Die Preisträger des Wettbewerbs „Wir für unser Dorf“

(Fotos: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.)

Es war wieder ein Erlebnis für alle. Unter dem Motto „KULTUR ERLEBEN – zwischen Wald und Fluss“ verwandelte sich am 18. März 2023 die Freizeithalle Hetzdorf in einen Marktplatz der Vereine. Zahlreiche Vereine und Initiativen der Region zeigten ihre ehrenamtliche Arbeit und Angebote an attraktiven Ständen und stellten sich zum Teil während des Programms vor. Gäste und Besucher staunten über die abwechslungsreiche Kulturrevue mit Musik, Tanz, Theater und Gesprächen.

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. nahm die Veranstaltung zum Anlass, die Preise zum Ideenwettbewerb „Wir für unser Dorf“ zu übergeben. Die Preisträger sind: Dorf- und Heimatverein am Tharandter Wald e.V., Dorfclub Reichenbach e.V., Dorfclub Rothenfurth e.V., Falkenberger Dorfverein e.V., Förderverein Feuerwehr Etzdorf e.V., Förderverein Grundschule Tiefenbach e.V., Förderverein der Schule Siebenlehn e.V., Geschichtsverein Rossau e.V., IG Küsterhaus, Initiative 690 Jahre Littdorf, Initiative 775 Jahre Gleisberg, Jugendclub Etzdorf, Riechberger FC 57 e.V., Siebenlehner Sportverein 90 e.V., Sportverein Rossau 1953 e.V., Verein Heimatgeschichte Marbach e.V. und VfB Saxonia.

Auf dem Land bewegt sich viel. Denn mit insgesamt etwa 68.000 € werden mit diesem Wettbewerb Veranstaltungen oder Dorfbauprojekte von Vereinen und Initiativen in der Region Klosterbezirk Altzella unterstützt. Regionalmanagerin Steffi Möller: „Wir wünschen allen Preisträgern viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Projekte und freuen uns schon auf die Ergebnisse.“

 

Die Tradition der Osterbrunnen, die ursprünglich aus der Fränkischen Schweiz stammt, gibt es in Roßwein nun bereits zum 6. Mal. Wie dabei üblich, erstrahlen die Roßweiner Brunnen im österlichen Festgewand. Auch in diesem Jahr soll das wieder so sein. Voller bunter Eier und mit dekorativem Grün geschmückt, sollen die Brunnen also der Spaziergänger zu Ostern harren.

Zur Herstellung des dekorativen Grüns versammelten sich am Samstag, den 25.03.2023 ab 9 Uhr, fast 30 Leute. In rund 4 Stunden wurde fleißig Lebensbaum geschnitten und zu Ranken in verschiedensten Längen gewunden. Dabei wurde eine Gesamtlänge von fast 100 Metern erbracht. Es arbeitete eine bunte Truppe von Menschen, von Jung bis Alt und unterschiedlichster Nationalitäten, Hand in Hand, um die notwendigen Ranken für den Mühl- und Glufkebrunnen fertigzustellen. Den Glufkebrunnen finden alle Interessierten südlich der Mulde, Böhrigener Str./Ecke Etzdorfer Str., also ein Stück oberhalb von Penny. Der Mühlbrunnen steht nördlich der Mulde am unteren Ende der Mühlstraße, unweit des Marktes.

Ein großer Dank für die neuerliche gute Zusammenarbeit bei der Fertigung der Osterranken geht an die Mitwirkenden der Initiative Stadtverschönerer von Roßwein, die einen großen Teil der bunten Runde ausmachten. Weiterhin möchten wir uns auch bei allen anderen Unterstützern bedanken, die diesen Samstag zu einem erfolgreichen Abschluss verholfen haben und hoffen und freuen uns auf ein Wiedersehen mit allen in 2024.

Neben der Arbeit am Ostergrün machte sich eine kleine Truppe auf, um einen Teil des in Roßwein unsachgemäß abgelegten Mülls einzusammeln und ihn so der richtigen Entsorgung zuzuführen. Unter den tatkräftigen Sammlern befanden sich auch drei der Jüngeren der illustren Samstagsrunde.

Nach der Arbeit kommt das Vergnügen. So konnte jeder der fleißigen Helfer, nach Abschluss der Arbeiten, sich mit einer frisch gegrillten Roster stärken. Während der Arbeit war für warme Getränke gesorgt. Vielen Dank den Bereitstellern und Zubereitern der Verpflegung.

Ein weiteres Dankeschön geht an die Vereine und Kindereinrichtungen der Gemeinde, die dieses Jahr wieder fleißig Eier verzierten und färbten. Mit dem Eiernachschub werden die Brunnen um weitere Ostereierketten und -elemente bereichert, ergänzt und vorhandene ersetzt.

M. Weigel

Europäischer Sozialfonds

Die Stadt Roßwein hat das Förderprogramm „Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung – ESF 2014-2020“ erfolgreich abgeschlossen. Es wurden die Maßnahmen des Jugendhauses Roßwein e.V „Mampferia – Seed to eat“ und das Folgevorhaben „Mampferia – Seed, grow, eat“ sowie die Maßnahmen der Stadt „Bürgerhaus Roßwein“, das Folgevorhaben „Bürgerhaus Roßwein“ und das „Quartiersmanagement“ durchgeführt. Es konnten insgesamt über 4.000 Teilnehmer innerhalb dieser Maßnahmen erreicht werden, welche die zahlreichen Angebote der jeweiligen Maßnahmeträger nutzten. Insgesamt wurden von 2017 bis 2022 rd. 493.000 Euro Ausgaben zu 95 % aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Damit wurde ein wertvoller Beitrag für die soziale Stadtentwicklung geleistet. Besonders erfolgreich wurden die vielfältigen Angebote des Bürgerhauses Roßwein angenommen. Unser Dank gilt dabei dem großen Engagement der für den Erfolg verantwortlichen Mitarbeiterinnen des Bürgerhauses, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendhauses Roßwein e.V. sowie der verlässlichen und kompetenten Unterstützung bei der Betreuung der Maßnahmen durch die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Dresden im Rahmen des Quartiersmanagements! Das Bürgerhaus Roßwein wird seit Beendigung der Förderung im ESF-Programm über das Sächsische Förderprogramm „Soziale Orte“ weitergeführt. Wir freuen uns, dass über dieses neue Förderprogramm des Freistaates Sachsen weiterhin Angebote im sozialen Bereich für die Stadt Roßwein bereitgestellt werden können.

Stadtverwaltung Roßwein

 

 

Nachdem Mitte letzten Jahres der ehemalige Bürgerpolizist, Herr Kunze, in den Ruhestand verabschiedet wurde, ist seit dem 01.03.2023 der neue Bürgerpolizist, kurz: Büpo, Polizeihauptmeister Christian Morgner, für die Stadt Roßwein und die zugehörigen Ortsteile on Tour.

Bürger können sich an Herrn Morgner mit ihren kleineren Sorgen und Anliegen wenden. Vielleicht wenn sie Nachbarschaftsangelegenheiten zu klären, den Ausweis verloren oder einen Einbruch bemerkt haben, ist er der Ansprechpartner vor Ort. Er gibt Tipps und Hinweise rund um das Thema Sicherheit und Ordnung.

Zu seinen Aufgaben gehören neben Präsenzstreifen und Bürgersprechstunden auch die Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit Bürgern, Vereinen, Ämtern und Behörden sowie sonstigen Einrichtungen. Die Wahrnehmung von Präventionsaufgaben, die Aufnahmen von Strafanzeigen und Verkehrsunfällen gehören ebenfalls zu seinen Aufgaben, wie auch die Durchführung von Verkehrskontrollen und die Vermittlung von sicherungstechnischen Beratungen durch die Polizeiliche Beratungsstelle. Auch für einen Ratschlag oder eine Information steht Herr Morgner gern zur Verfügung.

Der Polizist für „kleinere Sorgen“ hat seinen Sitz am angestammten Polizeistandort in der Döbelner Straße 44.

Polizeihauptmeister Morgner führt wie bisher Bürgersprechstunden zu folgenden Sprechzeiten durch:

Dienstag          09:00 bis 12:00 Uhr und

Donnerstag      14:30 bis 17:30 Uhr.

Es empfiehlt sich jedoch eine vorherige telefonische Absprache, da immer auch ein ungeplanter Termin seitens des Bürgerpolizisten dazwischen kommen könnte.

Herr Morgner ist unter der Telefonnummer (034322) 663-111 und unter der E-Mail email hidden; JavaScript is required erreichbar.

Bei dringenden Angelegenheiten können sie sich auch an das Polizeirevier Döbeln unter der Tel.-Nr. 03431 6590 bzw. an den Polizeinotruf 110 wenden.

Fremde Heimat Israel. Ein Reisebericht am 13.04.2023 im Bürgerhaus Rosswein.

Heiko Reinhold reiste nach Israel, in ein polarisierendes Land zwischen Faszination, Geschichte und Religion. Er sieht politische Auseinandersetzungen und multikulturelle Vielfalt in einem modernen Staat. Aus biblischen Geschichten bekannte Stätten und beeindruckende Landschaften sind in Israel genauso zu finden wie fremde Gewohnheiten und deutsche Spuren.

Ein Reisebericht führt in dieses schöne, wie auch außergewöhnliche Land.

Einlass: ab 18 Uhr

Beginn: 18.30 Uhr

Eintritt frei | Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Bürgerhaus – Markt 8 | 034322 581431 oder 0179 4218801. Wir sind auch per Mail für Sie ansprechbar: gern unter email hidden; JavaScript is required

Diese Veranstaltung ist Teil des Programms der VHS Mittelsachsen | Text: Heiko Reinhold | Bild: walkers.sk

Der Tod von unserem ehemaligen Bürgermeister und Ehrenbürger löste in Roßwein große Erschütterung und tiefe Betroffenheit aus.

Trauernde Bürgerinnen und Bürger können bis zum 04.04.2023 während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Roßwein im großen Rathaussaal in der 2. Etage vom Bürgermeister a.D. Herrn Veit Lindner Abschied nehmen und sich in ein ausliegendes Kondolenzbuch eintragen. Die Kondolenzbücher werden der Familie anschließend übergeben.

Chöre rocken Altzella – „Altzella rockt!“ unterstützt dabei – Interessenbekundung

Chöre im Klosterbezirk Altzella aufgepasst! Ihr trefft euch in eurer Freizeit, singt und musiziert gemeinsam und habt Spaß an der Musik. Vielleicht sucht ihr schon länger nach einem Profi, der euch mal einige Tipps und Tricks beim Singen geben kann. Im Rahmen des Projekts „Altzella rockt!“ besteht die Möglichkeit für ein Sprech- und Gesangstraining mit einem professionellen Trainer. Voraussetzung dafür ist, dass euer Chor ehrenamtlich musiziert.
Wir bitten darum, dass sich interessierte Chöre beim Projektmanagement „Altzella rockt!“ unter email hidden; JavaScript is required oder unter der Telefonnummer 0174 7854329 melden. Eure Ansprechpartnerin ist Jeannine Jahndel. Die Interessenbekundung muss bis zum 30. April 2023 erfolgen.

Das Projekt „Altzella rockt!“ läuft über die LEADER-Region Klosterbezirk Altzella. Ziel ist es, Kunst und Kultur in dieser Region sichtbarer zu machen. Zur LEADER-Region Klosterbezirk Altzella gehören die Kommunen Nossen, Hainichen, Roßwein, Rossau, Reinsberg, Halsbrücke, Großschirma, Striegistal sowie Döbeln OL Mochau. Weitere Informationen zum Projekt gibt es unter www.altzella-rockt.de und auf Instagram, Facebook und YouTube.

Träger des Projektes „Altzella rockt!“ ist der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. Der Projektansatz zur Stärkung des Images des ländlichen Raums und einer Erhöhung der Wahrnehmbarkeit vorhandener Angebote punktete beim Sächsischen Mitmachfond und wird seit Ende 2021 über Wettbewerbsmittel aus Simul+ finanziert.
Text: Projektmanagement „Altzella rockt!“

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Sie wurde beim Simul+ Wettbewerb – Ideen für den ländlichen Raum prämiert.

Aufgrund zu weniger Standanmeldungen zur Saatguttauschbörse an diesem Samstag (11.03.) sagen wir diese hiermit ab. Wir planen eine Pflanzentauschbörse in der ersten Maihälfte, vielleicht finden sich dann wieder ein paar mehr Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner, welche diese Möglichkeit nutzen, den Überschuss an selbstgezogenen Pflanzen weiterzugeben und in Austausch mit anderen Garteninteressierten zu treten.

Das Bürgerhaus-Team

 

 

In diesem Jahr finden wieder die Schöffenwahlen statt. Im ersten Halbjahr werden interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Roßwein für das Schöffenamt 2024 bis 2028 gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Von ihnen werden Lebenserfahrungen und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zweidrittelmehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Bei Schöffengericht führt eine Berufsrichterin oder Berufsrichter den Vorsitz. In der Verhandlung ist das Schöffengericht außerdem mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Bei umfangreichen Sachen kann eine weitere Berufsrichterin oder ein weiterer Berufsrichter hinzugezogen werden. Man spricht dann vom „erweiterten Schöffengericht“. Bei Schöffengericht werden von der Staatsanwaltschaft Verfahren aus dem Bereich der mittleren Kriminalität angeklagt. Das Schöffengericht darf auf Freiheitsstrafe bis höchstens vier Jahre erkennen. Die gesetzlichen vorgesehenen Maßregeln der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung darf das Schöffengericht nicht anordnen.

Ein Schöffe soll grundsätzlich höchstens zu 12 Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden.

Für diese Tätigkeit wird er entschädigt. Das Gesetz sieht die Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen vor, ferner die Entschädigung für Zeitversäumnisse und Verdienstausfall.

Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

Für die Schöffen sieht das Gesetz (GVG) u.a. folgende Voraussetzungen vor:

  • Die Schöffin oder der Schöffe muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Mindestalter zu Beginn der Amtsperiode ist 25 Jahre,
  • Höchstalter 69 Jahre (Stichtag 01.01.2024),
  • Die Person muss zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Roßwein wohnen,
  • Personen dürfen keine geistigen oder körperlichen Gebrechen, die die Amtsausführung beeinträchtigen, haben,
  • Personen dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein,
  • Personen, die bereits als Schöffe in der lfd. Periode gewählt wurden, müssen sich für die neue Wahlperiode neu bewerben,
  • Personen müssen die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden und nicht wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt worden sein.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger richten Ihre Bewerbung bitte mit folgenden Angaben

  • Familienname, Geburtsname, Vorname
  • Familienstand,
  • Geburtsdatum/Geburtsort,
  • Beruf/Tätigkeit,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Wohnort, Straße, Hausnummer,

für die Vorschlagsliste für Schöffen ist bis spätestens zum 17. April 2023 an die

Stadtverwaltung Roßwein
Hauptamt
Markt 4 | 04741 Roßwein

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Roßweins sind aufgerufen, sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu bewerben. Bitte verwenden Sie für die Bewerbung das bereitgestellte Bewerbungsformular, welches über die Homepage der Stadt oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden kann.

Der Stadtrat Roßwein wird im Juni 2023 über die Vorschlagsliste für Schöffen entscheiden. Die Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, wenn diese mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates entspricht. Sie liegt danach eine Woche zur Einsichtnahme für jedermann aus.

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de.

Bewerbungsformular von https://www.schoeffenwahl.de/ (Worddokument)