Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update 21. April 2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nun hat sich das Bild in der Stadt doch gewandelt. Seit Montag sieht man Einwohner mit Mundschutz durch die Straßen laufen, in den Supermärkten und dem ÖPNV ist das Tragen eines Mundschutzes bereits Pflicht. Der persönliche Schutz eines jeden einzelnen Einwohners wird durch das Tragen des Mundschutzes erhöht und stellt eine gute Lösung dar. In anderen Regionen der Erde ist das Tragen von Mundschutz Normalität und hat noch keinem Menschen geschadet.

Tragen von Masken

So wird über die Maskenpflicht im sächsischen Einzelhandel und Öffentlichen Personennahverkehr aktuell viel diskutiert. Sachsen war das erste Bundesland, das Mund- und Naseabdeckungen verpflichtend vorschreibt. Dabei handelt es sich nicht um das ständige Tragen von medizinischen Schutz- oder Atemmasken. Eine Ab-deckung von Mund und Nase soll der Tröpfcheninfektion vorbeugen. Sie ist sinnvoll im Kontakt mit Risikogruppen oder dort, wo sich mehrere Menschen stetig aufhalten. Die Bedeckung von Mund und Nase rundet die Hygienevorschriften rund um das häufige Händewaschen und Desinfizieren von Oberflächen ab. „Auch wenn die sogenannten Community-Masken kontrovers diskutiert werden, halten wir deren Einsatz, z.B. beim Einkaufen oder dem Besuch öffentlicher Gebäude, für sinnvoll und notwendig. Sachsen fordert eine Mund-und Nasenabdeckung. Das kann auch ein geeigneter Schal oder ein Tuch sein, Wichtig ist, dass dieser Schutz eng am Gesicht abschließt.

Einige regionale Firmen haben sich auf die Produktion eingestellt. Wer sich selbst keinen Schutz basteln oder nähen möchte, kann durch Kauf eines Schutzes die regionale Wirtschaft unterstützen. Ein Mundschutz kann nach der jeweiligen Lieferfähigkeit in der Löwen-Apotheke am Markt, der Brücken-Apotheke auf der Dresdener Straße in Roßwein oder über das Fachgeschäft Thomas Krebs (Community-Masken), Querstraße 11, 04741 Roßwein, 034322 42689 | 034322 41217 email hidden; JavaScript is required bezogen werden.  

Weitere Angebote der Mundschutz( Community)-Masken können über die Onlineplattform der Kauf-regional-Karte des Landkreises Mittelsachsen

unter https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/kaufregional.html geordert werden.

Erleichterung bei Sozialleistungen

Die Grundsicherung und die Hilfe zum Lebensunterhalt werden automatisch ohne weitere Beantragung fortgeführt. Eigentlich müssten diese Leistungen einmal im Jahr neu beantragt werden. Dies entfällt nun, wenn die Leistungen bis zum 31. Juli befristet sind. Damit werden die Hilfeempfänger entlastet und Wege zu verschiedenen Institutionen und somit Kontakte vermieden.

Volkshochschule bietet Online-Kurse

Aufgrund der aktuellen Entwicklung zum Corona-Virus bietet die Volkshochschule Mittelsachsen in Kooperation mit dem SAEK mobil nun einige Veranstaltungen als Online-Kurse an. So findet am 22. April von 14:00 – 15:30 Uhr ein Webinar zum Umgang mit Falschmeldungen in Zeiten von Corona statt. Im Internet kursieren Falschnachrichten oder sog. „Fake News“ zu den unterschiedlichsten Themen. „Da ist es manchmal gar nicht so leicht zu erkennen, ob eine Information glaubwürdig ist. Und das kann am Ende große Auswirkungen auf das menschliche Verhalten haben“, schreibt die Volkshochschule in einer Mitteilung. Im Webinar werden die Unterschiede zwischen den schnellen Nachrichten in den sozialen Medien und verschiedenen journalistischen Formaten angeschaut. Es wird aufgezeigt, welche Strategien dahinterstecken und wie Falschnachrichten erkannt werden können. Vermittelt werden einfache Wege und Möglichkeiten, wie Quellen und Glaubwürdigkeit von Medieninhalten überprüft werden können. Zum Schluss kann man selbst Methoden und Hilfsmittel zum Faktencheck, zum Beispiel eine Bilderrückwärtssuche oder die Überprüfung von Angaben im Impressum, ausprobieren. Link zur Veranstaltung: https://www.edudip.com/de/webinar/webinar-umgang-mit-falschmeldungen-in-zeiten-von-corona-saek-mobil/124376 Die Teilnahme ist kostenfrei. Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten. Das Webinar findet im Rahmen des Projektes „Politische Bildung“ statt, gefördert vom Freistaat Sachsen.

Bei Fragen zur Anmeldung steht das SAEK mobil zur Verfügung unter: email hidden; JavaScript is required

4 Neuerkrankungen im Landkreis Mittelsachsen

Die Fallzahlen der Neuerkrankungen mit dem Corona-Virus haben sich gegenüber der letzten Update-Information vom Freitag weiter auf 241 Fälle im Landkreis Mittelsachsen (Stand Dienstag 21. April 2020) erhöht. Insgesamt sind somit nur weitere 4 Personen am Virus erkrankt. Derzeit sind im Landkreis Mittelsachsen 815 Menschen in Quarantäne (66 Personen mehr als am 17. April), wobei 554 Personen diese wieder verlassen konnten.

Damit die Anzahl der Neuerkrankungen weiterhin rückläufig und auf geringem Erkrankungsstand bleibt, gilt weiterhin folgendes:

Bitte waschen Sie sich regelmäßig die Hände! Nach Möglichkeit versuchen Sie bitte auch, die Hände zu desinfizieren!! Halten Sie sich im eigenen Haushalt auf, bitte veranstalten Sie keine Treffen, keine Familienfeiern oder sonstige Zusammenkünfte mit mehr als 2 Personen. Halten Sie mindestens 2 Meter Distanz, nicht nur beim Einkauf, sondern auch gegenüber anderen Menschen. Spaziergänge oder sportliche Aktivitäten im Freien können durchgeführt werden, aber immer allein oder maximal mit einer weiteren Person. Wenn möglich, tragen Sie beim Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung einen Mundschutz! Bei Einkäufen oder im ÖPNV vergessen Sie bitte nicht, ihren Mundschutz zu tragen.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

Hinweis zur Corona-Ambulanz in Freiberg

Die Öffnungszeiten der Corona-Ambulanz in Freiberg werden erneut angepasst. Ab Montag hat sie von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Grund für die Entscheidung sei nach einer Mitteilung der Vereinigten Gesundheitseinrichtung Mittelsachsen die niedrige Patientenzahl.

„An den letzten beiden Tagen hatten wir jeweils nur neun Patienten“, erklärt die Sprecherin Dr. Ulrike Träger. Sollte die Zahl der Patienten steigen, würden die Öffnungszeiten wieder angepasst.

Informationen zu dieser Ambulanz gibt es im Internet unter https://www.kkh-freiberg.com/gut-zu-wissen/corona-news/ Eine weitere Ambulanz gibt es am Krankenhaus in Mittweida –Infos unter http://www.lmkgmbh.de/LMK/2020/03/30/informationen-zu-besucher-stopp-und-corona-ambulanz/. Die Kassenärztliche Vereinigung betreibt zudem eine Praxis in Rochlitz.

Träger werden erneut angeschrieben

Die Antragsteller für Mittel aus dem Programm „Toleranz ist ein Kinderspiel“ werden derzeit erneut angeschrieben. Viele geplante Projekte und Veranstaltungen zur Förderung der Demokratie konnten und können in der kommenden Zeit nicht durchgeführt werden. Der zuständige Lokale Begleitausschuss konnte nach Abschluss der Ausschreibung noch nicht tagen und somit keine Mittel vergeben. Das Gremium besteht aus Vertretern der Kreistagsfraktionen, Behörden, Institutionen und Vereinen. „Mit der Abfrage möchten wir wissen, ob die Träger an ihrer Projektidee festhalten oder sich zwischenzeitlich Änderungen ergaben“, so Katrin Dietze vom Bereich Extremismusbekämpfung. Rund 170.000 Euro stehen für den Aktionsplan vom Bund, Land und dem Landkreis selbst zur Verfügung. Der Ausschuss soll dann schnellstmöglich einberufen werden.

Ablaufende Führerscheine sind dringende Fälle

Die Fahrerlaubnisbehörde sichert nur noch die eingeschränkte Bearbeitung dringlicher Fälle in der Hauptstelle in Döbeln ab. Dringliche Fälle sind Verlängerungen der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen (LKW, Bus, Fahrgastbeförderung) und der Schlüsselzahl 95, die bis zum 15. Mai 2020 ablaufen sowie die Ausstellung von Ersatzdokumenten, wenn diese zur Berufsausübung benötigt werden (Kraftfahrer im Fernverkehr). Der Zutritt erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminabsprache/Terminbestätigung. Die Führerscheinstelle ist von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr zu erreichen. Die Telefonnummer lautet  03731 799-1454 und die E-Mail lautet email hidden; JavaScript is requiredZulassungsbehörde länger erreichbar

Die Kfz-Zulassungsbehörde ist ab sofort dienstags und donnerstags bis 17:30 Uhr erreichbar, bisher immer bis 15 Uhr. Neben den Zulassungsdiensten können nun auch Fahrzeughändler (nicht nur Autohäuser) einen Termin mit der Behörde vereinbaren. Sie ist in Mittweida, Döbeln und Freiberg erreichbar. Ohne Termin erfolgt aber kein Einlass. Hier die konkreten Daten:

Erreichbarkeit Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Di. und Do. 13:00 bis 17:30 Uhr

Hotline für Terminvereinbarungen

Dienststelle Döbeln Dienststelle Freiberg Dienststelle Mittweida
03731 799-1351 03731 799-3616 03731 799-6683

Zentrale Telefon-Nr. Kfz-Zulassungsbehörde: nur für Fachfragen, keine Terminvereinbarungen – 03731 799-6633

Bearbeitet werden können derzeit ausschließlich notwendige und nicht aufschiebbare Vorgänge.

Die nachstehenden Vorgänge werden aktuell noch nicht zur Bearbeitung angenommen:

  1. externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken abmelden)
  2. Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen
  3. Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen (inkl. Technikänderungen)
  4. Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle Ausnahme:

abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit zunächst bis zum 26.4.2020)

  1. Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sog. Scheunenfunde)
  2. Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 26.4.2020 ausgesetzt)
  3. Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 26.4.2020

ausgesetzt)

EKM ruft zum Malwettbewerb auf

Da aufgrund der aktuellen Situation viele Veranstaltungen abgesagt und Kindereinrichtungen geschlossen sind, fordert die EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH alle Kinder bis 12 Jahre im Landkreis zu einem Malwettbewerb heraus. Das Thema des Malwettbewerbs lautet „20 Jahre EKM – Unsere Abfallentsorgung in Mittelsachsen“. Es können selbstgestaltete Bilder zu den Themen Müllabfuhr, Entsorgung und Umwelt eingereicht werden.

Die besten Einsendungen erhalten einen der folgenden Preise: Der 1. Preis ist der Eintritt für die ganze Familie in ein Spaßbad in der Nähe, der 2. Preis ist ein Großes Malpaket der EKM und der 3. Preis ein Baustein-Set im Wert von 25 Euro.

Der Einsendeschluss ist der 15. Mai 2020.

Kontakt für die Einsendung:
EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Frauensteiner Str. 95, 09599 Freiberg – E-Mail email hidden; JavaScript is required

 

 

Vereinfachter Zugang für Ausleihe von e-medien

Ab sofort besteht die Möglichkeit sich selbst über das Portal http://opac.winbiap.net/rosswein zum elektronischen Katalog (Bibo-on) der Bibliothek Roßwein zu registrieren. Damit haben alle Bürger die Möglichkeit vorhandene e-medien im Verbund „Bibo-on“ auszuleihen. Dies gilt ausschließlich für die Zeit, in der die Bibliothek geschlossen ist.

Stadtbibliothek Roßwein – Mail: email hidden; JavaScript is required oder Telefon: 034322/42150

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Bibliothek aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich bis zum
30. April 2020 geschlossen bleibt.

Auch künftig ist jeder Bürger angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen als den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Für alle gilt eine Kontaktbeschränkung.

Ab 20. April 2020 gültig : Neue Corona-Schutz-Verordnung

 Im Freistaat Sachsen gelten ab dem 20. April 2020 leicht gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben. Das beschloss die Staatsregierung auf ihrer Kabinettssitzung am 17. April. Ziel der sächsischen Verordnung bleibt es, Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, damit seine Ausbreitung zu bremsen und die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen. Dies soll die Gesundheit der Bevölkerung schützen, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe beschränken und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung bewahren.

 

Kontaktbeschränkung bleibt, Mund-Nasen-Bedeckungspflicht bei Einkauf und Fahrten mit Bus und Bahn

Auch künftig ist jeder Bürger angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen als den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Für alle gilt eine Kontaktbeschränkung. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten (außer zu Angehörigen des eigenen Hausstandes), um die Ansteckung zu vermeiden. Dies gilt für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten.

Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Verpflichtend ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften.

 

Ausgangsbeschränkungen fallen weg

Wesentliche Lockerungen der bisherigen Maßnahmen sind der Wegfall der Ausgangsbeschränkungen. Es ist künftig erlaubt, die eigene Wohnung auch ohne triftigen Grund zu verlassen. Der Aufenthalt ist außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes gestattet.

Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus zu reduzieren, bleiben die Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.

 

Wer darf öffnen?

Eine Öffnung ist weiterhin für Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und für Waren der täglichen Grundversorgung erlaubt. Zudem können weitere Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geöffnet werden. Unabhängig von der Fläche zulässig ist die Öffnung von Ladengeschäften von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäusern, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägigen Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierenden und selbstvermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetrieben, Läden für Tierbedarf sowie von Garten- und Baumärkten. Einkaufszentren bleiben weiterhin geschlossen. Erlaubt ist dort wie bisher nur die Öffnung von Geschäften des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung sowie von Läden, die über einen separaten Kundeneingang von außen verfügen. Zudem können Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen mit bis zu 15 Besuchern stattfinden.

 

Was ist weiterhin untersagt? 

Untersagt bleiben weiterhin Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art. Im Einzelfall können jedoch auf Antrag Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte erteilt werden. Geschlossen bleiben jegliche Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr. Ausgenommen sind unter anderem nur staatliche und freie Schulen zum Zweck der Prüfungsvorbereitung, Hochschulen und die Berufsakademie, Fachbibliotheken und Archive, Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Kitas zur Notbetreuung.

Untersagt bleibt die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken. Ebenso ist der Betrieb von Dienstleistungsbetrieben mit unmittelbarem Kundenkontakt untersagt – mit Ausnahme notwendiger medizinischer Behandlungen.

Die bestehenden Besuchsverbote für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen sowie stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben bis auf wenige Ausnahmen gültig.

Geltungsdauer

Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.

 

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) Amtliche Bekanntmachung vom 17. April 2020 | gültig vom 20. April bis 3. Mai 2020

Corona-Schutz-Verordnung als Download (*.pdf, 60,28 KB) Amtliche Bekanntmachung vom 17. April 2020 | gültig vom 20. April bis 3. Mai 2020

 

 

Das Rathaus wird auf Grund der Lockerungen der Ausgehbeschränkungen ab Montag, dem 27. April 2020, wieder schrittweise geöffnet. Für die Besucher des Rathauses gilt Mundschutzpflicht!

So steht das Rathaus ab dem 27. April 2020 mit Sonderöffnungszeiten für die Belange der Einwohner zur Verfügung.  Das Bürgerbüro, die Kämmerei, das Bauamt und die Hauptverwaltung stehen nach vorheriger Terminabsprache bzw. Terminanmeldung für die Bürger wieder bereit.

Um längere Wartezeiten im Einwohnermeldeamt zu vermeiden, empfehlen wir dringend die Vereinbarung von Besuchsterminen unter 034322/46614 oder 034322/4660.

Montag                10.00 – 12.00 Uhr

Dienstag              10.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch            10.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag        09.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 16.00 Uhr

Freitag                  geschlossen

 

Ab Montag, dem 04. Mai 2020, werden die bisher bekannten Kontaktzeiten vollumfänglich angeboten. Vereinbarte Besuchstermine werden vorrangig bearbeitet.

 

 

 

 

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erlässt in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) folgende  Allgemeinverfügung erlassen.

Die jetzige Allgemeinverfügung tritt am 18. April 2020 in Kraft und am 3. Mai 2020 außer Kraft.

PDF: Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule 17_04_2020
PDF: Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur_17_04_2020

AllgV_17_04_2020_final
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Ab Montag sind die Wertstoffhöfe im Landkreis Mittelsachsen, somit auch der Wertstoffhof Hohenlauft, wieder regulär geöffnet. Die Öffnungszeiten sind im aktuellen Abfallkalender auf Seite 13 oder unter www.ekm-mittelsachsen.de im Bereich „Abfallentsorgung“ veröffentlicht. „Da prinzipiell mit einem hohen Andrang zu rechnen ist, bitten wir alle Mittelsachsen die Wertstoffhöfe in den ersten Tagen nur bei absoluter Notwendigkeit, ggf. um einige Tage zeitversetzt und mit sehr viel Geduld aufzusuchen“, heißt es auf der Internetseite der Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH. Den Anweisungen des Personals vor Ort sei unmittelbar Folge zu leisten. Es ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen allen Besuchern und Mitarbeitern einzuhalten und es darf keine Gruppenbildung vor Ort erfolgen.

Die EKM weist darauf hin, dass das Personal der Wertstoffhöfe angehalten ist, notfalls vom Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die diese Regelungen nicht einhalten, des Wertstoffhofes zu verweisen. „Sollte ein unkoordinierbarer Andrang herrschen, der fließende Straßenverkehr behindert oder eine Gefährdung der Mitarbeiter und Bürger entstehen, behalten wir uns vor, die Wertstoffhöfe kurzfristig wieder zu schließen“, heißt es in der Mitteilung der Gesellschaft weiter. Bei Fragen ist die Abfallberatung unter Telefon 03731-2625-41/-42 oder per Mail unter email hidden; JavaScript is required zu erreichen.

 

 

Der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen wird erweitert. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Sektoren beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert und gelten ab dem 18. April 2020. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun unter anderem auch folgende Sektoren: Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichtsvollzieher, Bestattungswesen, Verkaufspersonal im Einzelhandel, Handwerker, Beschäftigte der stationären Kinder-, Jugendlichen- und Behindertenhilfe, Tierpfleger, Schüler mit eigenen Kindern mit Betreuungsbedarf sowie das für den Schuldienst an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft erforderliche Personal. Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt nur vor, wenn beide Personensorgeberechtigten in systemrelevanten Berufen tätig sind. Ausnahmsweise besteht auch ein Anspruch, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten in folgenden Bereichen tätig ist:

Gesundheitsvorsorge und Pflege, Rettungsdienst (einschließlich Berufsfeuerwehr), Öffentlicher Personennahverkehr, Polizei- und Justizvollzugsdienst, Schuldienst und Kindertagesbetreuung, Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen mit eigenen betreuungspflichtigen Kindern,

Kommunal- oder Staatsverwaltung (sofern man mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist). Voraussetzung für den Anspruch auf Notbetreuung ist allerdings, dass eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann. Weitere Informationen unter: www.coronavirus.sachsen oder auf der Startseite der Homepage der Stadt Roßwein unter „Umgang mit dem Corona-Virus in den Kindereinrichtungen“.

In der neuen Regelung des Freistaates Sachsen ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften ab Montag Pflicht. „Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren“, schreibt die Staatsregierung in ihrer Pressemitteilung. Aus Sicht des Gesundheitsamtes reichen mitunter auch Schals und Tücher bzw. Leinentücher – wenn nichts anderes verfügbar ist. Wichtig: Man sollte diesen Mundschutz nach wenigen Stunden wechseln und er muss bei 60 Grad waschbar sein. Denn bei dieser Temperatur sterben die Viren ab. Es sollte nach Möglichkeit nichts Gestricktes als Mundschutz verwendet werden. „Auch der selbstgenähte Mundschutz mit farbigem Motiv trägt dazu bei, die außergewöhnliche Situation aufzuhellen“, fasst es die mittelsächsische Amtsärztin Dr. Annelie Jordan zusammen. Anmerkung: Einrichtungen und Institutionen könnten für sich entscheiden, dass man diese Räumlichkeiten nur mit Mundschutz betreten kann. Mundschutz kann nach der jeweiligen Lieferfähigkeit in der Löwen- Apotheke am Markt, der Brücken-Apotheke auf der Dresdener Straße in Roßwein oder über das Fachgeschäft Thomas Krebs, Querstraße 11, 04741 Roßwein, 034322 42689 | 034322 41217 email hidden; JavaScript is required bezogen werden.

Im Freistaat Sachsen gelten ab Montag neue Regelungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Laut einer Mitteilung der Staatsregierung sei auch künftig jede Bürgerin und jeder Bürger angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen als den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Für alle gilt eine Kontaktbeschränkung. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten (außer zu Angehörigen des eigenen Hausstandes). Dies gilt für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten. Es ist ab Montag erlaubt, die eigene Wohnung auch ohne triftigen Grund zu verlassen. Der Aufenthalt ist außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes gestattet. „Die Bürgerinnen und Bürger seien aufgefordert, generell auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge. Untersagt bleiben weiterhin Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art. Im Einzelfall können jedoch auf Antrag Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte erteilt werden. Zudem können Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen mit bis zu 15 Besuchern stattfinden. Geschlossen bleiben jegliche Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr. Ausgenommen sind unter anderem nur staatliche und freie Schulen zum Zweck der Prüfungsvorbereitung, Hochschulen und die Berufsakademie, Fachbibliotheken und Archive, Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Kitas zur Notbetreuung. Eine Öffnung ist weiterhin für Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und für Waren der täglichen Grundversorgung erlaubt. Zudem können weitere Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geöffnet werden. Zulässig ist die Öffnung unabhängig von der Fläche von Ladengeschäften von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäusern, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägigen Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierenden und selbstvermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetrieben, Läden für Tierbedarf sowie von Garten- und Baumärkten. Einkaufszentren bleiben weiterhin geschlossen. Erlaubt ist dort wie bisher nur die Öffnung von Geschäften des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung sowie von Läden, die über einen separaten Kundeneingang von außen verfügen. Untersagt bleibt die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken. Ebenso ist der Betrieb von Dienstleistungsbetrieben mit unmittelbarem Kundenkontakt untersagt – mit Ausnahme notwendiger medizinischer Behandlungen. Die bestehenden Besuchsverbote für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen sowie stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben bis auf wenige Ausnahmen gültig. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020. Weitere Informationen unter https://www.coronavirus.sachsen.de/

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Staatsregierung hat am Mittwoch gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder die Beschränkungen im öffentlichen Leben teilweise gelockert. Die Beschränkungen im öffentlichen Leben zum Schutz vor einem Anstieg der Infektionen mit dem Corona-Virus werden somit auch in Sachsen teilweise gelockert. Die Landesregierung wird heute diesbezüglich eine neue Corona-Schutz-Verordnung beraten und beschließen. Wir werden diese dann für Sachsen geltende neue Durchführungsverordnung am Montag an dieser Stelle veröffentlichen.

Das Hauptziel bleibt aber, dass alle Bürgerinnen und Bürger länderübergreifend einheitlich so gut wie möglich vor Infektionen geschützt werden. Es gilt immer noch, das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich zu vermeiden, um Gesundheit und Leben zu schützen sowie das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. Die bisherigen Maßnahmen haben dazu geführt, die Infektionsgeschwindigkeit zu reduzieren. Um dies zu sichern und die Ausbreitung des Virus zu bremsen, sind aber Beschränkungen des öffentlichen Lebens weiterhin erforderlich.

Deshalb bleiben die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter aufrechterhalten. Die vorgeschriebenen Hygiene-maßnahmen gelten überall und insbesondere dort, wo Kontakte stattfinden. Das Tragen von Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen wird ausdrücklich empfohlen. Gültig bleibt das Verbot von Ansammlungen von Menschen. Veranstaltungen bleiben untersagt. Auch die Schließung von Hotels und Gastronomie gilt weiter. Trotzdem kann in kleinen Schritten mehr Freizügigkeit im öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die Ausgangsbeschränkungen werden wegfallen. Menschen benötigen keinen triftigen Grund mehr, um das Haus zu verlassen. Allerdings bleiben beispielsweise Museen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten weiterhin geschlossen. Zusätzlich zu den bisher geöffneten Läden können künftig alle Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern öffnen. Autohäuser, Kfz und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen können unabhängig von der Verkaufsfläche geöffnet werden. Für die Stadt Roßwein bedeutet dies, dass alle Geschäfte ab Montag, d. 20. April 2020 wieder geöffnet werden können. Bestehen bleiben die strengen Besuchsverbote von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen zum Schutz von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen. Egal welcher Tätigkeit Sie außerhalb Ihrer Wohnung nachgehen, tragen Sie wenn möglich einen Mundschutz und desinfizieren Sie sich weiterhin regelmäßig die Hände.

Schutzmasken und Desinfektionsmittel

Wir freuen uns, dass der Roßweiner Gewerbetreibende Thomas Krebs in seinem Geschäft auf der Querstraße 11 entsprechende Atemmasken selbst produziert und diese hier vor Ort gekauft werden können. Bestellungen und Anfragen können Sie an folgende Adresse richten: Pelz und Leder, Thomas Krebs, Querstraße 11, 04741 Roßwein, 034322 42689 | 034322 41217 email hidden; JavaScript is required

Desinfektionsmittel stellen unsere Apotheken zum Teil selbst her und sind in den Apotheken vor Ort erhältlich.

Das Schul- & Heimatfest wurde abgesagt.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch auf Grund der Corona-Pandemie auch die Durchführung von Großveranstaltungen bis 31. August 2020 untersagt. Von dieser Regelung sind das 45. Schul- & Heimatfest der Stadt Roßwein vom 6.-12. Juli 2020 sowie die Feierlichkeiten zum 800-jährigen Jubiläum unmittelbar betroffen, weil wir diese schöne Tradition immer mit mehreren tausend Gästen feiern.

Aus diesem Grund haben wir am Donnerstag das 45. Schul- & Heimatfest sowie die 800-Jahrfeier unserer Stadt abgesagt.  

Das 45. Schul- & Heimatfest bzw. die Feierlichkeiten zum 800-jährigen Jubiläum werden, unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates, dann wahrscheinlich vom 12. – 18. Juli 2021 durchgeführt. Die Entscheidung hierzu wird der Stadtrat am 30. April 2020 treffen. Für die getroffene Entscheidung bitten wir unsere Einwohner um Verständnis und hoffen auf eine ebenso große Unterstützung für das nun im kommenden Jahr stattfindende 45. Schul- & Heimatfest.

15 Neuerkrankungen im Landkreis Mittelsachsen

Die Fallzahlen der Neuerkrankungen mit dem Corona-Virus haben sich gegenüber der letzten Update-Information vom Dienstag weiter auf 237 Fälle im Landkreis Mittelsachsen (Stand Freitag 17. April 2020) erhöht. Insgesamt sind weitere 15 Personen am Virus erkrankt. Die durchschnittliche Neuerkrankung der letzten beiden Tage liegt somit bei 7,5 Personen und zeigt im Vergleich der Fallzahlen vom Dienstag mit noch durchschnittlichen 9 erkrankten Personen erste kleine Erfolge und eine kleine Verringerung der Infizierten-Anzahl. Zum Glück ist bisher in Roßwein und den Ortsteilen keine weitere Person an dem Corona-Virus erkrankt.

Derzeit sind im Landkreis Mittelsachsen 749 Menschen in Quarantäne, wobei 480 Personen diese wieder verlassen konnten.

Damit die Anzahl der Neuerkrankungen weiterhin rückläufig bleibt, nochmals folgende Bitte:

Bitte waschen Sie sich regelmäßig die Hände! Nach Möglichkeit versuchen Sie bitte auch die Hände zu desinfizieren!! Halten Sie sich im eigenen Haushalt auf, bitte veranstalten Sie keine Treffen, keine Familienfeiern oder sonstige Zusammenkünfte mit mehr als 2 Personen. Halten Sie mindestens 2 Meter Distanz, nicht nur beim Einkauf, sondern auch gegenüber anderen Menschen. Spaziergänge oder sportliche Aktivitäten im Freien können durchgeführt werden, aber immer allein oder maximal mit einer weiteren Person. Wenn möglich, tragen Sie beim Aufenthalt im Freien oder bei allen Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung einen Mundschutz! Bitte tragen Sie auch zum Schutz der Mitmenschen einen Mundschutz, wenn Sie Einkäufe erledigen.

Nehmen Sie Rücksicht auf andere und bleiben Sie weiterhin gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister