Landkreis ermöglicht Lockerungen auch im Sport
Der Landkreis Mittelsachsen hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt ab dem 6. April 2021. Demnach ist Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, zulässig. Ein tagesaktueller negativer Selbst- oder Schnelltest wird nicht benötigt. Dabei […]