können. Im Haushaltsjahr 2021 stellt die Stadt Roßwein insgesamt 10.000 € für die Umsetzung von Bürgerideen und Bürgerprojekten zur Verfügung. So stehen für den Wirkungsbereich der Ortschaftsräte in Gleisberg und Niederstriegis jeweils 2.5000 € zur Verfügung.
Für das Stadtgebiet Roßwein sowie die nicht von Ortschaftsräten vertretenen Ortsteile stehen 5.000 € für Bürgerprojekte zur Verfügung. Nach einem entsprechenden Auswahlverfahren werden dann die eingereichten Bürgerprojekte entweder durch die jeweiligen Ortschaftsräte priorisiert und entschieden, oder durch den Stadtrat eine Prioritätenliste zur Umsetzung beschlossen. Erklärtes Ziel des Bürgerhaushaltes ist es, das Gemeinschaftsdenken und die Verantwortung unserer Bürgerschaft für das kommunale Zusammenleben zu fördern sowie die Menschen vor Ort in ihrer Eigeninitiative und der Möglichkeit, Verbesserungen eigenverantwortlich herbeizuführen, zu stärken. Es ist dem Stadtrat dabei wichtig, dass es sich bei den Bürgerprojekten um keine 100%-ige Finanzierung handelt, sondern ein gewisses Maß an Eigeninitiative voraussetzt, damit eine Förderung gewährt werden kann. Zudem muss der jeweils eingereichte Vorschlag einer Vielzahl von Einwohnern und der Allgemeinheit Nutzen bringen. Die Vorschläge für ein Bürgerprojekt können von Privatpersonen, Vereinen oder Initiativen der Stadt und der Ortsteile eingereicht werden.

Wie funktioniert nun der Bürgerhaushalt der Stadt Roßwein und wie kann man dabei mitmachen?

  1. Bewerben für Mittel aus dem Bürgerhaushalt kann sich jeder Einwohner, Verein oder Initiative der Stadt Roßwein, die eine Idee, einen Vorschlag umsetzen wollen, mit welcher man die Stadt lebenswerter gestalten und kulturell bereichern kann. Hier sind alle Ideen und Vorschläge willkommen – ob zum Beispiel Spielplatzbau, Sitzecken, ob Feste, Kultur oder Veranstaltungen – vieles ist vorstellbar.
  2. Diese Idee gilt es für den Antragsteller aufzuschreiben und als leicht verständliches Konzept zusammenzufassen. Beschrieben werden soll das Ziel des Vorhabens. Eine Kostenschätzung und die möglichen Arten der Eigenleistung sind vom Antragsteller ebenfalls anzugeben. Die Eigenleistung pro Projekt soll 10 % der Gesamtsumme betragen. Als Eigenleistung wird die Arbeitsleistung des Antragstellers, das Projektmanagement oder die finanzielle Form anerkannt. Die Stadtverwaltung bietet für die Projektbeantragung ein Musterformular an. Zudem muss klar sein, wer hinter dem Projekt steht.
  3. Wichtige Voraussetzung für das eingereichte Projekt ist natürlich die Beteiligung der übrigen Einwohner. Jedes vorgeschlagene Projekt, jeder Vorschlag, jede Idee benötigt also die Zustimmung und Begeisterung von Bürgern der Stadt. Dabei ist durch mindestens 20 Bürger, die das Projekt mit Name, Adresse und Unterschrift unterstützen, die Voraussetzung schon geschaffen, um am Wettbewerb teilzunehmen. Die Unterstützer müssen nicht zwingend an der Maßnahme beteiligt sein. Es geht hierbei nur darum, dass ein Projekt in den Augen der Bürger auch wirklich Relevanz für die Stadt und die Ortsteile besitzt. Je mehr Unterstützer desto besser! Des Weiteren sollte jeder Verantwortliche des Projektes die Umsetzung mit Bildaufnahmen und kleinen Textbeiträgen dokumentieren, damit diese veröffentlicht werden können. Der Kreativität sind hierbei keine Grenzen gesetzt.
  4. Die Projektkonzepte, Vorschläge und Ideen für das Jahr 2021 können bis zum 07. Mai 2021 folgendermaßen eingereicht werden: per E-Mail an und zum anderen per Musterantrag schriftlich an die Stadtverwaltung Roßwein. Wir wollen, dass die Wege so einfach wie möglich gehalten sind. Die Einreichung der Ideen per E-Mail oder schriftlich eröffnet sowohl Jung und Alt den Weg, Projektideen einzureichen.
  5. Jetzt beginnt die heiße Phase! Alle Ideen werden von der Verwaltung auf die Machbarkeit geprüft und danach vom Ortschaftsrat oder dem TAKS bewertet und kommentiert. Dort wird diskutiert, sich über die einzelnen Projekte ausgetauscht und eine Favoritenliste für die Umsetzung erstellt.
  6. In einer öffentlichen Sitzung beschließt der Stadtrat dann die Vergabe der Projekte. Hier wird dann ausgewählt, welche Projekte im ersten Anlauf unterstützt werden können. Entscheidungskriterien sind dabei, wie viele Unterstützer das jeweilige Projekt gefunden hat und welcher Mehrwert für die Allgemeinheit geschaffen wird. Sollte ein Projekt keine Unterstützung erfahren, kann es direkt im kommenden Jahr wieder gemeldet werden. Ebenso Ziel von Stadtrat und Verwaltung ist es, dass für besonders interessante Projekte auch andere Wege und Möglichkeiten für die Umsetzung bereitgestellt werden.
  7. Im Amtsblatt „Roßweiner Nachrichten“ werden wir regelmäßig die Projekte und ihre Zwischenstände veröffentlichen, so dass auch all die Menschen einen Überblick über die Projekte erhalten, die mit dem Internet nicht so gerne umgehen. Fragen der Bürger zu Projekten, deren mögliche Finanzierung oder der Umsetzung beantworten wir gern über die Mailadresse oder telefonisch durch die Koordinatorin des Bürgerhaushaltes, Frau Michaela Neubert bzw. den Bürgermeister Veit Lindner. Wir erklären allen Bürgern gern, wie auch ihre Ideen vom Bürgerhaushalt profitieren können.
  8. Für den Ortsteil Gleisberg mit Wetterwitz und Wettersdorf sowie für den Ortsteil Niederstriegis mit Mahlitzsch, Hohenlauft, Grunau, Littdorf und Otzdorf stehen in 2021 jeweils 2.500 Euro im 3. Bürgerhaushalt zur Verfügung. Für alle anderen Ortsteile sowie das Stadtgebiet Roßwein sind 5.000 Euro im Bürgerhaushalt verankert. Die in 2021 beschlossenen Bürgerprojekte müssen bis spätestens
    31. März 2022 durchgeführt und abgerechnet werden.
  9. Die finanzielle Unterstützung von Jubiläumsveranstaltungen wird auf 400,00 € pro Veranstaltung begrenzt.
    Die Unterstützung von Fest- bzw. Kulturveranstaltungen wird auf jeweils 300,00 € pro Projekt festgelegt.
    Jedoch werden insgesamt maximal 1/3 der im Bürgerhaushalt zur Verfügung stehenden Mittel für Feste, Fest-, Kultur- und Jubiläumsveranstaltungen bereitgestellt.
    Der Bürgerhaushalt steht nicht für die Erfüllung der Pflichtaufgaben und Projekte der zu den Pflichtaufgaben der Stadt Roßwein gehörenden Einrichtungen zur Verfügung.
    Die Projekte sollen so durchgeführt, organisiert und umgesetzt werden, dass Folgekosten für die Stadt Roßwein gering ausfallen oder mittels Beschluss bestätigt werden.

    PDF Antrag: Antrag_Buergerhaushalt_3.pdf