Wahl zur Schulfestkönigin 2020 – jetzt bewerben

Erste Bewerberinnen für die Wahl zur Schulfestkönigin eingegangen

Andrea Leonhardt vom Haßlauer Karnevalsclub, ihre Tochter Carolin, Schulfestkönigin aus dem Jahr 2010, und der Roßweiner Bürgermeister freuen sich, dass schon die ersten Bewerbungen für das Schulfest-Highlight „Wahl der Schulfestkönigin“ im Jahr 2020 eingegangen sind. In einer ersten Beratung legten sie u.a. die Zeitfenster für den Bewerbungsschluss fest. Damit ausreichend Zeit für die Übungseinheiten und notwendigen Gespräche mit den Bewerberinnen bleibt, wurde das Ende der Bewerbungsfrist auf den 30.08.2019 festgelegt.

Schulfestkoenigin

 

Wie schon zu den vergangenen Schulfesten werden Andrea Leonhardt und Carolin Schrein wieder mit den Kandidatinnen eine Choreografie für deren Bühnenauftritt entwickeln. Beide sind langjährige Mitglieder des Haßlauer Karnevalsclubs und geübt in solchen Dingen.

Der Programmpunkt „Wahl der Schulfestkönigin“ gehört traditionell zu den großen Besuchermagneten während des Schulfestes und so soll auch im Jahr 2020 am Samstag, dem 11. Juli auf der Hauptbühne von einer Jury die Schulfestkönigin gekürt werden. Persönlichkeit, Ausstrahlung und eine gelungene Präsentation entscheiden darüber, welche der Kandidatinnen letztlich die Krone erhält und den Festumzug gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt anführt.

 

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Um sich bewerben zu können, sollte man zum Zeitpunkt der Wahl zur Schulfestkönigin mindestens 16 Jahre alt sein und den Wohnsitz bzw. Nebenwohnsitz in Roßwein haben. Bewerberinnen unter 18 Jahren müssen eine schriftliche Zustimmung der Eltern vorlegen. Außerdem sollten sie eine gute Beziehung zu ihrer Heimatstadt, bzw. ihrem Wohnort haben.

 

Bewerbungen können noch bis zum 30.08.2019 per Mail an email hidden; JavaScript is required unter Angabe von Alter, Beruf/Schule, Wohnanschrift und Telefonnummer gesendet oder direkt auf der Homepage der Stadt Roßwein (www.rosswein.de) eingegeben werden.

 

Der Leiter der Roßweiner Bäder Jens Göhler wertete in der Sitzung des Technischen Ausschusses, Umwelt, Kultur und Soziales am 14. März 2019 die Badsaison 2018 aus. In der vergangenen Saison stehen nur Spitzenwerte zu Buche, wie Jens Göhler mitteilte. So besuchten insgesamt mehr als 50.000 Gäste die Bädereinrichtungen der Stadt. Dabei waren die Gästezahlen im Hallenbad mit 26.250 Besuchern stabil gegenüber dem Vorjahr mit 26.230 Besuchern. Das Roßweiner Stadtbad sei sehr begehrt und habe eine hohe Akzeptanz bei allen Altersschichten der Bevölkerung. Die Auslastung sei damit sehr gut, kommt aber fast an die Grenzen. Vor allem begehrt seien die Schwimmkurse, für welche es eine Warteliste gibt. Im zurückliegenden Jahr konnten ca. 150 Mädchen und Jungen das Schwimmen erlernen. Die Aquafitnesskurse wurden von ca. 300 Teilnehmern besucht. Wie Jens Göhler weiter ausführte, nimmt das Roßweiner Hallenbad mittlerweile auch einen wichtigen sozialen Aspekt ein. So nutzen die Schulen der Stadt die Möglichkeit und bieten Schwimmunterricht an. Im Schwimmverein selbst sind 120 Kinder organisiert und manch Schwimmer kommt schon mal eine halbe Stunde früher, um Neuigkeiten mit anderen Badbesuchern auszutauschen.

Im Juni startete dann die Freibadsaison im Wolfstal. Da das beliebte Freibad sich unmittelbar am Waldesrand befindet, wurde die Badsaison aufgrund der kühlen Tage erst im Juni eröffnet. Wie Jens Göhler mitteilte, war dies eine durchaus glückliche Entscheidung, da der Mai 2018 mit zahlreichen Gewittern sehr unbeständig war. Trotzdem ist im Resümee festzustellen, dass aufgrund des Wetters das Jahr 2018 eine der erfolgreichsten Freibadsaison der letzten Jahre darstellte. Insgesamt besuchten über 23.500 Gäste das Bad und sorgten so für insgesamt für 47.100,00 Euro Einnahmen. Auffällig sei, dass es keine Spitzenbesuchertage gab, sondern die Zahl der Gäste über einen langen Zeitraum zwischen 400 und 800 Personen täglich lag. Nur drei Schließtage während der Saison sorgten für etwas Entspannung für die gesamte Anlage und das Freibadpersonal. Dass sich die Grünflächen aufgrund des perfekten Sommers in braune Flächen verwandelten, sei nicht zu vermeiden gewesen. Allerdings habe sich der Rasen bereits im September wieder erholt und müsse nur an wenigen Stellen nachgearbeitet werden. In drei Monaten seien 69.000 KWh Strom verbraucht worden, wobei es in 2017 gerade mal 18.350 KWh waren.

Leider wurde die perfekte Badsaison durch das Verhalten des Kiosk-Betreibers getrübt. Der Imbiss war an manchen Wochenenden oder in den Ferien geschlossen und auch auf Anrufe hatte der Betreiber nicht reagiert. In dieser Hinsicht sei dringender Handlungsbedarf erforderlich, da die Gäste des Freibades nicht unterscheiden zwischen dem Betreiber des Freibades und dem des Kioskes. Im nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung diskutierte dann Badchef Jens Göhler gemeinsam mit den Stadträten und dem bisherigen Kiosk-Betreiber über Möglichkeiten der Verbesserung des Angebotes sowie die Öffnungszeiten für eine hoffentlich ebenso erfolgreiche Freibadsaison 2019.

Der Stadtrat der Stadt Roßwein hat in seiner Sitzung am 28. März 2019 die neue Kämmerin der Stadt berufen. Frau Bianka Graf, diplomierte Wirtschaftsingenieurin, ist die Nachfolgerin von Heidi Roßberger, welche sich zum 31. März 2019 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedete. Für die Finanzen der Stadt ist nun Frau Bianka Graf zuständig, welche bereits seit fünf Jahren in der Verwaltung arbeitet und aus der Buchhaltung eines großen Agrarbetriebes in das Rathaus Roßwein wechselte.

Die Kameliensaison 2019 ist Geschichte. Mit Stolz und Zufriedenheit schauten die Mitglieder des Roßweiner Heimatvereins am Sonntag, d. 31. März, auf die Kameliensaison 2019 zurück. Über 4000 Gäste nutzten in den letzten drei Monaten die Möglichkeit,  der botanischen Seltenheit einen Besuch abzustatten. Wie die Vereinsvorsitzende Martina Thiele mit großer Freude berichtete, war eine ähnlich große Besucherresonanz im Jahre 2012 zu verzeichnen. In diesem Jahr kamen viele Gäste aus dem Raum Chemnitz und aus dem Erzgebirge, was die Vereinschefin auf einen redaktionellen Beitrag in den lokalen Tageszeitungen der südlicheren Regionen Sachsens zurückführt. Auch die Stammgäste hielten der Kamelie die Treue und nutzten ebenso das überaus erfolgreiche Vereinswochenende, um neben der botanischen Seltenheit auch die anderen Angebote zu besuchen. Mit acht Vereinsmitgliedern wurden die Öffnungszeiten an den Besucherwochenenden abgesichert. Als Dankeschön für die geleisteten Einsatzstunden lud die Vereinschefin Martina Thiele am letzten Öffnungstag ihr gesamtes Team zu einem Abendessen in Waldgaststätte auf den Hartenberg ein.

Mit Wirkung vom 01.04.2019 gelten für das Abbrennen von Feuerwerken neue Bestimmungen. Damit reagiert die Stadt Roßwein auf eine Vielzahl von Beschwerden der Bevölkerung über das Abrennen von Feuerwerken, vor allem in den Sommermonaten.

Insbesondere die Zunahme von Kleinfeuerwerken führte in der Vergangenheit dazu, dass viele Bürger Beschwerde einreichten. So wurde durch Feuewerke die Nachtruhe der Anwohner erheblich gestört oder die Garten- bzw. Balkonnutzung teilweise eingeschränkt. Das Abbrennen von Feuerwerken führt in der Regel auch zu ernsthaften Störungen bei Haustieren und wild lebenden Tieren. Für Wildtiere ist das Feuerwerk ein verstörendes Ereignis. Sie fühlen sich durch den Lärm und das Licht gestört oder sogar bedroht. Ein Böllern in der Nähe von Waldrändern, auf Waldlichtungen, in Parkanlagen oder Höfen mit Tierhaltung sollte deshalb tabu sein, denn scheue Wildtiere in Wald und Flur reagieren besonders sensibel auf laute Geräusche. Auch bei Pferden, Rindern und Schafen, welche in Ställen oder auf Weiden gehalten werden, besteht die Gefahr, dass sie in Panik geraten und ausbrechen. Oftmals kann ein Laie die Gefahren von fehlgeleiteten Feuerwerkskörpern und die Windrichtung nicht richtig einschätzen, und auch Wetterwarnungen werden zunehmend ignoriert.

Feuerwerke, welche durch einen Pyrotechniker abgebrannt werden, sind immer, jedoch mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin, schriftlich beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten anzuzeigen, unabhängig der Feuerwerkskategorie.

Die Stadt Roßwein ist Genehmigungsbehörde für Privatpersonen, welche ein Feuerwerk der Kategorie I und II abbrennen möchten.

Der Technische Ausschuss, Umwelt, Kultur und Soziales hat in Anlehnung an die Empfehlungen des Amtes für Umwelt Forst und Landwirtschaft, Referat Naturschutz des Landratsamtes Mittelsachsen, folgende Bestimmungen für die Erteilung einer Genehmigung beschlossen:

  1. Das Feuerwerk darf nur zwischen dem 31. August und dem 01. März eines jeden Jahres, bis 22.00 Uhr, durchgeführt werden. Ein generelles Verbot für das Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse I und II besteht demnach für den Zeitraum vom 02. März bis 30. August eines jeden Jahres.
  2. Der Abschussort muss sich mindestens in einem Abstand von 150 m zu Feldgehölzen, Wäldern, Weiden und Forsten sowie Biotopen und Parks befinden und darf auch nicht in deren Richtung ausgerichtet werden.
  3. Auf Böller sollte gänzlich verzichtet werden und ausschließlich Lichtfeuerwerkskörper zum Einsatz kommen. Gerade Böllerschüsse (Batterien) werden als extrem störend empfunden und können zu unterschiedlichen Reaktionen bei Tieren wie zum Beispiel Rindern, Schafen und Pferden durch Ausbrechen aus Koppeln oder Panik auf Weideflächen führen.
  4. Für die Erteilung einer Genehmigung zum Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Typen I und II kann über die Homepage der Stadt Roßwein bzw. im Hauptamt/Gewerbe ein Antragsformular bezogen werden.
  5. Der Antrag auf Genehmigung muss mindestens 14 Tage vor dem Ereignis in der Stadtverwaltung Roßwein eingegangen sein. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
  6. Wird das Feuerwerk von einem Pyrotechniker durchgeführt, muss dieses ebenfalls vom Auftraggeber des Feuerwerkes mit Angabe des Ortes und der Dauer im Hauptamt/Gewerbe der Stadtverwaltung Roßwein angezeigt werden.

Feuerwerke, welche außerhalb des vorgenannten Zeitraums von Privatpersonen abgebrannt werden, sind nicht erlaubt und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld in Höhe von 100,00 € bis 500,00 € geahndet wird.

Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Genehmigung zum Abrennen eines Feuerwerkes besteht nicht.

Gewerblich durchgeführte Feuerwerke sind bei der Stadt Roßwein anzeigepflichtig.