Mit diesem Plakatmotiv appelliert das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen an die Bevölkerung, das ASP-Virus nicht über weggeworfene Speisereste im Wald zu verbreiten. © SMS/JagdfieberMit diesem Plakatmotiv appelliert das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen an die Bevölkerung, das ASP-Virus nicht über weggeworfene Speisereste im Wald zu verbreiten.
Im Freistaat Sachsen gibt es einen akuten Ausbruch von Afrikanischer Schweinepest (ASP). Am 27. Oktober 2020 wurde an einem im Landkreis Görlitz geschossenen Wildschwein die Tierseuche labordiagnostisch festgestellt und bestätigt. Zuvor war Anfang September 2020 in einem Brandenburger Landkreis die Afrikanische Schweinepest erstmals in Deutschland nachgewiesen worden. In Sachsen sind nach Feststellung des Index-Falles über 1.000 weitere mit dem ASP-Virus infizierte Tiere hinzugekommen.
Sofort nach der Feststellung des ersten ASP-Falles in Sachsen wurden die Krisengremien aktiviert. Wichtigstes Ziel ist, die Ausbreitung des Virus weiter hinein nach Sachsen und in die Bundesrepublik zu verhindern. Dafür wurden Restriktionszonen festgelegt – ein gefährdetes Gebiet, eine Pufferzone sowie ein Kerngebiet. Alle erforderlichen Restriktionen sind in den Allgemeinverfügungen der Landesdirektion geregelt.
Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, werden verendete Tiere durch Fallwildsuche gefunden. Dabei unterstützen Kadaversuchhunde und Drohnen. Zudem wird durch gezielte tierseuchenrechtlich begründete Tötung von Wildschweinen der Bestand drastisch reduziert.
Während die Krankheit für den Menschen ungefährlich ist, ist sie für Wild- und Hausschweine tödlich. Alle Maßnahmen dienen deshalb dem Zweck, wirtschaftliche Schäden bei Schweine haltenden landwirtschaftlichen Betrieben abzuwenden.
Wenn Sie bei Wanderungen oder beim Pilze sammeln in den Wäldern verendete Tiere finden kontaktieren Sie bitte die zuständigen Lebensmittelüberwachungs-/Veterinärämter. Stellen Sie Schädenam elektrischen Wildschutzzaun im Landkreis Görlitz entlang der Neiße fest, dann melden Sie die unter . Bei Schäden am festen Wildschutzzaun in den ASP-Restriktionszonen ist der Ansprechpartner .
Allgemeine Informationen
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Die Afrikanische Schweinepest ist eine Erkrankung, die nur Schweine (Haus- und Wildschweine) befällt. Sie wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt über Gegenstände, an denen das Virus anhaftet, übertragen. Das Virus ist hochresistent bei niedrigen Temperaturen und kann bis zu sechs Monate in ungekochten Schweinefleischprodukten und mehrere Jahre im Frost überleben.
Das Virus kann nicht auf den Menschen übertragen werden. Es besteht jedoch eine Ansteckungsgefahr für unsere Haus- und Wildschweine durch zum Beispiel an Autobahnraststätten weggeworfene Speisereste, die das Virus enthalten. Dazu zählen auch Jagdtrophäen aus Gebieten, in denen die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist (zum Beispiel Ukraine, Weißrussland, Litauen, Polen, Lettland und Estland, Ungarn, Slowakei, Rumänien, Brandenburg). Hier ist es angebracht, sich vorab über einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest am Reiseziel zu erkundigen.
Wichtig ist es nun, tote Wildschweine, Unfallwild und krank erlegtes Wild schnell zu melden und zu erfassen, um einen möglichen Eintrag in die sächsischen Wildschweinbestände frühzeitig zu erkennen und schnell wirksame Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können. Insbesondere die Jägerschaft ist nun aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von toten Wildschweinen der zuständigen Behörde zu melden und geeignete Proben (vor allem Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) amtlich abklären zu lassen. Schweinehalter sollten weiterhin auf verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Bestände achten.
Prophylaxe in den noch nicht betroffenen Gebieten Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 20. Oktober 2020 zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten zuletzt geändert am 2.11.2021 Verfahrensweise Mittelsachsen Jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) ist durch den Jäger: − unverzüglich unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes im LÜVA anzuzeigen Telefonnummer: 03731 799 6234 oder 03731 799 6999 − mittels Bluttupfer zu beproben − mit Marken zu kennzeichnen und − an einem der Kadaversammelpunkte des Landkreises zur Entsorgung abzuliefern.