In Mittelsachsen steigen die Zahlen der Personen, die positiv auf Corona getestet wurden. Lagen sie in den vergangenen Wochen relativ konstant bei rund 260, wurden heute 275 Fälle seit März an das Gesundheitsministerium gemeldet.

Nach dieser Meldung gingen weitere acht positive Befunde beim Gesundheitsamt ein, die morgen statisch erfasst werden. Hintergrund für den Anstieg sind mehrere Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Regenbogen-Gymnasium in Augustusburg. Nach dem Bekanntwerden einer Infektion einer Lehrerin erfolgten in dieser Woche umfangreiche Tests, zunächst in drei Klassen – insgesamt 75 Schülerinnen und Schüler, davon wurden 21 Personen positiv getestet.

Eine Person wohnt nicht im Landkreis. Durch den Nachweis weiterer Infektionen entschied sich das Gesundheitsamt gestern für umfangreiche Untersuchungen. Heute testete das Deutsche Rote Kreuz 80 Personen, dabei handelte es sich um weitere Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte der Schule. Morgen erfolgen die Testungen der Angehörigen positiv getesteter Schülerinnen und Schüler. Im Zusammenhang mit Augustusburg sind somit 24 Personen positiv auf den Corona-Virus getestet worden.

Aktuell liegt aber der Schwerpunkt bei der Ermittlung und Testung der unmittelbaren Kontakte der Schülerinnen und Schüler. Weitere Ergebnisse sollen morgen vorliegen. „Wir sind wieder im Krisenmodus, zwölf Teams sind in die Kontaktermittlung eingebunden“, so Jordan weiter. Parallel werden Quarantänebescheide für die Betroffenen erlassen. Im Zusammenhang mit Augustusburg erstellte das Gesundheitsamt bisher 91 Bescheide, seit März insgesamt 1056. 935 Personen haben die Quarantäne wieder verlassen.

Die Schulschließung wird durch das Gesundheitsamt behördlich verfügt. Heute traf sich der Krisenstab unter Leitung von Landrat Matthias Damm, morgen ist ein weiteres Treffen geplant. Die Hotline des Landratsamtes ist sehr stark frequentiert. „Dabei handelt es sich um Eltern beziehungsweise Familienmitglieder von Schülern und Mitarbeitern im Umfeld der Schule“, heißt es von den Mitarbeitern der Hotline. Sie ist heute bis 18:00 Uhr sowie morgen von 09:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799 6249 geschaltet.

„Wir sind mit den Kommunen in der Umgebung im Gespräch“, erklärt Landrat Matthias Damm. Er betont, dass bisher keine weitere Bildungseinrichtung betroffen ist. Entsprechende vorgenommene Tests bei Kontaktpersonen waren bisher im Landkreis negativ. Damm betont: „Unser Ziel ist es, mit den umfangreichen Untersuchungen die Ausbreitung mit allen Mitteln zu verhindern.“ Derzeit werden auf Grund der aktuellen Zahlen keine Allgemeinverfügungen in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz erlassen. „Aber wir setzen uns damit fortlaufend auseinander.“

 

 

 

Prinzipiell ist jeder Bürger weiterhin angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen, außer den Angehörigen des eigenen Hausstands, der Partnerin oder dem Partner, sowie den Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu 10 weiteren Personen auf das zwingend notwendige Minimum zu reduzieren.

Es wird weiterhin dringend empfohlen, im öffentlichen Raum, und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Eltern und Sorgeberechtigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen diese Empfehlungen auch einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind. Wo immer möglich, muss weiterhin ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden.

 Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, insbesondere auch für Arbeitsstätten.

Eine Mund-Nasenbedeckung ist bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und beim Aufenthalt in Geschäften zu tragen.

Was ist nun erlaubt?

Erlaubt sind nunmehr wieder Familienfeiern, unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, Schuleingangsfeiern in Gaststätten oder angemieteten geschlossenen Räumlichkeiten mit bis zu 50 Personen. In geschlossenen Räumen sollen die Hygieneregelungen und der Mindestabstand eingehalten werden. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Hygieneauflagen erlaubt. Da das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen um ein Vielfaches höher ist als unter freien Himmel- sind Feiern im Freien vorzuziehen, um Ansteckungen zu vermeiden.

Wie geht es in den Kindereinrichtungen weiter?

Bis Ende Juni bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb, allerdings können Schulen fortan mit mehr Eigenverantwortung entscheiden- beispielsweise ob Zeugnisübergaben oder Abschlussfeiern stattfinden. Auch Elternabende sind unter Beachtung von Hygienevorschriften und Abstandsregelungen wieder erlaubt. Ob Grundschüler die Schule besuchen, können weiterhin die Eltern entscheiden. Für Kinder ab der 5. Klasse bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb, sie besuchen den Unterricht also abwechselnd in Gruppen auf Abstand. Die Betreuung in den Kindergärten findet weiterhin wie aktuell organisiert statt.

Weitere Öffnungen beschlossen

Die Öffnung von Betrieben, Einrichtungen, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Geschäften und Läden oder Angeboten für den Publikumsverkehr sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen erlaubt.

Was bleibt geschlossen?

Von der Lockerung weiterhin ausgenommen und damit nicht zulässig sind:

  1. Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) außerhalb des Kader- und Profisports,
  2. Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Tanzlustbarkeiten,
  3. Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen, Prostitutionsvermittlung,
  4. Sportveranstaltungen mit Publikum und
    5. bis zum 17. Juli 2020 Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

 Ausgangsbeschränkungen fallen prinzipiell weg

Freibäder, Hallenbäder, Kurbäder, Thermen und Saunen dürfen mit bestätigten Hygienekonzepten wieder öffnen. Ebenso dürfen Freizeit- und Vergnügungsparks, Messen, Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser und Stätten der Kinder- und Jugenderholung öffnen.

Besuche in Pflegeheime wieder möglich

Der Besuch von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen nach § 2 Abs. 1 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen ist wieder möglich. Des Weiteren ist der Besuch von Angehörigen in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, wieder erlaubt. Prinzipiell ist die Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte obligatorisch sowie das Tragen von Mund- und Nasenschutz und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m.

 Die neue Verordnung tritt spätestens ab 06. Juni in Kraft und mit Ablauf des 29. Juni 2020 außer Kraft.

PDF: Verordnung vom 03. Juni.2020, Sächsischen Staatsministeriums für Soziales…. )

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nachdem im Landkreis Mittelsachsen die Zahl der durch das Corona-Virus erkrankten Menschen mehrere Tage stabil blieb, ist die Anzahl der Neuinfizierten nun auf 259  Fälle gestiegen. Dabei gibt es 2 neue Erkrankungen in der Region Döbeln und einen weitere Fall im Raum Freiberg. Insgesamt sind bisher 9 Menschen im Landkreis am Corona-Virus verstorben. In der Stadt Roßwein mit ihren Ortsteilen sind zum Glück keine weiteren Menschen erkrankt als die bisher einzige gemeldete Erkrankung Ende März.

Unsere Landesregierung hat am Mittwoch weitere Lockerungen der Corona-Verordnung beschlossen. Prinzipiell ist jeder Bürger weiterhin angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen, außer den Angehörigen des eigenen Hausstands, der Partnerin oder dem Partner, sowie den Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu 10 weiteren Personen auf das zwingend notwendige Minimum zu reduzieren.

Es wird weiterhin dringend empfohlen, im öffentlichen Raum, und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Eltern und Sorgeberechtigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen diese Empfehlungen auch einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind. Wo immer möglich, muss weiterhin ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden.

Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, insbesondere auch für Arbeitsstätten.

Eine Mund-Nasenbedeckung ist bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und beim Aufenthalt in Geschäften zu tragen!

Was ist nun erlaubt? 

Erlaubt sind nunmehr wieder Familienfeiern, unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, Schuleingangsfeiern in Gaststätten oder angemieteten geschlossenen Räumlichkeiten mit bis zu 50 Personen. In geschlossenen Räumen sollen die Hygieneregelungen und der Mindestabstand eingehalten werden. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Hygieneauflagen erlaubt. Da das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen um ein Vielfaches höher ist als unter freiem Himmel, sind Feiern im Freien vorzuziehen, um Ansteckungen zu vermeiden.

Wie geht es in den Kindereinrichtungen weiter? 

Bis Ende Juni bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb, allerdings können Schulen fortan mit mehr Eigenverantwortung entscheiden – beispielsweise, ob Zeugnisübergaben oder Abschlussfeiern stattfinden. Auch Elternabende sind, unter Beachtung von Hygienevorschriften und Abstandsregelungen, wieder erlaubt. Ob Grundschüler die Schule besuchen, können weiterhin die Eltern entscheiden. Für Kinder ab der 5. Klasse bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb, sie besuchen den Unterricht also abwechselnd in Gruppen auf Abstand. Die Betreuung in den Kindergärten findet weiterhin wie aktuell organisiert statt.

Weitere Öffnungen beschlossen 

Die Öffnung von Betrieben, Einrichtungen, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Geschäften und Läden oder Angeboten für den Publikumsverkehr sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen erlaubt.

Was bleibt geschlossen? 

Von der Lockerung weiterhin ausgenommen und damit nicht zulässig sind:

  1. Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) außerhalb des Kader- und Profisports,
  2. Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Tanzlustbarkeiten,
  3. Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen, Prostitutionsvermittlung,
  4. Sportveranstaltungen mit Publikum und
  5. bis zum 17. Juli 2020 Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

Ausgangsbeschränkungen fallen prinzipiell weg 

Freibäder, Hallenbäder, Kurbäder, Thermen und Saunen dürfen mit bestätigten Hygienekonzepten wieder öffnen. Ebenso dürfen Freizeit- und Vergnügungsparks, Messen, Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser und Stätten der Kinder- und Jugenderholung öffnen.

Besuche in Pflegeheime wieder möglich 

Der Besuch von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen nach § 2 Abs. 1 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen ist wieder möglich. Des Weiteren ist der Besuch von Angehörigen in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, wieder erlaubt. Prinzipiell ist die Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte obligatorisch sowie das Tragen von Mund- und Nasenschutz und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m.

Die neue Verordnung tritt spätestens ab 06. Juni 2020 in Kraft und mit Ablauf des 29. Juni 2020 außer Kraft. Die neue Verordnung finden Sie zum Nachlesen auf der Homepage der Stadt Roßwein gleich auf der Startseite.

Hoffen wir, dass mit der neuen Corona- Verordnung die Ansteckungsrate gering beleibt und jeder Einwohner wieder in die Normalität des Lebens zurückfinden kann. Halten Sie sich bitte, auch im eigenen Interesse, weiterhin an die Schutz- und Abstandsregeln. Gegenüber der Schwere des Krankheitsverlaufs durch das Corona-Virus ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske immer noch die beste Alternative.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der weiteren Lockerungen und des Aufhebens von Beschränkungen sowie des derzeit positiven Verlaufes der möglichen Ansteckungswelle durch das Corona – Virus stellen wir hiermit unsere Corona-Informationen als „Update„ ein. Wir haben Sie in den zurückliegenden Wochen mit insgesamt 28 „Updates“ zur Pandemie informiert und so auf den neuesten Stand gebracht. Wir werden alle neuen Informationen tagaktuell auf der Homepage der Stadt Roßwein veröffentlichen. Diese Informationen können Sie auch als Newsletter kostenlos abonnieren. 

Wir sind froh, dass in Roßwein und unseren Ortsteilen bisher kein Mensch am Corona- Virus verstarb, und dass wir bis heute nur einen erkrankten Einwohner zu verzeichnen hatten.

 Sie waren vorbildlich beim Tragen von Mundschutz, beim Einhalten der Mindestabstandsregel und bei der Einhaltung der auferlegten Beschränkungen. Sie haben sich solidarisch mit allen anderen Einwohnern verhalten, dafür bedanken wir uns ganz herzlich bei Ihnen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

eine der schlimmsten Grippeepidemien der Geschichte liegt nun fast 100 Jahre zurück und brach in drei Wellen, vom Frühjahr 1918 bis 1920, über die Menschen weltweit herein. Die spanische Grippe tötete in nur wenigen Monaten schätzungsweise zwischen 27 bis 50 Millionen Menschen. Von dieser letzten großen Pandemie finden wir jedoch so gut wie keine Aufzeichnungen in den Roßweiner Archiven. Allgemeine historische Aufzeichnungen und Bilddokumente des damaligen Umgangs mit dem Virus zeigen erschreckende Parallelen zu der aktuellen Covid-19 Pandemie, in welcher wir uns derzeit befinden.

Auch an die gegenwärtige Corona-Pandemie wird man sich wahrscheinlich einmal erinnern und nach Informationen zum Verlauf und Auswirkungen auf die Bevölkerung in den verschiedensten Archiven suchen. Gemeinsam mit dem Heimatverein Roßwein wollen wir Informationen zur gegenwärtigen Corona-Pandemie sammeln und diese für unsere Nachwelt archivieren.

Aus diesem Grund rufen wir Sie, liebe Einwohner auf, dieses Archiv gemeinsam mit uns zu bereichern. So sind persönliche Aufzeichnungen oder Tagebucheinträge über Ihr Leben, den Umgang mit der Gefahr und eventuell durchlebte Ängste oder individuelle Erlebnisse von großem Interesse. Des Weiteren würden wir uns über Bildmaterial freuen, welches Sie oder Ihre Familienmitglieder, Nachbarn und Verwandte zeigt, wie kreativ Sie mit der jetzt sehr außergewöhnlichen Situation zurechtkommen.

Sehr gern können Sie auf der Rückseite der Bilder die Namen der Akteure festhalten, damit die Zuordnung bzw. das persönliche Schicksal auch in 100 Jahren noch eindeutig zugeordnet werden kann. Genauso würden wir uns über Aufzeichnungen von Laden- und Dienstleistungsinhabern freuen, welche ihre Gedanken und Entwicklungen zum Ausbruch, während des Shutdowns und zum möglichen Neustart darstellen.

Da es in 100 Jahren besonders darauf ankommt, Personengruppen der Stadtentwicklung noch halbwegs zuordnen zu können, ist natürlich eine Namensnennung, bestenfalls die Angabe der Adresse, wünschenswert. Wir können Ihnen zusichern, dass Ihre Zuarbeiten ausschließlich in dem geplanten Corona-Archiv hinterlegt und für die Nachwelt archiviert werden. Bitte tragen Sie dazu bei, dass wir möglichst umfassende Informationen zu der historischen Krisensituation der Corona-Pandemie in Roßwein im Jahr 2020 für unsere Nachwelt zusammentragen und so den Informations- und Wissensdurst unserer Nachfahren eines Tages stillen können.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Martina Thiele (Tel.: 0176 50144633) oder der Bürgermeister (Tel.: 034322/46665 bzw. über Mail: email hidden; JavaScript is required) zur Verfügung.

Ihr

V. Lindner
Bürgermeister

 

 

 

Die Corona-Krise sorgt derzeit für eine große Verunsicherung bis hin zu Existenzängsten. Gerade für Menschen, die an einer Depression erkrankt sind, stellt die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung dar, schließlich nehmen sie Furcht und Angst ohnehin extrem wahr. Aber auch Menschen ohne psychische Vorerkrankung geraten häufig an ihre Belastungsgrenzen.

Die Fachklinik Bethanien Hochweitzschen und andere Einrichtungen der Gemeindepsychiatrie stehen Ratsuchenden in allen Problembereichen mit psychologischer und sozialtherapeutischer Beratung zur Verfügung.

Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Alle Anrufe unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Alle weiteren Information entnehmen Sie bitte dem angefügten Information-Flyer.

Flyer SEite 2

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab dem heutigen Freitag kehren wir zur weiteren Normalität zurück. Ab heute tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen in Kraft. Diese beinhaltet auch, dass Schulen und Kindereinrichtungen ab Montag wieder geöffnet werden und die Betreuung der Kinder wieder möglich ist. Leider sind mit der Öffnung auch Hygieneverordnungen umzusetzen, welche unsere Eltern vor weitere Hürden stellen wird.

Kitas und Schulen im Primarbereich öffnen

Ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist somit ab Montag, d. 18. Mai 2020, wieder möglich. Abweichend davon findet Unterricht für die Schüler der Klassenstufen 4 bis 9 in den Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bis einschließlich 1. Juni 2020 nicht statt. Der Betreuungsanspruch gegenüber Kindertagesstätten und der Kindertagespflege besteht im Rahmen der Betreuungsverträge uneingeschränkt. Stehen jedoch Personal oder Räumlichkeiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Einrichtungsbetrieb durch Verringerung der Betreuungszeiten eingeschränkt werden. Für alle Eltern stehen auf der Homepage der Stadt Roßwein weitere Informationen bereit. Des Weiteren werden alle Eltern durch die Einrichtungen über die spezifischen Regelungen informiert. Für Schüler der Primärstufe der Grund- und Förderschulen (Klassenstufen 1 bis 4), für Schüler der Unterstufe der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Klassenstufen 1 bis 3) findet der Unterricht im Klassenverband statt. Dies gilt auch, wenn ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen den Schülern innerhalb des Klassenraums nicht eingehalten werden kann. Der Raum, in dem der Unterricht stattfindet, darf von keiner anderen Person als den Schülern des Klassenverbandes, den unterrichtenden Lehrern oder den dem Klassenverband zugeordneten Betreuungspersonal betreten werden. Eine Pflicht, im Klassenraum während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, besteht für die Schüler nicht. Klassenlehrer werden darauf achten, dass der Klassenverband ab der Ankunft der zugehörigen Schüler auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden von anderen Schülergruppen getrennt bleibt. Unterrichtsstunden und Pausenzeiten müssen zeitlich so zueinander versetzt werden, dass Schüler verschiedener Klassenverbände vor und nach dem Unterricht sowie während der Pausen sich nicht zugleich außerhalb der Klassenräume aufhalten. Für Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) und für Schüler der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12) einschließlich der berufsbildenden Schulen, werden im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung. Wir sind uns sicher, dass mit der Öffnung der Kindereinrichtung eine große Erleichterung der Eltern einhergeht. Jedoch stellen die geänderten Öffnungszeiten, die Bringe- und Hole-Slots für die Kinder und das Separieren der Gruppen und Klassen unsere Eltern vor weitere Probleme und Einschnitte. Oberste Priorität hat bei allen Maßnahmen der Schutz der Gesundheit. Das Gelingen des Gesamtkonzeptes zur Öffnung der Einrichtungen erfordert zwingend die Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Eltern. Allen Beteiligten muss klar sein: Werden die strikten Begleitregelungen zur Öffnung der Einrichtungen nicht konsequent eingehalten, müssten bei einem kritischen Anstieg der Infektionszahlen die Einrichtungen umgehend wieder geschlossen werden, und das wäre dann zum Schaden aller Beteiligten.

Gaststätten, Hotels, Theater und Kinos dürfen wieder öffnen

Das Sächsische Kabinett hat am 12. Mai 2020 weitere Lockerungen der zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote beschlossen. Um die Ausbreitung des Virus Sars-COV-2 weiter einzudämmen, bleibt der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch weiterhin bestehen. Zusätzlich zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt. Neu sind auch Zusammenkünfte der eigenen Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe zum Zweck gemeinsamen Lernens oder geteilter Betreuung. Neben den bereits mit den aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung erlaubten Lockerungen und Öffnungen sind zudem Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen bei Einhaltung der Abstandsregeln gestattet. Möglich ist der Besuch von Fahr-, Flug- und Bootsschulen einschließlich der Durchführung von Übungsstunden und der praktischen Prüfung. Öffnen können künftig Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, sofern ein von der kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Angebote in Literaturhäusern, Kleinkunst, Soziokultur und Gästeführungen sind ebenso möglich. Geöffnet und besucht werden dürfen Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich, Seniorentreffpunkte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ohne Übernachtung mit einem mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Konzept zur Hygiene und professionellen Betreuung. Auch Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Freibäder, Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen wieder öffnen. Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist wieder zulässig, wenn die durch die Allgemeinverfügung vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Gaststätten, Hotels und Pensionen dürfen ab Freitag öffnen ebenso wie Hotels und Beherbergungsbetriebe, wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden. Auch der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften ist wieder ohne Reduzierung der Verkaufsfläche erlaubt. Bestehen bleibt grundsätzlich das Besuchsverbot für Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, stationäre Einrichtungen und Wohnstätten der Kinder- und Jugendhilfe. Durch Allgemeinverfügung können weiterhin Ausnahmen von den Besuchsverboten zugelassen und Hygienevorschriften erlassen werden.

Infos unter: www.coronavirus.sachsen.de

Informationen der Agentur für Arbeit

Während die Betriebe in Mittelsachsen intensiv damit beschäftigt sind, die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen, lernen die Schülerinnen und Schüler gerade für ihren Abschluss. Die Fachkräfte- und Nachwuchssicherung für Zeiten nach Corona dürfen aber nicht aus den Augen verloren werden. Deshalb sollten die Betriebe auch in der Corona-Krise an ihren Auszubildenden festhalten und spätestens jetzt freie Ausbildungsstellen melden. Die Agentur für Arbeit Freiberg, der Landkreis Mittelsachsen sowie alle Netzwerkpartner stehen gemeinsam für das Bündnis „Allianz für Aus- und Weiterbildung“, denn neben den bisherigen Herausforderungen, wie dem demografischen und strukturellen Wandel, bedarf es besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einer gemeinsamen Strategie. Mittelsächsische Unternehmen werden jetzt aktiv angesprochen, um die Ausbildungsbereitschaft zu erhalten und die Ausbildungsvermittlung zu realisieren. Der Fokus liegt dabei auf den diesjährigen Schulabgängern und allen anderen Bewerbern, die für das aktuelle Ausbildungsjahr eine Ausbildungsstelle suchen. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit steht den Jugendlichen wie folgt zur Verfügung: Telefon 03731/489-100 von 8:00 bis 18:00 Uhr

sowie per Mail email hidden; JavaScript is required  Den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Freiberg und des Jobcenter Mittelsachsen erreichen Interessierte unter der Hotline: 0800 4 5555 20.

Corona-Lage (Stand 15. Mai)

Im Landkreis Mittelsachsen sind nunmehr 4 Erkrankte hinzugekommen. Somit registrierte das Gesundheitsamt bisher 255 Erkrankungsfälle – diese verteilen sich auf den Altkreis Döbeln mit 80, den Altkreis Freiberg mit 103 und den Altkreis Mittweida mit 72 Fällen. In Roßwein und den Ortsteilen wurde bisher keine weitere erkrankte Person registriert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

ab 18.05.2020

 

Liebe Eltern,

die lange Zeit des Wartens ist nun vorbei, ab 18. Mai wird der Rechtsanspruch auf Betreuung in den Kindereinrichtungen nicht länger eingeschränkt, unsere Kindereinrichtungen dürfen wieder öffnen. Aber der Alltag in den Kindereinrichtungen wird ein anderer sein als bisher gewohnt. Die Betreuung in den Kindereinrichtungen folgt dem Grundsatz der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen im Gebäude und auf den Freiflächen. Die Rückkehr zur bisher gewohnten Kinderbetreuung wird somit noch für lange Zeit ausgesetzt bleiben.

Die Kindereinrichtungen dürfen nur unter der Maßgabe geöffnet werden, dass Infektionsketten zurückverfolgt werden können, und dass es zu einer strikten Zuordnung der Betreuungsgruppen kommt. Die Rückverfolgung von Infektionsketten muss in den Kindereinrichtungen jederzeit gewährleistet sein.

Um die vorgegebenen Anforderungen in der Einrichtung umsetzen zu können, haben die Kindereinrichtungen individuelle Festlegungen und Konzepte für die jeweilige Einrichtung und Gruppe getroffen. Diese Festlegungen werden Ihnen durch die Kindereinrichtungen direkt übermittelt.

Den Handlungsanweisungen der Einrichtung ist bitte dringend Folge zu leisten. So werden Bringe- und Abholzonen für die Übergabe der Kinder eingerichtet, die Eltern dürfen die Einrichtungen nicht betreten und müssen Mundschutz tragen. Des Weiteren wird es zu Änderungen der Betreuungszeiten und Bringe- bzw. Abholzeiten kommen.

Oberste Priorität hat der Schutz der Gesundheit. Das Gelingen des Gesamtkonzeptes zur Öffnung der Einrichtungen erfordert zwingend die Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Eltern. Allen Beteiligten muss klar sein: Werden die strikten Begleitregelungen zur Öffnung der Einrichtungen nicht konsequent eingehalten, müssten bei einem kritischen Anstieg der Infektionszahlen die Einrichtungen umgehend wieder geschlossen werden. So werden Eltern aktenkundig darüber belehrt, dass Kinder mit Krankheitsanzeichen von COVID-19 nicht in die Betreuung gebracht werden dürfen.

Die Eltern versichern täglich vor Beginn der Betreuung in schriftlicher Form, dass keine allgemeinen Krankheitssymptome der Kinder, insbesondere Husten und erhöhte Körpertemperatur, vorliegen. Dieses Vorgehen ist Teil des neuen Übergaberituals in der Kindertagesbetreuung Die Auskunft muss auch den diesbezüglichen Gesundheits-zustand aller Mitglieder des Hausstandes einbeziehen. Kinder mit Vorerkrankungen, deren Krankheitssymptome einer Virusinfektion ähnlich sein können (z. B. Heuschnupfen), weisen die Unbedenklichkeit mit einem ärztlichen Attest nach. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen. Sollte die tägliche Bestätigung der Eltern nicht vorliegen, sind die Einrichtungen angehalten, die Aufnahme des jeweiligen Kindes zu verweigern. Die Vordrucke der Bestätigung werden den Eltern durch die Einrichtungen ausgereicht.

Wir bitten für alle angeführten Maßnahmen um Ihr Verständnis. Wir hoffen, dass trotz erhöhten Aufwandes für alle Beteiligten mit den jetzt gelockerten Maßnahmen zur Kinderbetreuung auch wieder eine gewisse Normalität im Tagesablauf der Kinder und in den Familie einziehen kann. Für weitere Fragen stehen Ihnen gern die Leiterinnen der Einrichtungen sowie das Hauptamt unter 34322/46610 oder email hidden; JavaScript is required zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

V. Lindner
Bürgermeister

 

Am Freitag, den 15. Mai 2020, tritt die neue Sächsische Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus in Kraft. In der Verordnung ist geregelt, dass die Freibäder mit einem noch mit der Behörde abzustimmenden Hygienekonzept öffnen dürfen.

Die Mitarbeiter des Freibades hatten sich in den zurückliegenden Wochen schon mit der Erstellung eines Hygienekonzeptes beschäftigt und sehen nun optimistisch in die Freibadsaison 2020. Die technischen Vorbereitungen wurden abgeschlossen, die Becken sind gefüllt. Die Inbetriebnahme und die Beckenwasserbeprobung stehen noch aus, und das Hygienekonzept muss durch das Gesundheitsamt noch bestätig werden.

Die Stadt Roßwein geht davon aus, dass das Freibad Wolfstal spätestens am 5. Juni geöffnet werden kann. Dabei ist aber mit einer Verringerung der Gästezahl und mit einigen Einschränkungen in der Nutzung des Spielplatzes zu rechnen. Wir freuen uns auf ihren Besuch in unserem schönen Freibad.

 

Jeder Bürger ist weiterhin angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Hausstands, der Partnerin oder dem Partner, sowie den Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person und deren Partnerin oder ihres Partners, gestattet.  Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Eltern und Sorgeberechtigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen diese Empfehlungen auch einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind. Wo immer möglich ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten.

Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, insbesondere auch für Arbeitsstätten.

Kontaktbeschränkung bleibt, Mund-Nasen-Bedeckungspflicht beleibt bestehen und wird ausgeweitet
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich alleine und mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, sowie mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet

Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern außer zu den in Absatz 1 genannten Personen einzuhalten.

Ausgangsbeschränkungen fallen weg
Wesentliche Lockerungen der bisherigen Maßnahmen sind der Wegfall der Ausgangsbeschränkungen. Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus zu reduzieren, bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tages-touristische Ausflüge.

Wer darf öffnen?
Der Betrieb von Gastronomiebetrieben ist nun wieder erlaubt. Der Betrieb von Hotels- und Beherbergungsstätten sowie die Nutzung von Ferienwohnungen und -häusern und Wohnmobilen sowie Campingplätzen ist gestattet, wenn die Regelungen jeweiligen Hygieneregelungen eingehalten werden.

Öffnen dürfen alle Geschäfte und Betriebe. Entgegen der bisherigen Regelung ist hier eine Reduzierung der Gesamtverkaufsfläche mit Absperrungen oder ähnliche Maßnahmen nunmehr nicht mehr notwendig.

Auch der Betrieb von Einkaufszentren ist mit Hygieneauflagen erlaub. Des Weiteren dürfen Gedenkstätten, Bibliotheken, Archiven, Museen, Ausstellungen, Galerien, Ausstellungshäuser und Außenanlagen von Tierparks, Botanischen sowie Zoologischen Gärten wieder öffnen.

Erfreulich für alle Kinder und Eltern dürfte die Öffnung der Spielplätze sein. Zwar sind auch hier Hygieneanforderungen die Grundvoraussetzung für eine Öffnung, jedoch ist die Öffnung der Spielplätze eine große Erleichterung für die Eltern und Kinder.

Des Weiteren dürfen  Bildungseinrichtungen, Fahrschulen sowie Bildungszentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung,  Hochschulen und der Berufsakademie,  Ausbildungseinrichtungen der Behörden, Kindertagespflegestellen,  Handwerksbetriebe und Einrichtungen des Gesundheitswesens öffnen.

Des Weiteren dürfen nunmehr Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios mit Hygieneauflagen öffnen.  Auch dürfen endlich wieder Sportstätten (Innen- und Außenbereich) öffnen, wenn die durch Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden,

Spielbanken, Spielhallen Wettannahmestellen und ähnlichen Unternehmen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks öffnen auch wieder

Was ist weiterhin untersagt?
Alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen sind untersagt. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sowie die Zusammenkünfte in Vereinen. Des Weiteren sind das Öffnen folgender Einrichtungen oder Angebote für den Publikumsverkehr nicht zulässig.

 Wellnesszentren und -bereiche, Badeanstalten, Saunas und Dampfbäder,

  1. Messen, Spezialmärkte,
  2. Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen, Prostitutionsvermittlung,
  3. Reisebusreisen.

Gibt es hierbei zulässige Ausnahmen ?
 Ja- Ausgenommen sind  z.B.  Veranstaltungen der kommunalen Vertretungskörperschaften sowie der Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder anderer Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und Veranstaltungen, die der Versorgung oder der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung dienen. Zusammenkünfte, welche der Ausübung beruflicher Tätigkeiten sowie die Wahrnehmung und Vorbereitung von Prüfungen und Betreuungsleistungen notwendig sind. Zusammenkünfte von nicht mehr als fünf Personen zur Begleitung Sterbender und bei Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen.

Gottesdienste sind wieder gestattet, wenn sie die Hygienevorschriften sowie die Abstandsregeln einhalten. Ausgenommen sind auch ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten. Zusätzliche Auflagen sind hierbei zu beachten.

Kann es wieder verschärfende Maßnahmen geben?
Ja, die Landkreise und Kreisfreien Städte haben Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vorzunehmen, wenn 50 bestätigte Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten (Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko). Für den Fall eines konkret räumlich begrenzten Anstiegs der Infektionszahlen (hot spot) sind bereichsspezifische Maßnahmen ausreichend. Der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes bleibt unberührt. Für Gebiete mit einem erhöhten Infektionsrisiko, die sich über mehr als einen Landkreis oder mehr als einer Kreisfreien Stadt erstrecken, kann das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Allgemeinverfügung verschärfende Maßnahmen bestimmen

Geltungsdauer der Verordnung
Die neue Verordnung tritt spätestens ab 18. Mai in Kraft und am 5. Juni 2020 außer Kraft.

PDF: Verordnung vom 12. Mai 2020 des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19

 

Wie der DRK Kreisverband Döbeln-Hainichen e.V. mitteilt, werden die Altkleidersammelcontainer ab der KW 20 vorübergehend eingezogen. Auf Grund  der derzeitigen Grenzschließungen durch die Corona-Pandemie sind sämtliche Verwertungswege zusammengebrochen. Um durch überfüllte Altkleidercontainer und somit verschmutzte Sammelstellen nicht den Unmut der Städte und Bürger auf sich zu ziehen, sah sich der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes nunmehr zu dieser Maßnahme veranlasst. Die Container sollen schnellstmöglich wieder zur Verfügung gestellt werden, wenn die Verwertungswege wieder uneingeschränkt möglich sind. Eine Entspannung der Lage wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.

Wir bitten unsere Einwohner, die möglichen Altkleider bis zur Neuaufstellung der Container im eigenen Hausstand zu lagern oder über den Wertstoffhof Hohenlauft zu entsorgen.