Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nachdem im Landkreis Mittelsachsen die Zahl der durch das Corona-Virus erkrankten Menschen mehrere Tage stabil blieb, ist die Anzahl der Neuinfizierten nun auf 259  Fälle gestiegen. Dabei gibt es 2 neue Erkrankungen in der Region Döbeln und einen weitere Fall im Raum Freiberg. Insgesamt sind bisher 9 Menschen im Landkreis am Corona-Virus verstorben. In der Stadt Roßwein mit ihren Ortsteilen sind zum Glück keine weiteren Menschen erkrankt als die bisher einzige gemeldete Erkrankung Ende März.

Unsere Landesregierung hat am Mittwoch weitere Lockerungen der Corona-Verordnung beschlossen. Prinzipiell ist jeder Bürger weiterhin angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen, außer den Angehörigen des eigenen Hausstands, der Partnerin oder dem Partner, sowie den Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu 10 weiteren Personen auf das zwingend notwendige Minimum zu reduzieren.

Es wird weiterhin dringend empfohlen, im öffentlichen Raum, und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Eltern und Sorgeberechtigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen diese Empfehlungen auch einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind. Wo immer möglich, muss weiterhin ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden.

Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, insbesondere auch für Arbeitsstätten.

Eine Mund-Nasenbedeckung ist bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und beim Aufenthalt in Geschäften zu tragen!

Was ist nun erlaubt? 

Erlaubt sind nunmehr wieder Familienfeiern, unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, Schuleingangsfeiern in Gaststätten oder angemieteten geschlossenen Räumlichkeiten mit bis zu 50 Personen. In geschlossenen Räumen sollen die Hygieneregelungen und der Mindestabstand eingehalten werden. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Hygieneauflagen erlaubt. Da das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen um ein Vielfaches höher ist als unter freiem Himmel, sind Feiern im Freien vorzuziehen, um Ansteckungen zu vermeiden.

Wie geht es in den Kindereinrichtungen weiter? 

Bis Ende Juni bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb, allerdings können Schulen fortan mit mehr Eigenverantwortung entscheiden – beispielsweise, ob Zeugnisübergaben oder Abschlussfeiern stattfinden. Auch Elternabende sind, unter Beachtung von Hygienevorschriften und Abstandsregelungen, wieder erlaubt. Ob Grundschüler die Schule besuchen, können weiterhin die Eltern entscheiden. Für Kinder ab der 5. Klasse bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb, sie besuchen den Unterricht also abwechselnd in Gruppen auf Abstand. Die Betreuung in den Kindergärten findet weiterhin wie aktuell organisiert statt.

Weitere Öffnungen beschlossen 

Die Öffnung von Betrieben, Einrichtungen, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Geschäften und Läden oder Angeboten für den Publikumsverkehr sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen erlaubt.

Was bleibt geschlossen? 

Von der Lockerung weiterhin ausgenommen und damit nicht zulässig sind:

  1. Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) außerhalb des Kader- und Profisports,
  2. Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Tanzlustbarkeiten,
  3. Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen, Prostitutionsvermittlung,
  4. Sportveranstaltungen mit Publikum und
  5. bis zum 17. Juli 2020 Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

Ausgangsbeschränkungen fallen prinzipiell weg 

Freibäder, Hallenbäder, Kurbäder, Thermen und Saunen dürfen mit bestätigten Hygienekonzepten wieder öffnen. Ebenso dürfen Freizeit- und Vergnügungsparks, Messen, Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser und Stätten der Kinder- und Jugenderholung öffnen.

Besuche in Pflegeheime wieder möglich 

Der Besuch von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen nach § 2 Abs. 1 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen ist wieder möglich. Des Weiteren ist der Besuch von Angehörigen in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, wieder erlaubt. Prinzipiell ist die Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte obligatorisch sowie das Tragen von Mund- und Nasenschutz und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m.

Die neue Verordnung tritt spätestens ab 06. Juni 2020 in Kraft und mit Ablauf des 29. Juni 2020 außer Kraft. Die neue Verordnung finden Sie zum Nachlesen auf der Homepage der Stadt Roßwein gleich auf der Startseite.

Hoffen wir, dass mit der neuen Corona- Verordnung die Ansteckungsrate gering beleibt und jeder Einwohner wieder in die Normalität des Lebens zurückfinden kann. Halten Sie sich bitte, auch im eigenen Interesse, weiterhin an die Schutz- und Abstandsregeln. Gegenüber der Schwere des Krankheitsverlaufs durch das Corona-Virus ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske immer noch die beste Alternative.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der weiteren Lockerungen und des Aufhebens von Beschränkungen sowie des derzeit positiven Verlaufes der möglichen Ansteckungswelle durch das Corona – Virus stellen wir hiermit unsere Corona-Informationen als „Update„ ein. Wir haben Sie in den zurückliegenden Wochen mit insgesamt 28 „Updates“ zur Pandemie informiert und so auf den neuesten Stand gebracht. Wir werden alle neuen Informationen tagaktuell auf der Homepage der Stadt Roßwein veröffentlichen. Diese Informationen können Sie auch als Newsletter kostenlos abonnieren. 

Wir sind froh, dass in Roßwein und unseren Ortsteilen bisher kein Mensch am Corona- Virus verstarb, und dass wir bis heute nur einen erkrankten Einwohner zu verzeichnen hatten.

 Sie waren vorbildlich beim Tragen von Mundschutz, beim Einhalten der Mindestabstandsregel und bei der Einhaltung der auferlegten Beschränkungen. Sie haben sich solidarisch mit allen anderen Einwohnern verhalten, dafür bedanken wir uns ganz herzlich bei Ihnen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

 

Frau Ute Lomtscher, Inhaberin der Christlichen Buchhandlung auf der Nossener Straße 17 in Roßwein, feierte am 1. Juni 2020 das 30-jährige Geschäftsjubiläum. Dabei war es die Mutti Annelies Richter, welche einen Monat vor der Währungsunion das Buchgeschäft eröffnete. (Unbedingt am Kindertag, weil es so wichtig ist, dass Kinder lesen.) Vorher gehörten die Räume zum Polstereibetrieb des Vaters Klaus Richter. Annelies Richter hatte zuvor den Büchertisch in der Kirchgemeinde organisiert und der damalige Pfarrer Frieder Hecker riet ihr, sich selbständig zu machen. Zehn Jahre später übernahm Tochter Ute das Geschäft und baute das Angebot weiter aus. Anfangs waren die Zeiten schwierig, meint Ute Lomtscher, so dass ihr Mann manchmal die Zahlung der Krankenkassenbeiträge für sie übernommen hatte. Nebenbei managte die junge Frau den großen Haushalt im Marbacher Bauernhaus mit den Kindern Lukas, Florenz und Jonas und pflegte ihre musikalischen Hobbys. Immer neue Angebote, wie die Paketannahme von DPD, das Organisieren von Büchertischen bei kirchlichen Veranstaltungen in der Region sowie der jährliche Büchermarkt zum Weihnachtsmarkt in Roßwein trugen Schritt für Schritt zur Vergrößerung des Kundenstammes bei. Dabei bleibt das christliche Sortiment ein wichtiges Standbein, auch und besonders für Kunden aus der Region. Es gibt nun einen größeren Kundenstamm, der auch sehr gern den Online-Shop www.buchhandlung-rosswein.de in Anspruch nimmt. Vor allem in den Schließungswochen aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Kunden mit gewünschtem Lesestoff frei Haus beliefert. Von einem Versandbuchhändler aus Waldheim übernahm Ute Lomtscher die Lieferung von Gesetzestexten und Sammelbänden und baute sich so einen größeren Versandkundenstamm auf. Neben der christlichen Literatur wird im Buchgeschäft auch allgemeine Literatur für Erwachsene, Jugendliche und Kinder geführt. Bücher und Wanderkarten aus Sachsen und der Region bilden dabei den Schwerpunkt. Jedes lieferbare Buch kann bei Ute Lomtscher direkt, telefonisch oder über ihren Online-Shop bestellt werden. Als autorisierter Fachhändler von Herrnhuter Sternen hat die Buchhandlung schon seit Jahren das Sortiment des traditionellen Weihnachtssternherstellers aus der Lausitz im Angebot.

Sehr gut hat sich die Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung entwickelt: Schulbücher und neuerdings die Lieferungen für die Bibliothek sind ein wichtiges Standbein. Besondere Freude bereitet der Geschäftsinhaberin die Vorbereitung der mit Almut Biber entwickelten Kulturreihe „Buch, Musik und Gaumenfreude“. Die jährlich im Roßweiner Rathaussaal stattfindende Veranstaltung ist manches Mal ausverkauft und zeigt, dass die Gäste das Konzept aus Musik, Kultur und kulinarischen Leckereien gern annehmen. Wie Ute Lomtscher mitteilte, bereitet ihr die Arbeit im kleinen Buchladen viel Freude, und sie wird auch in Zukunft gern jedes gewünschte Buch für ihre Kunden besorgen.

 

Stockschirme gesucht

Um für das 45. Schul- und Heimatfest eine tolle Dekoration gestalten zu können, suchen wir Stock-bzw. Werbestockschirme.

Sollten Sie über funktionstüchtige Stockschirme verfügen, welche Sie nicht mehr benötigen oder zu viele im eigenen Bestand verwahren, würden wir uns über einen Anruf (Tel.: 034322/4660) oder eine Mail (email hidden; JavaScript is required) sehr freuen. Gern nimmt die Anmeldung des Rathauses Ihre alten und gebrauchten Stockschirme entgegen, gern holen wir diese aber auch ab.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Lampenschirme gesucht!!! Wer kann helfen?

 

Für eine Dekoration zum Schul und Heimatfest suchen wir ausrangierte oder gebrauchte Lampenschirme (mindestens 50 cm hoch) von alten Stehlampen. Wer von Ihnen seine alte Stehlampe ausrangieren möchte oder nicht mehr benötigt, kann diese somit leicht entsorgen. Dank Ihrer Unterstützung haben wir bereits 10 Lampenschirme erhalten – benötigt werden insgesamt 30 Stück. Wer also noch alte Stehlampen oder Lampenschirme entsorgen will, kann sich gern bei uns melden. Wir holen Ihre alte Stehlampe mit Lampenschirm gern ab. Achtung Deckenfluter können keine angenommen werden !!

Wer einen Lampenschirm (mindestens 50 cm hoch) oder seine alte Stehlampe mit Lampenschirm kostenlos abgeben möchte, kann sich gern mit der Stadtverwaltung telefonisch (034322/4660) oder per Mail (email hidden; JavaScript is required) in Verbindung setzten.

 

 

 

Am 29.05.2020 haben wir unserem Kameraden Mathias Funke und seiner Frau Christiane unsere herzlichsten Glückwünsche zur Hochzeit überbracht.

Wir empfingen das Brautpaar vor dem Rathaus mit dem Blaulicht und Martinshorn unserer Fahrzeuge.

Danach liefen sie durch das Spalier der Kameraden und mussten gemeinsam ein für sie entfachtes Feuer löschen. Dies ist eine schöne Tradition und soll das gemeinsame Handeln in der Ehe symbolisieren. Beide wurden dabei von ihrem Sohn Jonas tatkräftig unterstützt.

Wir wünschen auf diesem Weg nochmals alles Liebe sowie viele gemeinsame und glückliche Ehejahre.

Die Kameraden der Feuerwehren Littdorf, Gleisberg und Roßwein