Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auch heute ( Stand 31. März 2020) haben wir in Roßwein keinen bestätigten Corona-Infizierten zu verzeichnen. Wir haben somit noch Glück, müssen aber davon ausgehen, dass in den kommenden Tagen auch erste Fälle in Roßwein eintreten werden. Insgesamt sind zum 31.März 2020 insgesamt 102 Menschen im Landkreis Mittelsachsen am Corona-Virus erkrankt, 353 Menschen stehen unter Quarantäne.

Ab dem morgigen Mittwoch, 01. April 2020, darf der Wochenmarkt wieder durchgeführt werden. Mobile Verkaufsstände, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen unter freiem Himmel und in Markthallen ab Mittwoch in Sachsen offiziell öffnen. Darauf verständigte sich die Staatsregierung. Unverändert davon können selbst produzierende und vermarktende Gartenbaubetriebe und Baumschulen für den Verkauf öffnen.

Wir haben unverzüglich reagiert und die Händler von Lebensmitteln zur Teilnahme am Markt eingeladen. Sollten Sie den Wochenmarkt besuchen wolle, halten Sie bitte einen Mindestabstand von 2 Metern zum nächsten Besucher ein, desinfizieren Sie, wenn möglich, Ihre Hände und halten Sie keine Gesprächsrunden ab. Sie gefährden mit solch einem Verhalten sich und Ihre Mitmenschen.

Die spürbaren Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung betreffen viele Erwerbstätige, aber auch Kleinunternehmen und sogenannte Soloselbständige. Dazu hat der Gesetzgeber ein neues Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Corona Virus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) auf den Weg gebracht. Gern informiert das Jobcenter dazu.

Zu den bereits veröffentlichten Telefonnummern gibt es seit heute eine weitere kostenfreie Hotline für Fragen von Kleinunternehmen und Soloselbständigen.

Folgende Telefonnummern für Fragen und Anliegen der Bürger im Landkreis Mittelsachsen stehen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung:

03727 9966 900                                Servicerufnummer für alle Kundenanliegen
03727 9966 225                                zusätzliche Hotline für alle Fragen rund um SGB II Leistung
0800 4 5555 23                                 kostenlose Hotline für Kleinunternehmen und Soloselbständige

 

Die Sächsische Staatsregierung hat heute (31. März) eine neue Rechtsverordnung verkündet, welche am 1. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 20. April 2020 außer Kraft tritt.

Die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhang (SMS) erlassene Verordnung regelt zunächst als Grundsatz im § 1 ein „Kontaktreduzierungsgebot“.

Im § 2 wird als Grundsatz das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Die triftigen Gründe sind im Wesentlichen aus der bisherigen Allgemeinverfügung übernommen, werden aber konkretisiert und ergänzt. In Sachsen wird die Ausgangsbeschränkung dahingehend gelockert, dass sich ausnahmsweise auch wieder zwei Menschen zum Zweck des Sports oder der Bewegung treffen dürfen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, zum Beispiel um spazieren zu gehen.

Die Wahrnehmung von Terminen kommunaler Räte sowie von deren Ausschüssen und Organen wird ausdrücklich als triftiger Grund benannt.

Zudem ist die bereits verkündete Lockerung der Regelung für Wochenmärkte (Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen) für Lebensmittel, Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse enthalten. Wichtig auch hier: Die Händler müssen dafür sorgen, dass die Kunden einen Mindestabstand einhalten.

§ 3 enthält ein Besuchsverbot für bestimmte Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, etc. Zugleich werden enge Ausnahmen von diesen Besuchsverboten geregelt.

Über § 4 können die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden verschärfende Anordnungen erlassen.

§ 5 regelt die Durchsetzung der Verbote, Bußgelder und Strafen.

Den ganzen Wortlaut der neuen Rechtsverordnung können Sie unter www.rosswein.de abrufen.

Bleiben Sie weiterhin gesund.

Veit Lindner
Bürgermeister

Gemäß einer Absprache zwischen der Stadtverwaltung Roßwein und dem Riedel-Verlag
(RIEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland) wird das Roßweiner Amtsblatt den Roßweinerinnen und Roßweinern weiterhin über eine Stützpunktverteilung zugänglich gemacht. Geschäfte, welche aufgrund der Coronavirus-Pandemie derzeit geschlossen sind, werden nicht mit Amtsblättern beliefert. Um das Angebot für unsere Leserinnen und Leser uneingeschränkt aufrecht zu erhalten, werden in den jeweils umliegenden geöffneten Geschäften (die auch zu den Verteilerstellen gehören) diese Amtsblätter zusätzlich ausgelegt.

Diese Regelung besteht solange, bis eine Amtsblattausgabe in der Zeit erscheint, in der die momentan eingeschränkten Geschäftsöffnungen wieder aufgehoben sind.

An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht von Verteilerstellen. Bei geschlossenen Geschäften fragen Sie bitte in der jeweils nächstliegenden Verteilerstelle nach.

Verteiler Roßweiner Amtsblatt (aktuell Stand: 25.03.2020)

Geschäft/Verteiler
Das Lädchen, Bahnhofstraße 27
Getränkehandel Grün-Weiß, Bahnhofstr. 1
Bäckerei Franke, Am Stollen 7
Getränkehandel Zausch, Nossener Str. 14
Spielwelt Lindner, Döbelner Str. 1
Löwen-Apotheke, Markt 15
vor dem Rathaus Roßwein, Markt 4
Bäckerei Schmidt, Kreuzplatz 21
Zahnarzt Dr. K. Naumann‚ Herrmannstr. 11
Reha Zentrum, Döbelner Str. 44
Bäckerei Zschiesche, Stadtbadstr. 13
Fleischerei, Brückenplatz 1
Bäckerei Körner, Dresdener Str. 32
Brücken Apotheke, Dresdener Str. 26
Sparkasse Roßwein, Niederstadtgraben 1
Arztpraxis Clemens Otto, Poststr. 2
Bäckerei Möbius, Döbelner Str. 23
Getränke Halm, OT Gleisberg, Hauptstr. 16
Tankstelle Haßlauer Str., Vogelstange 17
Tankstelle Niederstriegis, Hauptstr. 1a

 

 

Die spürbaren Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung betreffen viele Erwerbstätige aber auch Kleinunternehmen und sogenannte Soloselbständige. Dazu hat der Gesetzgeber ein neues Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) auf den Weg gebracht. Gern informiert das Jobcenter dazu.

Zu den bereits veröffentlichten Telefonnummern gibt es eine kostenfreie Hotline für Fragen von Kleinunternehmen und Soloselbständigen.

Folgende Telefonnummern für Fragen und Anliegen der Bürger im Landkreis Mittelsachsen stehen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr  zur Verfügung:

03727 9966 900                               Servicerufnummer für alle Kundenanliege

03727 9966 225                               Zusätzliche Hotline für alle Fragen rund um SGB II Leistungen

0800 4 5555 23                           kostenlose Hotline für Kleinunternehmen und Soloselbständige

 

 

Das Corona-Virus beeinflusst das Wirtschaftsleben immens. Viele kleine, mittlere und große Unternehmen sind wirtschaftlich stark betroffen und  verunsichert.

„Der Bund und der Freistaat Sachsen haben ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das betroffenen Unternehmen helfen soll. Auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de finden Sie einen Fragen-Antworten-Katalog, der u.a. auch über Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen und Fachkräfte informiert.

Im Rahmen der Soforthilfe gewährt der Bund bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate für Unternehmen mit bis zu fünf Vollzeitbeschäftigten, 15.000 Euro bei zehn Beschäftigten. Falls der Vermieter die Miete reduziert, kann die so nichtausgeschöpfte Soforthilfe für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Die Firma muss die wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Corona versichern. Die Mittel werden über den Freistaat ausgereicht, die Anträge sind bei der Sächsischen Aufbaubank zu stellen. „Sachsen hilft sofort“ ist darüber hinaus ein Soforthilfe-Darlehen des Freistaates Sachsen. Es dient zur Unterstützung von Einzelunternehmern, (Solo-)Selbstständigen, Kleinstunternehmen und Freiberuflern, die durch die Ausbreitung des Corona-Virus unverschuldet Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben. Das Darlehen kann zum Beispiel für einen Kleinstunternehmer mit bis zu fünf Mitarbeitern 50.000 Euro betragen. Einen Antrag auf die sächsische Soforthilfe können die genannten Unternehmen bei der Sächsischen Aufbaubank stellen, wenn das  Unternehmen eine Betriebsstätte in Freistaat Sachsen hat und der Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von zehn Jahren zinslos und in den ersten drei Jahren tilgungsfrei. Das Sachsen-Darlehen ist nachrangig zu bewerten, somit führt es nicht zur Überschuldung. Beide Unterstützungen sind miteinander kombinierbar, die Antragsunterlagen unter www.sab.sachsen.de eingestellt. Ansprüche auf Entschädigungsleistungen bestehen nur, wenn eine Quarantäne behördlich angeordnet wurde. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn eine Infektion nachgewiesen und das Unternehmen daraufhin nicht weitergeführt werden darf.

Die Übersicht unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de informiert darüber hinaus zu Steuererleichterungen und über Bürgschaftsprogramme, deren Handhabung zur Liquiditätssicherung gelockert wurde.

 

 

 

Nachdem noch in der zurückliegenden Woche der Wochenmarkt in Roßwein durch die Behörden kurzfristig untersagt wurde, kann der Wochenmarkt ab Mittwoch, d. 1. April 2020, wieder durchgeführt werden.

Wir laden somit die Einwohner hiermit ein, den Wochenmarkt zu besuchen und so die Händler zu unterstützen.

Achtung !!! Es handelt sich um keinen Aprilscherz !!!

 

V. Lindner
Bürgermeister

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zunächst wieder die gute Nachricht vornweg, per Stand 30. März 2020 gibt es im Landkreis Mittelsachsen zwar insgesamt 96 Menschen, welche mit dem Corona-Virus infiziert sind, jedoch haben wir in Roßwein und den Ortsteilen bisher noch keinen an Corona erkrankten Einwohner zu verzeichnen. Die Notbetreuung unserer Kindereinrichtungen nehmen derzeit 22 Kinder in Anspruch.

Obwohl das gute Wetter zu Aktivitäten im Freien verleitet, bitten wir Sie, die Ausgangsbeschränkungen strikt einzuhalten. In Deutschland sind die Corona -Infizierten vom Freitag auf Montag um 12.000 Menschen auf aktuell 62.435 angestiegen. Bitte bleiben Sie weiterhin zu Hause, es muss uns gelingen diesen rasanten Anstieg zu bremsen. Bitte wirken Sie auch auf Ihre Kinder ein, mehrmals hat unser Ordnungsamt am Wochenende Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen festgestellt und Jugendliche beim Fußballspielen angetroffen.

Zwischenzeitlich wurde eine weitere Corona-Ambulanz eröffnet. Nachdem in der Vorwoche bereits am Krankenhaus Freiberg eine Corona-Ambulanz eröffnet wurde, hat das Kreiskrankenhaus Mittweida nun nachgezogen. So können wochentags von
9 bis 11 Uhr die Patienten in Mittweida auf das Corona-Virus getestet werden.

Ungeachtet dessen werden die Patienten gebeten, sich, wie bisher auch, bei Verdacht zunächst beim Gesundheitsamt in Mittweida telefonisch unter 03731/7996249 zu melden. Dieses nimmt die Daten auf, stellt fest, ob die Notwendigkeit für einen Test besteht und vergibt die Termine. Die Corona-Ambulanz finden die Patienten in der Cafeteria direkt am Eingang zum Krankenhausgelände. Es wird darum gebeten, den öffentlichen Parkplatz an der Hainichener Straße, gegenüber der Zufahrt zur Robert-Koch-Straße, zu nutzen und den Ausschilderungen zu folgen.

Das Jobcenter Mittelsachsen hat sein Angebot erweitert, da persönliche Vorsprachen im Jobcenter Mittelsachsen derzeit nicht möglich sind. Für alle Anliegen ist die Service-Rufnummer 03727/9966 900 geschaltet. Seit Montag gibt es noch eine weitere Telefonnummer – sie lautet 03727/9966 225. Die Mitarbeiter sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. „Auch Arbeitslosmeldungen sind telefonisch bzw. auf dem Postweg möglich“, heißt es in der Mitteilung des Jobcenters.

 Bleiben Sie bitte weiterhin gesund.

Mit freundlichen Grüßen

V. Lindner
Bürgermeister

Ab sofort können die RoßweinerIinnen wieder den Informationskanal der Antennengemeinschaft Roßwein empfangen. Wie Torsten Stein vom Vorstand des Antennenvereins mitteilte, können hier nun wieder Informationen der Stadt verfolgt werden. Auf Grund der Corona Pandemie entschloss sich der Antennenverein in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Roßwein, diesen Informationskanal zu reaktivieren, um die Bevölkerung mit wichtigen Informationen versorgen zu können.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger.

auch kurz vorm Wochenende können wir die gute Nachricht verkünden, dass mit Stand zum
27. März 2020 noch kein Einwohner in der Stadt Roßwein und der Ortsteile mit dem Coronavirus infiziert wurde.

Im ganzen Landkreis Mittelsachsen gibt es hingegen aktuell 68 bestätigte Viruserkrankungen. Neu erkrankt sind Personen im Raum Döbeln und in der Region um Mittweida. Insgesamt befinden sich 238 Personen in Quarantäne.

Auch wenn am Wochenende wieder sehr schönes Wetter vorhergesagt wurde – bitte bleiben Sie diszipliniert und gehen Sie bitte nur im Notfall vor die Tür. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind nur im Umfeld des Wohnbereichs erlaubt, aber ausschließlich allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Bitte treffen Sie sich nicht in Gruppen oder zu Familienzusammenkünften!!! Bleiben Sie zu Hause.

Da viele Einwohner die freie Zeit am Wochenende nutzen werden, um auch Einkäufe und Bestellungen auf Onlineplattformen zu tätigen, nochmals unsere Bitte!!! Kaufen Sie keine Waren voreilig über das Internet, denn wir haben hier in der Stadt und den Ortsteilen Geschäfte und Unternehmen mit einem sehr guten Angebot. Viele Geschäfte, Gaststätten und Dienstleistungsbetriebe in der Stadt Roßwein haben wegen der Pandemie geschlossen, trotzdem sind unsere Gewerbetreibenden weiterhin für Sie da und bieten Angebote wie Onlineshops, Abhol- oder Lieferservice sowie Telefon-Bestellungen an. Bitte helfen Sie unseren regionalen Einzelhändlern und Gastronomen und sichern Sie das „Überleben der Handels,- und Dienstleiterbetriebe“. Selbstverständlich sind auch weitere Gewerbetreibende unserer Stadt mit Serviceleistungen für Sie da. Dies betrifft gerade die kleinen Ein-Mann-Betriebe und Handwerker. Bitte stornieren Sie keine Handwerkeraufträge, keine Lieferaufträge, keine geplanten Einkäufe in den Geschäften!!! Unsere Bitte an Sie: Kontaktieren Sie diese per Telefon oder nutzen Sie deren Onlineshops. Mit jeder Nutzung der Angebote, welche unsere Händler und Gewerbetreibenden für Sie bereithalten, helfen Sie letztendlich sich und uns allen, dass auch nach der Krise ein (Geschäfts)-Leben in unserer Stadt noch zur Selbstverständlichkeit gehört. Die Unternehmen, welche für Sie einen besonderen Lieferservice und Angebote aufrechthalten, finden Sie auf der Homepage der Stadt. www.rosswein.de

Wegen der immer noch rasant steigenden Neuinfektionen im ganzen Land bestehen seit dem 23.03.2020 strenge Ausgangsregelungen auch bei uns in Roßwein. Diese Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz unserer Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie vorerkrankten Personen.

Achten Sie bitte auf die älteren Mitmenschen in Ihrer Nachbarschaft! Wenn Sie selber helfen können, z. B. Einkäufe im Supermarkt erledigen, kann das Leben retten. Sollten Sie dafür selber keine Zeit haben, dann weisen Sie die älteren Menschen bitte darauf hin, dass sie im Bürgerhaus anrufen können, wenn sie Hilfe benötigen.

Im Bürgerhaus können Sie ab sofort telefonisch oder per Email melden, wenn Sie selber Hilfe brauchen oder wenn Sie Ihre Hilfe anbieten wollen. Wir werden schnellstmöglich versuchen, Hilfeleistende und Hilfesuchende zu vermitteln. Bürgerhaus-Telefon: 034322/581431; Mail: email hidden; JavaScript is required

Unseren Service, die Einwohner mit tagaktuellen Information zu versorgen, haben wir jetzt erhöht. Sie können ab sofort den Newsletter der Stadt Roßwein abonnieren. Der kostenlose Newsletter wird Sie überall mit den Neuigkeiten der Stadt Roßwein versorgen und über aktuelle Ereignisse, Baumaßnahmen und Kulturangebote informieren. Melden Sie sich am besten gleich über den Anmeldelink auf der Homepage der Stadt Roßwein an www.rosswein.de und beziehen Sie die aktuellsten Informationen der Stadt aus erster Hand.

Seit fast 14 Tagen haben wir das Bürgertelefon der Stadt Roßwein 034322/4660 geschaltet, welches für Sie rund um die Uhr besetzt ist. Anbei ein kleiner Auszug der Fragen, welche uns erreichen.

Wie verhält es sich während der Zeit der Corona-Pandemie mit Umzügen?

In wenigen Tagen beginnt mit dem April ein neuer Monat. Wir erhielten bereits mehrere Anfragen, ob denn Umzüge in diesen Tagen weiterhin erlaubt seien: Darauf ging der Dachverband mit seinen täglichen Neuigkeiten ebenfalls ein. Nachstehend die Erläuterung:

„Wenn irgend möglich sollten Umzüge verschoben werden. Deshalb sind Umzüge nur dann zulässig, wenn sie unaufschiebbar sind. Der alte und neue Mietvertrag sind mitzuführen, um die Notwendigkeit glaubhaft zu machen. Der alte Mietvertrag muss während der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung auslaufen. Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Eine Hilfeleistung durch nicht zum Hausstand zählende Umzugshelfer ist nicht zulässig. Lebens- und Ehepartner dürfen hingegen unterstützen.“

Mit diesen aktuellen Informationen endet mein heutiges Update.

Ich hoffe, dass es im Vergleich zu den beiden vorangehenden Wochenenden keine dramatische Neuentwicklung geben wird, die auch am Samstag bzw. Sonntag ein Update erforderlich machen.

Aber wenn dem so sein sollte und ich neue wichtige Informationen erhalte, leite ich Ihnen diese natürlich auch am Wochenende weiter.

Wie verhält es sich mit Gartenabfällen- kann ich diese verbrennen?

Auf Grund der Ausgangsbeschränkung haben viele Einwohner die letzten Tage genutzt, um im eigenen Garten den „Frühjahrsputz“ durchzuführen. Die Wertstoffhöfe des Landratsamtes sind bis auf weiteres geschlossen. Die Gartenabfälle können Sie somit nur im eigenen Grundstück lagern bis die Wertstoffhöfe wieder öffnen und das Material dann dort entsorgt werden kann. Sie dürfen die Gartenabfälle nicht verbrennen. Auf Grund der gesetzlichen Regelung seit Herbst 2019 dürfen keine Gartenabfälle verbrannt, sondern nur noch kompostiert, untergegraben oder über die Wertstoffhöfe entsorgt werden. Ein nicht genehmigtes Gartenfeuer löst somit automatisch den Einsatz von Polizei und Feuerwehr zu den Kosten des Verursachers aus. Des Weiteren dürften Sie den Weg zum Wertstoffhof derzeit auch gar nicht auf sich nehmen, es besteht Bewegungseinschränkung!!! Bitte halten Sie sich daran.

Trotz Pandemie wünschen wir Ihnen ein schönes Wochenende, und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

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Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Corona-Lage am 26. März

Im Landkreis gibt es nun 61 Fälle. Bei den neuen Fällen handelt es sich um Personen im Alter von 34 bis 85 Jahren. Vier Personen wohnen im Raum Döbeln, vier im Raum Mittweida und zwei im Raum Freiberg. 204 Personen befinden sich in Quarantäne

Leistungen werden gezahlt

Viele Fragen erreichen das Landratsamt zum Monatsende, ob die gewährten Leistungen gezahlt werden. „Das Landratsamt hat zwar grundsätzlich für den Besucherverkehr geschlossen, arbeitet aber weiter. Die Leistungen werden, wie gewohnt, überwiesen“, erklärt Landrat Matthias Damm. Als Beispiel nennt er die Grundsicherung oder das Elterngeld. Er betont, dass die Fachbereiche weiterhin telefonisch und per E-Mail für Fragen zur Verfügung stehen. Fragen rund um Corona werden an der

Hotline 03731 799-6249 morgen wieder von 9 bis 16 Uhr beantwortet, Fragen per E-Mail können an das neue zentrale Postfach email hidden; JavaScript is required versendet werden. „Wir rufen das Postfach ständig ab, auch am Wochenende und bemühen uns um eine zügige Beantwortung“, so der zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller.

Nächstes Webinar zur Kurzarbeit

Nach dem ersten erfolgreichen Webinar zur Kurzarbeit mit fast 600 Teilnehmern, geht es nun in die nächste Runde. Morgen, 27. März 2020 um 9:30 Uhr informieren CWE und Arbeitsagentur zum neuesten Stand.

Das Live-Webinar am 27. März umfasst die umfangreichen Regelungen zum erweiterten Kurzarbeitergeld mit tagesaktuellen Updates. Häufige Fragen aus den Beratungen werden aufgegriffen. Außerdem stehen die Entgeltbestandteile im Detail und die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf dem Plan.

Auf einen Blick:

Sommersemester soll stattfinden

Die Landesrektorenkonferenz Sachsen teilt mit, dass die sächsischen Hochschulen aktuell daran festhalten, das kommende Sommersemester im Interesse der Studierenden nicht zu einem „Nicht-Semester“ erklären zu wollen. Die sächsischen Hochschulen haben – wie auch andere Hochschulen bundesweit – aktiv Maßnahmen zur Verzögerung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) ergriffen, um so die Zahl der gleichzeitig Erkrankten so gering wie möglich zu halten. Hierzu wurde unter anderem der Beginn von Präsenzveranstaltungen auf frühestens 4. Mai 2020 verschoben. Die Präsenzveranstaltungen bis 04.05.2020 fallen jedoch nicht aus. „Die sächsischen Hochschulen richten alle ihre Kräfte auf die bestmögliche Sicherstellung der Lehr- und Prüfungsangebote, damit die Studierenden ein erfolgreiches Sommersemester 2020 trotz Beeinträchtigungen in verantwortbarer Weise durchführen können“, heißt es in einer Mitteilung. Die sächsischen Hochschulen setzten dabei auf schon vorhandene und bewährte Formate, werden aber auch neue Formate entwickeln. „Die Entwicklung von digitalisierten Lehr- und Lernformen läuft auf Hochtouren.“ stellt der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Sachsen, Prof. Dr. iur. Klaus-Dieter Barbknecht, fest. Auch die hochschulübergreifenden sächsischen Netzwerke wie z.B. das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen, der Arbeitskreis E-Learning oder die Bildungsportal Sachsen GmbH bemühen sich, stetig mehr und bessere digitale Angebote zur Verfügung stellen zu können. Alle Lehrenden wurden aufgefordert, für den Vorlesungsstart Online-Angebote bereitzustellen, dem die Lehrenden äußerst engagiert nachkommen. Zudem bemühen sich die Hochschulen andere Präsenzveranstaltungen, wie z.B. Praktika oder Exkursionen, unter anderen Bedingungen stattfinden zu lassen oder zu ersetzen.

Sozialministerium und Verbraucherzentrale warnen vor Abzocke und Betrug in der Krise

„Aktuell mischen sich dubiose Online-Angebote und Fake-Shops unter seriöse Webseiten. Angeblich ausverkaufte Waren, vor allem Desinfektionsmittel oder Atemschutzmasken werden zu sehr hohen Preisen angeboten“, informiert Sachsens Sozialministerin Petra Köpping:

An der Tagesordnung sei laut Pressemitteilung des Sozialministeriums die sogenannte Telefonakquise. Dabei werden von unseriösen Geschäftemachern am Telefon beispielsweise Sparanlagen oder Kreditkarten angeboten, mit der vorgeschobenen Begründung, Bargeld werde schon bald entwertet. Telefonwerbung jedoch, der man nicht zugestimmt hat, muss nicht hingenommen werden. Dafür gelten strenge Regeln. Betroffenen wird empfohlen, die Nummer des werbenden Anrufers der Bundesnetzagentur zu melden. Diese kann entsprechende Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Verbraucher, die am Telefon zum Abschluss eines Vertrags überredet wurden, können diesen in der Regel 14 Tage lang widerrufen. Ebenfalls unterwegs sind Phishing-Mails von vermeintlichen Kreditinstituten, in denen dubiose Kredite und Kreditkarten angeboten werden. Ziel unseriöser Anbieter ist es, an die Daten und das Geld der Mailempfänger zu kommen. Auch falsche Audio-Dateien bahnen sich zurzeit den Weg durch die sozialen Netzwerke und Messengerdienste. Bevor sie diese Mails öffnen, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher fragen, ob sie eine entsprechende Information erwartet haben. Der Rat der Verbraucherzentral ist: „Öffnen Sie diese Mails und Audio-Dateien nicht, auch wenn die Quelle aus dem Familien- und Freundeskreis kommt oder sie sich offiziell anhören, z.B. angebliche Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Klicken Sie nicht auf eingefügte Links oder Anhänge, antworten Sie dem Absender nicht.“ Seriöse Anbieter sind erkennbar an verschiedenen Merkmalen: Sie haben ein korrektes Impressum und die konkrete Möglichkeit, sie zu kontaktieren. Sie verlangen nicht nur oder vorrangig, dass mit Vorkasse bezahlt wird. Sie verschlüsseln die Informationen ihrer Nutzer, was an einem Vorhängeschloss-Symbol in der Adressleiste erkennbar ist. Außerdem könne es laut der Mitteilung helfen, die Erfahrungsberichte anderer Nutzer außerhalb der Webseite zu lesen, um die Seriosität des Anbieters zu beurteilen.

Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gern zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

 

 

Bereits am Freitag, d. 07. Februar 2020, fand in diesem Jahr der Tag der offenen Tür für die Anmeldungen in der Oberschule statt. Ab 16.00 Uhr konnten die Eltern und Schüler die Angebote der Oberschule kennenlernen und sich von den perfekten Lernvoraussetzungen der Schule informieren. Viele Eltern nutzen die Gelegenheit, um ihre Kinder der zukünftigen 5. Klassenstufe anzumelden. Wie der Schulleiter Thomas Winter mitteilte, wurden schon am 7. Februar 2020 insgesamt 47 Kinder angemeldet. Mit Ende der Anmeldefrist, am 24. Februar 2020, waren es dann insgesamt 73 Schüler, welche zukünftig für drei 5. Klassen sorgen werden. Dabei ist Thomas Winter auch auf seine ehemaligen Schüler stolz. Nicht nur, dass viele der ehemaligen Schüler am Tag der offenen Tür in der Schule vorbeischauten, um den Lehren mal ein „Hallo“ zu sagen oder erste Berufserfahrungen zu teilen, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass diese gleich die Arbeit der Schulfotografen übernahmen und die Bilder dieses Beitrags bereitstellten.

Somit vielen Dank auch an DJ & HobbyFotografie | Tom Altmann für die tollen Bilder.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit Stand zum 26. März 2020 gab es noch keinen viruserkrankten Menschen in der Stadt Roßwein mit seinen Ortsteilen festzustellen.

Im ganzen Landkreis Mittelsachsen gibt es hingegen aktuell 61 bestätigte Viruserkrankungen. Neu erkrankt sind Personen im Raum Waldheim, in der Region um Erlau und Oederan. Insgesamt befinden sich 204 Personen in Quarantäne.

Das Angebot der Notbetreuung in unseren Kindergärten für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, wird aktuell von ca. 30 Kindern in Anspruch genommen.

Seit Mittwoch, d. 25. März 2020, bietet das Kreiskrankenhaus Freiberg eine ambulante Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle an. In der Fieberambulanz können sich jene Patienten auf das Corona-Virus testen lassen, die eine entsprechende Symptomatik gemäß der RKI-Richtlinien aufweisen. Das sind aktuell: akute respiratorische Symptomatik, wie Husten, Fieber, etc. und Kontakt zu Corona-positiv getesteten Patienten bzw. Risikogruppen. Der Zugang ist gesondert ausgeschildert. Bitte folgen Sie den roten Pfeilen. Die Fieberambulanz ist während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 03731 77-1923 zu erreichen. Die Ambulanz ist täglich von 9.00 bis 16.00 Uhr, auch am Wochenende, geöffnet. Patienten werden gebeten, die Krankenversicherungskarte bereitzu-halten. Getrennt von der sonstigen Notfallversorgung können über die Fieberambulanz auch Patienten versorgt werden, die einer stationären Aufnahme bedürfen und die unter einem begründeten Verdacht stehen, mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2/COVID-19) infiziert zu sein. Als begründete Verdachtsfälle gelten Personen, die maximal 14 Tage vor Symptombeginn Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten und akute Atemwegserkrankungen aufweisen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://www.kkh-freiberg.com/gut-zu-wissen/corona-news/

Um nach der Corona-Krise auch noch eine halbwegs funktionierende Handels- und Dienstleistungslandschaft in der Stadt Roßwein vorweisen zu können, kommt es jetzt auf jeden einzelnen Einwohner an.

Sie, liebe Einwohner, können und sollten bitte unsere regionalen Einzelhändler und Gastronomen in dieser schwierigen Zeit unterstützen und durch Umsätze in den Einrichtungen das „Überleben der Handels- und Dienstleiterbetriebe“ sichern.

Obwohl viele Geschäfte, Gaststätten und Dienstleistungsbetriebe wegen der Pandemie geschlossen haben, sind unsere Gewerbetreibenden für Sie da und bieten Angebote wie Onlineshops, Abhol- oder Lieferservice sowie Telefon-Bestellungen an.

Im Anhang finden Sie eine erste Zusammenstellung der Angebote, welche unsere Unternehmen trotz Schließung ihrer Einrichtungen für Sie, liebe Einwohner, organsiert haben. Bitte nutzen Sie diese Angebote!!!

Selbstverständlich sind auch weitere Gewerbetreibende unserer Stadt mit Serviceleistungen für Sie da. Dieses betrifft gerade die kleinen Ein-Mann-Betriebe und Handwerker. Bitte stornieren Sie keine Handwerkeraufträge, keine Lieferaufträge, keine geplanten Einkäufe in den Geschäften!!!

Unsere Bitte an Sie: Kaufen Sie keine Waren über das Internet, denn wir haben hier in der Stadt und den Ortsteilen Geschäfte und Unternehmen mit einem sehr gutem Angebot. Kontaktieren Sie diese per Telefon oder nutzen Sie deren Onlineshops. Mit jeder Nutzung der Angebote, welche unsere Händler und Gewerbetreibenden für Sie bereithalten, helfen Sie letztendlich sich und uns allen, dass auch nach der Krise ein (Geschäfts)-Leben in unserer Stadt noch zur Selbstverständlichkeit gehört. Jetzt kommt es auch auf jeden Einzelnen von Ihnen an!!! Übrigens, auch Gutscheine sind ein tolles Ostergeschenk und können jetzt überall in den Geschäften erworben werden. Mit Ihrer Unterstützung bereiten Sie sich und anderen eine tolle Freude.

In diesem Sinne danken wir Ihnen für Ihre Mithilfe, und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

Trotz Corona-Pandemie – Unsere Händler und Gewerbetreibenden sind für Sie da!!!

Angebote:

 

Wer Telefon /Mail /sonstiges Unser Service
Hotel Stadt Leipzig 015735758527

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Abholung von Speisen und Getränken

nach telefonischer Absprache

Hartenbergbaude 034322/ 40170

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und über Facebook

Auslieferung und Abholung von Speisen aus der Karte

nach Rücksprache

Pizzeria Ute Ordnung 034322/ 41405 Di. bis Fr. 11.30 – 13.30 Uhr

und ab 17.00 Uhr, Sa./So./Feiertag

16.00 – 20.30, Abhol- und Lieferung

nach Absprache

     
Euronics Kirchhof 034322/ 44373

email hidden; JavaScript is required

Hausbesuche, Serviceleistungen,

Reparaturen, Kundendienst für TV

und Antenne

Fahrrad-Hoffmann 034322/ 42214

01737442400

Werkstatt für notwendige Reparaturen an Rädern, Rasenmähern, Gartengeräten
Elektro Roßwein 034322/ 4740

email hidden; JavaScript is required

Kundenservice, Dienstleistung und

Reparaturen von Haushaltsgeräten

     
Spielewelt Lindner 034322/ 41099

duo-shop.de/spielweltlindner

und über Facebook

Post-und Paketdienst, Onlineshop

kostenlose Lieferung und Abholung

nach Absprache

Christliche Buchhand-

lung Ute Lomtscher

034322/ 42528 mit AB

www.lomtscherbuch.de,

Onlineshop

Bücher portofrei bestellen, auch CDs

DVDs, Noten und Artikel aus dem gesamten Sortiment, Lieferung und Versand,

     
Der Käse

Chr. Kirschbaum

01629287476

email hidden; JavaScript is required

Hausverkauf Niederstadtgraben

nach Absprache, Lieferung und

Service aus dem Sortiment, Präsent-

körbe und Käsebuffets

Hühnermobil

Katrin Schumann

01752780627

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Hofladen in Niederforst

immer mittwochs im Stadtgebiet,

Lieferung nach  Absprache, Verkauf

im eigenen Hofladen

 

 

Waldgasthof Zur

Margaretenmühle

 

03431/ 702843

info@margarethenmühle.de

Verkauf von Gutscheinen
Das Lädchen

Bahnhofstraße

034322/ 42863 Mo-Fr 7.30 – 18.00 Uhr und

Sa. von 7.00 – 12.00 Uhr geöffnet

LuCas Cateringservice

L. Schäfer-Thalheim

Dresdener Str. 4

 

0162/9072691

email hidden; JavaScript is required>

Wöchentlich wechselnde Speisekarte

Lieferung bis vor Wohnungstür,

alle Preise incl. Anlieferung oder Ab-

holung, weiteres nach Absprache

Frisör

Claudia Allert

Mittelstraße 19

 

034322/ 729921

Onlineshop

Produkte können weiterhin über  Be-stellung gekauft werden, weitere

Infos über WhatsApp oder im Schaufenster zu erfahren,

Kundenbonus von 10%  und Gut-

scheine

Tel. Terminvereinbarung weiterhin möglich