Am Sonntag, dem 7. Mai 2023 startete pünktlich um 14 Uhr die „Brunnenführung “ auf dem Kreuzplatz.

Insgesamt 30 wissbegierige und heimatgeschichtlich interessierte Gäste lauschten den Ausführungen von Richard Thiele zur Wasserversorgung in Roßwein. Die Tour führte über den Burggraben an den Stollen und weiter an der Mulde entlang.

Ingolf Kirschstein erklärte die Entstehung und Entwicklung des sogenannten „Garten der Welt“ am Stollen. Auch Richard Thiele hatte hier und da kurze Informationen zu Gebäuden oder Flächen am Wegesrand.

Der Röhrbrunnen an der Mulde war auch Ziel der Tour. Bevor es zum Brunnen an der Mühlstraße ging fügte Richard Thiele noch schnell einen von vielen Studentenstreichen ein. Über die Mühlstraße ging es zum Markt. Hier endete die Tour mit Ausführungen zum ehemaligen Marktbrunnen. Der Heimatverein bedankt sich herzlich bei allen Teilnehmern.

Texte und Bilder: Martina Thiele, Vorsitzende des Heimatvereins

 

Das Wetter meinte es gut und trotz teils dichter Bewölkung zeigte sich immer wieder die Sonne, sodass die Dampfmaschinisten an diesem Wochenende nicht im Regen stehen mussten. Genauso gut meinten es auch die zahlreichen Besucherinnen und Besucher, denen diesmal nicht nur die zwei Maschinen unter Dampf präsentiert werden konnten, sondern auch eine Tombola sowie ein Trödelmarkt. Und so füllten sich die Besucherbänke zusehends. Roster, Kuchen und Getränke schmeckten in der Sonne natürlich besonders gut.

Mit einem Besuch beehrte uns am Samstag auch Landrat Dirk Neubauer, welcher sich sehr an der Technik interessiert zeigte, mit den Mitgliedern des Dampfmaschinenvereins ins Gespräch kam um sich über die Vereinsgeschichte zu informieren und schließlich noch die Ausstellung zur Textilgeschichte besuchte. Zum Schluss schrieb er sich noch in das Gästebuch ein, sehr zur Freude der Dampfmaschinisten.

Auch Hubert Paßehr, Roßweins Bürgermeister ließ es sich nicht nehmen, der Dampfmaschine einen Besuch abzustatten um sich über Neuigkeiten zu informieren und einfach die Technik zu bestaunen.

Und der Sonntagnachmittag wurde von den Spielmannszügen aus Roßwein und Nossen, welche zuvor beim Filmdreh zu Altzella rockt auf dem Rossweiner Markt waren genutzt, um sich in einer extra Führung die Maschinen vorführen zu lassen. Natürlich mit entsprechender musikalischer Darbietung, was alle mit Begeisterung aufnahmen.

Schließlich danken wir noch allen Sponsoren, die mit ihren Beiträgen erst die Tombola ermöglichten, darunter die Firmen Druckerei Thieme, der Getränkemarkt Grün Weiss, die Roßweiner Behinderten Werkstätten, Geschenkeartikel Beyer, die Löwen Apotheke, der Friseur Salon C. Allert, die Firma Claudia Kirchhof sowie Carmen Fichtner und zahlreiche weitere Privatspender.

Im September öffnen sich dann wieder die Tore, wenn es wieder heißt „ es ist angedampft“.

Das Team Dampfmaschine
Text Maik Herbrig

 

Am 06.05.2023, bereits ab ca. 07.00 Uhr fand auf dem Roßweiner Markt wieder ein Blumenmarkt statt. Trotz bewölktem Himmel und einem Regenschauer wurde eifrig zwischen den einzelnen Blumen-und Pflanzengängen der Blumenhändler das Passende gesucht.

Obwohl mit nur vier Anbietern ein reiner Blumen-und Pflanzenmarkt stattfinden konnte, freuten sich die Händler auf Ihre Kunden um mit ihnen gemeinsam über die Lust und Freuden des Gärtnerns sowie der einzelnen Pflanzenpflege einen regen Austausch zu führen.

Einig waren sich alle Teilnehmer, dass im nächsten Frühjahr wieder ein bunter Garten- und Blumenmarkt durchgeführt werden soll. Und vielleicht bereichert der eine oder andere Anbieter von Naturprodukten und regionalen Erzeugnissen diesen Markt.

Verlängerung Vollsperrung für Gehwegbau und Erneuerung Straßenbeleuchtung an der Staatsstraße in Ullrichsberg.

Die Vollsperrung der Staatsstraße S 34 von Roßwein nach Döbeln in Ullrichsberg  bleibt bis Ende Mai bestehen. Aufgrund von zusätzlichen Arbeiten zur Hangstabilisierung im Bereich der neuen Bushaltestelle Ullrichsberg, der erforderlichen zusätzlichen Anlegung einer neuen Stromzufuhr inklusive Anlegung des dafür notwendigen Kabelgrabens für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von der Einmündung  Sandgrube bis zum Bahnübergang Ullrichsberg sowie krankheitsbedingten Personalausfall der beauftragten Baufirma verlängert sich die geplante Bauzeit. Deshalb ist auch eine Verlängerung der Vollsperrung erforderlich. Eine halbseitige Sperrung ist leider nicht möglich aufgrund des Bahnübergangs Ullrichsberg im Baustellenbereich und der in diesem Zusammenhang zu beachtenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Bauamt Roßwein

 

Sonntag, den 14.05.2023 – 15.00 Uhr

„Vielfalt der Menschen (bunte Seele, bunter Kopf, bunte Gedanken)“ – Ausstellungseröffnung mit Nele Marie März alias Timo.

Eine Ausstellung mit besonderem Charakter erwartet die Besucher. Nele Marie März zeigt in ihrer Ausstellung die Vielfalt der Gesellschaft und jedes einzelnen Menschen. Sie will damit Menschen zusammenführen und sie ermutigen, dass sie anfangen bunt zu denken und zu fühlen und ihre Herzenswünsche in Form von individuellen Fähigkeiten und Gedanken zu nutzen.

Mit ihren ausdrucksstarken Acrylbildern gibt sie einen bunten Querschnitt ihrer Kunst. Sie zeigt damit, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in der Lage sind, außerordentlich kreativ tätig zu sein und Individuelles mit ganz persönlichem Charakter erschaffen können.

 

Förderkreis Centro Arte Monte Onore e.V.

Rittergut Ehrenberg

Lochmühlenstrasse 8

09648 Kriebstein

Tel.: 034327 / 58787

Email: email hidden; JavaScript is required

Internet: www.centro-monte-onore.de

Quelle Fotos: CAMO e.V.

 

 

Die Kräuterinteressierten erschienen zahlreich zum ersten Kräuterplausch in diesem Jahr, zu welchem der Begegnungszentrum Roßwein e.V. und das Bürgerhaus Roßwein für vergangenen Donnerstag eingeladen hatten. Andrea Kawelke und Angelika Ende, die Kräuterkundigen,  durchforschten gemeinsam mit den 12 Teilnehmenden den Kräuterlehrgarten am Schuldurchgang nach Küchen-, Wild- und Unkräutern, wobei letztere sich oft als schmackhaft oder als – in Schokolade getaucht – interessantes Naschwerk entpuppten. Eine selbstgemachte Kräuterlimonade, ganz einfach hergestellt mit dem jetzt blühenden Waldmeister bot allen eine willkommene, schmackhafte Erfrischung.

Im Anschluss stellten die Teilnehmer*innen selber in der Bürgerhausküche einen Bäulauchpesto und eine Kräuterlimonade her mit dem, bei vielen Gärtner*innen nicht so beliebten Giersch, welcher aber in der Frühjahrsküche der kräuterkundigen Frauen nicht wegzudenken ist. Großes Interesse bestand bei allen an weiteren Veranstaltungen wie Kräuterwanderungen, Kräuterküchenaustausch oder Kräuterbuschen binden.

 

 

(Text und Bilder von M. Weigel und A. Sommer)

Unser kleines Mitbringfrühstück für Ausgeschlafene, Kaffeeliebhaber, Teetrinker und Gernfrühstücker – jeden zweiten Mittwoch im Monat.  Mitbringfrühstück bedeutet, dass jede(r) etwas mitbringt, was er/sie gern verzehrt oder anderen anbieten möchte. Kaffee, Tee, Brot und Brötchen sind vor Ort. Unser beliebtes Mitbringfrühstück findet jeden zweiten Mittwoch im Monat statt. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zum nächsten Spätstück am Mittwoch, den 10.5.2023 von 09.00 bis 11.00 Uhr, ins Bürgerhaus – Am Markt 8 – ein.

Zur besseren Planung freuen wir uns über eine Anmeldung – gern telefonisch unter 034322 581431.

Das Bürgerhaus-Team

Am 17. Mai 2023 findet um 19.30 Uhr im Vereinsraum Wetterhöhe 318 die 24. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Gleisberg statt.

TAGESORDNUNG

öffentlich

 

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bekanntgabe der Tagesordnung  
2. Öffentliche Fragestunde der Bürger  
3. Löschteich Wetterwitz mit Gemeindewehrleiter Udo Hoffmann  
4. Bauangelegenheiten  
5. Informationen des Ortsvorstehers  
6. Anfragen der Ortschaftsräte  

Die Ortschaftsräte treffen sich bitte 19:00 Uhr am Löschteich Wetterwitz

 

Mit freundlichen Grüßen

B. Handschack
Ortsvorsteher

 

Der Dampfmaschinenverein öffnet wieder sein Vereinshaus am 06. und 07.5.2023.

Jeweils in der Zeit zwischen 10 und 17 Uhr ist an beiden Tagen geöffnet. Die beiden Dampfmaschinen sind wieder abwechselnd in Betrieb zu erleben. Des Weiteren gibt es Führungen durch das Maschinen-und Kesselhaus. Eine Ausstellung zur Tuchmacherinnung und weitere Firmen mit Bezug auf Textilindustrie können angeschaut werden.

Am Samstag und Sonntag findet ein Tombola statt, zu Gunsten des Dampfmaschinenvereines. Am Sonntag findet ein kleiner Trödel- bzw. Flohmarkt statt.

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Es gibt Bratwürste vom Grill, Kuchen und Kaffee.

Dampfmaschinenverein Roßwein e.V.

H. Paßehr

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen des Regionalbudgets KBAZ 2023 zur Einreichung von Vorhaben auf.

Nr. des Aufrufes:                                 1-2023-RB KBAZ

Start des Aufrufes:                               05. Mai 2023

Einreichefrist:                                       05. Juni 2023

Einreicheform:                                     schriftlich als Dokument oder per E – Mail

Einzureichen bei:                                  Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
OT Niederstriegis, Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein
Tel.: 03431 6082108 oder 03431 6788721
E-Mail: email hidden; JavaScript is required

Rechtsgrundlagen:

Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für den Zeitraum 2022 bis 2025, Förderbereich 1 – Integrierte ländliche Entwicklung
https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung-des-laendlichen-raumes/gemeinschaftsaufgabe-agrarstruktur-kuestenschutz/gak.html

 

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014) vom 15.12.2014
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14205-Foerderrichtlinie-Laendliche-Entwicklung

 

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) Klosterbezirk Altzella Förderperiode 2023 – 2027
LES_KBAZ_2023-2027 (klosterbezirk-altzella.com)

 

Räumlicher Geltungsbereich für die Förderperiode 2023 – 2027
Liste Räumlicher Geltungsbereich RL LE/2014 – Stand 01.03.2023 (sachsen.de)

 

Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkung bis 5.000 Einwohner im LEADER-Gebiet KBAZ umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der RL LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in der Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden. Im Klosterbezirk Altzella ist das Stadtgebiet Hainichen von einer Förderung ausgeschlossen. Im Zweifelsfall beim Regionalmanagement nachfragen.

Inhalt des Aufrufes:

Dieser Aufruf umfasst Anträge zur Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Vorhaben, deren Gesamtausgaben 20.000 € Brutto unabhängig von einer etwaigen Vorsteuerabzugsberechtigung nicht übersteigen. Pro Objekt/Vorhaben und Antragsteller kann nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten/Vorhaben zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Unterstützt werden ausschließlich Kleinprojekte, die der Umsetzung der LEADER Entwicklungsstrategie (LES) Klosterbezirk Altzella Förderperiode 2023 – 2027 dienen.

Der Aufruf richtet sich an Projekte, die folgenden Fördergegenständen GAK Rahmenplan Maßnahmen 3.0 und 4.0 zugeordnet werden können.

Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung: Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. Förderfähig sind:

  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern,
  • Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
  • Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung,
  • Erhaltung und Gestaltung von öffentlich genutzten Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen,
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen,
  • Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien,
  • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen
  1. b) in kleine Infrastrukturen,
  2. d) zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
  3. zugunsten des ländlichen Tourismus und
  4. zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern

umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung

Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:

Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen. Förderfähig sind dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen; Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.

Höhe des Förderbudgets, das für diesen Aufruf bereitsteht:                       150.000,00 €

Höhe der Förderung:

Für diese Kleinprojekte wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% gewährt.

Mindestzuschuss:         1.600,00 €                    Mindestausgaben:                                2.000,00 €

Maximaler Zuschuss:    15.000,00 €                   bezogen auf förderfähige Ausgaben:    18.750,00 €

Sachleistungen und eigene Personalkosten werden nicht als Eigenmittel anerkannt. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme auf Basis bezahlter Rechnungen. (Vorfinanzierung).

Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrundeliegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Das Vorhaben darf erst nach Abschluss einer Fördervereinbarung begonnen werden. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ist nicht möglich.

Die Zuwendung ist nicht an Dritte übertragbar.

Die Vorhaben müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:

  • Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
  • Es besteht kein Zweifel oder anderweitige Information betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes.
  • Der Letztempfänger kann das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren.
  • Die beantragten Ausgaben sind angemessen.

 

 

Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:

  • Ankauf von Grundstücken,
  • Kauf von Tieren,
  • gebrauchte Gegenstände,
  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,

 

Ausgewählte Vorhaben können durch Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. mit Foto, einer Vorhabensbeschreibung und der Nennung des Vorhabensträgers veröffentlicht werden. Der LAG und ihren Vertretern ist Zutritt im Rahmen von Besichtigungen zu gewähren.

Zugelassene Antragsteller:

Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, sind eingetragene Vereine (gültig für 1. Aufruf) und Kommunen (gültig für 1. und 2. Aufruf).

Ausführungszeitraum:

Das Kleinprojekt darf noch nicht begonnen sein. Es ist im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 01.11.2023 durchzuführen. Spätester Abrechnungstermin gegenüber Regionalentwicklung KBAZ e.V. ist der 01.11.2023.

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien:

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage der Auswahlkriterien der LAG gemäß der im Antragsformular definierten Auswahl- und Ausschlusskriterien, im Rahmen des bereitstehenden Regionalbudgets durch das LEADER-Entscheidungsgremium, welcher mit der Genehmigung der LES Klosterbezirk Altzella Förderperiode 2023 – 2027 durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) am 01. März 2023 bestätigt wurde.

Im Ranking werden Vorhaben zur Entwicklung touristischer Infrastrukturen wie. z.B. Wanderwege, Schautafel, Rastplätze, Vorhaben zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf Plätzen, Freiflächen Aussichtspunkten und zur Erhaltung/Entwicklung historischer bzw. denkmalgeschützter Anlagen vorrangig bewertet.

Vereine, welche bereits in den Jahren ab 2019 Zuwendungen aus dem Regionalbudget erhalten haben, werden nachrangig bewertet.

Zuwendungen für bereits ab 2019 über das Regionalbudget geförderte Projekte sind nicht möglich.

Die Auswahlkriterien und die beizubringenden Unterlagen für den Antrag sind veröffentlicht unter www.klosterbezirk-altzella.com/regionalbudget-antragstellung/.

Im Rahmen der Auswahlsitzung können Antragsteller aufgefordert werden, das Projekt persönlich vorzustellen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auswahl des eingereichten Vorhabens und Bereitstellung von Fördermitteln aus dem Regionalbudget. Gegen die Auswahlentscheidung des Entscheidungsgremiums kann kein Einspruch erhoben werden.

Die Mitgliedskommunen der Region Klosterbezirk Altzella finanzieren 10% der ausgereichten Zuwendungen.

Nicht gefördert werden alle Maßnahmen und Projekte, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, gegen geltendes Recht verstoßen und/oder parteipolitischen Bekenntniszwecken und/oder ausschließlich privaten Interessen dienen.

 

Beratende Stelle und Ansprechpartner für Auskünfte:

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

Regionalmanagement LEADER

Niederstriegis

Am Schulweg 1, 04741 Roßwein

Ansprechpartnerin: Gina Gottwald

Tel.: 03431 6082108 und 03431 6788721

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