Postkarte final

 

Besondere Situationen erfordern besondere Aufmerksamkeit.

Mit einer Postkartenaktion will die Netzwerkkoordinierung präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen des Landkreises Mittelsachsen den Kindern, Jugendlichen, Bürgerinnen und Bürgern Mut machen, dass sie nicht alleine sind und gesehen werden.

Mit der Aktion wird den  Menschen die Möglichkeit gegeben , aktiv mitzuhelfen. Schon das Verteilen von Postkarten durch Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner kann helfen, an das Netzwerk, an die Hilfe zu erinnern, füreinander da zu sein, wenn möglich nachbarschaftlich zu unterstützen und aufeinander Acht zu geben.

Auch Kinder und Jugendliche sollen wissen, dass das Netzwerk für sie da ist und es Ansprechpartner für schwierige und belastende Themen gibt.

Insbesondere soll Menschen in herausfordernden Lebenslagen, gezeigt werden, dass es Möglichkeiten der Unterstützung gibt.

Liebe Bürgerinnen und Bürger schauen Sie nicht weg, wenn sie Notlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien wahrnehmen, geben Sie unsere Postkarte oder den Link weiter, entwickeln Sie ein Bewusstsein für noch mehr Solidarität untereinander.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Katrin Ballschuh
Netzwerkkoordinierung präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Jugend und Familie
Referat Besondere Soziale Dienste
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postanschrift:
Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg
Telefon:  03731 799-6217
Fax:         03731 799-6495
E-Mail:    email hidden; JavaScript is required
Web:      www.landkreis-mittelsachsen.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am heutigen Freitag registrierte das Gesundheitsamt Mittelsachsen 135 weitere Corona-Fälle gegenüber dem Vortag. Somit gab es seit März 3.036 positive Befunde, davon im Altkreis Mittweida 1039, im Altkreis Döbeln 432 und im Altkreis Freiberg 1.574. Insgesamt befinden sich derzeit 2.333 Personen in Quarantäne. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, liegt bei 98 – acht Personen davon werden beatmet. Im Landkreis Mittelsachsen sind, im Zusammenhang mit dem Virus, zwei weitere Todesfälle zu beklagen. Dabei handelt es sich um zwei Männer mit Vorerkrankungen im Alter von 81 bzw. 86 Jahren. Insgesamt ist damit die Zahl der coronabedingten Todesfälle seit März auf 13 gestiegen.

Umfrage des Freistaates zu Corona-Maßnahmen

Die aktuellen Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen werden von den meisten Sachsen in Anbetracht der weiterhin hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen mitgetragen. Das geht aus einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage hervor, die INSA-CONSULERE GmbH (INSA) vom 5. November bis 12. November 2020 im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei durchgeführt hat. Das teilte heute der Freistaat in einer Medieninformation mit. Danach sind 80 Prozent der Befragten der Auffassung, dass der in der Öffentlichkeit geltende Mindestabstand seine Berechtigung hat. 88 Prozent geben an, diesen auch einzuhalten.
14 Prozent halten ihn für nicht gerechtfertigt. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung befürworten 74 Prozent der Sachsen. 93 Prozent setzen eine Maske auch konsequent auf, vier Prozent der Sachsen geben an, dass sie sich nicht an die Tragepflicht halten. 65 Prozent halten die Kontaktbeschränkung in der Öffentlichkeit für gerechtfertigt. 81 Prozent halten sich auch daran. 24 Prozent finden die Beschränkung ungerechtfertigt – etwa die Hälfte davon
(12 Prozent) hält sich auch nicht daran. Zum Schutz vor Infektionen und Ansteckungen befürworten 66 Prozenten der Befragten Kontaktbeschränkungen im Privatbereich. 81 Prozent geben an, sich daran zu halten. 25 Prozent sind der Meinung, dass diese Regelung nicht notwendig ist. 12 Prozent halten sich nicht an diese Vorgabe. Zudem wurden die Teilnehmer gefragt, wie sie zur Schließung bzw. zum Verbot von Einrichtungen und Angeboten stehen. Die größte Berechtigung hat laut den Befragten das Verbot von Volksfesten, Jahrmärkten und Weihnachtsmärkten (68 Prozent), gefolgt von der Schließung von Bars und Kneipen (56 Prozent). Auch jeweils eine absolute bzw. relative Mehrheit gibt an, dass das Verbot von Mannschaftssport im Freizeit- und Amateurbereich
(51 Prozent) sowie die Schließung von Kinos, Theatern, Konzertsälen und anderen Kulturstätten (49 Prozent) berechtigt sind. Mehrheitlich für nicht gerechtfertigt wird von den Befragten die Schließung von Restaurants (61 Prozent) und Hotellerie und Beherbergungsbetrieben (57 Prozent) gesehen. Geschäfte, Kindergärten und Schulen sowie Frisörbetriebe sollen nach überwiegender Mehrheit weiter geöffnet bleiben. Am höchsten ist der Anteil bei Geschäften mit 88 Prozent, gefolgt von Kindergärten und Schulen mit 77 Prozent. Das Offenhalten von Frisörbetrieben befürworten 69 Prozent.

Die genauen Zahlen sind auf www.sachsen.de veröffentlicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

  1. Lindner
    Bürgermeister

 

Aufgrund der Corona-Pandemie sind alle Weihnachtsmärkte in der Stadt Roßwein und den Ortsteilen abgesagt. Die Menschen müssen sich laut Bundesregierung auf ein anderes Weihnachtsfest, als bisher bekannt, einstellen. Um dennoch die weihnachtliche Besinnlichkeit in diesem außergewöhnlichen Jahr bei den Einwohnern zu verankern, legen sich die Mitarbeiter des Baubetriebshofes der Stadt gegenwärtig stark ins Zeug. So wurde schon am Dienstag, d. 17. November 2020, der diesjährige Weihnachtsbaum auf dem Marktplatz aufgestellt.

In diesem Jahr war die „Aufbauaktion“ ein wenig schwierig und forderte Geduld von allen Beteiligten.

Denn kurz bevor der Baum seinen Zielort vor dem Rathaus erreichte, bremste ein Falschparker den Transport aus. In der Döbelner Straße hieß es erst einmal warten. Seit Freitag war schon mit Schildern auf den bevorstehenden Transport und damit einhergehende Halteverbote aufmerksam gemacht worden. Diesen Kraftfahrer interessierte das nicht. Kurz bevor der Abschleppdienst seines Amtes walten konnte, kam der Falschparker zurück, kassierte eine Ordnungsstrafe und der Baumtransport konnte den Marktplatz erreichen. Bis dahin hatte es fast eine Stunde gedauert.

 

Die Blaufichte, die den Platz vorm Rathaus in diesem Jahr schmückt, ist 16 Meter hoch und auf einer Grünfläche am Südplatz an der Etzdorfer Straße gefällt worden. Es handelt sich also diesmal um einen Baum aus städtischem Eigentum und nicht, wie in den letzten Jahren, aus Privatbesitz.

Gegenwärtig befestigen die Bauhofmitarbeiter die weihnachtliche Straßenbeleuchtung auf der Dresdener und Döbelner Straße, wobei es hier zu kleinen Wartezeiten der Fahrzeughalter kommen kann.

Für noch mehr Adventsstimmung sorgt ab kommender Woche dann der Aufbau der Pyramide, welche von Bürgermeister Veit Lindner am 1. Advent um 14 Uhr angeschoben wird.

Als Ersatz für den coronabedingt abgesagten Weihnachtsmarkt hat die Stadt Roßwein einen lebenden Adventskalender initiiert, welcher ab 1. Dezember 2020 verschiedene Angebote für die Einwohner bereithält und die Zeit bis Weihnachten verkürzen soll. Der lebende Adventskalender liegt in allen teilnehmenden Geschäften, Vereinen und bei Privatpersonen aus und ist dem aktuellen Amtsblatt der Stadt Roßwein beigelegt.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 18. November 2020 registrierte das Gesundheitsamt Mittelsachen 138 Neuerkrankungen zum Dienstag. Insgesamt haben sich seit März im Landkreis Mittelsachsen 2.781 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 954, den Altkreis Döbeln mit 375 und den Altkreis Freiberg mit 1.450 Fällen. 2.304 Personen befinden sich in Quarantäne. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, erhöhte sich auf 106  – sechs Personen davon werden beatmet. Derzeit sind elf Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegebetriebe betroffen, außerdem 17 Schulen sowie zehn Kitas bzw. Horte. In der Region Roßwein haben sich in den zurückliegenden Tagen knapp 30 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Im Freistaat Sachsen wurden zum 18. November 2020   3.8342 Infektionsfälle durch Labortests bestätigt (+1.513 zum Vortag). Es wurden bisher 575 Todesfälle (+20 zum Vortag) gezählt. Stationär müssen derzeit 1.551 Covid-Fälle behandelt werden, davon 307 Personen auf der Intensivstation.

Der Freistaat Sachsen hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen weiter verschärft. Ab Donnerstag, d. 19. November 2020, gelten folgende Auflagen:

  • Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das heißt, der Mund-Nasenschutz ist bis zum Pkw zu tragen, bzw. solange man sich auf dem Parkplatz vor dem jeweiligen Einzelhandelsgeschäft aufhält.
  • Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.

Den Verordnungstext finden Interessierte unter www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“.

Das Sächsische Sozialministerium hat auch die Ausnahmeregelung für den „Kleinen Grenzverkehr“ geändert. Seit Mittwoch gilt somit, dass Personen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten dürfen, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe. Der Aufenthalt ist nicht gestattet für Einkäufe, die private Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung. Die geänderte Quarantäne-Verordnung steht online unter www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachun

Wir unterstützen unsere Gastronomen:

Um unsere Gastronomen im derzeitigen Lockdown zu unterstützen, hat die Stadt Roßwein auf der Stadt-Homepage eine Rubrik eingerichtet, unter der die Einwohner erfahren können, welche Gastronomiebetriebe einen Abhol- bzw. Lieferservice anbieten. Die jeweiligen Speisenangebote bzw. „Corona-Speisekarten“ sind ebenfalls auf der Seite hinterlegt.  Bitte nutzen Sie die Angebote, bestellen Sie doch mal Ihren Sonntagsbraten in einem der angeführten Gastronomiebetriebe.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Fallzahlen der Corona-Infizierten stiegen heute wieder sehr stark in unserem Land auf nun  22.600 Personen an (17.561 am Vortag).  Seit Mitte Oktober 2020 steigt die Zahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle deutschlandweit stark an –  von 655 Patienten am 15.10.2020 auf 3.561 Patienten am 18.11.2020. Es ist absolut notwendig, dass diese Erkrankungsrate wieder gesenkt wird, da sonst die intensivmedizinischen Kapazitäten der Krankenhäuser in unserem Land kollabieren. Es ist jetzt nicht der Zeitpunkt darüber zu diskutieren, ob es überhaupt Erkrankungen oder das Corana-Virus gibt. Die Bilder und Meldungen der Krankenhäuser sprechen für sich und erübrigen hier wohl sämtliche unsinnige Diskussionen. Wir alle müssen die vulnerablen Gruppen schützen, also die Menschen, welche aufgrund ihres hohen Alters, ihrer Vorerkrankungen und ihrer instabilen körperlichen Verfassung keinen ausreichenden Eigenschutz durchführen können und nur über ein sehr geschwächtes Immunsystem verfügen. Bitte halten Sie aus diesem Grund den Mindestabstand ein, wann immer Sie auf Mitmenschen treffen. Tragen Sie einen Mund-Nasenschutz, wann immer Sie öffentliche Räume betreten, in Geschäften und Discountern einkaufen oder auf andere Personen/Personengruppen stoßen. Tragen Sie den Mund-Nasenschutz auch auf öffentlichen Flächen, wie zum Markttag in Roßwein oder auf den Parkplätzen von Geschäften und Lebensmittelmärkten.  Es ist jetzt keine Zeit für egoistische Handlungsweisen, sondern für Verantwortung und Unterstützung gegenüber unseren Mitmenschen.

Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein unter www. rosswein.de. Nutzen Sie den Newsletter der Stadt und verpassen somit keine Stadtinformationen. Für unterwegs steht Ihnen die Stadt Roßwein-App zur Verfügung. Natürlich erhalten Sie auch alle relevanten Corona- Informationen über Roßwein TV und das Amtsblatt der Stadt Roßwein.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr Bürgermeister
Veit Lindner

 

 

In kleiner Rund wurde am Volkstrauertag, dem 15. November, an die Kriegstoten und Opfer von Gewaltherrschaft an den Ehrenmalen in Otzdorf und dem Friedhof in Roßwein erinnert. Durch Bürgermeister Veit Lindner sowie Vertreter aus der Zivilgesellschaft und der Kirche wurden Blumengebinde niedergelegt. Der Volkstrauertag ist in Deutschland ein staatlicher Gedenktag und gehört zu den sogenannten stillen Tagen. Er wird seit 1952 zwei Sonntage vor dem ersten Adventssonntag begangen und erinnert an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen.

 

Der Roßweiner Pfarrer Dr. Heiko Jadatz richtete folgende Worte an die Teilnehmer der kleinen Gedenkfeier:

Volkstrauertag

Heute, am vorletzten Sonntag des Kirchenjahres, ist Volkstrauertag. An diesem Tag halten wir in unserem Land für einen Moment still und denken an alle Opfer von Krieg und Gewalt. Und wir bitten und hoffen, dass die endlos scheinende Spirale solcher Gewalt auf dieser Welt ein Ende hat. „Wir denken an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker. Wir gedenken der Soldaten, die in den Weltkriegen starben, der Menschen, die durch Kriegshandlungen oder danach in Gefangenschaft, als Vertriebene und Flüchtlinge ihr Leben verloren.Wir gedenken derer, die verfolgt und getötet wurden, weil sie einem anderen Volk angehörten, einer anderen Rasse zugerechnet wurden, Teil einer Minderheit waren, oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wurde. Wir gedenken derer, die ums Leben kamen, weil sie Widerstand gegen Gewaltherrschaft geleistet haben, und derer, die den Tod fanden, weil sie an ihrer Überzeugung oder an ihrem Glauben festhielten. Wir trauern um die Opfer der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage, um die Opfer von Terrorismus und politischer Verfolgung, um die Bundeswehrsoldaten und anderen Einsatzkräfte, die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren. Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt gegen Fremde und Schwache Opfer geworden sind. Wir trauern mit allen, die Leid tragen um die Toten, und teilen ihren Schmerz. Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern, und unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.“
– Stille –

Herr, unsere Erde ist nur ein kleines
Gestirn im großen Weltall.
An uns liegt es, daraus einen Planeten
zu machen,
dessen Geschöpfe nicht von Kriegen
gepeinigt werden,
nicht von Hunger und Furcht gequält,
nicht zerrissen in sinnloser Trennung
nach Rasse, Hautfarbe oder Weltanschauung.
Gib uns den Mut und die Voraussicht,
schon heute mit diesem Werk zu
beginnen,
damit unsere Kinder und Kindeskinder
einst mit Stolz den Namen Mensch
tragen.
(Das sogenannte Gebet der Vereinten
Nationen stammt aus dem Jahr 1942.)

 

Pfarrer
Dr. Heiko Jadatz

 

Der Volkstrauertag wurde durch den 1919 gegründeten Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf Vorschlag seines bayerischen Landesverbandes zum Gedenken an die Kriegstoten des Ersten Weltkrieges eingeführt.

 

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Darauf weist die mittelsächsische Wirtschaftsförderung hin. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie soll nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden. Die Details werden zeitnah bekanntgegeben. Auch hier wird es weitere Verbesserungen geben, z. Bsp. bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat künftig bis zu max. 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.

Die Überbrückungshilfe III wird Verbesserungen für Soloselbständige bringen. Betroffene, zum Beispiel aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten können. Informationen zur Überbrückungshilfe II gibt es auch unter https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html. Dort werden zukünftig auch Informationen zur Phase III erhältlich sein.

Amtliche Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst – neue Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft, RL WuF/2020 in Kraft getreten und Aufruf zur Einreichung von forstwirtschaftlichen Wegebauprojekten- finanzielle Unterstützung für Waldbesitzer auf dem Weg hin zur Etablierung von arten- und strukturreichen, klimaangepassten und zukunftsträchtigen Wäldern steht in Aussicht

Die neu in Kraft getretene Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft 2020, RL WuF/2020 beinhaltet folgende wichtige Punkte:

Fördermittelanträge für Waldverjüngungsmaßnahmen innerhalb von Schutzgebieten sowie für Waldumbaumaßnahmen können für den bestehenden Förderzeitraum bis Ende des Jahres 2023 jederzeit eingereicht werden. Dabei steht dem Waldbesitzer eine Festbetragsfinanzierung in Aussicht. Diese setzt sich zusammen aus einer flächenbezogenen Basisförderung in Höhe von 1625 € je Hektar und einem mengenbezogenen Festbetrag je eingebrachter Pflanze (zwischen 2,56 € und 0,74 €) bzw. je eingebrachtem Kilogramm Saatgut. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit Pflanzflächen nachzubessern. Hier liegt der Festbetrag je eingebrachter Pflanze zwischen 1,29 € und 0,49 €. Die Etablierung von Naturverjüngung kann neuerdings auch zu einem Fördermittelprojekt werden.

Zur geplanten Fördermaßnahme wird den Waldbesitzern vor dem Einreichen des Förderantrages unbedingt empfohlen, den Kontakt mit dem zuständigen Sachsenforstrevierleiter aufzunehmen. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei. Weitere ausführliche Informationen, sowie die Antragsunterlagen sind auf dem Förderportal des Freistaates Sachsen zu finden (https://www.smul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-wald-und-forstwirtschaft-rl-wuf-2014-4302.html).

Innerhalb der neuen Förderrichtlinie WuF/2020 können auch Projekte gefördert werden, die der Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen dienen. Ziel soll sein, die forstliche Infrastruktur zu verbessern, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und Waldschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Hier können ab sofort Förderanträge eingereicht werden. Der Antragsstichtag ist hierfür der 25.01.2021.

Dabei können Projekte von nicht kommunalen Begünstigten mit einer Betriebsgröße bis 200 Hektar mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Ab einer Betriebsgröße von mehr als 200 Hektar beträgt der Zuschuss 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Auch Kommunen steht der Fördersatz von 75 Prozent in Aussicht. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Antragsunterlagen sind ebenfalls im Förderportal des Freistaates Sachsen verfügbar (https://www.smul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-wald-und-forstwirtschaft-rl-wuf-2014-4302.html)

Ansprechpartner für alle Fragen zur forstlichen Förderung sind die örtlich zuständigen Revierleiter im Privat- und Körperschaftswald des Staatsbetriebes Sachsenforst im Forstbezirk Leipzig, wie auch die Sachbearbeiterin Forstförderung im Forstbezirk. Die Kontaktadressen erhalten Sie unter https://www.sbs.sachsen.de/foerstersuche-27430.html oder im Forstbezirk Leipzig telefonisch unter 0341 860800 bzw. per Mail unter email hidden; JavaScript is required

Weitere Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen Angeboten von Sachsenforst für Waldbesitzer finden Sie auch unter https://www.sbs.sachsen.de/index.html.

Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können auch an die Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Staatsbetrieb Sachsenforst, Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen, Paul-Neck-Str. 127 in 02625 Bautzen (Tel.: 03591 2160, E-Mail: email hidden; JavaScript is required).

 

gez. Andreas Padberg

Leiter des Forstbezirkes Leipzig

Am 31.10.2020 und 01.11.2020 eröffnete im Landhotel Sonnenhof in Ossig ein hochmodernes Schießkino. An beiden Tagen waren ca. 700 Interessierte gekommen, um einen Rundgang in der neuen Anlage live mitzuerleben. Diese Rundgänge fanden in kleineren Gruppen aller 20 Minuten statt. Die Anlage mit einer Gesamtinvestition von ca. 600.000 € wurde nach behördlichen Standards erbaut und damit auch gleich neuer Ausbildungsstandort der sächsischen Landespolizei. Besonderheiten der Bahn sind unter anderem die Länge von 50 Metern und die Breite von 8 Metern. Dort kann scharf mit echten Waffen geschossen werden. Mögliche Ziele sind Szenarien, die via Laser Beamer auf große Leinwände projiziert werden und live eine Interaktion mit den Schützen ermöglichen. Hier können dann Waffen mit einer Durchschlagskraft bis zu 7.000 Joule genutzt oder ausgeliehen werden. Des Weiteren werden hier Sportschützen und Jäger trainieren können und auch das Schießen für Jedermann ohne Waffenschein ist hier ab sofort möglich.

Die Öffnungszeiten der modernsten Anlage Ostdeutschlands richten sich nach Mietanfragen und nach Auslastung des Schießkinos.

Das Landhotel Sonnenhof freut sich auf Anfragen aller Art und bittet immer um Vorbestellungen. Diese können Sie direkt unter email hidden; JavaScript is required und telefonisch unter 034322-69520 an den Sonnenhof vornehmen. Dort wird Ihnen dann auch der preisliche Rahmen und die genauen Bedingungen erläutert.

 

Im Landkreis Mittelsachsen wird der Anstieg der Kurzarbeiterzahlen durch den erneuten Lockdown erwartet.
Im Laufe der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen im Landkreis Mittelsachsen das Kurzarbeitergeld genutzt, um Entlassungen zu vermeiden und Fachkräfte im Unternehmen zu halten. Nun kam es aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung zu erneuten Einschränkungen der Wirtschaftstätigkeit und Betriebsschließungen. Die Agentur für Arbeit Freiberg rechnet mit einem Anstieg der Kurzarbeiterzahlen. Damit die betroffenen Unternehmen sehr schnell das Kurzarbeitergeld anzeigen und anschließend beantragen können, empfiehlt sich die Nutzung der Online-Anwendungen.

Was Unternehmen jetzt in welchem Fall tun müssen lesen Interessierte hier: https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen/neuigkeiten/anstieg-der-kurzarbeiterzahlen-durch-erneuten-lockdown-erwartet.html

 

 

Max Meißner, in Roßwein besser bekannt als „Trödel-Max“, eröffnete am Mittwoch, d. 11.11.2020, seinen An- und Verkauf von Antiquitäten und Trödel an der Kirche 3 in Roßwein. Der 37-jährige gebürtige Roßweiner erfüllt sich mit der Eröffnung des Geschäftes einen Traum, welcher bereits in seiner Zeit als Jugendlicher erste Konturen annahm. So interessierte sich Max Meißner schon als Jugendlicher für alte Dinge, welche er in den Kellern der Eltern und Großeltern fand. Mit Interesse verfolgte er deren Geschichte, frühere Lebensumstände und Lebensgeschichten, besuchte Museen und vertiefte sich in die historischen Hintergründe der vielen gefundenen Stücke. Vor allem die Geschichte hinter den Gegenständen interessiert Max Meißner brennend, sodass er auch zu jedem seiner angebotenen Gegenstände die jeweilige Geschichte zum vorherigen Eigentümer und deren Verwendung parat hat, den ehemaligen Eigentümer entweder persönlich oder deren Erben kennt. Seit 2005 ist der neue Geschäftsinhaber aktives Mitglied im Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge und engagiert sich auch in der Kinder- und Jugendarbeit, wobei er in den letzten zwei Jahren auch als Teamer auf der Golm der Insel Usedom Tätigkeiten aufnahm. In der nun eröffneten Trödel- Antiquitätenzentrale von Max Meißner kann er seiner Leidenschaft nachgehen und alten Dingen wieder zu neuem Leben verhelfen. Dem gelernten Tischler und Bürokaufmann war im Januar dieses Jahres der Gedanke gereift, einen An- und Verkauf von Antiquitäten und Trödel in Roßwein in die Tat umzusetzen. Die Eröffnung des Projektes fand durch die Corona-Pandemie mit einer leichten Verzögerung statt. Wie der „Trödel-Max“ mitteilte, wird nach der Geschäftsgründung nun der eigene Web-Shop die nächste Aufgabe darstellen, wobei bereits Onlineangebote vorbereitet sind. In den kommenden Tagen soll das Geschäft noch mit seinem Spitznamen „Trödel-Max“ für alle Besucher leicht erkennbar versehen werden, dessen Namen er von Freunden verliehen bekam. Der An- und Verkauf von Antiquitäten und Trödel hat zunächst mittwochs von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie nach Kundenvereinbarung geöffnet. Auch auf diesem Weg wüschen wir Max Meißner nochmals allzeit viel Freude bei der Verwirklichung seines großen Lebensprojektes.