Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 18. November 2020 registrierte das Gesundheitsamt Mittelsachen 138 Neuerkrankungen zum Dienstag. Insgesamt haben sich seit März im Landkreis Mittelsachsen 2.781 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 954, den Altkreis Döbeln mit 375 und den Altkreis Freiberg mit 1.450 Fällen. 2.304 Personen befinden sich in Quarantäne. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, erhöhte sich auf 106 – sechs Personen davon werden beatmet. Derzeit sind elf Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegebetriebe betroffen, außerdem 17 Schulen sowie zehn Kitas bzw. Horte. In der Region Roßwein haben sich in den zurückliegenden Tagen knapp 30 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Im Freistaat Sachsen wurden zum 18. November 2020 3.8342 Infektionsfälle durch Labortests bestätigt (+1.513 zum Vortag). Es wurden bisher 575 Todesfälle (+20 zum Vortag) gezählt. Stationär müssen derzeit 1.551 Covid-Fälle behandelt werden, davon 307 Personen auf der Intensivstation.
Der Freistaat Sachsen hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen weiter verschärft. Ab Donnerstag, d. 19. November 2020, gelten folgende Auflagen:
- Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das heißt, der Mund-Nasenschutz ist bis zum Pkw zu tragen, bzw. solange man sich auf dem Parkplatz vor dem jeweiligen Einzelhandelsgeschäft aufhält.
- Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.
Den Verordnungstext finden Interessierte unter www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“.
Das Sächsische Sozialministerium hat auch die Ausnahmeregelung für den „Kleinen Grenzverkehr“ geändert. Seit Mittwoch gilt somit, dass Personen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten dürfen, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe. Der Aufenthalt ist nicht gestattet für Einkäufe, die private Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung. Die geänderte Quarantäne-Verordnung steht online unter www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachun
Wir unterstützen unsere Gastronomen:
Um unsere Gastronomen im derzeitigen Lockdown zu unterstützen, hat die Stadt Roßwein auf der Stadt-Homepage eine Rubrik eingerichtet, unter der die Einwohner erfahren können, welche Gastronomiebetriebe einen Abhol- bzw. Lieferservice anbieten. Die jeweiligen Speisenangebote bzw. „Corona-Speisekarten“ sind ebenfalls auf der Seite hinterlegt. Bitte nutzen Sie die Angebote, bestellen Sie doch mal Ihren Sonntagsbraten in einem der angeführten Gastronomiebetriebe.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Fallzahlen der Corona-Infizierten stiegen heute wieder sehr stark in unserem Land auf nun 22.600 Personen an (17.561 am Vortag). Seit Mitte Oktober 2020 steigt die Zahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle deutschlandweit stark an – von 655 Patienten am 15.10.2020 auf 3.561 Patienten am 18.11.2020. Es ist absolut notwendig, dass diese Erkrankungsrate wieder gesenkt wird, da sonst die intensivmedizinischen Kapazitäten der Krankenhäuser in unserem Land kollabieren. Es ist jetzt nicht der Zeitpunkt darüber zu diskutieren, ob es überhaupt Erkrankungen oder das Corana-Virus gibt. Die Bilder und Meldungen der Krankenhäuser sprechen für sich und erübrigen hier wohl sämtliche unsinnige Diskussionen. Wir alle müssen die vulnerablen Gruppen schützen, also die Menschen, welche aufgrund ihres hohen Alters, ihrer Vorerkrankungen und ihrer instabilen körperlichen Verfassung keinen ausreichenden Eigenschutz durchführen können und nur über ein sehr geschwächtes Immunsystem verfügen. Bitte halten Sie aus diesem Grund den Mindestabstand ein, wann immer Sie auf Mitmenschen treffen. Tragen Sie einen Mund-Nasenschutz, wann immer Sie öffentliche Räume betreten, in Geschäften und Discountern einkaufen oder auf andere Personen/Personengruppen stoßen. Tragen Sie den Mund-Nasenschutz auch auf öffentlichen Flächen, wie zum Markttag in Roßwein oder auf den Parkplätzen von Geschäften und Lebensmittelmärkten. Es ist jetzt keine Zeit für egoistische Handlungsweisen, sondern für Verantwortung und Unterstützung gegenüber unseren Mitmenschen.
Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein unter www. rosswein.de. Nutzen Sie den Newsletter der Stadt und verpassen somit keine Stadtinformationen. Für unterwegs steht Ihnen die Stadt Roßwein-App zur Verfügung. Natürlich erhalten Sie auch alle relevanten Corona- Informationen über Roßwein TV und das Amtsblatt der Stadt Roßwein.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister
Veit Lindner