Das schöne Wetter der vergangenen Tage haben wurde schon viel genutzt um Arbeiten im Garten vorzunehmen und noch Bäume und Sträucher zu verschneiden. Nun stellt sich für viele die Frage: Wohin mit den Rückschnitten der Pflanzen? „Früher“ war es üblich die Äste und Zweige einfach zu verbrennen.

ABER: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen unterliegt dem neuen sächsichen Kreislauf-und Bodenschutzgesetz. Demnach  ist ein „Verbrennen“ nun gänzlich verboten. Sondergenehmigungen oder Ausnahmeregelungen darf die Stadt Roßwein diesbezüglich nicht erteilen, wie Sie aus dem folgenden Schreiben des Landratsamts Mittelsachsen entnehmen können. Auch an eine mögliche Genehmigung von sogenannten „Brauchtumsfeuern „ sind ganz enge Regeln gesetzt, wie das Referat „ Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ des Landratsamtes Mittelsachsen mitteilt, welche Sie im Anhang nachlesen können.

  1. Verbrennen pflanzlicher Abfälle:

Am 22.03.2019 ist das neue Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz- SächsKrWBodSchG in Kraft getreten. Gleichzeitig sind das Sächsische Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz und die Pflanzenabfallverordnung außer Kraft getreten. Aufgrund des Außerkrafttretens der Pflanzenabfallverordnung ist das unter bestimmten Voraussetzungen bisher als zulässig erklärte Verbrennen pflanzlicher Abfälle nunmehr grundsätzlich verboten. Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012. Gemäß § 28 Abs. 1 der vorgenannten Vorschrift dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Pflanzliche Abfälle sind vorrangig zu verwerten. Dies kann wie folgt geschehen. Pflanzliche Abfälle dürfen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, durch

  • Liegenlassen,
  • Untergraben,
  • Unterpflügen oder
  • Kompostieren

verwertet werden.

Ist dies nicht möglich, sind im Landkreis ausreichende Anlagen und Wertstoffhöfe vorhanden, welche den Pflanzenabfall annehmen. Die Standorte der Anlagen bzw. Wertstoffhöfe sind im Abfallkalender 2020 nachzulesen, der jedem Haushalt zugestellt wurde.

Jede vorsätzliche oder fahrlässige Handlung, die den geltenden Bestimmungen  zuwiderläuft, kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 69 KrWG).

  1. Abbrennen in Feuerschalen bzw. –körben:

Die in den örtlichen Satzungen und Polizeiverordnungen festgelegten Regelungen sind zu beachten! In Feuerschalen bzw. –körben darf lediglich naturbelassenes, trockenes Holz (in Form von Ast-, Spalt- oder Schnittholz) verbrannt werden. Es dürfen keine pflanzlichen Abfälle (z. B. Laub, Heckenschnitt… Gartenabfälle jeglicher Art) verbrannt werden.

Beim Abbrennen des naturbelassenen, trockenen Holz sind die immissionsschutz- und (wald)brandrechtlichen Bestimmungen z. B.

  • ausreichender Abstand zu Gebäuden und brennbaren Gegenständen,
  • ständige Beaufsichtigung bis zum vollständigen Erlöschen der Glut von einer zuverlässigen Aufsichtsperson,
  • nur gelegentliches Betreiben einer Feuerstelle,
  • Vorhalten von Löschmitteln an der Feuerstelle

unbedingt einzuhalten.

Es ist darauf zu achten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauchentwicklung oder Funkenflug belästigt wird.

  1. Brauchtums- und Traditionsfeuer:

Die in den örtlichen Satzungen und Polizeiverordnungen festgelegten Regelungen sind zu beachten!

Auch hier darf lediglich naturbelassenes, trockenes Holz verbrannt werden. Es dürfen keine pflanzlichen Abfälle verbrannt werden.

 

Wann liegt ein Brauchtumsfeuer vor?

Ein starkes Indiz dafür, dass mit dem Feuer ein derartiger spezifischer Zweck der Brauchtumspflege verbunden ist, wird sich unter den heutigen Gegebenheiten vorallem daraus ergeben, dass das Feuer von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

Es handelt sich um Veranstaltungen, die seit langer Zeit wiederkehrend stattfinden (meist einmal jährlich) und von kommunaler Bedeutung sind. Es muss sich um ein Geschehnis handeln das in der Bevölkerung fest verankert ist und von vielen Gemeindeeinwohnern besucht wird.

Der öffentliche Charakter und die Tradition der Veranstaltung müssen im Zweifel nachgewiesen werden.

Wird dagegen Pflanzenschnitt von Landwirten, Gartenbesitzern und sonstigen Bürgern privat oder im privaten Kreis verbrannt, handelt es sich nicht schon dann um ein Brauchtumsfeuer wenn und nur weil das Verbrennen (regelmäßig) z.B. zur Osterzeit geschieht.

Vielmehr ist in aller Regel davon auszugehen, dass in erster Linie auf Grundlage der heutigen Gesetzeslage (verbotene) Abfallbeseitigung stattfindet, dass dieses also dazu dient Abfälle (Hecken- und Baumschnitt oder dergleichen) zu beseitigen.

Es ist trotzdem immer zu bedenken, dass echte Brauchtumsveranstaltungen kein Freibrief dafür sind, Material jeglicher Art dem Feuer zuzuführen.

 

Ordnungsamt

Stadtverwaltung Roßwein

 

 

 

Thomas Winter feierte am 01. Januar 2021 sein 30-jähriges Dienstjubiläum als Schulleiter und sein 40-jähriges Jubiläum als Lehrer der Geschwister- Scholl- Schule in Roßwein. Mit Abschluss der 10. Klasse absolvierte Thomas Winter einen einjährigen Vorbereitungskurs zum Lehrerstudium und wurde anschließend von 1975 bis zum Sommer 1979 in Chemnitz zum Diplomlehrer in den Fächern Mathematik und Physik ausgebildet. Bereits am 01. August 1979 begann er seine Lehrertätigkeit an der Roßweiner Oberschule (1,5 Jahre wurden Ihm auf Grund seiner Armeezeit nicht angerechnet). Er  unterrichtete als „frischgebackener“ Diplomlehrer die Fächer Mathematik und Physik sowie vertretungsweise einige Jahre auch Sport.  Aufgrund der politischen Wende 1989 musste die Stelle des Schulleiters an der Geschwister- Scholl- Schule ab Januar 1991 kurzfristig neu besetzt werden. Durch Empfehlung und Bitte des Lehrerkollegiums bewarb sich Thomas Winter für dieses Amt. Somit begannen für den in Hainichen geborenen Diplomlehrer spannende und turbulente Jahre an der Roßweiner Mittelschule.

Bis zum Schuljahr 1991/92 wurde die Schule noch als Polytechnische Oberschule geführt. In dieser Schulform lernten die Kinder von der 1. bis zur 10. Klasse in einem Gebäude.  Somit organisierte Herr Winter in seinem ersten Schulleiterjahr auch die Schuleingangsfeier für die „ABC Schützen“ und hielt vor Schüler und Eltern die Schuleingangsrede. Im gleichen Schuljahr wurde ebenfalls gemeinsam mit allen Kollegen und der damaligen Hortleiterin Frau Christa Leinert eine denkwürdige Festwoche zum 100- jährigen Schuljubiläum vorbereitet und im September 1991 feierlich begangen.

Mit Beginn des Schuljahres 1992/1993 trat das 1.Sächsische Schulgesetzes in Kraft. Ab diesem Schuljahr begann die Unterrichtung der Schüler getrennt in Grund- und Mittelschule. Während in den 90-ziger Jahren die Schülerzahlen in der Mittelschule noch relativ stabil waren, bereitete dies ab 2001 auf Grund der einsetzenden geburtenschwachen Jahrgänge zunehmend Sorge. Mit hoher Einsatzbereitschaft und sehr viel Engagement konnte mit vielen neuen Ideen eine mögliche Schulschließung abgewendet werden. Eine der Maßnahmen war die Gründung des Schulfördervereins am 13.06.2001, deren Entstehung auf die Initiative des Schulleiters zurückzuführen ist. Gemeinsam mit seinem Lehrerkollegium und der Stadt Roßwein als Schulträger gelang es ihm, die Attraktivität der Schule weit über die Grenzen der Stadt hinaus zu erhöhen und damit die Stabilität der Schule zu gewährleisten. Von einst 250 Schülern stieg die Zahl wieder kontinuierlich auf fast 360 Kinder an. Heute besuchen die Oberschule in Roßwein viele Kinder auch aus den umliegenden Gemeinden.

Seine größte Sorge in dieser Zeit war auch die dringend notwendige Sanierung der alten Schule. Fast alle anderen Schulen im ehemaligen Landkreis Döbeln strahlten längst im neuen Glanz, nur in Roßwein wollte es nicht vorangehen.

 

Desto erfreulicher war es, dass trotzdem die Schülerzahlen stetig stiegen und die Kinder gern in die Roßweiner Schule kamen.  Im Herbst 2012 begann dann endlich die umfassende Sanierung der Mittelschule, welche zum Schul- und Heimatfest 2015 abgeschlossen wurde und mit einer Eröffnungsfeier den Schülern und Lehrern wieder übergeben werden konnte. Seitdem muss man sich um den Erhalt der Mittelschule Roßwein keine Sorgen mehr machen, da die Schüleranzahl ständig steigt und die Schule mit ihren Räumlichkeiten vereinzelt schon fast an ihre Kapazitätsgrenze gelangt ist. Mit dem Neubau der Stadtsporthalle, welche 2016 zur Nutzung freigegeben wurde, verfügt der Standort nun nicht nur über optimale Schul- und Lernbedingungen, sondern hat sich darüber hinaus als moderner Schulcampus einen guten Ruf erarbeitet. Auf diese Entwicklung ist Thomas Winter besonders stolz. Wie er ausführt, ist die Aufgabe als Schulleiter ein anspruchsvoller aber auch sehr intensiver Job. Mit Lust, Liebe und Freude führt er täglich die Berufung aus und schätzt vor allem die Kommunikation und Zusammenarbeit mit seinen Schülern und den Eltern.  Den guten Zusammenhalt und die perfekte Zusammenarbeit mit seinem Lehrerteam an der Oberschule in Roßwein hebt Schulleiter Thomas Winter besonders hervor, da hier der Erfolg für die gute Entwicklung der Schule begründet liegt.

Als Würdigung seiner Leistung empfindet Thomas Winter auch die persönliche Gratulation der Referatsleiterin der Abteilung Oberschulen, Frau Katrin Heinig, vom Landesamt für Schule und Bildung in Chemnitz, zum 40 bzw. 30- jährigen Schuljubiläum. Sie war bereits am 29. Januar 2021 nach Roßwein gereist, um dem Schulleiter, trotz der außergewöhnlichen Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie, zu gratulieren und ihre Wertschätzung zu überbringen. Je intensiver man sich mit Thomas Winter über seinen Traumberuf unterhält, desto deutlicher wird die fröhliche und optimistische Lebenseinstellung des Schulleiters, welcher sich auch immer über Besuche und den Austausch mit ehemaligen Schülern freut und dem eine gewisse Gerechtigkeit und Ehrlichkeit als Grundlage der Lehrerberufung mit am Wichtigsten erscheinen.

Zum 30-jährigen Jubiläum als Schulleiter überbrachte Bürgermeister Veit Lindner beste Glückwünsche. Er bedankte sich im Namen der Stadt, der vielen Eltern und auch ehemaligen Schülern für die geleistete Arbeit in Verbindung mit der überaus positiven Entwicklung, welche die Oberschule in den zurückliegenden 30 Jahren genommen hat. Viele Schüler erhielten an der Scholl- Schule eine fundierte Ausbildung und gestalteten ihren weiteren Lebensweg sehr erfolgreich.

 

Der Freistaat Sachsen erweitert den Kreis der für den Erhalt einer Coronaschutzimpfung berechtigten Personen. Ab sofort werden Impftermine erstmals auch für diejenigen Personen der zweithöchsten Priorisierungsstufe angeboten, die 18 bis 64 Jahre alt sind (gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission für den Impfstoff AstraZeneca). Dazu zählen nach einer Änderung der Impfverordnung des Bundes auch Personen, die in Kitas, Kindertagespflege, Grund- und Förderschulen tätig sind. Verimpft wird der Impfstoff AstraZeneca. Die Termine können online unter  sachsen.impfterminvergabe.de oder telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden.

 

In die Gruppe 2 mit hoher Priorität gehören folgende Personen unter 65 Jahre, die ab sofort Impftermine buchen können:

– Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

  • Personen mit Trisomie 21,
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit psychiatrischer Erkrankung
  • Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen, nicht in Remission befindlichen Krebserkrankungen oder Krebserkrankungen vor oder während einer Krebsbehandlung oder einer onkologischen Anschlussrehabilitation
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder anderer ähnlich schwerer chronischer Lungenerkrankung
  • Personen mit Diabetes mellitus (HbA1c ≥ 58 mmol/mol 7,5%)
  • Personen mit Leberzirrhose und anderer chronischer Lebererkrankung
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Adipositas (BMI > 40)
  • Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung und Prüfung durch eine Einzelfallkommission ebenfalls ein (sehr) hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht

– bis zu zwei enge Kontaktpersonen

  • von nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (80 Jahre oder älter)
  • von Personen ≥65 Jahre in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen
  • von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird, auch Hebammen bzw. Personal involviert in die Geburtsvorbereitung.

– Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen versorgen,

– Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind

  • Personen nach Organtransplantationen
  • Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, sofern nicht in der höchsten Priorisierungsstufe
  • Personal der Blut- und Plasmaspendedienste

– Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, – Personen, die

  • im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
  • in relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig

sind,

  • in Obdachlosenunterkünften und Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind.
  • in Kitas, Kindertagespflege, Grund- und Förderschulen tätig sind

 

Zum Nachweis der Impfberechtigung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. ein ärztliches Attest notwendig. Geimpft werden können vorerst nur die Menschen der Priorisierungsgruppe 2, die zwischen 18 und 64 Jahre alt sind. Geimpft wird in den 13 Impfzentren mit dem Impfstoff AstraZeneca. Die anderen beiden Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna werden weiterhin vorrangig an die über 80-Jährigen verimpft.

Personen, die der höchsten Priorisierungsgruppe 1 angehören, können sich auch weiterhin gleichberechtigt zu einer Impfung anmelden.

 

Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html

 

 

In der Stadtratssitzung am 18. Februar 2021 bestellten die Stadträte Herrn Matthias Funke zum 2. stellvertretenden Wehrleiter der Ortsfeuerwehr in Littdorf.

Auf Grund der andauernden Kontaktbeschränkungen konnte die Ortsfeuerwehr Littdorf bisher keine Wahlveranstaltung durchführen, so dass die Stadträte über die Berufung einstimmig abstimmten. In der Wehrleitersitzung der Gemeindefeuerwehr am 19. Februar nahm Bürgermeister Veit Lindner die Bestellung von Herrn Matthias Funke als 2.stellvertretenden Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Littdorf vor.

Liebe Leserinnen und Leser,

die Stadtbibliothek bleibt weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.

Medienrückgabe und –ausleihe sind nur nach telefonischer Terminvergabe möglich.

Rufen Sie auch für die Rückgabe von Medien an (Tel. 034322/42150), um einen individuellen Termin zu vereinbaren.

Wer wieder etwas ausleihen möchte, kann uns (nach telefonischer Terminvergabe) eine Liste der gewünschten Medien per E-Mail schicken, uns die Wünsche telefonisch mitteilen oder sich von uns ein Überraschungsangebot machen lassen.

 

Ihr Team der Stadtbibliothek

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Gesundheitsamt meldet zum 23. Februar insgesamt 21 Neuinfektionen zum Vortag im Landkreis Mittelsachsen. Die Gesamtzahl liegt aktuell bei 15374.

Davon entfallen 5.932 auf den Altkreis Mittweida, 3.073 auf den Altkreis Döbeln und 6.369 auf den Altkreis Freiberg. Laut RKI liegt der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen bei 55,6.  Derzeit werden 52 Patienten in den Krankenhäusern im Landkreis behandelt, 15 davon beatmet.

Der Inzidenzwert in der Stadt Roßwein liegt mit 306,6  Inzidenzen/100.000 Einwohner (Stand 23.02.) gegenwärtig sehr hoch. Eine Ursache für den starken Anstieg von Infizierten ist im Seniorenheim Berta Börner verortet. Wie der Geschäftsführer der Einrichtung Herr Thomas Richter bestätigte, sind seit der ersten Impfung vor drei Wochen 28 Personen infiziert. Seit dem 22.02. haben sich zwei weitere Menschen im Alter zwischen 30 bis 36 Jahren infiziert. In der Stadt Roßwein sind seit März 2020 bis 23. Februar 2021 insgesamt 292 Menschen an Covid 19 erkrankt. Im Vergleichszeitraum waren es z.B. in der Stadt Waldheim 403, in Leisnig 510 und in Döbeln 1083 Menschen.

Die Inzidenzrate von 306,6 ist natürlich viel zu hoch!! Aus diesem Grund appellieren wir an alle Einwohner, die aktuellen Kontaktbeschränkungen dringend einzuhalten. Tragen Sie überall dort, wo Sie anderen Menschen begegnen (Parkplätze von Diskountern, in Lebensmittelgeschäften, im ÖPNV, Apotheken usw.) einen FFP-2 Mund-Nasenschutz oder einen OP- Mund- Nasenschutz. Bitte führen Sie in der jetzigen Zeit keine Familientreffen oder ähnliche Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten durch. Halten Sie, wann immer es geht, den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Menschen ein und befolgen Sie die bekannten Hygiene-Empfehlungen. Gern weisen wir auch darauf hin, dass ein Mund–Nasenschutz seinen Schutzzweck nur erfüllt, wenn dieser gleichzeitig Mund und Nase bedeckt.  

 

Hinweis:  In die Statistik des Landkreises fließen auch die positiv gemeldeten Schnelltests mit ein. Damit ist die Zahl der ausgewiesenen Fälle für Mittelsachsen immer im Vergleich zum Freistaat und dem Robert-Koch-Institut höher. Dort werden nur die positiven PCR-Tests registriert. Der Landkreis empfiehlt nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test nachzuholen, dies ist aber derzeit keine Pflicht. Sowohl bei einem positiven Schnelltest als auch bei einem positiven PCR-Test muss man sich in Quarantäne begeben. Fällt der PCR-Test negativ aus, kann man nach Vorlage des Ergebnisses beim Gesundheitsamt die Quarantäne wieder verlassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Bisher sind für 210 sogenannte Grenzpendler aus 27 Unternehmen im Landkreis Mittelsachsen entsprechende Bescheinigungen beantragt worden. Für die tägliche Einreise nach Deutschland benötigen die Grenzpendler seit 18. Februar gemäß der geltenden Quarantäne-Verordnung eine Bescheinigung zur Befreiung von der Quarantänepflicht. Das gilt für Beschäftigte aus den folgenden Branchen:

  • Einrichtungen des Gesundheits – und Pflegewesens
  • Betriebe der Nutztierhaltung
  • Wasser- und Energieversorgung
  • Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft
  • Transport und Verkehrswesen
  • Apothekenwesen
  • Pharmawirtschaft
  • Bestattungswesen
  • Ernährungswirtschaft
  • Informationstechnik
  • Telekommunikationswesen
  • Labore medizinischer Einrichtungen

Damit die Beschäftigten der genannten Branchen unkompliziert an der Landesgrenze pendeln können, müssen diese die Bescheinigung stets bei sich tragen. Unternehmen können den Vordruck der Bescheinigung auf der Internetseite des Landkreises herunterladen. Der Vordruck ist vollständig auszufüllen, vom Betrieb zu unterschreiben und zu stempeln. Die betriebliche Bescheinigung muss vom Unternehmen dem Landratsamt per E-Mail an  zur Prüfung und Genehmigung zugeleitet werden. Das Unternehmen erhält das bestätigte Dokument per Anhang einer E-Mail zurück und kann es den Beschäftigten aushändigen.

 

 

 

Der 37. Sachsen Dreier ist eine Woche nach Ostern geplant.

In diesem Jahr befindet sich der Start und Zielpunkt der Wanderung für die Strecken 12km, 13km, 15km und 22km auf dem Roßweiner Marktplatz. Der Start kann in der Zeit von 7.30 Uhr – 11.00 Uhr absolviert werden. Die Teilnahmegebühr beträgt für Erwachsene 3,00 Euro und für Kinder bis 14 Jahre 1,00 Euro.

 

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Das Tauwetter der letzten Tage hat die Möglichkeit, erhöht den Fußweg zwischen dem Einkaufszentrum an der Haßlauer Straße und dem Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ wieder freizulegen. Durch die zurückliegenden Winterwetter-Kapriolen hatten sich auf dem Fußweg Schneeverwehungen von bis zu 2,50 m Höhe aufgetürmt. Mit schwerer Technik rückten nun die Mitarbeiter der Söhnel Elektroanlagen GmbH an und baggerten den Fußweg für die Stadt Roßwein frei. Für die kostenlose Hilfe und Unterstützung bedanken wir uns hiermit ganz herzlich bei Herrn Rico Söhnel, welcher auf Bitten des Bauhofes umgehend seine Unterstützung anbot.

Vom Montag, d. 22.02. bis Dienstag, d. 23.02.2021 ist der Abzweig in Wettersdorf Richtung Gertitzsch voll gesperrt. Der Grund dafür sind Baumfällarbeiten, welche bei der letzten Vollsperrung witterungsbedingt nicht fertiggestellt werden konnten.

Umleitungen sind ausgeschildert.

Ab Mittwoch (17.2.2021) ist die sogenannte nächtliche Ausgangssperre und die sogenannte 15-Kilometer aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute erlassen. Damit kann die häusliche Unterkunft in der Zeit von 22 bis 6 Uhr beispielsweise für Besuche bei einer weiteren nicht zum Hausstand gehörenden Person verlassen werden. Ebenso gilt für Versorgungsgänge, Individualsport oder Bewegung im Freien nicht mehr die Regel, dass diese im Umkreis von 15 Kilometer vom Wohnbereich oder der Unterkunft erfolgen kann. Die neue Allgemeinverfügung regelt auch den Konsum von Alkohol, für den eine extra Verfügung bestand. Hierbei ändert sich nichts: Der Konsum von Alkohol in vielen Bereichen der Öffentlichkeit bleibt untersagt. Innerorts gilt in der Öffentlichkeit deshalb weiterhin ein Alkoholverbot. Auch außerorts ist an Bahnhöfen und Parkplätzen sowie im Umkreis von Sitzmöglichkeiten und Bushaltestellen der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt.