Liebe Kinder,

da dieses Jahr leider auch die Weihnachtszeit durch die Corona-Pandemie anders verläuft, als ihr es kennt, konnte der Weihnachtsmarkt in unserer Stadt nicht stattfinden. Deshalb machten der Weihnachtsmann und sein Engel auch nicht wie gewohnt am 1. Adventswochenende Station auf dem Roßweiner Weihnachtsmarkt.

Weil der Weihnachtsmann aber trotzdem gern einigen von euch einen Wunsch erfüllen möchte und er weiß, wie sehr ihr euch auf Weihnachten freut, bittet er euch, dass ihr eure Wunschzettel zu Hause schreibt und gestaltet. Den Wunschzettel werft ihr dann bitte bis zum 16. Dezember 2020 in den Briefkasten des Weihnachtsmannes ein. Diesen Briefkasten findet ihr direkt an dem schönen Tannenbaum auf dem Marktplatz. Bitte schreibt euren Namen, euer Alter und die Telefonnummer eurer Eltern auf den Wunschzettel. Der Weihnachtsmann wird dann gemeinsam mit seinem Engel jeden einzelnen Wunschzettel anschauen und versuchen, einigen von euch einen Wunsch zu erfüllen.

Ich drücke euch die Daumen, dass der Weihnachtsmann recht viele Wunschzettel auswählt und erfüllt.

Eine schöne Adventszeit für euch und eure Familie, dass wünsche ich euch!

 

Euer Bürgermeister

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das sächsische Kabinett hat am Freitag die neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. So bleiben beispielsweise weiterhin Gaststätten, Kultur- und Freizeitbetriebe geschlossen. Die neue Corona-Schutzverordnung beinhaltet schärfere Kontaktbeschränkungen: Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind demnach auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis zulässig. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet. Sie gilt nun auch in Arbeits- und Betriebsstätten, außer am unmittelbaren Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern dort eingehalten werden kann. Musikschulen dürfen wieder für den Einzelunterricht öffnen. Gemäß des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Ministerprä-sidenten darf sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern nicht mehr als ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich insgesamt auf einer Fläche von 800 Quadratmetern höchstens ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhalten, auf der darüber hinaus gehenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 m². Die neue Verordnung sieht außerdem vor, dass die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte bei hohen Fallzahlen weitere und strengere Regelungen erlassen müssen. Als Richtwert gilt hier die Grenze von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. In Mittelsachsen lag am Freitag der Wert laut dem Sächsischen Sozialministerium bei 276,6 und damit über dem Sächsischen Schnitt von 244. Auch am Wochenende gab es im Landkreis Mittelsachsen wieder über 170 neue Fälle. Somit ist in den kommenden Tagen eine Verschärfung der Corona-Schutz-Regeln im Landkreis Mittelsachsen zu erwarten. Diese verschärften Regelungen werden über die bekannten Informations-Kanäle der Stadt Roßwein veröffentlicht.

Somit meldete die Behörde des Landkreises Mittelsachsen am Freitag an den Freistaat Sachsen, dass es im Landkreis seit März 3867 Infizierungen mit
Covid 19 gab. Diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 1386, den Altkreis Döbeln mit 532 und den Altkreis Freiberg mit 1949 Fällen. In Roßwein sind bis zum 1. Advent knapp 40 Personen seit Ende Oktober an Covid 19 erkrankt. Bei der Statistik der Altkreise wurde eine Bereinigung bzw. Korrektur der Daten vorgenommen, daher gibt es im Bereich des Altkreises Freiberg niedrigere Werte. Derzeit befinden sich 2774 Personen in Quarantäne. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, liegt bei 107 – acht Personen werden davon beatmet. Derzeit sind rund 20 Gemeinschaftseinrichtungen betroffen. Darunter befinden sich beispielsweise die Oberschulen in Penig, Frankenberg, Sayda, Brand-Erbisdorf und Eppendorf und Grundschulen in Naundorf, Hilbersdorf, Oberbobritzsch, Frauenstein, Brand-Erbisdorf und Döbeln (Kunzemannschule) sowie Kitas in Rechenberg-Bienenmühle, Langenau, Großschirma (Regenbogen) und Freiberg (Kibu). Hinzu kommen 15 Pflegeeinrichtungen.

Wie die Landesregierung Sachsen mitteilte, sollen – wenn der Schwellenwert von 200 Erkrankungen fünf Tage lang überschritten ist – schärfere Restriktionen gelten. Wenn die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht greifen, müssen die Landkreise weitere Maßnahmen umsetzen – ein harter Lockdown – ist dann nicht mehr ausgeschlossen. Damit es nicht soweit kommt, kann und muss jeder Einwohner seinen Beitrag leisten. Bitte helfen Sie mit, reduzieren Sie Kontakte und halten Sie sich an die Grundregeln in dieser Pandemie: Abstand, Hygiene und Alltagsmaske. Tragen Sie bitte immer, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, einen Mund-Nasenschutz. Nehmen Sie Rücksicht und bleiben Sie solidarisch – mit dem Tragen eines Mund–Nasenschutzes soll nicht Ihre Freiheit eingeschränkt, sondern alle Einwohner geschützt werden.

Die neue Corona-Schutzverordnung wurde unter www.coronavirus.sachsen.de veröffentlicht. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein unter www.rosswein.de oder auf der Roßwein App. Täglich neue Informationen erhalten Sie mit dem kostenlosen Newsletter, welchen Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein anfordern können. Des Weiteren finden Sie aktuelle Informationen auch auf dem Informationskanal von Roßwein TV.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Veit Lindner
Bürgermeister

 

In Sachsen laufen die Vorbereitungen für eine bald verfügbare Corona-Impfung. Das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) wurde durch die Landesregierung mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene. Bis zum 15. Dezember wird gemäß den Anforderungen des Bundes in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet und betriebsbereit sein. Die Erkundung und die Auswahl der Liegenschaften soll zeitnah abgeschlossen werden. Danach werden die Zentren für die Betriebsaufnahme vorbereitet. Die Impfzentren werden in einem ortsfesten Objekt errichtet. Zu den Kriterien gehören eine mögliche räumliche Unterteilung für einzelne Stationen (darunter Anmeldung, Wartebereich), gesicherter Lagerraum, ausreichend Parkplätze, gute Anbindung an den ÖPNV, ausreichend sanitäre Anlagen und ausreichend Platz auf den Fluren und in Funktions- und Warteräumen zur Wahrung des Infektionsschutzes. Hinweis: Das Objekt für den Landkreis Mittelsachsen wird rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Die neue Koordinierungs- und Beratungsstelle „Corona-Pflegeteam Sachsen“ unterstützt ab sofort ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die pandemiebedingten Herausforderungen zu bewältigen. Laut einer Mitteilung des Sozialministeriums steht das Team betroffenen Einrichtungen mit pflegefachlicher Kompetenz beratend zur Seite. „Nach einem Notfallstufenplan werden die aktuelle Problemlage in der jeweiligen Einrichtung analysiert und konkrete Maßnahmen, wie die Einbindung der Heimaufsicht, des örtlichen Gesundheitsamtes, der Pflegeverbände oder gegebenenfalls des regionalen Krisenstabes, besprochen“. Parallel ist das Pflegeteam vorbeugend tätig. Werden dem Team Infektionsfälle bekannt, berät es Pflegeeinrichtungen beispielsweise zur Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, des Pandemieplans und der Coronavirus-Testverordnung, noch bevor es zu Versorgungsengpässen kommt. Das Sozialministerium, die Landesverbände der Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e.V. (MDK Sachsen) und der Kommunale Sozialverband Sachsen sind Träger der Stelle. In dem Corona-Pflegeteam arbeiten Pflegefachkräfte des MDK Sachsen aus dem Bereich Pflege-Qualitätsprüfung. Ziel ist es, bei SARS-CoV-2-Infektionsfällen in Einrichtungen und Diensten die pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Um die spezifischen Fragen von Selbstständigen zu beantworten, ist die neue Service-Hotline- Selbstständige- freigeschaltet worden. Das teilte das Jobcenter Mittelsachsen mit. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 kostenfrei zu erreichen.

Geschulte Mitarbeiter aus den Jobcentern stehen für Fragen rund um die Grundsicherung zur Verfügung. Sie informieren über Anspruchsvoraussetzungen zu Leistungen der Jobcenter, nehmen Antragstellungen entgegen und klären, welche Unterlagen benötigt werden. Die Mitarbeiter weisen auch auf Online-Angebote im Kundenportal hin, beispielsweise wie der vereinfachte Antrag heruntergeladen werden kann.

Außerdem geben sie auch Informationen zu weiteren Unterstützungs-und Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Interessierte unter: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Am Mittwoch, d. 30. Dezember 2020, findet kein Wochenmarkt statt. Der letzte Markttag in diesem Jahr ist am 23. Dezember und der erste im neuen Jahr
am 06. Januar.

Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung und der damit verbundenen Verordnungen findet der traditionelle Neujahrsempfang des Roßweiner Bürgermeisters im Januar 2021 nicht statt.

Das beliebte Neujahrstreffen war ursprünglich für Freitag, den 8. Januar 2021, geplant. Aufgrund der geltenden Corona-Schutzregeln könnte nur eine stark begrenzte Personenzahl zum Neujahrsempfang eingeladen werden und das entspräche nicht der Intention des Empfanges, der dazu dient, die aktiven Kräften Roßweins zu würdigen und ihnen zu danken. Auch der gesellige Teil des Neujahrsempfanges könnte nicht in gewohnter Weise stattfinden. Auf die vielen interessanten, freundschaftlichen und nicht zuletzt auch konstruktiven Gespräche der Gäste miteinander sowie auf ihre Verköstigung müsste verzichtet werden. Damit verlöre der Neujahrsempfang einen wesentlichen Teil seines traditionellen Charakters.

Aus diesem Grund wurde, in Abstimmung mit den Stadträten, der Neujahrsempfang 2021 abgesagt. Wir hoffen, dass die Vereine, Gewerbetreibenden und ehrenamtlich Aktiven Verständnis für diese Entscheidung aufbringen können und wünschen uns, dass der nächste Neujahrsempfang in gewohnter Atmosphäre stattfinden kann.

Der Bund hat die Rahmenbedingungen der außerordentlichen Corona-Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 veröffentlicht. Die Hilfen bieten eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Hervorzuheben ist, dass die Hilfen entsprechend der Forderung der kommunalen Spitzenverbände auch von öffentlichen, mithin auch kommunalen Unternehmen in Anspruch genommen werden können. So besteht insbesondere im kommunalen Kultur- und Veranstaltungsbereich wie Theatern, Konzerthäusern, aber auch bei Messen, Kongresszentren oder Einrichtungen im Tourismus- und Freizeitbereich ein besonderer Unterstützungsbedarf.

I. Für die außerordentliche Wirtschaftshilfe gelten folgende Rahmenbedingungen:

Gesamtvolumen: Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von voraussichtlich ca. 10 Milliarden Euro haben.

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nachfolgender Maßgabe:

Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.

Indirekt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Verbundene Unternehmen – also Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten – sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Dies betrifft etwa eine Holdinggesellschaft, die sowohl Restaurants (geschlossen) und Einzelhandelsunternehmen (weiter geöffnet) hält – hier wird die Nothilfe gezahlt, wenn die Restaurants zu mehr als 80 Prozent des Umsatzes der Holdinggesellschaft beitragen.

II. Welche Förderung gibt es?

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).

Zuschüsse über 1 Millionen Euro bedürfen für die Novemberhilfe noch der Notifizierung und Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung ist derzeit in intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um eine solche Genehmigung für höhere Zuschüsse zu erreichen.

Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.

III. Anrechnung erhaltener Leistungen

Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.

Anrechnung von erzielten Umsätzen im Monat November: Wenn im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichs-Umsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüberhinausgehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung.

Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen. Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 8.000 Euro Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf. Sie erhält daher 6.000 Euro Novemberhilfe (75 Prozent von 8.000 Euro), das heißt zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 Prozent des Vergleichsumsatzes). Dafür kann die Pizzeria im November 2020 deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2.500 Euro (25 Prozent von 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.

IV. Antragstellung

Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.

Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

 

Resümee des Graffiti-Workshop vom Bürgerhaus in Zusammenarbeit mit dem Künstler Frank Schäfer

Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen am Graffiti-Workshop des Bürgerhauses mit Frank Schäfer haben wieder tolle Ergebnisse gezaubert. An 3 Tagen in der 2. Oktoberferienwoche zeigte der Döbelner Graffitikünstler dem potentiellen Nachwuchs, wie seine Bilder entstehen, welche Farben er für Grundierungen, Outlines, Flächen oder Effekte nimmt. Dabei wurde den Kindern schnell deutlich, dass die Arbeit mit der Sprühdose schon einiges Geschick erfordert, will man damit klare Linien zeichnen. So griffen dann doch einige lieber zum Pinsel, um ihre Kunstwerke zu malen. Aber die Farbdose ist und bleibt für die Kids ein faszinierendes Malwerkzeug und so wurde viel probiert, gezeigt und übermalt, bis sich die jungen Maler und Malerinnen mit ihren Werken zufrieden gaben. Frank Schäfer zeigte ihnen auch, wie er diverse Effekte in seinen bekannten Wandbemalungen erzeugt und die Kids konnten diverse Techniken erproben, z.B. Tupfen und Spritzen, um einen Vulkanausbruch lebhafter zu machen oder Schattierungen, um einen 3-D-Effekt zu erzielen.

Nun arbeiten die Bürgerhausmitarbeiterinnen mit dem Stadtbauhof an einer Möglichkeit der öffentlichen Ausstellung dieser Kunstwerke sowie weiterer Bilder, welche zusammen mit Klassen und Hort der Grundschule gestaltet wurden, bevor die bemalten Holzplatten letztendlich dem Schützenverein als Schutzwände zum „Vogelschießen“ beim Schul- und Heimatfest übergeben werden.

An dieser Stelle möchten wir noch einmal ganz herzlich der Meffert AG Farbwerke in Ostrau danken, welche den Workshop mit einer sehr großzügigen Farbspende unterstützte sowie dem Stadtbauhof für die Abholung der Farben und den Transport der Holzplatten.

Hier zeigen wir schon einmal die Ergebnisse des Workshops „Graffiti und kreative Wandgestaltung“ im Kleinformat:

  Nils, 9 Jahre

  Jenny, 10 Jahre

  Roman, 11 Jahre

  Charlotte, 12 Jahre

  Lenny, 12 Jahre

  Linda, 12 Jahre

  Nele, 12 Jahre

  Mila, 13 Jahre

 

 

 

Christoph Burkhardt eröffnete am Samstag, d. 21. November 2020, seinen An- und Verkauf „Trödelzeit“ in der Dresdener Straße 25. In dem geräumigen Geschäft, in welchem in den zurückliegenden Jahren ein MacPaper-Geschäft, ein Küchenhersteller sowie ein Getränkestützpunkt untergekommen waren, gibt es nun einen An- und Verkauf für historische Gegenstände. Dabei war die Idee des 32-jährigen gebürtigen Roßweiners Mitte des Jahres bei einem Treffen mit Freunden gekommen, ein Trödelgeschäft in Roßwein zu eröffnen. Christoph Burkhardt hatte schon in frühesten Kindertagen Interesse an antiken Gegenständen und besuchte in den zurückliegenden Jahren regelmäßig Trödel- und Flohmärkte in Aue, Dresden und Leipzig. Neben dem An- und Verkauf von Trödel, historischen Möbeln, Leinenstoffen, alten Dekorationsgegenständen, Puppen usw., führt Christoph Burkhardt auch Kinderbekleidung in seinem Angebot. Der An- und Verkauf von Kinderbekleidung sei eine Idee seiner Freundin, welcher ein zusätzliches Angebot im „Trödelzeit-Geschäft“ darstellt. Christoph Burkhardt selbst spezialisiert sich auf Haushaltsauflösungen, antike Gegenstände, Trödel sowie ehemalige DDR-Devotionalien. Geöffnet ist die „Trödelzeit“ immer donnerstags, freitags sowie jeden zweiten Samstag im Monat. Wie Christoph Burkhardt berichtete, soll demnächst noch ein Internet-Shop an den Start gehen und die Errichtung eines Trödel-Cafés favorisiert werden. Mit der Eröffnung des Geschäftes durch Herrn Burkhardt ist das Angebot an Trödel- und Altwarenhandel um zwei Geschäfte, jeweils initiiert von jungen Leuten, reicher geworden. Auf diesem Weg wünschen wir Christoph Burkhardt jederzeit trödelinteressierte Kunden und vor allem viel Freude bei der Umsetzung der Geschäftsidee in Roßwein.

 

Auf dem Parkplatz vor der zentralen Vermittlungsstelle der Telekom auf der Gartenstraße 39 in Roßwein wurde durch die Telekom eine schnelle Ladestation errichtet. Die öffentliche Schnellladestation ist rund um die Uhr nutzbar und hält für den Ladevorgang zwei Parkplätze vor. Damit verfügt Roßwein nun, mit der Ladestation am Marktplatz, über zwei E-Ladestationen.

 

Wie in jedem Jahr gedenken an diesem Tag viele Menschen in der ganzen Welt der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aller Völker und Nationen. Nur in diesem Jahr ist alles etwas anders. Viele große Gedenkfeiern wurden aufgrund der Corona-Pandemie im kleinen Rahmen durchgeführt, viele fielen auch ganz aus.

Auch in Otzdorf stand die Frage, soll eine Gedenkveranstaltung stattfinden oder nicht? Ein Verzicht konnte jedoch nicht gewollt sein. Die Erinnerung an die Toten aus den beiden Weltkriegen und den Bürgerkriegen unserer Tage, der Opfer von Terrorismus und politischer Verfolgung sowie derer, welche durch Hass und Gewalt gegen Fremde und Schwache Opfer geworden sind, soll wach gehalten werden. Aus diesem Grunde trafen wir uns gemäß der Corona-Verordnung im kleinen Kreis, stellvertretend für die sonst teilnehmenden Gäste, am Kriegerdenkmal. Unser Bürgermeister, Herr Veit Lindner, sprach einige Worte zum Gedenken und erinnerte an die grausamen Kriege.

Für uns ist es nach wie vor wichtig, dass das Geschehene aus den Kriegen und den gegenwärtigen kriegerischen und gewalttätigen Auseinandersetzungen in Erinnerung und Mahnung zugleich bleiben. Die Menschheit sollte nicht wegsehen und vergessen. Nur wir können durch unser Handeln und unsere Aufmerksamkeit aufkeimender Gewalt und Hass entgegenwirken.

Unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.

Heiner Richter