Corona-Lage 14. Januar 2022

Heute meldet das Gesundheitsamt 133 neue Fälle. In den Krankenhäusern werden 37 Patienten behandelt, 13 von ihnen werden beatmet. Die Inzidenz liegt laut RKI bei 171,5.

Neue Allgemeinverfügungen des Landkreises bekannt gemacht

Die Gültigkeit der Allgemeinverfügung zum Verbot der Abgabe und des Konsums von Alkohol in der Öffentlichkeit wurde nochmals bis einschließlich 6. Februar 2022 verlängert. Dies wurde aufgrund der Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 5. Januar 2022 notwendig. Innerorts gilt weiterhin in der Öffentlichkeit somit ein Alkoholverbot – insbesondere auf Straßen, Gehwegen, in Parks, auf Sport- und Spielplätzen und für Bereiche, in denen Wochen- und Spezialmärkte abgehalten werden. Hinzu kommen auch Privatgrundstücke, die öffentlich zugänglich sind, wie Geschäfte oder Tankstellen. Auch außerorts ist an Bahnhöfen und Parkplätzen sowie im Umkreis von Sitzmöglichkeiten und Bushaltestellen der Konsum und die Abgabe von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist in diesen Bereichen nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt. Die Allgemeinverfügung wurde am Freitag im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und tritt am 15. Januar 2022 um 0 Uhr in Kraft.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen wurde auf die Virusvariante Omikron angepasst: Die positiv getestete Person, die nicht geimpft oder genesen ist, muss 14 Tage in Quarantäne. Eine Freitestung ist nicht möglich. Wer mindestens zweimal geimpft ist oder als genesen gilt, muss sich ebenfalls 14 Tage absondern, kann sich bei einem asymptomatischen Verlauf aber freitesten.

Für Kontaktpersonen gibt es weniger Ausnahmen von der Quarantäne. Auch im Landkreis Mittelsachsen steigt der Anteil der Omikron-Nachweise. In Mittelsachsen gibt es aktuell 87 bestätigte und Verdachtsfälle. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Betroffenen telefonisch.

Zudem wurde eine Bekanntmachung der Unterschreitung von Inzidenzwerten und den damit geltenden Erleichterungen bei Rückgang des Infektionsgeschehens eingestellt. Denn im Landkreis Mittelsachsen ist der Schwellenwert für das Eintreten der sogenannten Überlastungsstufe (Sieben-Tage-Inzidenz von 1500) seit dem 13. Dezember 2021 unterschritten. Deshalb gelten auch für Mittelsachsen seit heute die vom Freistaat beschlossenen Erleichterungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung.

Mit Inkrafttreten dieser Bekanntmachungen sowie der geänderten Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ergeben sich einige Änderungen im Hinblick auf beispielsweise Veranstaltungen, Dienstleistungen sowie die Regelungen der Nachweispflicht. Der Frage-Antwort-Katalog auf der Internetseite des Landkreises wurde entsprechend angepasst.

Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises zu Corona ist am Montag wieder zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Ein Schema auf der Internetseite gibt ausführliche Informationen zu den Quarantäneregeln.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

 

Laden Sie sich einfach die digitale Kalenderdatei (.ics) auf Ihr Smartphone, Tablet oder PC und lassen Sie sich rechtzeitig erinnern.

Einfach auf den Link zur EKM klicken oder QR-Code scannen.

https://www.ekm-mittelsachsen.de/service-dienstleistungen/entsorgungstermine-abfallkalender

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  • Datei in Kalender importieren (Z.B. auf dem Smartphone )

 

 

 

 

Weitere Infos zum Thema Abfallentsorgung finden Sie immer auf

Rosswein.de -> „Leben in Roßwein“ -> „Abfallentsorgung“

Nun ist es soweit. Wir ziehen wieder zurück in die renovierten Räume in der Poststraße.

In der Zeit vom 27. Januar 2022 bis zum 11. Februar 2022 ist die Bibliothek geschlossen.

Ab dem 14. Februar 2022 stehen unsere Medien an dem alten Standort in der Poststraße wieder zur Ausleihe bereit.

Unsere Öffnungszeiten sind:

Montag                10.00-12.00   13.00-17.00 Uhr
Dienstag              9.00-12.00     13.00-18.00 Uhr
Mittwoch            geschlossen
Donnerstag        9.00-12.00     13.00-17.00 Uhr
Freitag                                          15.00-18.00 Uhr

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Wir öffnen ab Samstag, d. 15.01.2022

Die neue sächsische Corona-Notfallverordnung vom 12.01.2022 ermöglicht die Öffnung von Bädern und Saunen. Damit können wir unser Hallenbad wieder für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Am 15.01.2022 beginnen wir mit dem öffentlichen Schwimmen. Die bisherigen Zeiten und Belegungen der Schwimmhalle und Sauna bleiben bestehen. Aquafitness-Kurse werden ab 19.01.2022 fortgesetzt.

Zugang nur mit 2G- Plus!!!

Weiterhin Kontaktnachverfolgung, FFP2- Maske bis zum Schrank

2G: Geimpft oder Genesen, Ausnahmen: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr

Plus: Tagesaktueller negativer Test

Ausnahmen: Geboostert, Kinder bis 6 Jahre, vollständiger Impfschutz und genesen, vollständiger Impfschutz max. drei Monate zurückliegend, ärztliche Bescheinigung für medizinischen Impfausschluss

Schwimmkursinfo: Herbstkurse werden bis Mitte Februar beendet, für Januar geplante Kurse (ausgebucht) Start Ende Februar, wir informieren alle Anmeldungen rechtzeitig.

Beste Grüße vom Bad-Team, wir freuen uns auf Sie/euch!

 

Heute meldet das Gesundheitsamt 169 neue Fälle. In den Krankenhäusern werden 45 Patienten behandelt, davon 15 auf der Intensivstation. Die Inzidenz liegt laut RKI bei 180,4.

Quarantäneregeln für Omikron-(Verdachts-)Fälle

Auch im Landkreis Mittelsachsen steigt der Anteil der Omikron-Nachweise. Bisher gab es sechs bestätigte Fälle. Für diese Personen gelten andere Quarantäne-Regeln.

Die positiv getestete Person, die nicht geimpft oder genesen ist, muss 14 Tage in Quarantäne. Eine Freitestung ist nicht möglich. Wer mindestens zweimal geimpft ist oder als genesen gilt, muss sich ebenfalls 14 Tage absondern, kann sich bei einem asymptomatischen Verlauf aber freitesten.

Für Kontaktpersonen gibt es weniger Ausnahmen von der Quarantäne.

Das Gesundheitsamt kontaktiert die Indexfälle mit Omikron-Befund telefonisch.

Die Wirtschaftsförderung informiert: Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 können beantragt werden

Unternehmen, die stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, können über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Anträge sind über sogenannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten. Entsprechend fördern das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesfinanzministerium in der Überbrückungshilfe IV nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung dieser Zutrittsbeschränkungen.

Ergänzende Informationen zur Überbrückungshilfe IV für Unternehmen und zur Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige: Die Überbrückungshilfe IV setzt auf dem bewährten Vorläuferprogramm der Überbrückungshilfe III Plus auf. Die Programmbedingungen sind weitgehend deckungsgleich mit denen der Überbrückungshilfe III Plus. Das Vorläuferprogramm galt bis zum 31.12.2021.

Auch in der Überbrückungshilfe IV sind damit alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Wie bisher, können die Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung. Sie richtet sich weiterhin an Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Auch die Neustarthilfe steht bis Ende März 2022 zur Verfügung. Soloselbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro.

Neben Soloselbständigen können – wie auch schon in der Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus – auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, nicht ständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.

Die wichtigsten Neuigkeiten bei der Überbrückungshilfe IV sowie weiterführende Informationen hat die Wirtschaftsförderung auf ihrer Internetseite aufgelistet.

Impfen ohne Termin im Kreiskrankenhaus Freiberg

Die freie Impfaktion des Kreiskrankenhauses Freiberg hat am vergangenen Samstag mehr als 70 Personen zum Impfen bewegt. Daher möchte die Einrichtung diese Aktion wiederholen und bietet erneut für Kurzentschlossene Impfen ohne Termin an:

Am Freitag, 14. Januar, im Zeitraum von 13.00 bis 19.00 Uhr und am Samstag, 15. Januar, im Zeitraum von 10.00 bis 17.00 Uhr kann das barrierefreie Impfzentrum am Donatsring 20 auch ohne Termin aufgesucht werden.

Verimpft wird ein begrenztes Kontingent von Comirnaty (BioNTech/Pfizer). Das Angebot gilt für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren, wobei bei Letzteren das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten vorliegen und bei unter 16-Jährigen mindestens ein Elternteil anwesend sein muss. Impflinge können eventuelle Wartezeiten verkürzen, indem sie neben der Versichertenkarte und dem Impfausweis bereits den vorausgefüllten Anamnese- und Einwilligungsbogen mitbringen.

Informationen des Freistaats

Öffnung für Kultur und Tourismus in Sachsen

Ab Freitag (14. Januar 2022) können in Sachsen Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter 2G oder 2Gplus wieder öffnen. Auch touristische Beherbergung sowie touristische Bus- und Bahnfahrten sind unter 2Gplus wieder erlaubt. Das Sächsische Kabinett hat heute entsprechende Lockerungen in der Corona-Notverordnung beschlossen.

Ab dem 14. Januar 2022 dürfen Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater und Kinos unter 2Gplus öffnen. Bezüglich der maximalen Auslastung gibt es eine Wahlmöglichkeit für den Veranstalter: entweder 50 Prozent der Gesamtkapazität mit maximal 500 Besucherinnen und Besuchern oder 25 Prozent der Gesamtkapazität mit maximal 1.000 Besucherinnen und Besuchern. Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen können unter 2G-Zugangsbedingungen öffnen. Diese Kultureinrichtungen werden auch bei steigendem Infektionsgeschehen nicht wieder geschlossen. Die Gastronomie kann ihre Öffnungszeiten bis 22 Uhr verlängern. Dabei gilt für die Gastronomie im Innenbereich 2Gplus und für die Außengastronomie 2G. Für Außensportanlagen wie Skilifte ist die Öffnung unter 2G erlaubt. Eine Kontakterfassung ist dort nicht erforderlich. Die touristische Beherbergung (alle Unterkunftsarten) sowie touristische Bus- und Bahnfahrten sind mit 2Gplus bei Anreise bzw. bei Fahrtantritt gestattet. Unter 2G können zudem Kunst-, Musik- und Tanzschulen öffnen. Proben von Laien und Amateuren im Kulturbereich (wie etwa von Chören und Orchestern) sind mit 2Gplus, Kontakterfassung und unter Hygieneauflagen ebenfalls wieder möglich.

Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen

Die Staatsregierung hat in der der heutigen Kabinettssitzung eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig.

Die Zahl der Personen, die an einer Versammlung teilnehmen können, liegt fortan bei maximal 200 Personen. Körpernahe Dienstleistungen können unter Berücksichtigung der 2G-Regel in Anspruch genommen werden, für Friseure wird ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis benötigt. Der Zugang zur Innengastronomie ist allein unter Beachtung der 2Gplus-Regel möglich, für die Außengastronomie bleibt ein Impf- oder Genesenennachweis ausreichend. Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten können mit der 3G-Regel und strengen Hygienemaßnahmen unabhängig von Inzidenz und Bettenbelegung öffnen.

Die Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports wird mit der neuen Verordnung angehoben: Teilnehmen dürfen nun Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Kontaktbeschränkungen gelten hier zudem nicht.

Ergänzend zur 3G- und 2G-Regel wird die 2Gplus-Regel für eine Reihe von Einrichtungen und Angeboten verpflichtend eingeführt. Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt auf genesene und geimpfte Personen beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können.

Die ausführliche Medieninformation mit einem Überblick über alle Ausnahme- und Sonderregelungen ist auf der Internetseite des Freistaats abrufbar.

Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises ist morgen wieder zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Ein Schema auf der Internetseite gibt ausführliche Informationen zu den Quarantäneregeln.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
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09599 Freiberg

 

Ab sofort können sich engagierte Jugendliche in den 9 Kommunen des Klosterbezirkes Altzella für den Jugend-Engagement-Wettbewerb bewerben oder nominiert werden.

Ein Drittel aller Jugendlichen engagieren sich bei der Jugendfeuerwehr, in einem Sportverein, der Jungen Gemeinde, dem Jugendrotkreuz, im Karnevalsverein, in der Musikschule, im Schülerrat, beim Theater, bei Jugend forscht, einem Jugendparlament, einer Schülerfirma, einer Jugendband, einer Schülerzeitung, einem Jugendclub, als Influencer, Skater, Klimaretter, Rettungsschwimmer, Basketballer, Azubi oder auf andere Art und Weise.

Engagement ist nicht nur gut für die Region, sondern auch für die Persönlichkeitsentwicklung und Gesellschaft – deshalb soll es gewürdigt und anerkannt werden. Engagierte Jugendliche sollen in der Region bleiben oder nach Ausbildung / Studium zurück kommen. Jugendliche, die sich noch nicht engagieren, sollen einen Überblick bekommen und motiviert werden, sich in Zukunft in der Region zu engagieren.

Veranstaltet wird der Wettbewerb von der LEADER-Region Klosterbezirk Altzella und der Sächsischen Landjugend e.V.

Bewerben oder nominiert werden können alle Jugendlichen zwischen 14 und 27 Jahren, die sich im Klosterbezirk Altzella engagieren oder dort wohnen. Dazu einfach das Formular auf www.machervonmorgen.org ausfüllen und bis 30.04.2022 an email hidden; JavaScript is required schicken.

Ein tödlicher Verkehrsunfall: Neben der Polizei wird auch das Team der Notfallseelsorge vom Diakonischen Werk Rochlitz verständigt. Ein ehrenamtlicher Helfer nimmt sich Zeit für die Menschen und Emotionen in dieser tragischen Situation. Er findet aufbauende Worte für den Unfallverursacher, der unter seiner Schuld leidet. Er hat ein offenes Ohr für die Unfallzeugen, die sich hilflos fühlen. Er begleitet die verzweifelten Angehörigen in den ersten Stunden des Schocks darüber, dass sie einen nahen Menschen verloren haben.

„Wir Notfallseelsorger sind da, wenn andere gehen möchten oder müssen. Wenn Polizei und Notarzt bereits zum nächsten Einsatz gerufen werden, können wir noch bei den Menschen bleiben und ihnen helfen, das Erlebte zu verarbeiten“, so Bärbel Lange, die Koordinatorin der Notfallseelsorge beim Diakonischen Werk Rochlitz. „Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir weitere ehrenamtliche Mitarbeiter, die sich zum Notfallseelsorger ausbilden lassen und uns helfen, die Bereitschaftsdienste abzusichern.“

Insgesamt engagieren sich derzeit 20 Ehrenamtliche in den ehemaligen Landkreisen Mittweida und Döbeln in der Notfallseelsorge. „Ein Notfallseelsorger sollte seelisch stabil sein, offen für die Gedanken und Gefühle anderer Menschen in Extremsituationen. Auch sollte man in letzter Zeit nicht gerade persönlich einen Notfall erlebt haben“, sagt Bärbel Lange. Ein bis zwei Tage im Monat haben die ehrenamtlichen Mitarbeiter jeweils 24 Stunden Rufbereitschaft. Durch die entsprechende Ausbildung werden die Helfer auf ihre Einsätze vorbereitet. Aktuell gehören zur Mitarbeiterschaft Pfarrer und Sozialarbeiter, Rentner sowie Personen, die in sozialen Berufen, in der Krankenpflege und im Rettungsdienst tätig sind.

Wer sich vorstellen kann, das Team der Notfallseelsorge zu unterstützen und sich über die Ausbildung informieren möchte, melde sich bei Bärbel Lange, Telefon 03737 / 4931-33.

Corona-Lage 4. Januar 2022

Verordnung wird verlängert, Impftermine im Krankenhaus

Heute meldete das Gesundheitsamt fast 70 neue Fälle. In den Krankenhäusern in Mittelsachsen werden 73 Corona-Patienten behandelt, davon 19 beatmet. Die Inzidenz liegt heute bei 335,0. Außerdem gibt es zehn weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona.

Notfallverordnung wird verlängert.

Die aktuelle Corona-Notverordnung wird voraussichtlich bis zum 14 Januar verlängert. Dies gab heute der Freistaat bekannt. Ursprünglich sollte sie bis Sonntag gelten. Hintergrund sind die anstehenden Beratungen auf Bundesebene, wie beispielsweise am Freitag. Dann treffen sich die Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder mit dem Bundeskanzler. Die aktuellen Regeln sind auf der Internetseite des Freistaates veröffentlicht.

 

Schulen und Kitas sollen mit bekannten Schutzmaßnahmen weiter offen bleiben

Der Schul- und Kitabetrieb soll unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt werden. Das sieht der neue Entwurf der Schul- und Kita-Coronaverordnung vor. Dies teilte heute der Freistaat mit. Der Verordnungsentwurf wurde vom Kabinett zur Anhörung freigegeben und soll am kommenden Freitag beschlossen werden. Die derzeit geltende Schul- und Kita-Coronaverordnung läuft am 9. Januar aus. Auch der neue Verordnungsentwurf sieht einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Grundschulen vor. Klassen und Gruppen müssen danach streng getrennt werden. In Schulgebäuden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht. Für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Wie bisher müssen sich Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich testen. Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung soll bis zum 6. Februar 2022 gelten. Unterdessen sind die von den Schulen erfassten Infektionszahlen gegenüber der Woche vor Weihnachten nicht gestiegen. Wurden gestern von den öffentlichen Schulen 761 Infektionen erfasst, waren es am Montag vor Weihnachten (20. Dezember) 925. Aktuell sind alle rund 1.400 öffentlichen Schulen in Sachsen geöffnet. An lediglich zwei Schulen mussten vorübergehend einzelne Klassen in häusliche Lernzeit geschickt werden.

 Informationen des Kreiskrankenhauses Freiberg

Das Impfzentrum am Freiberger Krankenhaus erweitert am Donnerstag, den 6.1. und am Freitag, den 7.1., die Öffnungszeiten in die Abendstunden und hat an beiden Tagen bis 19.00 Uhr geöffnet. Damit soll auch jenen Bürgerinnen und Bürgern eine Impfmöglichkeit gegeben werden, die tagsüber beispielsweise beruflich gebunden sind. Auch bietet die Impfstelle am Donnerstag, den 6.1., im Zeitraum von 16.00 bis 18.00 Uhr zusätzliche Kinderimpftermine an. Außerdem weist die Einrichtung auf offene Impftermine hin. Auch wenn kein spontanes Impfen am Freiberger Krankenhaus möglich ist, so bietet das Impfportal dennoch Kurzentschlossenen die Möglichkeit, sich direkt in Freiberg impfen zu lassen. „Die Terminvergabe erleichtert uns die Organisation“, berichtet Pressesprecherin Dr. Ulrike Träger. „Auch können wir mittels der Terminvergabe einen reibungsfreien Ablauf ohne Wartezeiten gewährleisten.“ Dafür habe das Haus bereits großes Lob erhalten. Die Impfwilligen werden nach der Anmeldung und Prüfung der Unterlagen quasi sofort geimpft und verbringen anschließend nur noch die 15-minütige Wartezeit im dafür vorgesehenen Wartebereich. Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Klink.

 Arbeitsmarkt

In Mittelsachsen waren im Dezember 7.209 arbeitslose Frauen und Männer gemeldet. Das teilte heute die Arbeitsagentur Freiberg mit. Das sind 279 oder 4,0 Prozent mehr als im November. Die Arbeitslosenquote stieg auf 4,6 Prozent (Vormonat 4,4). Im Vergleich zum Vorjahr sind 904 Personen bzw. 11,1 Prozent weniger Personen arbeitslos. Vor einem Jahr lag die Arbeitslosenquote bei 5,1 Prozent. „Saisonbedingt ist die Arbeitslosigkeit in diesem Monat angestiegen“, so Udo Gibson, Geschäftsstellenleiter in der Agentur für Arbeit Freiberg. Der mittelsächsische Arbeitsmarkt blieb trotz der beschlossenen Maßnahmen zuletzt auf einem leichten Erholungskurs. „Entscheidend für die Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten bleibt aber, wie sich die Infektionszahlen im In- und Ausland entwickeln und wie Material- und Lieferengpässe die Wirtschaftstätigkeit beeinflussen“, so Gibson weiter. Vor allem die Kurzarbeit konnte im Wesentlichen einen stärkeren Anstieg der Arbeitslosigkeit abfedern und hat viele Arbeitsplätze erhalten. Somit ist die Verlängerung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 ein positives Zeichen für die Unternehmen.

Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises zu Corona ist morgen wieder zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Ein Schema auf der Internetseite gibt ausführliche Informationen zu den Quarantäneregeln.

 

Landratsamt Mittelsachsen
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Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

 

 

„Fürchtet euch nicht!

Nein, dieser Ausruf ist nicht Teil einer Corona-Warnung der letzten Monate. Vielmehr ist es die Verheißung eines Engels und ertönt nicht im Fernsehen, sondern von der Kanzel der Roßweiner Stadtkirche.

Dort fand nämlich am 22.12.2021, dem letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, der zur Tradition gewordene Jahresabschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen „Albert Schweitzer“ statt.

   

Nachdem das Elchmobil mit dem Weihnachtsmann auf dem Schulhof war und der „Alte“ großzügig Geschenke im Namen des Fördervereins an alle verteilte, machten sich alle Klassen auf den Weg in die Stadtkirche.

Unter Beachtung der aktuellen Corona-Regeln führte die Klasse 8 unter Leitung von Klassenlehrer Herrn Hartwig ein Krippenspiel auf.

Nicht nur der Engel machte allen Mut, auch alle anderen Rollen verkündeten eindrucksvoll und emotional die frohe Weihnachtsbotschaft.

Uns allen wurde während des Spiels bewusst, dass zu allen Zeiten Menschen mit Schwierigkeiten leben mussten und dass der Zusammenhalt der Menschen unabdingbar für ein gemeinsames Leben, Lernen und Wohlfühlen ist. Diese Botschaft war an alle großen und kleinen Zuhörer gleichermaßen gerichtet.

Pfarrer Dr. Heiko Jadatz, die Bezirkskatechetin Angelika Schaffrin und die Kantorin Susanne Röder an der Orgel leiteten und umrahmten den Gottesdienst.

Die kindgerechte Predigt untermalte und erklärte das Krippenspiel und die Botschaft der einzelnen Rollen auf eindrucksvolle Art und Weise. Auch wenn der Gesang Corona bedingt eher klein ausfiel, so beeindruckte uns die Musik der Orgel in der herrlichen Atmosphäre der Stadtkirche um so mehr.

Der Segen des Pfarrers und die Weihnachtsgrüße der Schulleiterin A. Gründel begleiteten alle Schüler und Lehrer in die wohlverdienten Weihnachtsferien.

Wir bedanken uns bei unseren Gastgebern, den Mitarbeitern der Stadtkirche Roßwein, allen Mitwirkenden vor und hinter den Kulissen, vor allem bei Pfarrer Dr. Jadatz, A. Schaffrin und S. Röder. Vielen Dank auch an den Bauhof Roßwein, insbesondere an Familie Weigel.“

(Text: Hartwig)