Erste Veranstaltung war ein Erfolg.

Am Sonntag, dem 19. September 2021, hatte der Heimatverein Roßwein zu seiner ersten Veranstaltung seit März 2020 eingeladen.

         

Der Heimatverein hatte Michael Kreskowsky aus Grünlichtenberg  zu einem Vortrag eingeladen. Das Thema, „Drauf geschissen“, bot interessante Informationen zur Geschichte des Toilettenganges. Die Erzählungen führten von der Antike über das Mittelalter bis in die Neuzeit.

Michael Kreskowsky gab Einblicke in seine Postkartensammlung, rezitierte Gedichte, erzählte Geschichten zum etwas anrüchigen Thema.

Auch wissenschaftliche Betrachtungen fanden Erwähnung beim Vortrag. So gab es u. a. Betrachtungen zu Fragen wie: Wieviel Prozent der Bevölkerung knüllen oder falten das Klopapier oder wie lange sitzen Männer oder Frauen auf dem Klo…..

Das Publikum hatte sich ja unter dem Thema „Drauf geschissen“ zur Veranstaltung angemeldet. Ob sich jeder Gast vorstellen konnte, was ihn erwartet ist nicht überliefert. Während des Vortrages jedoch konnten die Mitglieder des Heimatvereins feststellen, dass bei den Gästen die Lachmuskeln reichlich strapaziert wurden. Das zeigte den Heimatfreunden, dass die Wahl des Themas und die Durchführung der Veranstaltung richtig waren.

Die Mitglieder des Heimatvereins möchten sich auf diesem Wege beim Publikum bedanken, die Vorgaben (3G-Regel) wurde sehr diszipliniert umgesetzt.

Heinz Ehrhard schrieb zu dem Thema:

 

Ritter Fips und seine erste Rüstung

Als sie den Ritter Fips im Jahr elfhundertsiebzehn gebar,

zog die Mama dem kleinen Mann als erstes eine Rüstung an,

die sie, bei Nacht und oft ermüdet, für ihn gelötet und geschmiedet,

damit er gegen allerlei Gefahren, wohl gerüstet sei.

Schlussfolgerung:

Die Rüstung muss, ist man noch klein,
besonders unten rostfrei sein.

         

In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Roßwein am Freitag, den 17. September 2021, wurde die neue Gemeindewehrleitung gewählt. Zur Versammlung trafen sich alle Mitglieder der Ortsfeuerwehren der Stadt im großen Rathaussaal.

Für den Gemeindewehrleiter bewarb sich der Gleisberger Kamerad und Ortswehrleiter der FFw Gleisberg, Herr Udo Hoffmann, und wurde von den anwesenden Mitgliedern einstimmig zum neuen Gemeindewehrleiter gewählt. Herr Udo Hoffmann hatte bereits seit 2019 die Aufgabe von Wolfram Schirmer übernommen, welcher aus gesundheitlichen Gründen kürzer trat.  Udo Hoffmann hat die Ausbildung zum Brandinspektor erfolgreich abgeschlossen, ist Ober, -und Hauptbrandmeister, darüber hinaus Verbandsführer und wurde in der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule für die Übernahme der Stabsarbeit gemäß FWDV 2 ausgebildet.

Den Rechenschaftsbericht des Gemeindewehrleiters Udo Hoffmann für die zurückliegenden zwei Jahre finden Sie im Anschluss an diesen Bericht. Für die stellvertretenden Gemeindewehrleiter hatten sich insgesamt fünf Kameraden beworben. Nach Durchführung einer geheimen Wahl wurden die Kameraden Martin Mende (Ortswehr Gleisberg), René Bernhard (Ortswehr Roßwein) und Matthias Funke (Ortswehr Roßwein und Littdorf) zu den Stellvertretern gewählt. Kamerad Martin Mende wohnt in Gleisberg und wurde bei der Berufsfeuerwehr Berlin zum Brandmeister ausgebildet. Er wurde zum Gruppenführer und Zugführer sowie zum Leiter von Feuerwehren ausgebildet, ist 1. Gruppenführer im Katastrophenschutzzug Löschwasserversorgung Mittelsachsen und Beisitzer in der Fachgruppe Kreisausbildung Kreisfeuerwehrverband in Mittelsachsen. Kamerad René Bernhard ist bereits seit 2014 stellvertretender Gemeindewehrleiter. Seine Ausbildung reicht vom Löschmeister, Hauptlöschmeister, Brandmeister, Oberbrandmeister bis zum Hauptbrandmeister. Seit 2016 ist er Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Roßwein. Kamerad Matthias Funke ist Hauptlöschmeister und stellvertretender Ortswehrleiter in der Feuerwehr Littdorf.

Bürgermeister Veit Lindner dankte den Kameradinnen und Kameraden für die ständige Einsatzbereitschaft, das Engagement während der vielen Ausbildungsstunden und das Selbstverständnis, Menschen in Not zu helfen und zu retten. In Zeiten, wo die egoistischen Grundeinstellungen der Menschen langsam Oberhand gewinnen, sei die kompromisslose und schnelle Hilfe ein leuchtendes Beispiel. Lindner erklärte weiter, dass, trotz geringerer finanzieller Mittel, auch in den kommenden Jahren weiter in die Feuerwehren investiert wird. Ein gutes Beispiel sei die aktuelle Vertragsunterzeichnung zur Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 9000, um die Löschwassersituationen zu verbessern. In seinem Rechenschaftsbericht ging Herr Udo Hoffmann ebenfalls auf anstehende Investitionen der kommenden Jahre ein.

 

Rechenschaftsbericht der Gemeindefeuerwehr Roßwein 2021*

Sehr geehrte Kameradinnen, sehr geehrte Kameraden, sehr geehrte Gäste,

ich begrüße Euch recht herzlich zur heutigen Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Roßwein.

Ich werde einen kurzen Überblick über das Einsatzgeschehen und die Daten der letzten Wahlperiode der Gemeindewehrleitung von 2014 bis 2021 geben. Das ist ein sehr langer Zeitraum und ich bitte zu entschuldigen, wenn ich das Eine oder Andere in diesemn Bericht nicht erwähnt habe.

Wir hätten schon im Sommer 2019 eine neue Gemeindewehrleitung wählen müssen. Durch verschiedene Gründe, z.B. die Corona-Pandemie, ist es bis zum heutigen Zeitpunkt nicht dazu gekommen. Ich möchte die Veranstaltung als Anlass nehmen, um die Notwendigkeit und Wichtigkeit unserer Arbeit herauszustellen und Anlass zur Diskussion geben.

Zuerst möchte ich jedoch an die im Berichtszeitraum verstorbenen Kameradinnen und Kameraden erinnern. Das waren: Lothar Horn, Elisabet Horn, Hannelore Pärsch, Lothar Richter, Ingrid Burkl, Bernd Herzog, Helmut Kretzschmar, Hans Jürgen Hübsch, Horst Otto, Rolf Hessel, Manfred Poszwa, Winfried Thum, Anni Wadewitz, Wolfgang Wadewitz. Ich bitte Euch, dass wir uns von den Plätzen erheben und mit einer Schweigeminute den Verstorben gedenken.

Ich danke Euch.

Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Kameradinnen und Kameraden für die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit.

Es folgen nun ein paar statistische Angaben unserer Gemeindefeuerwehr mit Stichtag 31.12.2020.

Die Gemeindefeuerwehr besteht aus 7 Ortsfeuerwehren und hat 142 Mitglieder, wovon 16 Frauen sind. Es gibt 4 Jugendfeuerwehren mit 39 Mitgliedern und eine Kinderfeuerwehr mit 8 Mitgliedern. In den Alters- und Ehrenabteilungen der Ortsfeuerwehren befinden sich 27 Mitglieder. Die Altersstruktur ist allerdings in einzelnen Ortswehren besorgniserregend, was uns in zukünftigen Jahren vor erhebliche Probleme stellen wird. Dazu mehr im Punkt Brandschutzbedarfsplan.

Im Jahr 2020 fanden 3.297 Ausbildungsstunden in der Standortausbildung statt. Das sind etwa 60% der geforderten Ausbildungsstunden. Dies ist aber auch bedingt durch die Corona-Pandemie, wo keine Dienste durchgeführt werden konnten. Bei den Ausbildungen der Kreisausbildung wurden 186 h absolviert und bei den Lehrgängen an der LFKS Sachsen 272 h, auch dort wurden viele Lehrgänge abgesagt.

Die Einsatzstatistik sagt aus, dass die Gemeindefeuerwehr zu 62 Einsätzen alarmiert wurde und 1.730 Einsatzstunden geleistet hat. Dabei wurden 33 Menschen gerettet bzw. in Sicherheit gebracht. 2 Ortswehren der Gemeinde wurden zu 2 überörtlichen Einsätzen alarmiert. Größter Einsatz im Jahr 2020 war der Brand in Roßwein in der Oberneusorge. Im Berichtszeitraum sind wir sonst glücklicherweise von großen spektakulären Einsätzen verschont geblieben. Ich kann auch sagen, dass aufgrund unserer AAO immer ausreichend Kräfte und Mittel in der geforderten Zeit bereitstanden.

Im Sommer 2020 wurde die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes vom Stadtrat beschlossen. Die Analyse des Ist-Zustands offenbarte in allen Bereichen Defizite. Das betrifft den baulichen Zustand einiger Gerätehäuser genauso wie die erhebliche Überalterung des Fuhrparkes. Auch in Sachen Ausbildung und Qualifizierung der Mitglieder haben wir in einigen Ortswehren erheblichen Nachholbedarf. Als für mich dringendste Aufgabe sehe ich die Überalterung einzelner Ortswehren und die dadurch resultierenden Probleme in der Zukunft. Aktuell hat die Gemeindefeuerwehr nur 23 einsatzfähige Atemschutzgeräteträger. Das ist nur die Hälfte der benötigten Kräfte laut gesetzlicher Vorgaben. In einzelnen Ortswehren ist gar kein Atemschutzgeräteträger mehr vorhanden.

Wir müssen es deshalb mit allen erdenklichen Mittel schaffen, junge Kameradinnen und Kameraden für das Ehrenamt zu gewinnen. Sonst steht die Existenz einzelner Ortswehren auf dem Spiel und wir können unserem Auftrag, dem Schutz der Bevölkerung, nicht gerecht werden.

Weiterhin schieben wir einen Investitionsstau vor uns her, der auch in den nächsten Jahren nicht vollständig abgetragen werden kann. Es hat sich aber auch etwas getan in den letzten Jahren. So wurde 2015 ein MZF in der OFW Gleisberg in Betrieb genommen, 2016 ein ELW in der OFW Roßwein und ein KdoW 2019 in der OFw Roßwein. Im Dezember 2020 wurde die Firma Lentner mit der Lieferung eines HLF 20 für die OFW Gleisberg beauftragt. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich im Januar 2023. Ganz aktuell wurde der Eigenanteil der Finanzierung eines TLF9000 für die OFW Roßwein gesichert und ein Vertrag zu einer Sammelbeschaffung durch die Stadt geschlossen. Der Anbau einer Garage für ein Löschfahrzeug der OFW Littdorf wurde beschlossen und die Bauplanungen haben begonnen. Im Berichtszeitraum wurden der Digitalfunk und eine einheitliche Pager Alarmierung eingeführt. Da die Alarmierung über Pager nicht immer und überall perfekt funktioniert, wurde von der Gemeinde eine zusätzliche Alarmierungsmöglichkeit über eine App eingekauft. Im Jahr 2019 ist ein neuer Hydraulischer Rettungssatz für die OFW Roßwein angeschafft worden. 2020 wurde für die OFW Roßwein neu die aktuelle Einsatzuniformen mit Rettungsgurt gekauft. Die noch fehlenden 6 Uniformen wurden jetzt beauftragt. Es konnten auch 5 Einsatzuniformen für neue junge Kameraden in der OFW Gleisberg gekauft werden. Die Beschaffung von Einsatzuniformen für die OFW Niederstriegis, Littdorf, Otzdorf und Seifersdorf ist für 2022 in Planung. Vor ca. 4 Wochen konnte die Revision des Hubrettungsfahrzeuges der OFW Roßwein abgeschlossen werden. Diese Revision und die dabei entstanden Reparaturkosten belaufen sich auf ca.10.0000 €.

Durch die Gemeindewehrleitung wurde eine Neufassung der Kostensatzung angestoßen und im Dezember 2020 vom Stadtrat beschlossen. Eine Umstellung unserer Verwaltungssoftware AmeFire macht eine Abrechnung jedes Einsatzes innerhalb weniger Tage möglich. Aktuell haben wir Kostenbescheide in Höhe von ca. 52.000 € erstellt. Da durch Gesetze nicht jeder Einsatz den Verursacher bzw. Bertreiber in Rechnung gestellt werden kann, sind die korrekten Einnahmen aktuell nicht zu beziffern. Ebenfalls im Dezember 2020 wurde auf Anregung der Gemeindewehrleitung eine überarbeitete Entschädigungssatzung in Kraft gesetzt. Eine sehr positive Entwicklung fand in den letzten Jahren im Umgang mit- und untereinander statt. Es ist heute eine Zusammenarbeit möglich, die vor Jahren noch utopisch war.

Ich möchte da an die Ausbildung in Hasslau zum Thema Technische Hilfe erinnern. Genauso ist es heute möglich, dass man sich Ausrüstungsgegenstände leiht oder abgibt, sich bei Ausbildungen unterstützt und nicht jeder sein eigenes Süppchen kocht. Man begegnet sich heute auf Augenhöhe. Das ist für mich wahre Kameradschaft.

 

Ich möchte mich bei euch noch mal für die geleistete Arbeit bedanken und wünsche uns für die Zukunft der Gemeindewehr alles Gute. Denn nur gemeinsam sind wir stark und können die Zukunft gestalten.

Danke für die Aufmerksamkeit.

 

Udo Hoffmann
Gemeindewehrleiter

In der Sitzung des Ortschaftsrates Gleisberg am 15. September 2021 wurde Frau Iris Köhler der Ehrenamtspreis 2020 in der Kategorie „Leben im Dorf“ überreicht. Eigentlich sollte die rührige Ortschaftsrätin und Chefin des Ortsverbandes der Volkssolidarität in Gleisberg schon während des Festaktes des Ehrenamtstages im letzten Jahr gewürdigt werden, jedoch war Frau Köhler zu diesem Zeitpunkt für ein paar Tage verreist. Somit holte Bürgermeister Veit Lindner gemeinsam mit der damaligen Laudatorin, Frau Ursula Hönicke, nun die Auszeichnung nach. Dabei unterstrich Frau Hönicke nochmals das umfangreiche ehrenamtliche Wirken zum Wohle der vielen Seniorinnen und Senioren in Gleisberg und die zahlreichen außergewöhnlichen Veranstaltungen, welche in den zurückliegenden Jahren für Kurzweile bei den Rentnernachmittagen sorgten.

Bürgermeister Veit Lindner würdigte Frau Iris Köhler und nannte Sie den „Fels in der Brandung“, welcher nicht nur für Abwechslung und Kurzweil im Dorf sorgt, sondern auch eine wichtige Stütze in der eigenen Familie darstellt. Der Ortsvorsteher Bernd Handschack hob hervor, dass Menschen wie Iris Köhler wichtig für das Gemeinwohl im Ortsteil sind und man für das Engagement und die Einsatzbereitschaft nicht genug den Hut ziehen kann. Im Anschluss an die Würdigung trug sich Frau Köhler in die Chronik der Stadt Roßwein ein.

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Im Landkreis Mittelsachsen gelten ab Donnerstag den 23. 09.2021 neue Corona-Regeln – unabhängig der neuen Corona-Schutz-Verordnung der sächsischen Landesregierung. Hintergrund ist, dass der Landkreis Mittelsachsen seit fünf Tagen eine Inzidenz von unter 35 aufweist. Heute liegt dieser Wert bei 31,5. In der Stadt Roßwein liegt der Inzidenzwert mit Stand 21.9.2021 bei 13,6. Damit wird die sogenannte 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) und die Pflicht zur Kontakterfassung in vielen Bereichen aufgehoben. Dies betrifft so zum Beispiel die Innengastronomie, aber auch Freizeit- und Kulturstätten oder den Sport im Innenbereich. Der Freistaat hat auf seiner Internetseite eine Regelübersicht zur Verfügung gestellt.

Das Wetter wird langsam herbstlich. Viele haben schon damit begonnen die Gärten winterfest zu machen, Pflanzen zu verschneiden, usw. Nun stellt sich für viele die Frage: Wohin mit den Rückschnitten der Pflanzen? Bis 2018 war es üblich, die Äste und Zweige einfach im Garten zu verbrennen.

ABER: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen unterliegt dem neuen Sächsischen Kreislauf-und Bodenschutzgesetz. Demnach  ist ein „Verbrennen“ leider gänzlich verboten. Sondergenehmigungen oder Ausnahmeregelungen darf die Stadt Roßwein diesbezüglich nicht erteilen, wie Sie aus dem folgenden Schreiben des Landratsamts Mittelsachsen entnehmen können. Auch an eine mögliche Genehmigung von sogenannten „Brauchtumsfeuern„ sind ganz enge Regeln gesetzt, wie das Referat „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ des Landratsamtes Mittelsachsen mitteilt, welche Sie im Anhang nachlesen können. Setzten Sie sich bitte einfach für Ihre Rückfragen mit dem Ordnungsamt, Frau Münch, 034322/46647 oder email hidden; JavaScript is required in Verbindung.

  1. Verbrennen pflanzlicher Abfälle:

Am 22.03.2019 ist das neue Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz- SächsKrWBodSchG in Kraft getreten. Gleichzeitig sind das Sächsische Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz und die Pflanzenabfallverordnung außer Kraft getreten. Aufgrund des Außerkrafttretens der Pflanzenabfallverordnung ist das unter bestimmten Voraussetzungen bisher als zulässig erklärte Verbrennen pflanzlicher Abfälle nunmehr grundsätzlich verboten. Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012. Gemäß § 28 Abs. 1 der vorgenannten Vorschrift dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Pflanzliche Abfälle sind vorrangig zu verwerten. Dies kann wie folgt geschehen. Pflanzliche Abfälle dürfen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, durch

  • Liegenlassen,
  • Untergraben,
  • Unterpflügen oder
  • Kompostieren

verwertet werden.

Ist dies nicht möglich, sind im Landkreis ausreichende Anlagen und Wertstoffhöfe vorhanden, welche den Pflanzenabfall annehmen. Die Standorte der Anlagen bzw. Wertstoffhöfe sind im Abfallkalender 2021 nachzulesen, der jedem Haushalt zugestellt wurde.

Jede vorsätzliche oder fahrlässige Handlung, die den geltenden Bestimmungen  zuwiderläuft, kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 69 KrWG).

  1. Abbrennen in Feuerschalen bzw. –körben:

Die in den örtlichen Satzungen und Polizeiverordnungen festgelegten Regelungen sind zu beachten! In Feuerschalen bzw. –körben darf lediglich naturbelassenes, trockenes Holz (in Form von Ast-, Spalt- oder Schnittholz) verbrannt werden. Es dürfen keine pflanzlichen Abfälle (z. B. Laub, Heckenschnitt… Gartenabfälle jeglicher Art) verbrannt werden.

Beim Abbrennen des naturbelassenen, trockenen Holzes sind die immissionsschutz- und (wald)brandrechtlichen Bestimmungen z. B.

  • ausreichender Abstand zu Gebäuden und brennbaren Gegenständen,
  • ständige Beaufsichtigung bis zum vollständigen Erlöschen der Glut von einer zuverlässigen Aufsichtsperson,
  • nur gelegentliches Betreiben einer Feuerstelle,
  • Vorhalten von Löschmitteln an der Feuerstelle

unbedingt einzuhalten.

Es ist darauf zu achten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauchentwicklung oder Funkenflug belästigt wird.

  1. Brauchtums- und Traditionsfeuer:

Die in den örtlichen Satzungen und Polizeiverordnungen festgelegten Regelungen sind zu beachten!

Auch hier darf lediglich naturbelassenes, trockenes Holz verbrannt werden. Es dürfen keine pflanzlichen Abfälle verbrannt werden.

 

Wann liegt ein Brauchtumsfeuer vor?

Ein starkes Indiz dafür, dass mit dem Feuer ein derartiger spezifischer Zweck der Brauchtumspflege verbunden ist, wird sich unter den heutigen Gegebenheiten vor allem daraus ergeben, dass das Feuer von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen und Feuerwehren ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

Es handelt sich um Veranstaltungen, die seit langer Zeit wiederkehrend stattfinden (meist einmal jährlich) und von kommunaler Bedeutung sind. Es muss sich um ein Geschehnis handeln, das in der Bevölkerung fest verankert ist und von vielen Gemeindeeinwohnern besucht wird.

Der öffentliche Charakter und die Tradition der Veranstaltung müssen im Zweifel nachgewiesen werden.

Wird dagegen Pflanzenschnitt von Landwirten, Gartenbesitzern und sonstigen Bürgern privat oder im privaten Kreis verbrannt, handelt es sich nicht schon dann um ein Brauchtumsfeuer wenn und nur weil das Verbrennen (regelmäßig) z.B. zur Osterzeit/ Herbstzeit geschieht.

Vielmehr ist in aller Regel davon auszugehen, dass in erster Linie auf Grundlage der heutigen Gesetzeslage (verbotene) Abfallbeseitigung stattfindet, dass dieses also dazu dient Abfälle (Hecken- und Baumschnitt oder dergleichen) zu beseitigen.

Es ist trotzdem immer zu bedenken, dass echte Brauchtumsveranstaltungen kein Freibrief dafür sind, Material jeglicher Art dem Feuer zuzuführen.

   

Während der Sitzung des Hauptausschusses des Kreissportbundes Mittelsachsen wurde am Mittwoch, d. 15. September 2021, Ronny Priebe aus Roßwein mit dem Sport-Oskar ausgezeichnet. Wie Bürgermeister Veit Lindner in seiner Laudatio hervorhob, ist der Vereinsvorsitzende der Roßweiner Spielleute vor allem durch seine ausgeglichene Art bei seinen Vereinsmitgliedern beliebt. So motiviert Ronny Priebe die Mitglieder des Vereins zu wahren Höchstleistungen, schweißt und hält die Spielleute zusammen und fordert die Mitglieder zu musikalischen Höchstleistungen. In seiner Position als Vorsitzender meistert er den Spagat zwischen Nachwuchs, Erwachsenen und der alten Garde. Er kann stets vermitteln und wahrt somit den Frieden und die Harmonie im Verein. Mit seiner immer vorhandenen Freundlichkeit, der humorvollen, manchmal auch strengen aber immer angenehmen Art, kombiniert mit Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick, hilft er dem Verein zu seiner Geschlossenheit und positiven Entwicklung, was für den Fortbestand der Roßweiner Spielleute eine fundamentale Wichtung trägt. Der Vorschlag zur Auszeichnung mit dem Sport-Oskar kam von den Vereinsmitgliedern der Roßweiner Spielleute, welche heimlich die hohe Ehrung beim Kreissportbund Mittelsachsen beantragten. Bürgermeister Lindner bedankte sich im Namen der Einwohner und der Vereinsmitglieder für das Schaffen und Engagement von Ronny Priebe bei den Roßweiner Spielleuten und zog symbolisch den Hut für das Wirken, die Leistung und die Auszeichnung mit dem Sport-Oskar des Kreissportbundes Mittelsachsen.

         

Dem Aufruf der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH folgten am 18. September 2021 die Mitglieder der IG Stadtverschönerer Roßwein. Sie wurden unterstützt durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und Kinder der Jugendfeuerwehr.

Mit Sammelzangen und Müllsäcken „bewaffnet“ startete das Saubermachen des Ortes. So wurde Unrat an der Freiberger Mulde, an den Hauptstraßen Richtung Seifersdorf, Neuseifersdorf, Haßlau,Grüne Aue,
Gleisberg und Etzdorf aufgesammelt. Die Aktion hatte sich gelohnt. Innerhalb von drei Stunden wurden Leergut, Gläser, Farbeimer und Verpackungen eingesammelt.
Fazit der Sammelaktion: 22 kleine und große Müllsäcke wurden auf den Bauhof Roßwein gebracht.

Die nächste Aktion der IG Stadtverschönerer findet am 09.10.2021, 8.45 Uhr statt.
Ort des Treffs: Bauhof Roßwein

IG Stadtverschönerer Roßwein

                                                            

Das 3. Roßweiner Weinfest war auch in diesem Jahr gut vorbereitet. Mit was jedoch keiner der Organisatoren so richtig rechnete, war das Regenwetter. So setzte bereits pünktlich mit der Eröffnung ein Nieselwetter ein, welches sich für den Rest des Tages auch nicht so richtig verabschieden wollte und manchmal nicht unbedingt zur Freude der Besucher und Veranstalter beitrug. Dennoch ließen es sich viele Gäste nicht nehmen, beim Weinfest vorbeizuschauen und die Angebote zu genießen. Trotz des ungemütlichen Wetters fanden alle Programmpunkte wie geplant statt und die Modenschau bzw. die Band „Schlagerfeuer“ unterhielten tapfer das Publikum. Ab 20.00 Uhr heizte dann Taylor´s Talk mit dem Roßweiner Markus Kaphegyi den anwesenden Gästen mit Pop und Oldies ein, so dass viele Besucher die Gelegenheit und den vorhandenen Platz nutzten, um das Tanzbein zu schwingen. Wie die Organisatoren mitteilten, hatte man sich zwischenzeitlich schon kurz überlegt, die Veranstaltung aufgrund des wirklich miserablen Wetters abzubrechen, worauf jedoch letztendlich verzichtet wurde, da immer wieder neue Besucher das Weinfest aufsuchten und froh über die Angebote und die Durchführung des Festes waren. Mit der Umsetzung des Hygienekonzeptes hatten nach Aussage von Bürgermeister Veit Lindner die Besucher keine Probleme und nutzten die Angebote der kostenlosen Testmöglichkeit. Obwohl das 3. Roßweiner Weinfest mehr oder weniger als „Regenfest“ bezeichnet werden kann, schätzten die Besucher und Betreiber den Gesamtverlauf dieser Weinfesttradition trotzdem als gelungen ein.

An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich beim Team der Bäckerei Schmidt sowie dem Team vom Lädchen für die Organisation und Durchführung des Weinfestes. Für die finanzielle Unterstützung sowie Absicherung der Stromversorgung danken wir ganz herzlich der Sparkasse Döbeln und der Firma Elektroanlagen Hummitzsch aus Naußlitz. Unser Dank gebührt ebenfalls dem Mittelsächsischen Jugend- und Kulturverein e.V. für die Bereitstellung der Bühne und die musikalische Umrahmung sowie den Mitarbeitern des Baubetriebshofes und der Stadtverwaltung Roßwein für die  Vorbereitung, Unterstützung und Absicherung des Weinfestes.

 

Unternehmen damit eines der zwei Besten in Sachsen

Für die in Roßwein beheimatete Gemeinhardt Service GmbH gab es wieder mal Grund zum Jubeln. Das Unternehmen, das sich auf den Spezialgerüstbau sowie die Projektierung und Realisierung von Sonderlösungen für Bauvorhaben von Industrie- und Baubetrieben spezialisiert hat, erhielt mit dem „Großen Preis des Mittelstands“ die begehrteste deutschlandweit verliehene Wirtschaftsauszeichnung. Die geschäftsführenden Gesellschafter Walter Stuber und Dirk Eckart waren über die Auszeichnung als „Preisträger Sachsen“ sehr erfreut. „Wir wurden vor zwei Jahren bereits als Finalist ausgezeichnet. Die Auszeichnung als Preisträger jetzt sogar in den Händen halten zu dürfen, ist für uns eine große Ehre“, sagt Walter Stuber. Die Verleihung des Preises, der von der Oskar-Patzelt-Stiftung seit 1994 jährlich ausgeschrieben und vergeben wird, fand in Würzburg statt. Das Besondere am Preis: Die Unternehmen, die in der Regel aus den Bereichen Industrie, Dienstleistungen, Handel, Handwerk und Gewerbe kommen, können sich nicht selbst zur Wahl stellen, sondern werden nominiert.

Als besonders beachtenswert wurde unter anderem für Sachsen das Werk von Stuber und Eckart erachtet. Die beiden Vollblutunternehmer, die seit 2001 am Markt vertreten sind, konnten sich vor allem durch ihren Tatendrang, ihren Erfindungsreichtum und ihr unermüdliches Engagement einen Namen machen. Bauvorhaben, für deren Realisierung es Sonderlösungen bedarf, sind ihr Spezialgebiet. So haben die Gemeinhardts unter anderem die Einrüstung der Trinkwasser-Talsperre Lehnmühle mittels eines Hängegerüstes übernommen, das sich für das Bauwerk als wesentlich schonender und für den Kunden deutlich kostengünstiger als eine Einrüstung nach herkömmlichen Prinzipien angefangen vom Sockel bis zur Bauwerkspitze erwies. „Der Schlüssel zu unserem Erfolg liegt aus unserer Sicht in unserem Mut und dem Hang zum unkonventionellen Handeln sowie der Kompetenz jedes einzelnen Mitarbeiters, den wir zu unserem Team zählen dürfen“, erklärt Dirk Eckart. Viel Wert legt das sächsische Unternehmer-Duo auch auf Kooperationen, unter anderem mit Unternehmerverbänden wie BNI und dem Baustammtisch Sachsen, die es ermöglichen, durch die Verknüpfung von Kompetenzen erfolgreich Projekte durchzuführen. So gelang es der Gemeinhardt Gerüstbau GmbH einen Meilenstein in der Ausbildungsgeschichte zu legen. „Wir haben uns für die Etablierung eines neuen Ausbildungsberufes, der seither in unserem Unternehmen fest verankert ist, stark gemacht. Gemeinsam mit der Handwerkskammer und der Agentur für Arbeit haben wir die Eintragung erfolgreich gemeistert“, freut sich Walter Stuber.

Großer Wert wird in der Gemeinhardt Gerüstbau GmbH zudem auf den Bereich Forschung gelegt. Hierbei arbeiten Stuber und Eckart eng mit der TU Dresden zusammen und stellen ihr umfangreiches Wissen sowie ihren Erfahrungsschatz aus der Praxis der universitären Ergometrie-Forschung zur Verfügung. Auch mit einer Eigenentwicklung in Kooperation mit einer westfälischen Firma machen die sächsischen Unternehmer von sich reden: So entwickelten sie eine Gerüstbauteile-Waschmaschine, die in der Branche einzigartig ist. Herausragend ist weiterhin die unternehmensintern entwickelte Marke „Schutz in Perfektion“, die es ermöglicht, ungenutzte Potentiale und Marktlücken zu erschließen und dadurch Schutzeinrichtungen für alle denkbaren Situationen.

(Bildquelle: meeco Communication Services)

Bürgermeister Veit Lindner, der stellvertretende Bauamtsleiter Matthias Lange sowie Jens Döge von der Firma LFT Ostrau weihten am Donnerstag, d. 09. September 2021, den Trinkbrunnen auf dem Marktplatz in Roßwein ein. Die Idee für den Trinkbrunnen lieferte Gärtnermeister Veit Berndt. Bei seinen vielen Reisen durch Metropolstädte lernte der rüstige Roßweiner die Vorteile eines Trinkbrunnens kennen und fand dies als tolles Projekt, welches den Roßweiner Marktplatz nicht nur aufwertet, sondern in wärmeren und trockenen Sommern auch einen guten Service für die durstigen Besucher bietet. So bewarb sich Veit Berndt mit seiner Idee beim ersten Bürgerhaushalt 2019 und ist nun über die Umsetzung seines Projektes begeistert. Da möglichst viele Projekte aus dem begrenzt zur Verfügung stehenden Budget des Bürgerhaushaltes umgesetzt werden sollen, wurde der Trinkbrunnen nun über das Stadtumbauprogramm realisiert. Wie der stellvertretende Bauamtsleiter Matthias Lange mitteilte, beliefen sich die Kosten für die Edelstahlsäule mit Armatur auf knapp 4.000 €. Der Anschluss und die erforderlichen Tiefbauarbeiten, welche durch die Firma LFT Ostrau realisiert wurden, kosteten ca. 7.200 €. Alles Trinkwasser, welches nicht in den durstigen Kehlen der Nutzer landet, wird in das unmittelbar in Nachbarschaft befindliche Wasserspiel eingeleitet.

An dieser Stelle gilt unser Dank nochmals dem Bauunternehmen LFT aus Ostrau sowie Veit Berndt für die wunderbare Idee, den Roßweiner Marktplatz mit einem Trinkbrunnen aufzuwerten.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste,

wenn Sie einen Besuch des Roßweiner Weinfestes am kommenden Samstag, dem 18. September 2021 planen, so beachten Sie bitte folgende Hinweise:

1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände wird nur vollständig Geimpften, Genesenen und tagesaktuell getesteten Personen (nach der 3G-Regel) gewährt.

(Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Corona-Verordnung unterliegen. Die Testpflichten gelten außerdem nicht für Kinder vom 1. bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder die, die noch nicht eingeschult wurden.)

Alle Besucher, welche nicht über einen Nachweis des Geimpften- oder Genesenen-Status verfügen, können vor Ort einen kostenlose CoronaSchnelltest durchführen. Folgen Sie bitte hierfür der Ausschilderung.

Geimpfte und genesene Besucher bringen bitte die entsprechenden Nachweise (als App oder in Papierform) sowie ein amtliches Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) mit und weisen Sie diese den Einlasskräften vor.

2. Es dürfen sich maximal 999 Personen zeitgleich auf dem Festgelände aufhalten. Sollte diese Gästezahl erreicht sein, ist kein Zutritt zu diesem Zeitpunkt mehr möglich. Wir bitten bereits im Vorfeld um Ihr Verständnis!

3. Achten Sie auf die allgemeinen Hygieneregeln und halten Sie Abstand zum Schutz für sich und andere Menschen!

Definitionen lt. Corona-Schutzverordnung zum Impfschutz:

Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der letzten erforderlichen Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten diejenigen Personen, die ein mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung, die auf einem PCR-Test beruht, nachweisen können. Als tagesaktueller Test gilt ein durch geschultes Personal durchgeführter Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt, bzw. ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Zur Nachweisführung genügt die Gewährung der Einsichtnahme in die Test- oder Impfnachweise gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original.

4. Bitte benutzen Sie die Desinfektionsmöglichkeiten am Eingang sowie im Bereich der Toiletten!

5. Es gilt Mundschutzpflicht im Bereich der Toilette. Bitte halten Sie Abstand!

6. Das Testzentrum im Rathaus steht den Besuchern am Samstag, dem 18. September von 14.30 -19.30 Uhr, zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister