Das Pfarramt Roßwein-Niederstriegis bleibt ab Montag, den 1. Februar 2021, bis auf weiteres geschlossen und ist ausschließlich über Telefon: 034322-43480 oder E-Mail: zu erreichen.

In Friedhofsangelegenheiten ist mit dem Friedhofsverwalter Matthias Fritz vor Ort: Gottesacker 15 oder per Mobiltelefon: Mobil: 0163-7778477 Kontakt aufzunehmen.

 

Dr. Heiko Jadatz
Pfarramtsleiter

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation findet am Samstag, d. 06.02.2021, keine Sprechstunde des Friedensrichters statt.

Sollte Bedarf bestehen, können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Stadtverwaltung wenden, und es wird ein Termin mit der Schiedsstelle vereinbart.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Neubert
Hauptamtsleiterin

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Freistaat Sachsen hat nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 seine Corona-Schutz-Verordnung angepasst und setzt damit die Beschlüsse auf Landesebene um. Die nun neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis Ablauf des 14. Februar 2021.

Die Grundsätze der Verordnung wie Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen, idealerweise medizinischem Mund-Nasen-Schutz, überall dort, wo sich Menschen begegnen, der Verzicht auf Reisen, Besuche und Einkäufe, die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Zu den Empfehlungen tritt demnach neu hinzu die Verpflichtung von Arbeitgebern, in Fällen von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten den Beschäftigten anzubieten, diese Tätigkeiten von zu Hause aus auszuführen, wenn die Umsetzung möglich ist und keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Weiterhin wird neu geregelt, dass die aufgestellten Hygienekonzepte von Kirchen und Religionsgemeinschaften an die besondere Infektionslage anzupassen sind, dies kann konkret u.a. den Verzicht auf gemeinschaftlichen Gesang beinhalten. Landkreise und Kreisfreie Städte können die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages aufheben, wenn die Inzidenz von 100 an fünf Tagen dauernd unterschritten wird. Im Landkreis Mittelsachsen liegt mit Stand 27. Januar 2021 der Inzidenzwert von 220,3/ 100.000 Einwohner.

Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Kreisfreien Stadt oder dem zuständigen Landkreis festzulegen.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bleibt überall dort bestehen, wo sich Menschen begegnen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung. Achtung, das Tragen eines Mund-Nasenschutzes aus einfachem Stoff und dergleichen ist in den beschriebenen Bereichen nicht mehr statthaft!

Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder dem vergleichbaren Standard KN95/N95 besteht prinzipiell für die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste bei der Ausübung der Pflege, beim Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen für die Besucher, in Justizvollzugsanstalten, Flüchtlingsunterkünften für das Personal und die Besucher.

Beschäftigte müssen in Arbeits- und Betriebsstätten mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn eine Mindestfläche von 10 qm für jede im Raum befindliche Person unterschritten wird, der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder bei den ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolaustausch zu rechnen ist. Davon ausgenommen sind Beschäftigte in Schulen oder Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Die bestehenden Ausnahmen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Personal ohne Kundenkontakt oder soweit andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, für Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen behalten ihre Gültigkeit. In Alten- und Pflegeheimen werden für Beschäftigte 3 Tests pro Woche ab Ende der 5. Kalen- derwoche verbindlich festgelegt.

Am Unterricht für Abschlussklassen wird auch weiterhin nicht gerüttelt. Bis zum vorgezogenen Ferienstart am 1. Februar 2021 gibt es derzeit keine Änderung. Die Abschlussklassen werden nach den Ferien ab 8. Februar 2021 weiter vor Ort in der Schule lernen können. Dazu kommen künftig noch die Absolventen der Berufsschulen. Durch den verlängerten Lockdown bis 14. Februar 2021 ist der für den 8. Februar 2021 geplante Schulstart aller anderen Klassen erst einmal vom Tisch. Eine Reglung und Aussage, wie es nach dem 15. Februar 2021 für die Schüler weitergeht, erwarten wir bis 12. Februar 2021 von der Landesregierung. Des Weiteren bleiben die Horte in den Grundschulen und Kitas durch die Lockdown-Verlängerung mindestens bis zum 14. Februar 2021 geschlossen. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung legt fest, welche besonderen Berufsgruppen („systemrelevant“) ihre Kinder in die Notbetreuung bringen können. Sie wird nur geringfügig erweitert um einen Teil der Krankenkassen-Mitarbeiter sowie um Schüler und Studenten, die vor dem Abschluss stehen. Den Wortlaut der Corona-Schutz-Verordnung finden Sie auf www.coronavirus.sachsen.de (Amtliche Bekanntmachungen)

In der Stadt Roßwein ist mit allen Ortsteilen die Anzahl der an Covid 19 erkrankten Menschen auf 218 Personen angestiegen (Stand 26.01.2021). In Waldheim sind zur gleichen Zeit 348, in Leisnig 440, in Hartha 381 und in Döbeln 971 erkrankte Personen gemeldet. Die Region Roßwein weist zum Stichtag 26.01.2021 einen Inzidenzwert von 266,6/100.000 Einwohner aus. In den zurückliegenden 7 Tagen sind 20 Personen an Covid 19 erkrankt. Aktuell nimmt die Stadt Roßwein innerhalb der 52 Städte und Gemeinden des Landkreises Mittelsachsen den 18. Platz ein. Dies stellt im Vergleich zum letzten Update vom 9. Januar 2021 eine gewisse Verschlechterung der Situation dar, welche jeden von uns zu mehr Vorsicht animieren sollte. Die Sterblichkeitsrate lag  im Monat Dezember 2020 in der Stadt Roßwein bei 11 Personen. Im Vergleich lag die Sterblichkeitsrate in den Jahren 2017-2019 mit durchschnittliche 5,33 Personen im Dezember deutlich unter dem Wert aus 12/2020. Eine sogenannte Übersterblichkeitsrate ist für Monat Dezember 2020 im Vergleich mit dem Durchschnittswert der früheren Jahre zu erkennen. Bei dieser erhöhten Rate kann auf die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie Bezug genommen werden. Aus diesem Grund ist der Schutz der vulnerablen* Gruppen weiterhin unser oberstes Gebot.

Gerade im Hinblick auf die vielmals durch den Lockdown verursachte zusätzliche Freizeit bitten wir Sie weiterhin dringend, die aktuellen Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Bitte führen Sie in der jetzigen Zeit keine Familientreffen durch! Bitte verschieben Sie anstehende Feiern auf einen späteren Zeitraum! Bitte halten Sie den 15 km-Bewegungsradius für Ihre Freizeitgestaltung ein und tragen Sie im öffentlichen Raum, überall dort, wo Sie anderen Menschen begegnen, einen FFP-2 Mund- Nasenschutz!

Bitte erlauben Sie uns noch den Hinweis, dass ein Mund–Nasenschutz seinen Schutzzweck nur erfüllt, wenn dieser gleichzeitig Mund und Nase bedeckt. Halten Sie, wann immer es geht, den Mindestabstand von 1,5 m ein und befolgen Sie die Hygiene-Empfehlungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein unter www. rosswein.de, der App der Stadt Roßwein, dem Newsletter im kostenlosen Abo und im Roßwein-TV.

 

Bitte bleiben Sie gesund und lassen Sie sich nicht anstecken!

 

(*vulnerable Gruppe – ist ein Personenkreis, welcher sich auf Grund der körperlichen und/oder seelischen Konstitution (z.B. Behinderung, psychische Störung, Schwangerschaft, hohes Alter) oder/und aufgrund ihrer besonderen sozialen Situation und kognitive Beeinträchtigungen nicht selbst schützen kann.)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Medienrückgabe und –ausleihe sind nur nach telefonischer Terminvergabe möglich.

Die Medien, die im November und Dezember 2020 entliehen wurden und noch nicht zurückgegeben sind, wurden bis zum 19. Februar 2021 verlängert.

Wir bitten alle Nutzer, ihre fälligen ausgeliehenen Medien bis zum 19. Februar 2021 wieder abzugeben. Rufen Sie an (Tel. 034322/42150), um einen individuellen Termin zu vereinbaren.

Nach dem 19. Februar 2021 werden für diese Medien Überziehungsgebühren lt. Satzung fällig.

Wer wieder etwas ausleihen möchte, kann uns (nach telefonischer Terminvergabe) eine Liste der gewünschten Medien per E-Mail schicken, uns die Wünsche telefonisch mitteilen oder sich von uns ein Überraschungsangebot machen lassen.

Der Freistaat Sachsen ändert die Regelungen für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, um einer beruflichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen nachzugehen. Anlass ist der Erlass einer Bundesverordnung, nach der bei der Einreise aus einem Hochinzidenzland ein negativer Test mitgeführt werden muss. Es ist zu erwarten, dass Tschechien als Hochinzidenzland eingestuft wird.

Die neuen Regelungen besagen, dass grundsätzlich jeder Einreisende aus Tschechien einen negativen Test mit sich führen muss. Da es aber eine Vielzahl von tschechischen Arbeitnehmern in Sachsen gibt, regelt der Freistaat eine Ausnahmemöglichkeit per Allgemeinverfügung. Konkret bedeutet dies, dass tschechische Arbeitnehmer, die in Sachsen einer Arbeitstätigkeit nachgehen, zunächst ohne Testung einreisen dürfen. Bei der Einreise besteht die Pflicht, den Arbeitsvertrag mitzuführen. Daneben besteht die Pflicht, mindestens zweimal wöchentlich eine Testung auf eine Infektion mit dem Corona- Virus vornehmen zu lassen. Die erste dieser Testungen hat direkt nach der Einreise und zwingend vor der Arbeitsaufnahme zu erfolgen. Die entsprechenden Nachweise sind dann natürlich mit sich zu führen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Die Ergebnisse der Antigen-Schnelltests aus Tschechien werden in Sachsen anerkannt.

Wenn sächsische Arbeitgeber die Kosten für die Schnelltests ihrer Beschäftigten aus Tschechien tragen, beteiligt sich der Freistaat mit 10 Euro pro Test an den Kosten. Bundespolizei und Landespolizei werden das Mitführen der Testergebnisse kontrollieren. Ziel der Verordnung ist es, höchstmögliche Sicherheit vor einer Eintragung des Virus aus Tschechien und gleichzeitig höchstmögliche Mobilität für die beruflichen Grenzpendler zu schaffen. Die Testregelung für polnische Grenzpendler bleibt wie gehabt – hier genügt ein negativer Schnelltest pro Woche, da Polen kein Hochinzidenzland ist.

 

Die Allgemeinverfügung als Pdf finden Sie hier:

 

 

 

 

Am Donnerstag starten die Ringvorlesungen der Technischen Universität Freiberg, die online durchgeführt werden.  Los geht es jeweils 17:00 Uhr unter https://bbb.hrz.tu-freiberg.de/b/and-oyy-yp8-hel

Es gibt eine Vorstellung Diskussion mit Kustod Dr. Andreas Benz in die Sammlung der TU.

Hier die Terminübersicht:

  • 28. Januar 2021 – Historische Modellsammlung
  • 4. Februar 2021 – Geowissenschaftliche Sammlungen – Kristallmodelle
  • 11. Februar 2021 – Sammlung Kunstgussplatten

Video-Vorschau immer zu Beginn der Woche auf dem Youtube-Kanal der Universität: https://www.youtube.com/user/TUBergakademie

 

 

 

Am 22. Januar 2021 tritt der von den Vereinten Nationen im Jahr 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Atomwaffen sind ab jetzt völkerrechtlich geächtet und verboten.

Die Organisation Mayors for Peace, ein von Hiroshima geführtes, weltweites Städtebündnis mit rund 8.000 Mitgliedern, darunter 700 Städte in Deutschland, begrüßt das Inkrafttreten des Vertrages. Als Zeichen ihrer Unterstützung für dieses besondere Ereignis hissen etliche deutsche Mitgliedsstädte heute (22. Januar) die Mayors for Peace Flagge. Denn Städte mit ihrer wichtigen Infrastruktur und einer hohen Bevölkerungszahl gelten nach wie vor als vorrangige Ziele im Falle eines nuklearen Angriffes.

Die Stadt Roßwein, vertreten durch den Bürgermeister Veit Lindner, teilt hierzu mit.

„Als Mitglied der Mayors for Peace begrüßen wir als Stadt ausdrücklich das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages. Er ist ein Meilenstein auf dem Weg zu Global Zero, einer Welt ohne Atomwaffen. Denn die humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen sind katastrophal. Wir brauchen jetzt eine neue Debatte über nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle. Eine friedliche und sichere Zukunft lässt sich nur in einer Welt ohne Atomwaffen gestalten.“

Noch immer verfügen die Atommächte über schätzungsweise rund 13.400 Nuklearwaffen. Derzeit investieren die Nuklearwaffenstaaten massiv in die Modernisierung und Einsatzfähigkeit ihrer Atomwaffenarsenale. Vereinbarungen zur nuklearen Abrüstung – wie der INF-Vertrag – wurden aufgekündigt, ohne dass ein Folgevertrag an seine Stelle getreten ist.

Hintergrund:

Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) wurde von den Vereinten Nationen am 7. Juli 2017 mit 122 Stimmen angenommen, am 20. September wurde er zur Unterschrift freigegeben. Nach der am 24. Oktober 2020 erfolgten 50. Ratifizierung tritt der Vertrag gemäß seinem Artikel 15 (1) am 22. Januar 2021 in Kraft. Mit Stand 8. Januar haben ihn 51 Staaten ratifiziert, 86 unterzeichnet. Die Atommächte sind dem Vertrag nicht beigetreten. Auch Deutschland ist nicht dabei.

In dem völkerrechtlich bindenden Vertrag verpflichten sich die Unterzeichnenden, „nie, unter keinen Umständen“ Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern. Darüber hinaus verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, Personen, die von Kernwaffentests oder –einsätzen betroffen sind, umfassende Hilfe zu leisten und geeignete Maßnahmen zur Umweltsanierung der kontaminierten Gebiete in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen. Auch nach Inkrafttreten des Vertrages ist ein Beitritt weiterer Staaten möglich.

Wer sind die Mayors for Peace?

Die Organisation Mayors for Peace wurde 1982 durch den Bürgermeister von Hiroshima gegründet. Das weltweite Städtenetzwerk setzt sich vor allem für die Abschaffung von Atomwaffen ein, greift aber auch aktuelle Themen auf, um Wege für ein friedvolles Miteinander zu diskutieren. Mehr als 8.000 Städte gehören dem Netzwerk an, darunter 700 Städte in Deutschland.

Weitere Informationen unter: www.mayorsforpeace.de

 

Um im Störungsfall den Strom und Gasversorger MITNETZ STROM und MITNETZ GAS kontaktieren zu können, sind folgende Störungsrufnummern rund um die Uhr kostenfrei geschaltet:

 

MITNETZ STROM             08002305070

 

MITNETZ GAS                   08002200922

 

Ergänzend ist es unter www.stromausfall.de möglich, Störungen online zu melden. Weiterhin besteht unter www.mitnetz-strom.de/stromausfall die Möglichkeit, anhand der Postleitzahl zu prüfen, ob eine Versorgungsunterbrechung (z.B. auf Grund von Baumaßnahmen) geplant bzw. aktuell eine Störung bekannt ist.

 

 

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der weiteren Einschränkung der Bewegungsfreiheit haben wir uns entschlossen, die Öffnungszeiten des Rathauses auszusetzen.

Ab Mittwoch, d. 13. Januar 2021, ist das Rathaus für Besucher geschlossen. Die Mitarbeiter des Rathauses stehen Ihnen jedoch weiterhin (telefonisch (034322/4660), per Mail (), per Fax: (034322/43481) oder per Post (Markt 4, 04741 Roßwein) für Ihre Anliegen zur Verfügung. Dringende  Besuchstermine (zum Beispiel Pass- und Meldewesen oder Standesamt) können abgestimmt und wahrgenommen werden.

Über unser Bürgertelefon 034322/4660 sind wir rund um die Uhr erreichbar.

Mit dieser Maßnahme erhöhen wir den Schutz unserer Bürger und der Mitarbeiter des Rathauses in Anbetracht der aktuellen Pandemieentwicklung und bitten um Ihr Verständnis.

Aktuelle Informationen zur Pandemie erhalten Sie über die Homepage der Stadt www.rosswein.de, die App der Stadt Roßwein, den Newsletter der Stadt Roßwein sowie das Regional TV Roßwein.

 

V. Lindner
Bürgermeister

Auf der ehemaligen Bahnlinie von Roßwein nach Hainichen wird bereits seit einigen Jahren der Bau eines Radweges geplant. Das Genehmigungsverfahren zieht sich jedoch in die Länge, da verschiedene Umweltaktivisten gegen den Bau des Radweges vorgehen. In den zurückliegenden Jahren hat sich die Natur langsam das ehemalige Bahngleis erobert. Es macht sich dringend notwendig, dass die ehemalige Gleisanlage von dem wilden Baumanwuchs befreit wird, um die Vorwände gegen die Umsetzung des Radwegprojektes geringzuhalten.

Aus diesem Grund rufen wir alle Fahrradbegeisterten und Radweg-Befürworter auf, uns beim Freischneiden der ehemaligen Gleisanlage zu unterstützen.

Wir treffen uns am Samstag, d. 20. Februar 2021- um 8.30 Uhr – am jetzigen Radwegende an der Kreuzung Niederstriegis/Grunau. Es ist wünschenswert, dass die Unterstützer Baumscheren und Handsägen mitbringen. Wärmende Getränke werden bereitgestellt.

 

 

Am 14. Januar 2021 riefen wir die Kinder auf, Schneemänner bzw. Schneeskulpuren zu bauen und deren Fotos an die Stadtverwaltung zu senden.

Hier finden Sie eine kleine Auswahl der bereits eingegangenen Kunstwerke.

 

 

           

Wie alle sächsischen Impfzentren ist auch das für Mittelsachsen in Mittweida am Montag, den 11.01. 20201, in Betrieb gegangen.

Individualtermine zum Impfen können ab sofort, digital https://sachsen.impfterminvergabe.de aber nun auch telefonisch unter der Rufnummer:
0800 0899089
vereinbart werden.

Voraussetzung für eine Impfung ist momentan die Zugehörigkeit zu einer prioritär zu impfenden Personengruppe, weil noch nicht ausreichend Impfdosen zur Verfügung stehen, um die gesamte Bevölkerung zu impfen.

Die Impfungen in den Impfzentren richten sich nach einer festgelegten Reihenfolge. Vor der Impfung erfolgen eine ärztliche Aufklärung und eine Anamnese.

Höchste Priorität bei der Coronaschutzimpfung haben laut Impfverordnung des Bundes:

  • über 80-Jährige,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten,
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten und
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin).

 Terminbuchungsseite für individuelle Impftermine 

Zur Registrierung nutzen Sie vorzugsweise das sächsische Serviceportal zur Impfung gegen das Coronavirus. https://sachsen.impfterminvergabe.de. Hier können Sie sich für Ihre Coronaschutzimpfung anmelden. Die Anmeldung besteht aus zwei Schritten: der Anmeldung und der Terminvereinbarung.

Schritt 1: Anmeldung
Da die Impfung schrittweise in priorisierten Gruppen erfolgt, wird bei der Berechtigungsprüfung zunächst überprüft, ob Sie berechtigt sind. Anschließend geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, die zur Terminvereinbarung nötig sind. Mit Hilfe eines von Ihnen gewählten Passwortes können Sie im Anschluss auf die Terminvereinbarung zugreifen. Sie erhalten nun an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link zur Terminvereinbarung.

Schritt 2: Terminvereinbarung
Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, können Sie Ihren Wunschtermin im Impfzentrum wählen. Innerhalb Sachsens ist das Impfzentrum frei wählbar. Die erste und zweite Impfung müssen im selben Impfzentrum vorgenommen werden. Ist die Eingabe aller Angaben positiv, erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Impftermins sofort zum Download.

Weitere Informationen zum Thema Impfen hat der Freistaat auf seiner Internetseite bereitgestellt.