Zeitungsartikel 3 2021

Die Stadtverwaltung stellt den Schülerinnen und Schülern der Roßweiner Schulen Technik für das Homeschooling zur Verfügung.

Da während der Corona-Pandemie der Präsenzunterricht an den Schulen nur noch eingeschränkt bzw. in großen Zeitspannen nicht mehr stattfinden konnte, waren die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Lehrern gezwungen, in Form von Homeschooling den Lernstoff zu bearbeiten.

Um technische Defizite im heimischen Umfeld bedürftiger Schüler auszugleichen, einigten sich Bund und Länder im vergangenen Jahr auf ein „Sofortausstattungsprogramm“, um annähernd gleiche Lernbedingungen für alle Schüler zu schaffen.

Im Zuge der Umsetzung dieses Programms, erließ der Freistaat Sachsen die Mobile-Endgeräte-Förderverordnung über 28 Millionen €. Die Stadt Roßwein nutzte in ihrer Rolle als Schulträger die Möglichkeit, einen Förderantrag zur Finanzierung derartiger Geräte zu stellen.

Aufgrund der Schülerzahlen an den drei Roßweiner Schulen konnte die Stadtverwaltung eine Fördersumme in Höhe von 42.777 Euro für diesen Zweck beanspruchen. Die Schulleiter*innen ermittelten den Bedarf an mobilen Endgeräten und teilte diesen dem IT-Verantwortlichen der Stadt, Herrn Rene Handschack mit. Nach Prüfung verschiedener Anbieter und Möglichkeiten bestellte Herr Handschack die Geräte und war den Schulen bei der Einrichtung der Technik behilflich. Insgesamt konnten 28 Tablets mit kindergerechten Schutzhüllen an die Grundschule, 28 Notebooks an die Oberschule und 25 Notebooks samt Taschen an die „Albert Schweitzer“ Schule nach Fertigstellung und Einrichtung der Geräte übergeben werden.

Um die Landesförderung 100%ig auszunutzen, packte die Stadtverwaltung aus dem Stadtsäckel Geld dazu und konnte somit noch ein Gerät mehr beschaffen. Auch wenn die Geräte nun an die Schulen ausgeliefert sind, so bleiben sie dennoch Eigentum der Stadtverwaltung. Eine entsprechende Inventarisierung ist erfolgt. Die Verteilung der Geräte liegt in den Händen der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Schulleitung schließt lediglich eine Vereinbarung mit den betreffenden Eltern über die Nutzungsbedingungen ab. In dieser Vereinbarung wird u.a. geregelt, dass für die Nutzer*innen eine Schadensersatzpflicht herrscht.

Für die Zukunft sollten nun bessere Lern- und Vermittlungsbedingungen sowohl für Schüler als auch für die Lehrer*innen bestehen, aber es ist ihnen allen zu wünschen, dass die Corona-Pandemie zurückgeht und der Präsenzunterricht wieder für alle möglich ist.

 

Am 25. März 2021 findet um 17.30 Uhr im großen Rathaussaal die 18. öffentliche Stadtratssitzung statt.

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bekanntgabe der Tagesordnung
2 Öffentliche Fragestunde der Bürger gem. Geschäftsordnung § 16(3)
3 Informationen aus nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrates vom 18.02.2021
4 Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfeleistung der Feuerwehr
5 Neubau Doppelcarport, Flurstück Nr. 259/10 der Gemarkung Gleisberg
6 Verkauf des Flurstückes Nr. 766/11, Gemarkung Roßwein
7 Verkauf des Flurstückes Nr. 87/1, Gemarkung Grunau
8 Ausschreibung zum Verkauf des Flurstückes Nr. 48, Gemarkung Niederstriegis
9 Ausschreibung zum Verkauf des Flurstückes Nr. 29/1, Gemarkung Gleisberg
10 Vergabe Gehweg Ziegeleistraße in Roßwein
11 Vergabe Radweganbindung, OT Haßlau
12 Erneuerung Gehweg Südstraße in Roßwein (Teilstück)
13 Vergabe Außenanlage am Bürgerhaus in Gleisberg
14 Vergabe Abriss Querstraße 17 in Roßwein
15 Informationen des Bürgermeisters
16 Anfragen der Stadträte

Im Anschluss findet der nichtöffentliche Teil statt.

 

V. Lindner
Bürgermeister

(Fotos: Ulrich Klausnitzer)

Naturschutzberatung für Landwirte (Naturschutzqualifizierung) – Angebot für 2021

Auch in diesem Jahr werden vom Fachbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie (Roßwein OT Haßlau) im Rahmen der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für die Landwirte im Altkreis Döbeln angeboten.

Diese Qualifizierungen finden im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) statt und haben die Zielsetzung einer Beratung für eine naturschutzgerechtere Nutzung von ausgewählten Flächen auf dem Ackerland und im Grünland.

Dies beinhaltet u. a. auch Informationen zu spezifischen Schutzzielen und Anforderungen des Naturschutzes zum Schutz von Biotopen, Lebensraumtypen, Arten und Lebensstätten sowie zum Biotopverbund. Landwirte können außerdem Informationen zu Möglichkeiten einer Erhaltung und Entwicklung der ökologischen Funktionen landwirtschaftlicher Nutzflächen (incl. deren Umfeld) sowie zum Erhalt der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft bekommen.

Für die Richtlinie AUK/2015 haben sich Änderungen ergeben. Im Antragsjahr 2021 sind i.d.R. keine Neuantragstellungen für Acker- und Grünlandmaßnahmen vorgesehen. Eine Verlängerung bestehender Maßnahmen nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes ist möglich. Sinnvoll ist jedoch v. a. bei der Maßnahme „GL.1 Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung (EOH)“ ein gemeinsamer Begang der Fläche, um den Erfolg der bisherigen Maßnahme einzuschätzen. Interessierte Landwirte können auch beim Kennenlernen der Zielarten angeleitet werden.

Neu ist 2021 die Förderrichtlinie „Insektenschutz und Artenvielfalt“ (FRL ISA/2021). Dabei können am Feldrand auf dem Acker mehrjährige Blühstreifen oder mehrjährige selbstbegrünende Brachestreifen angelegt werden. Auf dem Grünland wird eine zweischürige partielle Mahd gefördert. Zur Auswahl von möglichen Flächen beraten wir Sie gern vor Ort.

Alle Leistungen erfolgen vor Ort bei den Landwirten und sind immer kostenlos.

Kontakt: Dipl.-Agraring. Ulrich Klausnitzer

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Funk / SMS / WhatsApp: 0160 765 1492

 

Keine Öffnung von Museen und Tierparks

Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen werden im Landkreis keine Museen und Tierparks öffnen. Die Corona-Schutzverordnung erlaubt, dass eigentlich seit Montag, d. 15. März 2021 z.B. Zoos, Tierparks, Museen und Galerien öffnen dürfen, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Der Landkreis muss dafür eine Allgemeinverfügung erlassen. „Wir bedauern, dass wir diesen Schritt nicht gehen können, aber bei diesen steigenden Zahlen sind weitere Lockerungen nicht angebracht“, so Landrat Matthias Damm. Man werde die Lage weiter beobachten und die Entscheidungen ständig evaluieren.

Sollte der Inzidenzwert im Landkreis in den nächsten beiden Tagen weiterhin über 100 liegen, muss der Landkreis die bisherigen Lockerungen wieder zurücknehmen. Das betrifft das Termineinkaufen (click & meet), den Individualsport alleine oder zu weit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich sowie Angebote der körpernahen Dienstleistung (ausgenommen Friseurbetriebe, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen).

Die entsprechenden Allgemeinverfügungen würden am Mittwoch erlassen werden und ab Freitag gelten. Zeitgleich treten dann Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund) wieder in Kraft. Zudem gelten erneut die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt und maximal einer weiteren Person. Kinder unter 15 Jahre bleiben unberücksichtigt.

Der aktuelle Inzidenzwert des Landkreis Mittelsachsen lag am 15. März 2021 bei 109,2 und der Inzidenzwert der Stadt Roßwein bei 80/100.000 Einwohner.

Hiermit laden wir Sie ganz herzlich ein, das 3. Vereinswochenende am 8. und 9. Mai 2021 zu besuchen. Coronabedingt findet in diesem Jahr das Vereinswochenende erst im Wonnemonat Mai statt. Kostenfrei können die Interessierten folgende Vereine besuchen und die jeweiligen Angebote kennenlernen: Aquarien-Terrarienverein „Osiris“ Roßwein e.V., Dampfmaschinenverein Roßwein e.V, Heimatverein Roßwein e.V., Heimatverein Niederstriegis e.V, Modelleisenbahnclub Roßwein e.V. sowie das Feuerwehrmuseum Roßwein e.V..

Durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Roßwein wird wieder ein Shuttleverkehr zwischen den Ausstellungen angeboten.

Der Besuch der Angebote ist kostenfrei. Wir bitten allerdings alle Besucher, die teilnehmenden Vereine mit einer kleinen Geldspende zu unterstützen, da, aufgrund der Corona-Pandemie, für die Vereine alle Einnahmemöglichkeiten weggebrochen sind.

Erstmalig finden die Besucher auf dem Marktplatz ein Mittagsangebot aus der Gulaschkanone vor. Die Einnahmen kommen der Grafe-Stiftung zugute.

Lieber Roßweiner, liebe Gäste, bitte nutzen Sie das Vereinswochenende, um den beteiligten Vereinen mit einem Besuch ihre Wertschätzung für die sehr gute Vereinsarbeit und die tollen Kulturangebote entgegenzubringen. Über eine kleine finanzielle Unterstützung der weiteren Vereinsarbeit hat bestimmt kein Teilnehmer etwas entgegenzusetzten.

Wir wünschen allen Besuchern viel Spaß, eine tolle Abwechslung und interessante Einblicke in Geschichtliches und Wissenswertes.

 

 

 

Der Landkreis sucht Interessierte, die das Gesundheitsamt als sogenannte Containment-Scouts an den Standorten Freiberg oder Mittweida unterstützen. Sie werden beispielsweise in der Kontaktnachverfolgung oder in der Beratungshotline eingebunden. Voraussetzung sind beispielsweise eine ausgeprägte Motivation, sowie ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Stresstoleranz. Die Anstellung erfolgt über das Bundesverwaltungsamt, das dann die Scouts abordnet. Zunächst ist der Einsatz bis Ende März 2022 geplant. Auf der Internetseite des Landkreises (unter Corona) ist ein Bewerbungsformular mit weiteren Informationen eingestellt.

Anträge auf Einzelfall-Priorisierung können beim Sozialministerium gestellt werden

Personen, die sich in der aktuellen Impf-Priorisierung nicht wiederfinden, können einen Antrag bei der Einzelfallstelle ihres Bundeslandes auf bevorzugte Schutzimpfung stellen. Dies sieht die Impfverordnung des Bundes vor. Die Geschäftsstelle zur Beratung über die Einzelfallentscheidung hat gestern ihre Tätigkeit aufgenommen und ist dem Corona-Stab im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zugeordnet. Die ärztliche Beratung erfolgt durch zwei Ärzte. In schwierigen oder unklaren Fällen kann ein Expertengremium hinzugezogen werden. Die Entscheidung wird durch die Geschäftsstelle an die Antragstellenden gesendet und gilt als Impfberechtigung in den jeweiligen Prioritätsstufen. Der Einzelfall-Antrag gilt für die Fälle, die über die aktuelle Priorisierung nicht gedeckt sind und bei denen nach ärztlicher Beurteilung und Prüfung durch die Einzelfall-Stelle ebenfalls ein (sehr) hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Wer bisher schon formlos einen Antrag ans Sozialministerium, Deutsches Rotes Kreuz, seine Krankenkasse o. ä. gerichtet hat, wird gebeten, ebenfalls den förmlichen Antrag zu nutzen und diesen an die Einzelfallstelle zu schicken. Eine Weitergabe von formlosen Anträgen und deren Übernahme durch die Einzelfallstelle ist aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig.

Für einen Antrag füllen die Antragsteller vollständig das Antragsformular “Antrag auf Priorisierung für Corona-Schutzimpfung aus medizinischen Gründen“ aus und senden es gemeinsam mit der ärztlichen Beurteilung per Post an Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – Geschäftsstelle Stelle Einzelfallentscheidung Corona-Impfung -, Albertstraße 10, 01097 Dresden oder per E-Mail an email hidden; JavaScript is required.

Welche Informationen die ärztliche Beurteilung enthalten soll, entnehmen die Antragstellenden dem Merkblatt, welches dem Antragsformular angefügt ist. Dieses und weitere Informationen finden Interessierte hier. Anträge, die nicht vollständig sind oder bei denen die ärztliche Beurteilung fehlt, können nicht bearbeitet werden.

 

 

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet

Hintergrund ist der Nachweis der Krankheit bei einem Hausgeflügelbestand in Burgstädt. Alle Hühner des Bestandes sind innerhalb kürzester Zeit verendet. Jetzt ist ein Sperrbezirk mit einem Umfang von mindestens drei Kilometer um den Ausbruchsbestand gezogen worden. Dieser umfasst Burgstädt, Mohsdorf, Taura sowie die Teile von Hartmannsdorf und Mühlau nördlich der Kreisstraße 8252. Außerdem legte das Amt ein Beobachtungsgebiet mit einem Umfang von mindestens zehn Kilometern fest.

 

Aufstallung

Die hohe Gefahr der Einschleppung der Tierseuche durch Wildvögel hat unter anderem dieser Fall gezeigt. Auch in anderen Landkreisen von Sachsen werden Ausbrüche bei Wildvögeln aber auch bei gehaltenen Vögeln gemeldet. Daher ist es zum Schutz der Hausgeflügelbestände notwendig die Allgemeinverfügung zur risikobasierten Aufstallung im Landkreis anzupassen. Deswegen wird ab sofort mit einer weiteren Allgemeinverfügung die Aufstallung der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel im gesamten Landkreis angeordnet. Die Tiere müssen dann in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt appelliert an alle Tierhalter diese Maßnahmen einzuhalten um ihre Tiere vor einer Ansteckung zu schützen. Eine Einschleppung in den Hausgeflügelbestand führt zur Gesamtbestandstötung.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert tote aufgefundene Wildvögel dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen.

Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de veröffentlicht.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zwei Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Klassischen Geflügelpest erlassen. Sie wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html veröffentlicht.

 

 

Amtliche Haushaltsbefragung – Mikrozensus 2021

Jährlich wird im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“)  ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20 000 Haushalte) von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebens-unterhalts, usw. befragt werden. Um die Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt sowie die Lebensbedingungen der Menschen in Europa beurteilen zu können, sind international vergleichbare Daten zu Erwerbstä-tigkeit, Beschäftigung, Einkommen und Gesundheit unverzichtbar. Das Mikrozensus-Frageprogramm in 2021 enthält daher neben Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung auch Fragen des Zusatzprogramms zum Gesundheitszustand.

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.

Die Befragten können sich entweder telefonisch von geschulten Erhebungsbeauftragten befragen lassen oder den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier ausfüllen.

Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zu den entsprechenden Gesetzen und den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.

 

 Auskunft erteilt: Stefan Meller, Tel.: 03578 – 33-2110
email hidden; JavaScript is required

Der Landkreis Mittelsachsen hat mit drei neuen Allgemeinverfügungen weitere Lockerungen im Rahmen der aktuellen Corona Verordnung des Freistaates Sachsen zugelassen. Demnach ist ab dem 9. März 2021 das sogenannte „Click & Meet“ im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum möglich. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen laut der Allgemeinverfügung nicht mit.

Außerdem ist Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich und auf Außensportanlagen möglich. Des Weiteren können Einrichtungen der körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals öffnen. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.

Die Veröffentlichung erfolgte im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html

Allgemeinverfügung:

1991 übernahm Werner Rüdiger die Familientradition des Schmiedebetriebes in Gleisberg. Die Nachfrage nach den traditionellen Dienstleistungen und Erzeugnissen aus dem Schmiede- und Schlossereisektor war zu dieser Zeit denkbar schlecht. Werner Rüdiger und Sohn Uwe Rüdiger sahen in der Fertigung von Fenstern eine neue, Erfolg versprechende Perspektive. 1996 wurde das Einzelunternehmen in die aktuelle Rechtsform, die Rüdiger Fensterbau GmbH, umgewandelt. 1998 folgte der Umzug zum jetzigen Firmensitz in der Starbacher Straße in Gleisberg. Dazu wurde eine ehemalige landwirtschaftliche Lagerhalle erworben und zur Produktionsstätte ausgebaut. Hinzu kam ein neu errichteter Verwaltungs- und Sozialtrakt. Ab diesem Zeitpunkt erlangte die Herstellung von Aluminiumbauelementen immer größeres Gewicht. Im Jahre 2007 übergab Werner Rüdiger die Gesellschaftsanteile und die Geschäftsführung in die Hände seines Sohnes Uwe. Werner Rüdiger war bis zu seinen Ruhestand im Jahr 2020 weiter als 2. Geschäftsführer im Unternehmen aktiv. Von moderner Architektur geprägte Gebäudehüllen mit großflächigen transparenten BaueIementen wurden zu neuen Herausforderungen. Ab 2007 rückte auch die Energiegewinnung aus der Gebäudehülle in den Fokus des Unternehmens. Fassadenintegrierte Photovoltaik wurde zur Ergänzung für den reinen Metallbau. In den Jahren der Finanzkriese konnte die Photovoltaik die leichte Schwäche im Bausektor sehr gut kompensieren. Alle Segmente werden auch heute noch nachgefragt und vom Unternehmen angeboten, wobei sich die Fertigung und Montage hochwertiger Aluminiumelemente für Gewerbeobjekte und Architektenhäuser mittlerweile zum Schwerpunkt des Unternehmens entwickelt hat. Ein wichtiger Auftraggeber für die Rüdiger Fensterbau GmbH ist der japanische Bauträger und Generalunternehmer Takenaka, welcher einst mit der Ansiedlung des Unternehmens Hitachi im Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ nach Roßwein kam und in dessen Auftrag das Gleisberger Unternehmen Fenster und Türen im Betriebsgebäude auf der Goldenen Höhe einbaute. Noch heute besteht eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem japanischen Bauunternehmen, in dessen Auftrag die Rüdiger Fensterbau GmbH deutschlandweit eine Vielzahl von Fassadenverkleidungen an Gewerbeobjekten realisiert. Gegenwärtig sind beim Gleisberger Unternehmer 15 Mitarbeiter angestellt, wovon zwei Lehrlinge als Metallbauer ausgebildet werden. Seit November 2020 wurde Frau Kerstin Rüdiger zum zweiten Geschäftsführer und Frau Nicole Handschack zur Prokuristin der Rüdiger Fensterbau GmbH bestellt. Wie Geschäftsführer und Inhaber Uwe Rüdiger mitteilte, stehen die Zeichen gegenwärtig sehr gut, dass der Familienbetrieb auch in Zukunft durch den eigenen Nachwuchs weitergeführt wird. Sohn Justin möchte die Ausbildung in einem Metallberuf ergreifen und eines Tages die Spuren des Familienbetriebes fortführen. Wie Uwe Rüdiger unterstreicht, sieht er für die Baubranche im Allgemeinen und damit verbunden, für den Türen- und Fensterbau im Speziellen weiterhin optimistische Zeichen und bestätigt eine stabile Auftragslage. Für die Zukunft wünschen sich der Unternehmer und sein Team Gesundheit und immer genügend Kreativität und Zeit für herausfordernde Aufträge.

Bürgermeister Veit Lindner überbrachte dem Unternehmen die Glückwünsche der Stadt und hob hervor, dass die in Gleisberg zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze nicht nur einen Gewinn für den Ortsteil darstellen, sondern gleichzeitig das Unternehmen mit seinen deutschlandweit errichteten Glasfassaden die gute handwerkliche Arbeit des sächsischen Unternehmers präsentiert.