Betrieben der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur steht in Sachsen seit 09.April 2020 ein eigenes Hilfsprogramm zu Verfügung. Einzelunternehmer, kleinste, kleine und mittlere Betriebe dieser Branchen können nun Liquiditätshilfen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erhalten. Die Hilfe besteht aus zinsgünstigen Darlehen und dient der Liquiditätssicherung bei unverschuldeten wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie. Mögliche Zuwendungsempfänger sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden und einer Betriebsstätte in Sachsen. Die Darlehenshöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 100.000 Euro. Sie soll dringend notwendige Liquidität über einen Zeitraum von vier Monaten sicherstellen. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre, wobei die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sind. Gleichzeitig sind Sondertilgungen möglich und keine Sicherheiten gefordert. Der Zinssatz wird circa ein halbes Prozent betragen. Beantragt werden können die Darlehen bis zum 31. August 2020 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Damit die Anträge kurzfristig bearbeitet und die Hilfen schnell ausgezahlt werden können, werden die Voraussetzungen anhand von Eigenerklärungen der Antragsteller geprüft. Dieses Hilfsprogramm und die Richtlinie zu den Soforthilfedarlehen des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) ergänzen sich gegenseitig.

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nun steht das Osterfest vor der Tür. Dabei wird das diesjährige Ostern so ganz anders als in den zurückliegenden Jahren verlaufen. Ein Ostern mit sonnigem Wetter ist vorausgesagt und wird manch einen verleiten, Aktivitäten im Freien durchzuführen

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Ausgangsbeschränkungen in Sachsen immer noch gültig. Ich bitte Sie, sich, trotz der besonderen Situation, weiterhin so diszipliniert zu verhalten wie bisher. Im Gegensatz zum Mittwoch, d. 08. April 2020, ist die Anzahl der mit dem Corona-Virus Infizierten von 182 Menschen um 20 Personen auf 202 angestiegen. Leider hat die optimistisch gestimmte Verringerung der Infizierten nicht angehalten und 20 neue erkrankte Personen sind hinzugekommen. Für den Bereich Roßwein wurde keine weitere infizierte Person gemeldet. Gegenwärtig wurden im Landkreis Mittelsachsen 630 Personen in Quarantäne geschickt, wobei 269 Personen diese wieder verlassen konnten. Hoffen wir, dass sich über das Osterwochenende die Zahl der Erkrankten und der in Quarantäne befindlichen Personen nicht weiter dramatisch erhöht. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie, trotz des zu erwartenden sommerlichen Wetters, die Ausgangsbeschränkungen strikt einhalten. In der Folge haben wir ein paar wichtige Fragen für Sie zusammengetragen und entsprechend der Ausgangsbeschränkungen beantwortet. Bitte halten Sie die Ausgangsbeschränkungen auch weiterhin ein.

Das Wetter soll schön werden zu Ostern. Dürfen Familien zum Picknick in den Park gehen?

Nein. Sport und Bewegung sind im Wohnumfeld erlaubt, nicht aber Picknicks oder längere Aufenthalte in Parks. Es sollen größere Menschenansammlungen in öffentlichen Flächen vermieden werden. Eine Kontrolle, ob die Picknickteilnehmer zum gleichen Hausstand gehören und ob Abstandsregelungen eingehalten werden, wäre den Ordnungsbehörden so nicht mehr möglich. Zudem steigt die Ansteckungsgefahr, wenn sich viele Menschen auf Freiflächen ansammeln.

Sind Osterfeuer 2020 erlaubt?

Nein. Osterfeuer sind öffentliche Veranstaltungen, die nach der Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen untersagt sind.

Dürfen Eltern im Hof des Mehrfamilienhauses oder in einem nahen Park Ostereier für die Kleinen verstecken?

Im Hof des Mehrfamilienhauses nur dann, wenn vorher Absprachen mit den übrigen Bewohnern geführt wurden, sodass sich jeweils nur ausschließlich ein Hausstand im Hofbereich aufhält. Wenn bei der Ostereiersuche im Park sichergestellt werden kann, dass die Suche in Bewegung stattfindet und Kinder oder Erwachsene unterschied-licher Hausstände dabei nicht in Kontakt miteinander kommen, ist eine Ostereier-suche unproblematisch.

Darf ich sonnenbaden, zum Beispiel an den Ufern der Seen oder in Parks?

Nein – Bewegung und Sport an der frischen Luft Ja, Sonnenbaden und längerer Aufenthalt im Park, an anderen Grünflächen oder Seen Nein.

Sind ausgedehnte Radtouren erlaubt, zum Beispiel entlang der Freiberger Mulde zwischen Nossen und Grimma?

Nein. Aktivitäten sind im Regelfall auf das Wohnumfeld zu begrenzen.

Sind zu Ostern Familienbesuche im selben Ort – zum Beispiel bei den Großeltern – gestattet?

Nein. Gerade die Großeltern gehören zur besonders schützenswerten Bevölke-rungsgruppe. Physischer Kontakt mit ihnen sollte dringend vermieden werden. Es gilt für Personen außerhalb des eigenen Hausstandes – also auch für weitere Familienmitglieder – dasselbe wie für andere Personen: kein Kontakt.

Darf ich meine Freundin in einer anderen Stadt in Sachsen besuchen?

Handelt es sich bei der Freundin um die Lebenspartnerin, ist der Besuch erlaubt. Sonst nicht.

Darf ich Freunde oder Verwandte in einem jener Bundesländer (wie in Brandenburg ) besuchen, wo solche Besuche nicht verboten sind?

Nein. Aktivitäten sind im Regelfall auf das Wohnumfeld zu begrenzen.

Kann ich mich mit Freunden oder Verwandten an einem Ort in der Nähe, beispielsweise in einem Park, zum Osterspaziergang treffen?

Nein. Zum einen ist nur Kontakt zu Personen des eigenen Hausstands erlaubt (es gibt genau definierte Ausnahmen). Es ist außerdem nicht gestattet, sich in Gruppen zu treffen, weder zu Hause noch im Freien. Bei Ausflügen bestünde außerdem die Gefahr, dass der ÖPNV überfrachtet wird und so die Infektionsketten wieder ange-facht werden könnten.

Darf ich Besuch aus einem anderen Bundesland empfangen? Falls ja – gilt das auch, wenn der Besuch wie Geschäftsreisende in einem Hotel oder einer FeWo übernachtet?

Nein. Die Besucher dürften zudem auch gar nicht in einem Hotel oder einer Ferienwohnung unterkommen. Von den Kontaktbeschränkungen sind auch Geschäftsreisende betroffen.

Darf ein getrennt lebender Elternteil zu Ostern sein Kind in Sachsen besuchen?

Ja.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, wenn möglich, versuchen Sie eine regelmäßige Desinfektion der Hände durchzuführen. Halten Sie sich bitte im eignen Haushalt auf und veranstalten Sie bitte keine Ostertreffen, Osterwanderungen oder das gewohnte familiäre Osterfest im Kreise der ganzen Familie. Vermeiden Sie Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen, außer mit denjenigen, welche zum eigenen Hausstand gehören. Halten Sie einen Mindestabstand von zwei Metern zur nächsten Person ein. Spaziergänge und sportliche Aktivitäten im Freien können durchgeführt werden, jedoch immer allein oder max. mit einer weiteren Person. Wenn möglich, tragen Sie bitte beim Aufenthalt im Freien oder bei allen Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung einen Mundschutz. Nur wenn wir alle solidarisch diese Verhaltensregeln einhalten, wird es uns gemeinsam gelingen, den weiteren rasanten Anstieg des Corona-Virus abzumildern.

 

Die Stadtverwaltung Roßwein wünscht Ihnen, trotz der außergewöhnlichen Situation, ein frohes und gesundes Osterfest. Bitte bleiben Sie gesund und nehmen Sie Rücksicht auf andere Menschen

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

Liebe Kinder,

ich möchte mich ganz herzlich bei euch für die vielen tollen Osterbilder und gebastelten Geschenke für die Omas und Opas im Pflegeheim „Berta Börner“ in Roßwein bedanken. Über 50 kleine Kunstwerke habe ich erhalten und konnte diese am Donnerstagnachmittag der Heimleitung übergeben. Auch den Bewohnern des Behindertenwohnheimes in Gersdorf konnten wir mit den tollen Bildern eine Freude bereiten. Über 50 kleine Kunstwerke fanden den Weg ins Rathaus – dafür vielen lieben Dank!

An dieser Stelle wünsche ich euch nun einen fleißigen Osterhasen, habt viel Freude beim Ostereiersuchen und nochmals vielen Dank für eure tolle Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

euer Bürgermeister
Veit Lindner

Information zur Corona-Ambulanz in Freiberg

Die Corona-Ambulanz in Freiberg bleibt Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag geschlossen. Am Samstag hat sie von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Nachdem heute lediglich zwölf Personen vorstellig waren, ist der Aufwand über das Osterwochenende weiterhin täglich Personal vorzuhalten nicht gerechtfertigt. Ab Dienstag hat die Ambulanz immer wochentags (Montag bis Freitag) von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Weitere Infos zur Ambulanz gibt es auf der Internetseite des Krankenhauses Freiberg.

Eine weitere Ambulanz gibt es in Mittweida. Informationen gibt es dazu auf der Internetseite der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH.

Oberverwaltungsgericht konkretisiert mit Beschluss Rechtsvorschrift

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Beschluss in dieser Woche die Rechtsvorschrift zu den Ausgangsbeschränkungen konkretisiert. Es ging um die triftigen Gründe, aus denen man seine häusliche Unterkunft verlassen darf. Als triftiger Grund gelten auch Sport und Bewegung im Freien, vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs. Das Gericht hält dies u.a. innerhalb eines Radius von zehn bis 15 Kilometern um die Wohnung grundsätzlich für möglich. Als Orientierung gelte dabei, dass man den Bereich möglichst von zu Hause aus zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen könne. Laut Gericht könne es auch „gebilligt“ werden, wenn man zu seiner Aktivität für eine kurze Strecke den Bus, die Bahn oder das Auto nehme. Unzulässig sei es hingegen unter anderem, wenn die jeweiligen Orte außerhalb der eigenen Gemeinde lägen und nur mit Hilfe des Autos bzw. mit Bus und Bahn erreicht werden könnten. Das Gericht legte darüber hinaus die Regelung aus, dass Sport und Bewegung im Freien nur „im Ausnahmefall“ mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person möglich sind. Die Ausnahmeregelung ermögliche nicht nur die Begleitung einer Person, die aufgrund von Gebrechen oder Behinderungen nicht in der Lage sei, sich im Freien alleine zu bewegen, sondern auch einer Person, die ein „nachvollziehbares Bedürfnis“ dafür geltend machen könne, mit einer anderen Person des Vertrauens zusammenzutreffen. Zu einem solches Bedürfnis zählten sowohl die Vermeidung einer mit dem Kontaktverbot einhergehenden sozialen Isolierung, als auch Gründe der psychischen Gesundheit. Das Gericht bekräftigte dabei die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern.  Die Medieninformation dazu gibt es auf der Internetseite des Freistaates.

Tipp des Referates Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung: Unternehmen sollten für die Zeit nach Corona gerüstet sein

Die Corona-Krise wird die Unternehmen nachhaltig verändern. „Betriebswirtschaftlich gesehen, wird sich die aktuelle Situation auf fast alle Unternehmen auswirken. Damit strategisch die richtigen Weichen gestellt werden können, stehen für Beratungsleistungen Unterstützungsangebote zur Verfügung“, sagt Dr. Lothar Beier, erster Beigeordneter im Landkreis. „Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen können sich Beratungsleistungen bis zu einem Wert von 4.000 Euro  ohne Eigenanteil fördern lassen“, berichtet Beier weiter. Für dieses Unterstützungsangebot hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows  bis Ende 2020 um ein Modul für die von der Corona-Krise betroffenen KMU erweitert. Diese und weitere Informationen sowie den Link zur Onlinebeantragung finden Firmen unter https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html –> Bereich: Unternehmen –> Frage: Gibt es weitere finanzielle Hilfen zur Bewältigung der Situation – Beratungskosten

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur können auf Liquiditätsprogramm bauen

Betrieben der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur steht in Sachsen seit heute ein eigenes Hilfsprogramm zu Verfügung. Einzelunternehmer, kleinste, kleine und mittlere Betriebe dieser Branchen können nun Liquiditätshilfen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erhalten. Die Hilfe besteht aus zinsgünstigen Darlehen und dient der Liquiditätssicherung bei unverschuldeten wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie. Mögliche Zuwendungsempfänger sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden und einer Betriebsstätte in Sachsen. Die Darlehenshöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 100.000 Euro. Sie soll dringend notwendige Liquidität über einen Zeitraum von vier Monaten sicherstellen. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre, wobei die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sind. Gleichzeitig sind Sondertilgungen möglich und keine Sicherheiten gefordert. Der Zinssatz wird circa ein halbes Prozent betragen. Beantragt werden können die Darlehen bis zum 31. August 2020 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Damit die Anträge kurzfristig bearbeitet und die Hilfen schnell ausgezahlt werden können, werden die Voraussetzungen anhand von Eigenerklärungen der Antragsteller geprüft. Dieses Hilfsprogramm und die Richtlinie zu den Soforthilfedarlehen des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) ergänzen sich gegenseitig.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Fallzahlen der Neuerkrankungen mit dem Corona-Virus haben sich gegenüber der letzten Update-Information vom Montag weiter, auf nunmehr 182 Fälle, im Landkreis Mittelsachsen erhöht. Insgesamt sind 18 Personen zusätzlich am Virus erkrankt, als am Montag, d. 06. April 2020. Die durchschnittliche Neuerkrankung der letzten beiden Tage liegt somit bei 9 Personen und zeigt im Vergleich der Fallzahlen übers vergangene Wochenende mit noch durchschnittlichen 11,5 Personen wahrscheinlich erste kleine Erfolge und eine Verringerung der Fallzahlen auf Grund der gegenwärtigen Ausgehbeschränkungen.

Zum Glück ist bisher in Roßwein und den Ortsteilen keine weitere Person an dem Corona-Virus erkrankt. Hoffen wir, dass der am Montag vermeldete, mit dem Virus infizierte Einwohner sich auf dem Weg der Besserung befindet und der Krankheitsverlauf milde verläuft. Auf diesem Weg – wünschen wir alle dem Betroffenen eine gute Besserung.

Derzeit sind im Landkreis Mittelsachsen 538 Menschen in Quarantäne, wobei 215 Personen diese wieder verlassen konnten.

Freiberger Ambulanz mit neuen Öffnungszeiten:

Die Öffnungszeiten der „Fieberambulanz Corona- und Grippediagnostik“ neben dem Krankenhaus in Freiberg ändern sich ab Mittwoch, d. 08. April 2020.

„Die vergangenen Tage zeigten, dass nach 13.00 Uhr keine Patienten mehr die Ambulanz aufsuchen“, heißt es in einer Mitteilung der Vereinigten Gesundheits-einrichtungen Mittelsachsen. Daher änderte die Einrichtung die Öffnungszeiten auf täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) auf 9.00 bis 13.00 Uhr. Infos unter: https://www.kkh-freiberg.com/gut-zu-wissen/corona-news/

Eine zweite Ambulanz gibt es am Krankenhaus in Mittweida. Alle Infos dazu können hier nachgelesen werden: http://www.lmkgmbh.de/LMK/2020/03/30/informationen-zu-besucher-stopp-und-corona-ambulanz/

Auf Grund gegenwärtigen Situation in Roßwein und der Erkrankung eines Einwohners nochmals unser eindringlicher Aufruf: Bitte waschen Sie sich regelmäßig die Hände! Nach Möglichkeit versuchen Sie bitte auch die Hände zu desinfizieren!! Halten Sie sich im eigenen Haushalt auf, bitte veranstalten Sie keine Treffen, keine Familienfeiern oder sonstige Zusammenkünfte mit mehr als 2 Personen. Halten Sie mindestens 2 Meter Distanz, nicht nur beim Einkauf, sondern auch gegenüber anderen Menschen. Spaziergänge oder sportliche Aktivitäten im Freien können durchgeführt werden, aber immer allein oder maximal mit einer weiteren Person. Wenn möglich, tragen Sie beim Aufenthalt im Freien oder bei allen Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung einen Mundschutz! Bitte tragen Sie auch zum Schutz der Mitmenschen einen Mundschutz, wenn Sie Einkäufe erledigen.

Nehmen Sie Rücksicht auf andere und bleiben Sie weiterhin gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

Es ist bereits eine kleine Tradition in Roßwein, dass die Brunnen auf der Mühlstraße und an der Böhrigener Straße eine Osterdekoration erhalten. Rechtzeitig vor dem Osterfest brachten nun Stadtgärtner Ingolf Kirschstein und Bauhofleiterin Monika Weigel den diesjährigen Osterschmuck an und er wird, trotz Corona-Pandemie, für viele freudige Augenblicke der Betrachter sorgen.

Viele ältere Menschen, viele Omas und Opas dürfen derzeit durch die eigenen Familienmitglieder, auch durch die lieben Enkel wie ihr, nicht besucht werden und sind ganz allein zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen untergebracht. Diese vielen Omas und Opas dürfen auch zu Ostern nicht besucht werden und auch keine Geschenke von den eigenen Familien erhalten.

Wir wollen mit eurer Hilfe diesen vielen Omas und Opas eine Osterfreude bereiten. Es wäre ganz toll, wenn ihr aus diesem Grund ein Bild für die Senioren malt. Gern könnt ihr auch ein tolles Osterbild gestalten und vielleicht helfen ja auch Mutti oder Vati mit und schreiben noch einen schönen Ostergruß auf das Bild.

Gern könnt ihr auch mit Mutti, Vati und euren Geschwistern ein gemeinsames Bild gestalten. Die Größe des Bildes ist dabei egal – Hauptsache ihr verwendet viele tolle Farben und seid mit Herz und Freude dabei.

Das fertige Bild lasst ihr bitte durch eure Eltern in den großen Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einwerfen – gern in einem Schutzumschlag, damit euer kleines Kunstwerk auch ausreichend geschützt ist. Vergesst bitte nicht, eure Vornamen und euer Alter auf dem Bild als persönliche Widmung zu hinterlassen.

Ich bedanke mich ganz herzlich für eure tolle Unterstützung dieser Aktion, womit ihr den vielen Omas und Opas eine große Freude bereiten werdet.

Bis bald mal wieder,

euer Bürgermeister

 

Veit Lindner

 

Unter https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/kaufregional.html veröffentlicht das Referat für Wirtschaft kostenfrei lokale Abhol- und Lieferservices, Onlineshops oder Vermittlungsstellen von Wertgutscheinen. Entstehen soll so eine Übersicht von Einzelhändlern, Gastronomen, regionalen Produzenten und deren Angeboten. Diese Übersicht wird selbstverständlich die „Corona-Zeit“ überdauern und auch in Zukunft auf regionale Händler aufmerksam machen. Aktuell sind über 70 Unternehmen mit nahezu 100 Angeboten  auf der Plattform zu finden.

 

Das Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bündelt auf seiner Homepage relevante Informationen für die mittelsächsische Wirtschaft. Dabei hat man nicht nur die gewerbliche Wirtschaft im Auge, sondern bündelt Angebote für Industrie, Handwerk und Landwirtschaft. Mittelstand, kleine Unternehmen und Soloselbstständige erhalten aktuelle Informationen. Themenbezogen werden Informationen von IHK, HWK und anderen Institutionen aufbereitet. Für Landwirtschaft und Tourismus gibt es gesonderte Informationen. Die Corona-Rubrik wird ständig aktualisiert und Mitarbeiterinnen des Bereiches Wirtschaftsförderung sind via Hotline des Landratsamtes, Wifö-Chat und Facebookmessenger für die Unternehmen da.  https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html

Das Ergebnis des Arbeitseinsatzes der Roßweiner Einwohner im Herbst 2019 treibt jetzt seine Blüten. Auf dem Nord- sowie Südplatz fällt dem Betrachter das Meer von Tulpenblüten auf und sorgt nicht nur bei der gegenwärtigen Pandemie-Lage für eine visuelle Ablenkung, sondern auch für einen frühlingshaften Augenschmaus.

An dieser Stelle sei nochmals den vielen Helfern gedankt, welche im Herbst die Blumenzwiebeln in den Boden einbrachten.