Wichtige Informationen zum 3. Roßweiner Weinfest 2021

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Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste,

wenn Sie einen Besuch des Roßweiner Weinfestes am kommenden Samstag, dem 18. September 2021 planen, so beachten Sie bitte folgende Hinweise:

1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände wird nur vollständig Geimpften, Genesenen und tagesaktuell getesteten Personen (nach der 3G-Regel) gewährt.

(Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Corona-Verordnung unterliegen. Die Testpflichten gelten außerdem nicht für Kinder vom 1. bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder die, die noch nicht eingeschult wurden.)

Alle Besucher, welche nicht über einen Nachweis des Geimpften- oder Genesenen-Status verfügen, können vor Ort einen kostenlose CoronaSchnelltest durchführen. Folgen Sie bitte hierfür der Ausschilderung.

Geimpfte und genesene Besucher bringen bitte die entsprechenden Nachweise (als App oder in Papierform) sowie ein amtliches Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) mit und weisen Sie diese den Einlasskräften vor.

2. Es dürfen sich maximal 999 Personen zeitgleich auf dem Festgelände aufhalten. Sollte diese Gästezahl erreicht sein, ist kein Zutritt zu diesem Zeitpunkt mehr möglich. Wir bitten bereits im Vorfeld um Ihr Verständnis!

3. Achten Sie auf die allgemeinen Hygieneregeln und halten Sie Abstand zum Schutz für sich und andere Menschen!

Definitionen lt. Corona-Schutzverordnung zum Impfschutz:

Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der letzten erforderlichen Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten diejenigen Personen, die ein mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung, die auf einem PCR-Test beruht, nachweisen können. Als tagesaktueller Test gilt ein durch geschultes Personal durchgeführter Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt, bzw. ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Zur Nachweisführung genügt die Gewährung der Einsichtnahme in die Test- oder Impfnachweise gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original.

4. Bitte benutzen Sie die Desinfektionsmöglichkeiten am Eingang sowie im Bereich der Toiletten!

5. Es gilt Mundschutzpflicht im Bereich der Toilette. Bitte halten Sie Abstand!

6. Das Testzentrum im Rathaus steht den Besuchern am Samstag, dem 18. September von 14.30 -19.30 Uhr, zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister