Mobiles Impfteam kommt erneut nach Nossen

Im Juni machte das mobile Impfteam in Nossen Station. Leider konnten hierbei nur 150 Dosen verimpft werden. Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem ASB eine erneute Impfaktion organisiert. Am Freitag, dem 16. Juli, und Samstag, dem 17. Juli, wird das mobile Impfteam nochmals in die Stadt Nossen kommen. Die Impfungen finden wiederum im Spiegelsaal (ehemaliges Kino) des Sachsenhofs statt.

Zur Anwendung kommt wie im Juni das Vakzin von BionTech Pfizer. Damit werden die Termine für die Zweitimpfung wieder exakt drei Wochen später (6./7. August) angesetzt.

Bürgermeister Bartusch (SPD) freut sich über den nochmaligen Besuch des Impfteams: „Wir sind sehr froh, dass das mobile Impfteam ein zweites Mal nach Nossen kommt. Nach dem ersten Termin erreichten uns zahlreiche Anfragen bezüglich einer erneuten Möglichkeit, sich in Nossen gegen Covid19 impfen zu lassen. Dank der unkomplizierten Unterstützung durch den ASB ist dies nun möglich. Einen herzlichen Dank möchte ich auch an die Johanniter richten für die Durchführung der Impfaktion im Juni.“

(Fast) alle sind impfberechtigt

Da mittlerweile die Priorisierung aufgehoben wurde, sind alle Personen ab 16 Jahren impfberechtigt. Impfwillige dürfen allerdings nicht innerhalb der letzten 3 Monate an Covid-19 erkrankt bzw. positiv auf SARS-Cov-2 getestet worden sein. Außerdem sollten in den 14 Tagen vor dem Impftermin auch keine anderen Impfungen erfolgen.

Anmeldungen können per Mail an email hidden; JavaScript is required erfolgen. Anzugeben sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Meldeadresse und gegebenenfalls eine Mailadresse zur Kontaktaufnahme und Zusendung der Unterlagen. Außerdem besteht bis 09.07. täglich von 9 bis 17 Uhr die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung unter der Rufnummer 035242/434-445.

Am 01. Juli 2021 besuchte Alexander Hommel die Stadtverwaltung Roßwein und übergab insgesamt 71 Farbdias mit Motiven, die sein Opa am 01. Mai 1960 in Roßwein festgehalten hat. Alexander Hommel hatte eine enge Beziehung zu seinen Großeltern, da er die ersten Kindheitsjahre bei ihnen in der Gemeinde Böhrigen verbrachte. Inzwischen lebt er in Roßweins Partnerstadt Freiberg am Neckar und fühlt sich dort auch wohl. Aber die familiären Bande und die Erinnerungen sorgen dafür, dass der Mittvierziger noch heute gern nach Roßwein kommt und sich seiner Heimat verbunden fühlt.

Nach dem Tod seiner Großeltern nahm er eine Vielzahl von Fotodokumenten an sich, die sein Opa Gerhard Hommel im Laufe seines Lebens aufnahm. Gerhard Hommel wurde 1922 in Böhrigen geboren und verstarb im Januar 2017. Er war mit der Roßweinerin Charlotte Andrè verheiratet und hatte mit ihr 2 gemeinsame Kinder. Bis zu seiner Pensionierung war er in den Roßweiner Schmiedewerken beschäftigt und darüber hinaus mit vielen Roßweiner*innen befreundet.

Die Stadtverwaltung Roßwein bedankt sich ganz herzlich bei Alexander Hommel für die Schenkung und übergibt die Dias als Zeitzeugnisse dem Heimatmuseum Roßwein.

 

Am 03.07.2021 begrüßte der erste stellvertretende Bürgermeister der Stadt Roßwein die Teilnehmer des 29. Landkreislaufes im Namen aller Roßweiner im Stadion an der Haßlauer Straße.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte der Lauf nicht wie geplant im April dieses Jahres durchgeführt werden, sondern nun erst Anfang Juli mit eingeschränkten Bedingungen. So waren in diesem Jahr 45 Staffeln mit vier Läufern am Start. Roßwein war mir den Mannschaften aus der Lernförderschule, dem Rathaus und den Boxern des RSV vertreten. Bei guten Bedingungen konnten die Läufer um gute Zeiten ringen.

 

Der Roßweiner Sportverein sicherte die Strecke mit den Sportlern des Vereins ab, die Roßweiner Feuerwehr unterstütze das Ordnungsamt bei den Straßensperrungen gemeinsam mit der Polizei. Dafür ein herzliches Dankeschön an alle Helfer und Unterstützer.

Im nächsten Jahr wird der 30. Landkreislauf in Lichtenau stattfinden.

Der Sonderpreis in Form einer Torte, die in diesem Jahr von der Bäckerei Ziesche aus Roßwein kam, ging an die Mannschaft „Volker und Freunde“.

Mittwoch, 14. Juli 2021, 9 – 15 Uhr oder
Dienstag, 20. Juli 2021, 9 – 15 Uhr oder
Dienstag, 3. August 2021, 9 – 15 Uhr

Ja, ja die Technik?! Smartphones und Tablets bringen den Menschen heutzutage zwar allerhand Freude oder zumindest in vielerlei Bereichen große Erleichterung, aber dafür muss man die Geräte bedienen können und wissen, was es bei der Nutzung des Internets zu beachten gilt. Womit die Jugend heutzutage aufwächst, bleibt aber für viele Erwachsene und ältere Menschen ein Buch mit sieben Siegeln.
Damit Sie Ihr neu erworbenes oder vielleicht von den Kindern geschenktes Smartphone oder Tablet sicher und mit Freude nutzen können, bieten wir am Mittwoch, dem 14. Juli, sowie am Dienstag, d. 20. Juli  und Dienstag, dem 3. August von 9-14 Uhr eine Schulung an, die Ihnen sofort praktischen Nutzen bringt. Der Workshop eignet sich als Einführung in den Umgang mit Smartphone und Tablet für Erwachsene jeden Alters. Neben dem geschickten Umgang mit Ihrem eigenen schon vorhandenen Gerät, zeigt Ihnen der Profi auch, was es bei der Nutzung von Internet oder Apps zu beachten gilt. Der Workshop bietet, gerade für Unerfahrene, einen optimalen Einstieg und begleitet ihre Schritte. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Einzig mitzubringen gilt das bereits vorhandene Gerät, welches Sie auch in Zukunft weiterhin nutzen möchten.

Es wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Eine Anmeldung beim Bürgerhaus Roßwein ist unbedingt erforderlich. Für weitere Informationen und Ihre Anmeldung erreichen Sie uns telefonisch unter 034322-581431, mobil über 0179-4232722 oder per E-Mail an email hidden; JavaScript is required. Wir freuen uns auf Sie.

Das Bürgerhaus-Team

 

 

Wir wollen uns mit Fragen rund um Solidarität, freiwilliges Engagement und Nachhaltigkeit im ländlichen Raum beschäftigen. Hast du Lust, soziale Projekte kennenzulernen oder dich mit Freund*innen und anderen jungen Menschen auszuprobieren? Unterstützt du vielleicht schon Projekte und möchtest dich mit anderen austauschen? Was steckt eigentlich hinter dem Begriff Solidarität?

In der Zeit vom 2. bis 8. August 2021 werden wir uns damit auseinandersetzen. Neben unterschiedlichen Workshops, gemeinsamen Kochabenden und Beisammensein, besuchen wir zusammen soziale Projekte im Bereich Nachhaltigkeit und werden auch die ein oder andere Aktion selbst in die Hand nehmen.

Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter: https://treibhaus-doebeln.de/event/deutsch-franzoesische-jugendbegegnung-youth-goes-for-solidarity/

Melde dich verbindlich bis zum 15.07.2021 an.
Internationale Jugendarbeit
Projektleitung: Vicky Behnisch
Fon: +49 (0) 3431 / 67 86 397
Fax: +49 (0) 34 31 / 60 52 977
Mail: email hidden; JavaScript is required

Eine der ersten Veranstaltungen, die wieder im Bürgerhaus stattgefunden haben, war die beliebte Kräuterwanderung mit Silvia Schirbel. Bei herrlichem Wetter fanden sich am Samstag, den 26.6.2021, 10 Teilnehmer, die sich von der Roßweiner Naturheilpraktikerin zeigen ließen, welche Kräuterpflanzen mitten in der Stadt am Straßen-, Weges- oder Uferrand zu finden sind und wofür man sie verwenden kann. Für August/September ist eine Waldkräuterwanderung geplant, um speziell im Wald wachsende Kräuterpflanzen und deren Anwendung kennenzulernen. Wer daran Interesse hat, darf sich gern schon jetzt melden. Wir freuen uns auf euch.

Das Bürgerhaus-Team

 

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020 zur Einreichung von Vorhaben auf.

 

Der Aufruf beinhaltet Vorhaben aus dem Handlungsfeld (HF)

  1. A1c – Leerstehende dörfliche und regionaltypische Bausubstanz um- und wiedernutzen (z. B. durch Wohnen, Gewerbe insbesondere durch medizinische und sonstige grundlegende Dienstleistungen oder der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs oder durch soziale oder kulturelle Angebote)

Die Zulässigkeit der Antragsteller richtet sich nach der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region.

 

als Antragsteller zugelassen sind: unter A1c1 Privatpersonen

  unter A1c2 Privatpersonen, Kommunen, Vereine und

  Unternehmen

  unter A1c3 Kommunen und Vereine

 

Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Handlungsfeldern, den Zuwendungsberechtigten, der Förderhöhe, dem Fördersatz und den Rahmenbedingungen finden sich im Internet unter

 

www.klosterbezirk-altzella.com  (unter „Unser LEADER“)

 

Dort stehen auch die Antragsformulare:

  • Antrag auf Vorhabenauswahl investiv und Antrag auf Vorhabenauswahl nicht investiv

 

Start des Aufrufes:                                                                         05.07.2021

 

Frist zur Einreichung von Anträgen auf Vorhabenauswahl:     04.10.2021 16:00 Uhr

 

Aufgerufenes Budget: 1.000.000,00 €

 

Einzureichen bei: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis

Rechtsgrundlagen:  

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)

Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft

http:// www.smul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-leader-rl-leader-2014-5304.html

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V., Stand 27. Juni 2017

www.klosterbezirk-altzella.com  (unter „Unser LEADER“)

 

Ziele: Entwicklung der Region Klosterbezirk Altzella zu einer lebendigen Region für alle Generationen in traditionsreicher Kulturlandschaft durch: Erhalt und Aufwertung der ländlichen Strukturen vor dem Hintergrund der demografischen Dynamik, Erhalt und Ausbau eines attraktiven Ortsbildes und der regionaltypischen Kulturlandschaft in allen ihren funktionalen Aspekten für Lebensqualität und Resilienz gegenüber den Effekten des Klimawandels. Alle geförderten Vorhaben müssen sich an dem Grundsatz der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit orientieren, d. h. sie müssen ressourcenschonend und generationengerecht ausgerichtet sein und die Aspekte der Chancengleichheit berücksichtigen, Qualität, Innovation und Kompetenz anstreben, Kommunikation und Kooperation fördern und sich durch Toleranz gegenüber Minderheiten auszeichnen bzw. nicht dagegen verstoßen.
Zuwendungsempfänger  

Gemäß Angaben Seite 1, Nr. 1, gemäß Lokale Entwicklungsstrategie

Voraussetzung:  

Zuwendungen unter 5.000,00 € werden nicht gewährt. Die Vorhaben sind vorzufinanzieren.

Ausführungszeitraum:  

Das Vorhaben soll im Jahr 2022 begonnen und spätestens August 2024 abgeschlossen werden. Abgeschlossen bedeutet abgerechnet.

 

Vorhabenauswahl:

Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des je Handlungsfeld bereitstehenden Budgets.

Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:

1. Kohärenzkriterien

2. Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung

Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES.

 

Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreiche Frist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.

 

Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich, um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets.

 

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitstehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut zur Auswahl eingereicht werden.

 

Jeder Vorhabenträger hat die Möglichkeit, die Entscheidung des Entscheidungsgremiums von der zuständigen Bewilligungsstelle im Landkreis Mittelsachsen bzw. Meißen überprüfen zu lassen.

 

Im Fall einer positiven Bewertung und Bestätigung durch das Entscheidungsgremium muss zwingend der Folgeantrag bis spätestens 10. Januar 2022 im jeweiligen Landratsamt eingereicht werden.

 

Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist:                       04.10.2021 um 16:00 Uhr

 

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
Tel.: 03431 6788721
E-Mail: email hidden; JavaScript is required

 

Die abschließende Vorhabenauswahl findet im November 2021 statt.

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020 zur Einreichung von Vorhaben auf.

 

Der Aufruf beinhaltet Vorhaben aus den Handlungsfeldern (HF)

  1. A1a – zum Erhalt, der bedarfsgerechten Weiterentwicklung, Herstellung von Multifunktionalität und Barriere Reduzierung von Einrichtungen der Grundversorgung, der Daseinsvorsorge sowie von Trägern sozialer und kultureller Angebote beschränkt auf Vorhaben nach

A1a, Nr.1:   Barriere reduzierende Vorhaben, die Einrichtungen der Grundversorgung, der Daseinsvorsorge sowie von Trägern sozialer und kultureller Angebote betreffen (z. B. Rampen, Lifte, behindertengerechte Toiletten in Einrichtungen mit Bedeutung für das Gemeinwesen).

A1a, Nr. 2: Umnutzung und/oder Funktionsanreicherung bestehender, nicht gewerblicher Grundversorgungseinrichtungen

als Antragsteller sind zugelassen: Kommunen und Vereine

Kirchen als Gebäude sind von einer Antragstellung ausgenommen

 

  1. B1c – Rad und Fußwege ausbauen: Diese Maßnahme umfasst den Ausbau, die Neuanlage und Gestaltung (z. B. Begleitgrün, Beschilderung, Beleuchtung) von innerörtlichen und außerörtlichen Fuß- und Radwegen. Besonders unterstützt werden Lückenschlüsse bestehender Wege sowie die Umgestaltung von Wirtschaftswegen zu Wegen mit multifunktionaler Nutzung. Die Maßnahme bezieht sich ausdrücklich auch auf Naherholungswege. Eine integrierte Verbesserung des Strukturreichtums durch Hecken oder Baumreihen als Begleitgrün ist bei ortsteilverbindenden Vorhaben anzustreben. Abweichungen sind zu begründen.

 

als Antragsteller zugelassen sind: Kommunen

 

  1. C1 – Netzwerke in der Region zukunftsfähig gestalten

 

C1a: Vernetzung und Unterstützung von Trägern kultureller, ökologischer und sozialer Angebote und Unterstützung des Ehrenamtes

 

C1d: Entwicklung von Freizeit-, heimatkundlichen und touristisch nutzbaren Infrastrukturen und deren überregionale Vernetzung‘

als Antragsteller sind zugelassen: Kommunen und Vereine

 

  1. D1a – Harmonische Einbindung von Ortsrandlagen in die offene Landschaft sowie Schaffung und Aufwertung von Strukturelementen in Verbindung mit D2a – Kooperationen mit Landnutzern/-eigentümern zum Erosionsmanagement und zur Verbesserung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit des Bodens

 

als Antragsteller zugelassen sind: Kommunen

 

  1. E1a – Projektmanagement und -begleitung für komplexe Projekte einschließlich internationaler Kooperationsvorhaben sowie Durchführung projektvorbereitender Studien und Erstellung integrativer/ übergeordneter Konzepte

 

als Antragsteller zugelassen sind: Kommunen

 

 

Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Handlungsfeldern, den Zuwendungsberechtigten, der Förderhöhe, dem Fördersatz und den Rahmenbedingungen finden sich im Internet unter

 

www.klosterbezirk-altzella.com  (unter „Unser LEADER“)

 

Dort stehen auch die Antragsformulare:

  • Antrag auf Vorhabenauswahl investiv und Antrag auf Vorhabenauswahl nicht investiv

 

Start des Aufrufes:                                                                         05.07.2021

 

Frist zur Einreichung von Anträgen auf Vorhabenauswahl:     16.08.2021 16:00 Uhr

 

Aufgerufenes Budget: 1.200.000,00 €

 

Einzureichen bei: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis

Rechtsgrundlagen:  

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)

Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft

http:// www.smul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-leader-rl-leader-2014-5304.html

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V., Stand 27. Juni 2017

www.klosterbezirk-altzella.com  (unter „Unser LEADER“)

 

 

Ziele:

 

Entwicklung der Region Klosterbezirk Altzella zu einer lebendigen Region für alle Generationen in traditionsreicher Kulturlandschaft durch: Erhalt und Aufwertung der ländlichen Strukturen vor dem Hintergrund der demografischen Dynamik, Erhalt und Ausbau eines attraktiven Ortsbildes und der regionaltypischen Kulturlandschaft in allen ihren funktionalen Aspekten für Lebensqualität und Resilienz gegenüber den Effekten des Klimawandels. Alle geförderten Vorhaben müssen sich an dem Grundsatz der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit orientieren, d. h. sie müssen ressourcenschonend und generationengerecht ausgerichtet sein und die Aspekte der Chancengleichheit berücksichtigen, Qualität, Innovation und Kompetenz anstreben, Kommunikation und Kooperation fördern und sich durch Toleranz gegenüber Minderheiten auszeichnen bzw. nicht dagegen verstoßen.

 

Zuwendungsempfänger  

Gemäß Angaben Seite 1, Nr. 1 und Nr. 3: Kommunen und Vereine

                              Seite 1, Nr. 2, Nr. 4 und Nr.5: Kommunen

Voraussetzung:  

Zuwendungen unter 5.000,00 € werden nicht gewährt. Die Vorhaben sind vorzufinanzieren.

Ausführungszeitraum:  

Das Vorhaben soll im Jahr 2022 begonnen und spätestens 2023 abgeschlossen werden.

 

Vorhabenauswahl:

Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des je Handlungsfeld bereitstehenden Budgets.

Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:

1. Kohärenzkriterien

2. Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung

Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES.

Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreiche Frist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.

 

Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich, um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets.

 

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitstehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut zur Auswahl eingereicht werden.

 

Jeder Vorhabenträger hat die Möglichkeit, die Entscheidung des Entscheidungsgremiums von der zuständigen Bewilligungsstelle im Landkreis Mittelsachsen bzw. Meißen überprüfen zu lassen.

 

Im Fall einer positiven Bewertung und Bestätigung durch das Entscheidungsgremium muss zwingend der Folgeantrag bis spätestens 01.November 2021 im jeweiligen Landratsamt eingereicht werden.

 

Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist:                       16.08.2021 um 16 Uhr

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
Tel.: 03431 6788721
E-Mail: email hidden; JavaScript is required

 

Die abschließende Vorhabenauswahl findet im September 2021 statt.

 

Dieses Jahr begehen die deutschen Mayors for Peace am Flaggentag ein Doppeljubiläum: Vor 25 Jahren, am 8. Juli 1996, veröffentlichte der Internationale Gerichtshof in Den Haag ein bemerkenswertes Rechtsgutachten. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Völkerrecht verstoßen. Zudem stellte der Gerichtshof fest, dass eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zu nuklearer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen.“ Damit steht das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes gleichsam am Anfang eines „Nach-Nuklearen“ Zeitalters. Um an dieses wegweisende Gutachten zu erinnern, führte die Landeshauptstadt Hannover als Vizepräsidentin der Mayors for Peace vor genau 10 Jahren den sogenannten Flaggentag in Deutschland ein. Mittlerweile beteiligen sich deutschlandweit immer mehr Städte an der Aktion, rund 400 Bürgermeister*innen zeigen am 8. Juli Flagge gegen Atomwaffen. Zahlreiche Friedensinitiativen begleiten diesen Tag mit vielfältigen Aktionen

In diesem Jahr steht der im Januar in Kraft getretene Atomwaffenverbotsvertrag im Fokus des Flaggentages. Die Atommächte haben den Vertrag nicht unterzeichnet, und auch Deutschland ist dem Verbotsvertrag bislang nicht beigetreten. Weltweit appellieren die Mayors for Peace daher an ihre jeweiligen Staaten, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen, so auch in Deutschland an diesem Flaggentag. Wie Bürgermeister Veit Lindner ausführt, verfügen die Atommächte über schätzungsweise 13.080 Atomwaffen. Waffenarsenale werden modernisiert und mehr Nuklearwaffen als bisher einsatzbereit gehalten. Das ist nicht hinnehmbar. Daher setzen wir uns am Flaggentag für die Abschaffung der Atomwaffen und einen Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag ein. Als ersten Schritt auf diesem Weg sollte Deutschland als Beobachter an der Vertragsstaatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag in 2022 teilnehmen.

Wer sind die Mayors for Peace:
Die Organisation Mayors for Peace wurde 1982 durch den Bürgermeister von Hiroshima gegründet. Das weltweite Netzwerk setzt sich vor allem für die Abschaffung von Atomwaffen ein, greift aber auch aktuelle Themen auf, um Wege für ein friedvolles Miteinander zu diskutieren. Mehr als 8.000 Städte gehören dem Netzwerk an. Rund 400 Städte in Deutschland beteiligen sich in diesem Jahr am Flaggentag.

 

 

Nachdem bereits Herr Köhler seinen Testcontainer am EDEKA-Markt abgebaut hat, teilte uns das DRK Döbeln-Hainichen nunmehr mit , dass durch die sinkenden Inzidenzzahlen und somit weniger benötigte Testungen am 05. Juli 2021 auch das Testzentrum im Stadtbad Roßwein schließt. Wenn eine Gruppentestung benötigt wird, kann das DRK jederzeit kontaktiert werden.

 

DRK Kreisverband Döbeln-Hainichen e.V.
Führungs- und Lagezentrum
Feldstr. 6
09661 Hainichen

Telefon   +49 37207 68952
Fax         +49 37207 68983
Mobile:   +49 162 2793839
Email:     email hidden; JavaScript is required
Internet:  www.drk-mittelsachsen.de

Die Zahl Corona-Nachweise ist in den vergangenen Tagen gering auf 24 303 gestiegen. Das ist ein Fall mehr im Vergleich zum Vortag (Stand 29.6.). In den Krankenhäusern werden fünf Covid-Patienten behandelt, davon wird eine Person beamtet. Der Inzidenzwert liegt laut RKI in Mittelsachsen heute bei 2,0.

Neue Schutz-Verordnung greift

Am Donnerstag tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie gilt bis zum 28. Juli. Neben einigen Klarstellungen wird der neue Schwellenwert der Inzidenz unter 10 eingeführt. Mittelsachsen liegt heute bei 2,0. Somit gibt es beispielsweise keine Kontaktbeschränkungen sowie kaum Verpflichtungen zum Testen. Ausnahmen bilden zum Beispiel Diskotheken, Clubs und Musikclubs. Außerdem besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen und im ÖPNV. Im Freien besteht keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Informationen des Kreissportbundes:

Impfangebot für Übungsleiter

Der Kreissportbund hat gemeinsam mit dem Kreisverband Döbeln-Hainichen des Deutschen Roten Kreuzes und der Stadt Hainichen ein Impfangebot organisiert, welches sich in erster Linie an Übungsleiterinnen und Übungsleiter richtet. Interessierten Sportfreundinnen und Sportfreunden gibt der Kreissportbund die Gelegenheit, sich durch ein vom DRK Sachsen organisiertes mobiles Team impfen zu lassen. Termine für die erste Impfung sind am Sonntag zwischen 09:00 bis 16:30 Uhr möglich. Die entsprechende Zweitimpfung findet am Sonntag, den 25. Juli, jeweils zur selben Uhrzeit wie der jeweilige Erstimpftermin statt.
Ort: Am Sportforum 2, 09661 Hainichen (Eingang Rundbau – 1. Etage)
Die verbindliche Anmeldung erfolgt ausschließlich per Telefon unter 03731-1633346 noch morgen und am Donnerstag, jeweils in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr. Die Impftermine werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreissportbundes.

Informationen des Freistaates

Infektionsrate bei Lehrkräften sinkt auf null

Erstmals hat es in der vergangenen Woche unter den getesteten Lehrerinnen und Lehrern kein Positivergebnis gegeben. Auch unter den Schülerinnen und Schülern gab es kaum Infektionen.

Insgesamt wurden unter den Schülerinnen und Schülern 688.216 Tests durchgeführt, darunter waren 43 positive Ergebnisse. Das entspricht einer Infektionsrate von 0,006 Prozent (Vorwoche 0,008 Prozent). Insgesamt wurde die Testung 4.418 Mal von Schülerinnen und Schülern verweigert. Unter dem Schulpersonal wurden 39.386 Tests durchgeführt, davon war keiner positiv. Damit sinkt die Infektionsrate auf null (Vorwoche 0,007 Prozent). Verweigert wurde der Test vom Schulpersonal 25 Mal.

Derzeit müssen sich das Schulpersonal und die Schülerinnen und Schüler noch zweimal wöchentlich testen, ab dem 1. Juli bei einer Sieben-Tage Inzidenz unter 10 nur noch einmal pro Woche. Vollständig geimpfte oder genesene Personen müssen sich nicht testen.

Bürgerrat „Forum Corona“ steht in den Startlöchern – mit Beteiligungsmöglichkeit für alle Sächsinnen und Sachsen

Am Montag hat das Bürgerbeteiligungsportal Sachsen eine Umfrage zu den Themen eröffnet, die im „Forum Corona“ diskutiert und bearbeitet werden können. Gleichzeitig haben 50 zufällig ausgeloste Bürgerinnen und Bürger aus ganz Sachsen, die die Bevölkerung im Freistaat repräsentieren, die offizielle Einladung zum Bürgerrat „Forum Corona“ erhalten. Dieser diskutiert über Erfahrungen mit der Corona-Pandemie und erarbeitet Empfehlungen. Die Bürgerinnen und Bürger können im Forum über ihre Ideen und Anregungen zur Pandemiebewältigung und zur langfristigen Überwindung der Krise ins Gespräch kommen. Einander zuhören, gegenseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Lebenssituationen von Menschen in der Pandemie und das Gespräch über die Herausforderungen von Politik und Verwaltungen stehen hier im Vordergrund. Ziel des Bürgerrates ist es, gemeinsame Lösungen zu entwickeln und Empfehlungen an die Politik und die Gesellschaft zu formulieren.

Das „Forum Corona“ wird sich mit vier Handlungsfeldern beschäftigen, die während der Pandemie und auch darüber hinaus eine besondere Relevanz für das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger haben: Bildung, Gesundheit, Politik und Wirtschaft. Alle Bürgerinnen und Bürger Sachsens sind eingeladen, bis zum 31. Juli 2021 über das Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates eigene Anregungen und Themenvorschläge einzubringen. Die Mitglieder des »Forum Corona« stimmen im Anschluss darüber ab, welche Themen und Fragen in den kommenden Monaten schwerpunktmäßig diskutiert werden.

Das Beteiligungsportal kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://mitdenken.sachsen.de/1025225

Die Eröffnungssitzung des Bürgerrates »Forum Corona« findet am 17. Juli 2021 statt und kann per Live-Teilnahme oder per Livestream verfolgt werden. Danach kommt der Rat in fünf Foren zusammen, um konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Im Frühjahr 2022 stellen die Teilnehmenden die Ergebnisse der Öffentlichkeit vor und übergeben sie an die Sächsische Staatsregierung und den Sächsischen Landtag. Weitere Informationen zum Bürgerrat »Forum Corona« unter https://www.forum-corona.de/.