Neue Quarantäne-Regeln

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Im Landkreis Mittelsachsen gilt ab 24. März 2021 eine neue Allgemeinverfügung mit Quarantäne-Regeln. Grundlage bildet ein Erlass des Sozialministeriums Sachsen. Neu ist, dass für positiv getestete Personen und deren Kontaktpersonen der Kategorie 1 eine 14-tägige Quarantänepflicht besteht. Ebenso muss von den in Quarantäne befindlichen Personen ein Tagebuch geführt werden, in dem Krankheitsanzeichen sowie zweimal am Tag, wenn möglich, die Körpertemperatur festgehalten wird. Außerdem müssen Personen, die einen Selbsttest unter fachkundiger Aufsicht gemacht haben, in eine 14-tägige Quarantäne. Personen, die einen Selbsttest ohne Aufsicht gemacht haben und positiv sind, müssen ihre Kontaktpersonen informieren, sich absondern und einen PCR-Test machen. Die neue Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt veröffentlicht.