Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zunächst die positive Nachricht des Tages. Mit Stand 24. März 2020 ist in der Stadt Roßwein und den Ortsteilen kein Einwohner mit dem Coronavirus infiziert. Aber im Landkreis Mittelsachsen sind derzeit leider 44 Menschen am Virus erkrankt. Insgesamt befinden sich somit 141 Personen in Quarantäne.

Aktuell sind einige Entwicklungen anzupassen.

Die Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkungen vom 22. März 2020 legt unter Punkt 2.8. fest, welche Wege zu welchen Geschäften und Verkaufsstellen für den alltäglichen Bedarf erlaubt bleiben.

Dabei sind Wochenmärkte nun nicht enthalten. Damit wurde vom Gesetzgeber bewusst die Erlaubnis der Öffnung von Wochenmärkten aus der Allgemeinverfügung Veranstaltungen vom 20. März 2020 aufgehoben.

Ziel der Maßnahmen ist insbesondere der Schutz von vulnerablen Grup-pen. Gerade auf Wochenmärkten steht zu befürchten, dass die gesteigerten Hygienevorschriften, wie z. B. in Supermärkten, nicht umgesetzt werden können. Wochenmärkte dürfen somit nicht geöffnet werden.

Aus diesem Grund hat sich die Stadt Roßwein entschieden zunächst ab Donnerstag, d. 26. März 2020, den Wochenmarkt bis auf weiteres auszusetzen. Der Wochenmarkt am morgigen Mittwoch findet demnach im kleinen Rahmen noch einmal statt, da auch viele Händler bereits ihre Teilnahme abgesagt haben.

(Vulnerable Gruppen = aufgrund ihrer körperlichen und/oder seelischen Konstitution, z.B. hohes Alter, Behinderung, psychische Störung, Schwangerschaft oder/und aufgrund ihrer besonderen sozialen Situation verletzlichere Personenkreise.)

Des Weiteren wurde die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 16. März 2020 zur Schließung der Kindertagesstätten am Montag, d 23. März 2020, geändert. Der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern, deren Eltern systemrelevante Berufe ausüben, wurde mit der Bekanntmachung erweitert.

Die wesentlichen Änderungen:

  1. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologi-sche Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
  2. Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einem der genannten systemrelevanten Berufe tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.
  3. Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen
    Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.

Eine aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung sind abrufbar unter: www.rosswein.de oder www.coronavirus.sachsen.de

Wegen der immer noch rasant steigenden Neuinfektionen im ganzen Land bestehen seit dem 23.03.2020 strenge Ausgangsregelungen auch bei uns in Roßwein. Diese Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz unserer Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie vorerkrankten Personen.

Achten Sie bitte auf die älteren Mitmenschen in Ihrer Nachbarschaft! Wenn Sie selber helfen können, z. B. Einkäufe im Supermarkt erledigen, kann das Leben retten. Sollten Sie dafür selber keine Zeit haben, dann weisen Sie die älteren Menschen bitte darauf hin, dass sie im Bürgerhaus anrufen können, wenn sie Hilfe benötigen.

Im Bürgerhaus können Sie ab sofort telefonisch oder per Email melden, wenn Sie selber Hilfe brauchen oder wenn Sie Ihre Hilfe anbieten wollen. Wir werden schnellstmöglich versuchen, Hilfeleistende und Hilfesuchende zu vermitteln.

Bürgerhaus-Telefon:              034322/581431
telefon. Kontaktzeiten:          Mo bis Fr           9 – 12 Uhr
Die und Do      16 – 18 Uhr
Email-Adresse:                      email hidden; JavaScript is required

Gern können Sie auch außerhalb der Sprechzeiten auf den Anrufbe-antworter sprechen. Das Bürgerhausteam ruft Sie dann schnellstmöglich zurück. Ihre Daten werden ausschließlich für das Hilfsnetzwerk bei unsgespeichert und nach Ablauf der Krise gelöscht.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Hilfsinitiative seitens der Stadt Roßwein handelt und Sie nicht befürchten müssen, dass Sie es mit Trickbetrügern zu tun haben.

Nochmals wollen wir auf das Bürgertelefon der Stadt Roßwein 034322/4660 hinweisen, welches für Sie rund um die Uhr geschaltet ist.

Trauen Sie sich, unser Angebot zu nutzen und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

V. Lindner
Bürgermeister

 

Hinweis der Führerscheinstelle:

Die Fahrerlaubnisbehörde sichert nur noch die eingeschränkte Bearbeitung dringlicher Fälle in der Hauptstelle in Döbeln ab. Der Zutritt erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminabsprache/Terminbestätigung :

Servicehotline 03731 799 1454

E.Mail: email hidden; JavaScript is required

Dringliche Fälle sind Verlängerungen der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen (LKW, Bus, Fahrgastbeförderung)  und der Schlüsselzahl 95, die bis zum 30. April 2020 ablaufen und die Ausstellung von Ersatzdokumenten, wenn diese zur Berufsausübung benötigt werden (Kraftfahrer im Fernverkehr).

Hinweis der Kfz-Zulassungsstelle

Das Landrats möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 24. März 2020 der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde Mittelsachsen an den drei Standorten vorerst nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung für Autohändler und Zulassungsdienste gestattet wird. Ohne Termin erfolgt kein Einlass.

Hotline für Terminvereinbarungen

Dienststelle Döbeln Dienststelle Freiberg Dienststelle Mittweida
03731 799-1351 03731 799-3616 03731 799-6683

Zentrale Telefon-Nr. Kfz-Zulassungsbehörde : nur für Fachfragen, keine Terminvereinbarungen – 03731 799-6633

Bearbeitet werden können derzeit ausschließlich notwendige und nicht aufschiebbare Vorgänge.

Die nachstehenden Vorgänge werden aktuell nicht zur Bearbeitung angenommen:

  1. externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken abmelden)
  2. Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen
  3. Erteilung Kurzzeitkennzeichen
  4. Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen sowie H-Kennzeichen (inkl. Oldtimerzulassungen;
    Technikänderungen)
  5. Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle Ausnahme:        abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit zunächst bis zum 5.4.2020)
  1. Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sog. Scheunenfunde)
  2. Keine zusätzlichen Motorräder/Quads bzw. nicht erforderliche Anhänger
  3.  Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)
  4. Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)
  5. Ausstellung von Ersatzdokumenten

Wirtschaft in Mittelsachsen rückt zusammen

Nach der Verschärfung der Allgemeinverfügung am Freitag war zunächst eine Verunsicherung zu verzeichnen. Spezielle Anliegen, ob zum Beispiel ein Taxibetrieb noch Patienten zur Dialyse fahren darf, wurden vorgetragen. Über den Fragen-Antwortkatalog des Referates Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.del informierten sich verschiedene Unternehmen. Dazu gingen auch am Wochenende einzelne Anfragen ein. Diese drehten sich um die Zuordnung in die einzelnen Branchen der Allgemeinverfügung. Kann eine Frage nicht sofort beantwortet werden, wird diese weitergeleitet. Grundsätzlich zeigen sich die anfragenden Unternehmen sehr dankbar über den Service.

„Wir spüren seit Freitag, dass Mittelsachsens Wirtschaft noch enger zusammenrückt“, sagt Dr. Lothar Beier, 1. Beigeordneter im Landkreis zu dessen Geschäftskreis auch die Wirtschaftsförderung gehört. „Einzelhändler schließen sich zum Beispiel im Raum Mittweida zusammen und nutzen gemeinsam einen Onlineshop, der Mittelsachsenshop im Striegistal bietet sowieso eine Plattform für viele Unternehmen und im Raum Rochlitz hinterlegen Einzelhändler die Online- oder telefonischen Bestellungen in Geschäften, die geöffnet haben. Auch gibt es viele Aktionen von kleinen Unternehmen, die zeigen, dass die mittelsächsische Wirtschaft sich auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht entzieht. Es werden Einkaufsdienste im Großmarkt und Lieferungen frei Haus angeboten“, berichtet der Kreisentwicklungschef weiter. „Bei den Mittelständlern und größeren Betrieben ist die Lage sehr unterschiedlich. Während die einen Kurzarbeit und Home Office nutzen, verzeichnen einige Maschinenbauer noch keine negativen Auswirkungen. Andernorts, wie zum Beispiel in der Beiersdorf-AG-Tochter Florena in Waldheim wird die Produktion der aktuellen Situation angepasst und Desinfektionsmittel statt Kosmetik hergestellt“, schließt Beier seine Betrachtung ab. Über einhundert ganz unterschiedliche Unternehmen arbeiten schon seit längerer Zeit zusammen. Die Broschüre „ProduktSCHAU…was es in Mittelsachsen alles gibt“ zeigt in ihrer zweiten Auflage Schönes und Nützliches made in Mittelsachsen. Die Mehrzahl der Unternehmen, die in dem 152seitigen Branchenkatalog vorgestellt werden, bieten einen Onlineversand an. Über die sozialen Medien haben sich diese Unternehmen zusammengetan und weisen unter den Motto “Regional produzieren. In der Heimat kaufen. Zusammen schaffen wir das.“ auf die gemeinsame Broschüre hin. Der Mittelsachsen-Katalog ist unter https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/pl/service/infothek/informationsmaterial/2-auflage-der-produktschau.html online zu finden. Darin sind alle 100 Unternehmen mit ihren Onlineshops benannt.

facebook.com/wirtschaft.in.mittelsachsen

Hinweise für Jäger

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Mittelsachsen (LÜVA) erreichen Fragen, ob man jetzt noch Jagen kann. Hierzu hat sich das Amt mit dem zuständigen Sozialministerium verständigt. Die Einzeljagd ist ein „triftiger Grund“ im Sinne der Allgemeinverfügung vom 22. März 2020, vorausgesetzt, dass dabei die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes eingehalten werden. Das heißt, dass die Jagd von Anfang bis Ende ausschließlich allein oder in Begleitung Lebenspartner/Angehörige des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird.

Die Trichinellenuntersuchung findet derzeit im Landratsamt Mittelsachsen wie gewohnt statt. Die Proben sind in die an den Standorten in Mittweida, Freiberg bzw. Döbeln vorhandenen Probenbriefkästen einzuwerfen. Die einzige Einschränkung ist, dass eine persönliche Übergabe nicht mehr erfolgt, da das Landratsamt für Besucherverkehr geschlossen ist. Bei Fall- und Unfallwild von Schwarzwild muss weiterhin immer eine Beprobung mit Bluttupfern erfolgen. Die Übergabe erfolgt ebenfalls über die Probenbriefkästen. Sollten mehrere Stücken Fallwild an einem Ort bzw. innerhalb kürzester Zeit aufgefunden werden, ist eine Absprache mit dem LÜVA zum weiteren Vorgehen zwingend notwendig.

Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gern zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

 

 

Wegen der immer noch rasant steigenden Neuinfektionen bestehen seit dem 23.03.2020 strenge Ausgangsregelungen auch bei uns in Roßwein. Diese Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz unserer Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie vorerkrankten Personen.

Achten Sie bitte auf die älteren Mitmenschen in Ihrer Nachbarschaft! Wenn Sie selber helfen können, z.B. Einkäufe im Supermarkt erledigen, kann das Leben retten. Sollten Sie dafür selber keine Zeit haben, dann weisen Sie die älteren Menschen bitte darauf hin, dass sie im Bürgerhaus anrufen können, wenn sie Hilfe benötigen.

Im Bürgerhaus können Sie ab sofort telefonisch oder per Email melden, wenn Sie selber Hilfe brauchen oder wenn Sie Ihre Hilfe anbieten wollen. Wir werden schnellstmöglich versuchen, Hilfeleistende und Hilfesuchende zu vermitteln.

Bürgerhaus-Telefon:       034322 581431

telefon. Kontaktzeiten:       Mo bis Fr       9 – 12 Uhr
Die und Do   16 – 18 Uhr

Email-Adresse:                   email hidden; JavaScript is required

Sie können auch außerhalb der Sprechzeiten auf den Anrufbeantworter sprechen. Wir rufen Sie dann schnellstmöglich zurück. Ihre Daten werden ausschließlich für das Hilfsnetzwerk bei uns gespeichert und nach Ablauf der Krise gelöscht.

Trauen Sie sich, unser Angebot zu nutzen und bleiben Sie gesund!

Stadtverwaltung Roßwein und Ihr Bürgerhausteam

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Sachsen hat die Ausgangsregelungen weiter verschärft, um die Ausbreitungsgefahr des Corona-Virus zu bremsen. Demnach erließ das Gesundheitsministerium auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes eine weitere Allgemeinverfügung, die es der Bevölkerung in der aktuellen Corona-Epidemie untersagt, die eigenen vier Wände ohne triftigen Grund zu verlassen. Dadurch soll der soziale Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern. Wer bei etwaigen Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen werde, müsse deshalb die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält. Dies kann durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen.

Die neue Rechtsvorschrift benennt dafür einige Ausnahmen. Das sind unter anderem der Hin- und Rückweg zur Arbeit, der Hin- und Rückweg von Eltern zur Kindernotbetreuung von Eltern, die darauf einen Anspruch haben. Wege zum Einkaufen sind weiterhin erlaubt. Auch Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit) dürfen sich frei bewegen. Natürlich dürfen Bür-gerinnen und Bürger das Haus verlassen, um zum Arzt und zu medizinischer Behandlung zu kommen. Aber auch dabei gilt, dass derzeit nur die unbedingt medizinisch unaufschiebbaren Behandlungen durchgeführt werden sollten.

Sport und Bewegung an der frischen Luft sind geboten, aber nur einzeln oder im kleinsten Familienkreis des eigenen Haushalts von nicht mehr als 5 Personen sind erlaubt. Auch zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren darf die Wohnung verlassen werden. Bis auf wenige Ausnahmen wird dagegen der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gänzlich untersagt. „Auch beim begründeten Verlassen des Hauses ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten.

Gegenwärtig sind in der Stadt Roßwein und den Ortsteilen noch keine Erkrankungen mit dem Corona Virus bestätigt (Stand 23.3.2020).

Die Öffnungszeiten des Rathauses wurden aus Sicherheitsgründen für die Bevölkerung und die Angestellten ausgesetzt. Unausweichliche und dringende Termine und Probleme können nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung durchgeführt werden. Das Rathaus ist weiterhin komplett besetzt und für Sie über das Bürgertelefon 034322/4660, Fax 034322/43481 und Mail email hidden; JavaScript is required erreichbar. Das Rathaus ist mit dem Bürgertelefon 034322/4660 rund um die Uhr für unsere Einwohner besetzt.

Vor allem unsere älteren Einwohner sollten jetzt ihre Aktivitäten auf ein notwendiges Maß beschränken oder ganz einstellen. Ein Netzwerk für die Versorgung der älteren Einwohner bei einem selbstauferlegten Hausarrest wird gerade über das Bürgerhaus aufgebaut und beworben.

Anbei erhalten Sie einige Tipps vom Bund und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO):

– Reduzieren Sie soziale Kontakte soweit möglich, auch zu Gleichaltrigen, denn auch sie können
Überträger sein.

– Meiden Sie derzeit jeden unmittelbaren Kontakt zu Enkelkindern. Die Großeltern sollten möglichst
nicht in die Betreuung einbezogen werden.

– Gehen Sie nicht in Arztpraxen, rufen Sie im Bedarfsfall dort an und fragen, wie Sie sich verhalten
sollen.

– Gehen Sie, falls möglich, nicht in Apotheken, bestellen Sie benötigte Arzneimittel per Telefon und
lassen Sie sich diese liefern oder nehmen Sie, wenn möglich, Hilfe aus der Familie oder der
Nachbarschaft an.

– Nehmen Sie Bring- und Lieferangebote an: durch Familie und Nachbarn, durch Supermärkte.

– Halten Sie ihre sozialen Kontakte über Telefon oder, wenn möglich, über Skype aufrecht. –
Begrenzen Sie die Zahl der Personen, die in Ihre Wohnung kommen, auf ein Minimum.

– Nutzen Sie das schöne Wetter, um spazieren zu gehen. Das stärkt Ihre Abwehr. Halten Sie auch dort
mindestens zwei Meter Abstand, wenn Sie – Bekannte – treffen!

 

Ihr

V. Lindner
Bürgermeister

Jahresversammlung fällt aus

 

Die Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Roßwein-Haßlau-Gleisberg  am 16.04.2020 fällt situationsbedingt aus. Ein neuer Termin wird rechtzeitig veröffentlicht.

Erst zu dieser Jahresversammlung wird satzungsgemäß die Neuwahl des Vorstandes erfolgen. Bis dahin bleibt der derzeitige Vorstand in der Verantwortung.

 

Herbert Ast
Jagdvorsteher

 

Lieber Bürgerinnen und Bürger,

 die aktuelle Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung tritt in der Nacht vom Sonntag zum Montag 0.00 Uhr in Kraft.

 Anbei eine Kurzzusammenfassung, den ganzen Wortlaut finden Sie im Nachgang dieser Information.

 Nach der Allgemeinverfügung wird das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. 

 Ein triftiger Grund liegt beispielsweise vor bei 

 • Der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, • der Ausübung beruflicher Tätigkeiten, 

• dem Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung oder beruflich veranlasster Kinderersatzbetreuung, 

• der Sicherstellung der Versorgung und des Lieferverkehrs,

• Fahrten von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt und Einsatzort,

• der Inanspruchnahme medizinischer Versorgung oder 

• Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs allerdings ausschließlich allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. 

 Der Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Behinderungen und Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist untersagt.

 Zudem ist jeder angehalten, physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. 

 Zuwiderhandlungen gegen die Ausgangsbeschränkung und das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen etc. sind strafbar.

 Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen treffen. Dies ist im Sinne einer verschärfenden Regelung gemeint.

 Bitte halten Sie sich an diese Allgemeinverfügung und bleiben Sie gesund!

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der weiteren Einschränkung der Bewegungsfreiheit haben wir uns entschlossen, die Öffnungszeiten des Rathauses auszusetzen.

Ab Montag, d. 23. März 2020, ist das Rathaus für Besucher geschlossen. Die Mitarbeiter des Rathauses stehen Ihnen jedoch weiterhin (telefonisch (034322/4660), per Mail (email hidden; JavaScript is required), per Fax: (034322/43481) oder per Post (Markt 4, 04741 Roßwein) für Ihre Anliegen zur Verfügung.

In dringenden Fällen (zum Beispiel Pass- und Meldewesen oder Standesamt) können persönliche Besuchstermine abgestimmt werden.

Über unser Bürgertelefon 034322/4660 sind wir rund um die Uhr erreichbar.

Mit dieser Maßnahme erhöhen wir den Schutz unserer Bürger und der Mitarbeiter des Rathauses und bitten um Ihr Verständnis.

Aktuelle Informationen zur Pandemie erhalten Sie über die Homepage der Stadt www.rosswein.de.

V. Lindner
Bürgermeister

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Landkreis Mittelsachsen gabt es mit Stand 20. März 2020 insgesamt 24 Corona-Erkrankungen. Seit der Lagemeldung vom Mittwoch, 18. März 2020, mit 13 Fällen gab es in den Räumen Freiberg und Mittweida neue Erkrankte – sieben Erkrankte stammen aus dem Raum Freiberg und vier aus dem Raum Mittweida. In Roßwein wurde mit Stand 20. März 2020 noch kein Virusfall gemeldet.

Für die wichtige Frage jener Eltern, welche ihre Kinder seit Mittwoch nicht mehr in den Kindereinrichtungen der Stadt betreuen lassen konnten, wurde nunmehr ein Lösungsweg aufgezeigt. So haben am gestrigen Nachmittag die Kommunalen Spitzenverbände eine Entscheidung zur Rückerstattung von Kita- Beiträgen beschlossen. Mehr Informationen finden Sie diesbezüglich auf unserer Startseite unter „ Information zum Umgang mit dem Corona-Virus in den Kindereinrichtungen der Stadt Roßwein“.

Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat die Staatsregierung am Freitag weitere Maßnahmen getroffen. Nachdem bereits in der letzten Woche Schulen und Kitas geschlossen, Veranstaltungen verboten sowie der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe eingeschränkt wurde, wurden nunmehr weitere Verschärfungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

Die Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 wurde weiter verschärft. Zu den Geschäften und Einrichtungen, die jetzt geschlossen werden müssen, gehören nun auch Badeanstalten, Friseure, Bau- und Gartenbaumärkte. In den Geschäften, die öffnen dürfen, müssen die Auflagen zur Hygiene eingehalten werden. Dazu gehören u. a. ausreichende Waschgelegenheiten und Desinfektionsmittel für das Personal, die regelmäßige Desinfektion von Einkaufswagen, Kassenbändern in kurzen Abständen, das Verbot von Selbstbedienung bei offenen Backwaren, Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nur dann nachgehen, wenn diese ohne Publikumsverkehr stattfindet. Gaststätten sind zu schließen. Ausgenommen sind Personalrestaurants und Kantinen in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr, wenn sie die Hygieneauflagen erfüllen. Gaststätten ist zwischen 6 und 20 Uhr ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt bzw. ein Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung.

Der Stadtverwaltung ist es an dieser Stelle ein großes Bedürfnis, all jenen Berufsgruppen zu danken, deren Mitarbeiter gerade Außergewöhnliches leisten. So danken wir ganz herzlich dem medizinischen Personal, den Ärzten und Pflegediensten sowie den vielen Dienstleistern in den Gesundheitsberufen. Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Supermärkte, der Bäckereien und Fleischereien, den vielen LKW-Fahrern, dem Personal in den Apotheken, unseren Polizisten und Angestellten des ÖPNV. Ein Dankeschön geht auch an unsere Erzieher und Lehrer, welche die Notbetreuung in den Einrichtungen verantwortungsvoll absichern. Diesen Menschen und ihren Angehörigen danken wir ganz herzlich für ihren Einsatz verbunden mit unserem Wunsch, dass sie gesund bleiben mögen.

Die Sorge um einen wirtschaftlichen Totalschaden umtreibt derzeit viele unserer Händler, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe. Eine große Anzahl an Unterstützungs- und Hilfsleistungsangeboten ist von der Bundesregierung angekündigt. Das Landratsamt Mittelsachsen hat zwischenzeitlich eine Informationsseite für betroffene Unternehmen eingerichtet. Diese Informationen erhalten Sie unter : https://www.wirtschaftin-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html .

Liebe betroffene Unternehmen – bitte halten Sie durch, bitte bleiben Sie optimistisch- verschiedene Förderpakete werden gerade in der Landesregierung abgestimmt.

Eine umfassende Informationsseite mit allen uns derzeit bekannten Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten werden wir in der kommenden Woche für unsere betroffenen Unternehmen auf der Homepage der Stadt einstellen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, die gegenwärtig verschärften Verhaltensmaßnahmen und Bewegungseinschränkungen dienen dem Schutz unser aller Lebens. Bitte zeigen Sie Verständnis. Bitte verzichten Sie auf Familienfeiern und Familientreffen bzw. alle Zusammenkünfte, welche eine Anzahl von 5 Personen übersteigen. Bleiben Sie bitte zu Hause. Schützen Sie somit ihr und das Leben anderer.

Die Stadt Roßwein hat für Fragen der Einwohner ein Bürgertelefon eingerichtet: Sie erreichen uns rund um die Uhr unter 034322/4660.

Hoffen wir alle, dass mit den jetzt eingeleiteten Maßnahmen die Erkrankungswelle am Wochenende nicht so dramatisch ansteigt, wie es derzeit befürchtet wird.

Es liegt an uns allen, dass die hochgerechneten Szenarien nicht eintreffen.

Bleiben Sie gesund und verbringen Sie trotz allem ein angenehmes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Corona – Lage  19. März 2020

 Im Landkreis ist die Zahl der Erkrankten auf 17 gestiegen.

 Hotline läuft am Wochenende

Die Hotline des Landratsamtes zu Corona ist auch am Wochenende erreichbar. Unter der Telefonnummer 03731 799-6249 können sich Mittelsachsen mit ihren Fragen an die Mitarbeiterinnen wenden. Sie sind am Samstag und Sonntag zwischen 9 und 13 Uhr erreichbar. Unter der Woche sind die Telefone montags, mittwochs und freitags von 9 bis 16 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 18 Uhr besetzt.

 Veranstaltungen über 20 Personen werden untersagt

Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich mit als 20 Teilnehmern sollen verboten werden. Hierzu zählen beispielsweise Hochzeiten, Geburtstage und Trauerfeiern. Eine Allgemeinverfügung ist in Arbeit. Sie soll spätestens ab dem Wochenende gelten. „Die Bevölkerung ist schon bei Veranstaltungen meist vorsichtig“, erklärt Landrat Matthias Damm.  Derzeit gilt eine Verfügung des Freistaates, die besagt, dass Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern durchgeführt werden können. Damm: „Wir folgen mit der Zahl 20 einer Empfehlung unseres Gesundheitsamtes.“ Die Allgemeinverfügung des Landkreises zu Veranstaltungen allgemein, die am Samstag, 14. März in Kraft trat, wird widerrufen.

 Kreistag

Über die Absage des Kreistages am Mittwoch berät derzeit der Ältestenrat. Die Verwaltung hat eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die mit den Vorsitzenden der sechs Fraktionen erörtert wird. „Wir haben hier eine Verantwortung gegenüber den Mitgliedern des Kreistages, denn 25 Personen zählen zur Risikogruppe“, erklärt Landrat Matthias Damm. In der derzeitigen Lage könne eine Sitzung mit rund 150 Personen nicht durchgeführt werden. Per Allgemeinverfügung soll nun die Sitzung des Kreistages bis zum 20. April verboten werden.

 Keine Besucher mehr in Krankenhäusern

Eine weitere Allgemeinverfügung regelt, dass keine Besuche mehr in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erlaubt sind. Bereits in der vergangenen Woche sprach das Gesundheitsamt eine Empfehlung gegenüber Kliniken aus, die Besuchszeiten auf das eigene Ermessen hin zu reduzieren. „Viele Einrichtungen haben schon reagiert und viele Zeiten der Situation angepasst“, erklärt die Amtsärztin Dr. Jordan. Ausnahmen gäbe es aber zum Beispiel bei Schwerstkranken oder bei Kindern. „Wir wissen, wie wichtig soziale Kontakte zur Heilung sind, aber es ist eine besondere Situation und da sollten wir im Interesse aller keine Risiken eingehen“, erklärt Landrat Matthias Damm. Für Hospize wird die Reduzierung der Besucher empfohlen, aber diese sind nicht von der Allgemeinverfügung betroffen.

 Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht

Aufgrund der Behördenschließung gelten folgende Maßnahmen:

·       Die Onlineterminvergabe für den Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht bleibt offen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Anliegen in Form einer Terminanfrage eingereicht werden können. Zwar werden die vereinbarten Termine aufgrund der Behördenschließung aktuell abgesagt, allerdings erfolgt dennoch eine Bearbeitung des Anliegens und ggf. eine Zusendung von Dokumentenverlängerungen oder sonstiger Bescheinigungen.

·       Antragstellungen bzw. die Abgabe von Unterlagen soll während der Dauer der Behördenschließung auf postalischem und elektronischem Weg erfolgen.

·       Personen, deren visafreier Aufenthalt/ Besuchsvisa in Kürze endet und die aufgrund der Corona-Krise an der Ausreise gehindert sind, werden gebeten sich rechtzeitig postalisch, telefonisch oder per E-Mail an den Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht zu wenden.

·       Die Telefonhotline des Stabsbereiches Ausländer- und Asylrecht wird für die Dauer der Behördenschließung auf folgende Zeiträume ausgedehnt:

Mo, Mi und Fr.: von 09:00 bis 12:00 Uhr

             Die und Do: von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

 

Abfallentsorgung – Behälter am Vorabend bereitstellen

Alle Mittelsachsen werden gebeten, ihre Abfallbehälter bereits am Vorabend des eigentlichen Entsorgungstermins bereitzustellen, da die Entsorgungstouren aufgrund der aktuellen Situationen eher starten und im Schichtbetrieb durchgeführt werden.

Ihre Entsorgungstermine finden Sie im Abfallkalender 2020 und online unter www.ekm-mittelsachsen.de im Bereich „Service & Dienstleistungen“.

 Drahtseilbahn bleibt zu

Aufgrund der Corona-Krise fällt die Jungfernfahrt der restaurierten Drahtseilbahn Augustusburg  (geplant: 21. März) aus. Die Bahn bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Es verkehrt vorläufig der bekannte Ersatzverkehr.

Auch das für den 31. März 2020 geplante VMS-Fahrgastforum in Burgstädt wird zu einem späteren Termin stattfinden.

 Bus: Servicezeiten verlängert

Weil der Corona-bedingte Ticketverkauf beim Busfahrer entfällt, erweitert REGIOBUS sein Serviceangebot im Kundencenter in Freiberg. Das ist jetzt länger geöffnet: Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr. Fahrkarten können in den Verkaufsstellen bei REGIOBUS in Burgstädt, Mittweida, Freiberg, Döbeln sowie in den Shops in einigen mittelsächsischen Bahnhöfen, per Handyticket und an den Automaten erworben werden.

 Helferinitiative ist online

Staatsministerin Petra Köpping und Rüdiger Unger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen, stellten heute die neue gemeinsame Helfer-Webseite vor. Die Webseite ist an engagierte Bürger adressiert, die sich in der aktuellen Lage rund um den Corona-Virus einbringen wollen. Aktuell befindet sich auf der Webseite www.teamsachsen.de ein Anmeldeformular für interessierte Helferinnen und Helfer, die sich noch nicht in den genannten Hilfsorganisationen engagieren, aber in der jetzigen Lage ihre Zeit und Fähigkeiten zur Verfügung stellen wollen. Zusätzlich gibt es einen Onlinekurs zum Thema Hygiene- und Desinfektionsschulung. Dieser steht jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfügung unabhängig davon, ob sie oder er sich im »Team Sachsen« engagieren möchte. Perspektivisch soll auch ein Anmeldeformular für Hilfegesuche auf der Seite implementiert werden.

 Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gern zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen   
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Einwohnermeldeamt bleibt ab Montag, d. 23. März bis Freitag, d. 27. März 2020, geschlossen.

Nach Mitteilung des Sächsischen Staatsministerium des Innern sind An- und Ummeldungen derzeit nicht dringlich.  Gleiches gilt für abgelaufene Ausweisdokumente.

 

Das Einwohnermeldeamt ist ab 23. März nur noch telefonisch über 034322/46611 bzw. über 034322/4660 oder per  EMail  – email hidden; JavaScript is required erreichbar. Bei Notfällen, welche persönliche Vorsprachen unumgänglich machen, können die Bürger einen Beratungstermin vereinbaren.

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unser Land, Europa und die Weltgemeinschaft stehen vor der größten Herausforderung seit Ende des
2. Weltkrieges. Die Corona-Pandemie wird jedes Mitglied unserer Gesellschaft im privaten sowie im beruflichen Umfeld mit Fragen und Problemen konfrontieren, die so noch nie gestellt werden mussten.

Seit Freitag, d. 13. März 2020, sind in Sachsen und unserer Stadt die ersten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie eingeleitet worden. Seit Montag, d. 16. März 2020, sind alle Sportstätten, die Bibliotheken und das Stadtbad bis auf weiteres geschlossen. Seit Mittwoch, d. 18. März 2020 sind alle unsere Schulen und Kinderein-richtungen im Notfallbetrieb. Alle Schüler haben von den jeweiligen Lehrern Hausaufgaben und Unterrichtsstoff zum Selbststudium erhalten.

In einer Notfallbetreuung können alle diejenigen Kinder in unseren Kindereinrichtungen betreut werden, wenn deren Eltern einer Tätigkeit zur Absicherung der kritischen Infrastruktur nachgehen. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Eltern für ihr besonnenes Reagieren auf die Schließung der Schulen und Kindereinrichtungen ganz herzlich be-danken. Die Entscheidung zur Schließung der Einrichtungen stellt uns alle vor unvorstellbare Probleme und verlangt flexible Lösungen. Aber diese sind notwendig und Verlangen das Zusammenrücken von uns allen.

Seit Freitag, d. 13. März 2020 kommt der Krisenstab des Rathauses täglich zusammen, um die aktuelle Lage zu analysieren und Maßnahmen einzuleiten.

Übergeordnete Bestimmungen werden umgesetzt und, situationsbedingt, häufig schnelle Entscheidungen getroffen – stets mit dem Ziel das Funktionieren der Verwaltung, der Einrichtungen, der Feuerwehren und der sog. Kritischen Infrastruktur aufrechtzuerhalten.

Alle aktuellen Informationen und mögliche Beschränkungen des täglichen Lebens kommuniziert die Stadtverwaltung über die Homepage der Stadt Roßwein www.rosswein.de. Weiterhin werden wir über Aushänge, wie diesen, unsere Bevölkerung über die wichtigsten Entscheidungen informieren.

Zur Klärung dringendster und unaufschiebbarer Angelegenheiten ist das Rathaus zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand 19. März 2020) noch geöffnet. Wir bitten unsere Einwohner jedoch, ihre Fragen telefonisch oder per Mail sowie per Schreiben durch Einwurf in den Rathausbriefkasten zu stellen. Ein Notfalltelefon ist eingerichtet und unter 034322/4660 für die Einwohner erreichbar.

Seit Donnerstag, d. 19. März 2020 sind alle Spielplätze und Freizeit-sportplätze vor dem Betreten gesperrt, auch der Marktplatz wurde in die ausgewiesenen Sperrbereiche aufgenommen. Für kommende Woche ist die Aufrechterhaltung des Wochenmarktes, jedoch nur mit dem Angebot von Lebensmitteln, gegeben. Eindringlich bitten wir unsere Einwohner, von Familienfeiern und Zusammenkünften jeglicher Art abzusehen.

Eine härtere Zeit als die der vergangenen sieben Tage wird noch auf uns alle zukommen. Die nächsten 14 Tage werden entscheiden, wie weit und wie stark sich das Corona-Virus ausbreitet und welche Erkrankungsrate wir befürchten müssen. Zum Stand 19. März 2020 ist noch keine Corona-Viruserkrankung in Roßwein und den Ortsteilen festgestellt worden.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, das gesellschaftliche Leben kommt also zunehmend zum Erliegen. Keiner von uns kann voraussagen, wann die Normalität wieder einziehen wird. Zeigen wir unsere zivile Reife und gegenseitige Solidarität, wie wir es bereits zu den Hochwassern 2002 und 2013 erlebten. Üben wir uns in diesen Zeiten auch wieder in mehr Respekt und gegenseitiger Achtung untereinander.

Wir wünschen Ihnen für die nächste Zeit viel Kraft und vor allem „Bleiben Sie gesund“!

Ihr

V. Lindner
Bürgermeister

 

HÖRmobil parkt am 25.03.2020 auf dem Roßweiner Markt  FÄLLT AUS !!!!

Aufgrund der besonderen Situation zur Vermeidung von Ansteckung durch COVID 19 wird die Beratung durch das Hörmobil am kommenden Mittwoch abgesagt.

Der nachfolgende Termin im September bleibt bestehen.

Am 2. 9.2020 wird das HÖRmobil durch das Beratungsangebot – BLICKPUNKT AUGE- zu   Fragen  rund um das SEHEN unterstützt.

Wir werden Sie zu gegebener  Zeit noch einmal informieren.

Kerstin Bauer- Beirat für Behinderte der Stadt Roßwein