Das Gesundheitsamt registrierte heute 617 positive Fälle, so viele wie noch nie in Mittelsachsen an einem Tag. Damit gibt es seit März 2020 33.150 bestätigte Corona-Nachweise in Mittelsachsen. Die Inzidenz laut Robert Koch-Institut liegt bei 649,8. In den mittelsächsischen Klinken befinden sich 77 Personen auf der Normalstation, 17 Patienten werden auf den Intensivstationen beatmet.

Verschärfte Regeln ab Freitag

Die Lage in den sächsischen Klinken spitzt sich zu. Den dritten Tag in Folge befinden sich über 1300 Corona-Patienten auf einer Normalstation, damit verschärfen sich in Sachsen die Regeln ab Freitag. Dies sieht die aktuelle Schutz-Verordnung vor. Die 2G-Regel wird in der Überlastungsstufe ausgeweitet. Für Innengastronomie, die Teilnahme an Veranstaltungen (im Innenbereich), Sport im Innenbereich, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur), den Zugang zu Hallenbädern oder die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten muss dann ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden.  Private Zusammenkünfte sind in der Überlastungsstufe auf Angehörige des eigenen Hausstandes und auf eine weitere Person begrenzt. Geimpfte, Genesene sowie Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres müssen bei der Zählung nicht berücksichtigt werden. Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig und auf maximal zehn Personen begrenzt. Ausführliche Informationen zu den Regelungen sind auf der Internetseite des Freistaates eingestellt. Außerdem bereitet Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung vor. Sie soll Freitag beschlossen werden und ab Montag gelten.

Quarantäneregeln beachten:

Durch die hohe Fallzahl kommt es bei der Kontaktnachverfolgung weiterhin zu Verzögerungen. Daher hier nochmals der Hinweis: Sobald man durch einen PCR-Test positiv getestet worden ist, muss man sich in Quarantäne begeben. Grundlage bildet die Allgemeinverfügung des Landkreises nach Vorgaben des Freistaates. Hier noch ein Auszug aus dem Fragen-und-Antwort-Katalog auf www.landkreis-mittelsachsen.de:

„In Quarantäne (häusliche Absonderung) muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises regelt, wer in Quarantäne muss:

  • positiv Getestete
  • enge Kontaktpersonen
  • Verdachtspersonen (Personen, die Symptome zeigen und für die eine Testung angeordnet wurde oder sich einer Testung unterzogen haben): Verdachtspersonen, die sich selbst mittels eines Selbsttests positiv getestet haben, müssen unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich die Personen in jedem Fall absondern. Im Fall eines positiven PCR-Testergebnisses gilt die Person als positiv getestete Person.

Ausnahmen: Von der Quarantäne befreit sind:

  • symptomfreie, immungesunde Kontaktpersonen, die vollständig geimpft sind oder als genesen gelten (vor höchsten 6 Monaten mittels PCR-Test bestätigte Infektion)
  • Haushaltsangehörige, die seit dem Zeitpunkt der Testung oder dem Auftreten der ersten Symptome beim Quellfall sowie in den zwei Tagen vor diesem Zeitpunkt keinen Kontakt zu der positiv getesteten Person hatten.

Die Ausnahmen gelten nur für enge Kontaktpersonen. Wer geimpft ist und positiv getestet wird, muss in Quarantäne.“

Zahlreiche Schulen und Kitas sind im Landkreis betroffen

Das Infektionsgeschehen wirkt sich auch auf die Schulen und Kitas in Mittelsachsen aus. Aufgrund  zahlreicher Fälle hat das Kultusministerium per Allgemeinverfügung Einrichtungen im Landkreis befristet teilweise oder ganz geschlossen. Eine aktuelle Übersicht gibt es auf der Internetseite des Freistaates. Das Gesundheitsamt hat außerdem mehrere Kitas, Schulen und Pflegeheime in Beobachtung, da dort bisher eine Person einen positiven PCR-Test hatte – über 70 solcher Fälle gibt es im Landkreis. Hinzukommen zahlreiche Einrichtungen mit zwei unmittelbar im Zusammenhang stehenden Fällen.

Informationen des Freistaates (16. November 2021):

Testung an Schulen wird erhöht

Aufgrund steigender Infektionszahlen in Sachsen wird ab dem 22. November 2021 in allen Schulen wieder dreimal die Woche getestet. Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung soll dazu am Freitag im Kabinett verabschiedet werden. Die aktuelle Schul- und Kita-Coronaverordnung sah ursprünglich eine zweimalige Testung ab dem 15. November vor.  Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen. Die Testung wird aber auch für Geimpfte und Genesene ausdrücklich empfohlen. Die Kapazitäten dafür sind vorhanden. Der Freistaat versichert, dass das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule weiterhin täglich in den Blick genommen wird. So können schulscharf Schutzmaßnahmen wie eingeschränkter Regelbetrieb oder temporäre Schulschließung vom Kultusministerium angeordnet werden, wenn lokale Ausbrüche stattfinden. Seit November mussten 88 Schulen vorrübergehend teilweise oder komplett geschlossen werden. Acht gingen in den eingeschränkten Regelbetrieb. Insgesamt sechs Schulen konnten mittlerweile wieder ihre Türen für die Schülerinnen und Schüler öffnen. Aktuell sind 83 Schulen teilweise oder komplett geschlossen. Insgesamt gibt es rund 1.400 öffentliche Schulen in Sachsen.

Aktuelle Infektions- und Quarantänezahlen von Schülern und Lehrkräften sind hier abrufbar.

Hinweis:

Das Bürgertelefon des Landratsamtes zu Corona ist morgen wieder von 9 bis 15 Uhr erreichbar.

 

 

                             

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie musste der Roßweiner Weihnachtsmarkt nun schon zum zweiten Mal in Folge abgesagt werden. Um unseren Marktplatz dennoch wie gewohnt weihnachtlich für die Roßweinerinnen und Roßweiner zu schmücken, wurde am heutigen Tag der Weihnachtsbaum aufgestellt.

Die Blaufichte, welchen den Platz vorm Rathaus in diesem Jahr schmückt, ist ca. 12 Meter hoch und wurde in der Wilhelm-Kaulisch-Straße gefällt. Familie Schindler war so freundlich und stellte uns diesen Baum zur Verfügung. Dafür bedankt sich die Stadtverwaltung an dieser Stelle ganz herzlich.

Gegenwärtig befestigen die Bauhofmitarbeiter auch die weihnachtliche Straßenbeleuchtung auf der Dresdener Straße, dem Brückenplatz und der Döbelner Straße, wobei es hier zu kleinen Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer kommen kann. Im Anschluss an diese Schmückungsarbeiten wird auch noch die  Weihnachtspyramide aufgebaut.

Um für unsere Bürgerinnen und Bürger trotz des nicht stattfindenden Weihnachtsmarktes eine stimmungsvolle Adventszeit zu gestalten, wird nun der Fokus auf die Durchführung des lebendigen Adventskalenders gelegt. Natürlich wird auch hier die Neufassung der Corona-Schutzvorschriften, welche geplant am 25.11.2021 durch die Landesregierung veröffentlicht werden, die Rahmenbedingungen für die Durchführbarkeit der Programmpunkte bilden.

Der lebendige Adventskalender liegt in allen teilnehmenden Geschäften und Vereinen aus und ist im aktuellen Amtsblatt der Stadt Roßwein zu finden.

 

Der Klosterbezirk Altzella suchte Ideen zur kulturellen und künstlerischen Belebung des ländlichen Raumes. Es wurde der Wettbewerb KREATIV ERLEBNIS KBAZ ins Leben gerufen. Die besten Ideen wurden am 10. November 2021 im Rahmen einer Preisverleihung durch den Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. prämiert. Folgende Projekte wurden durch die sechsköpfige Jury ausgewählt und erhielten vorerst einen symbolischen Scheck für das Preisgeld:

  1. Platz: Landgestalten e.V. mit dem Projekt „InneHaltestellen“

Da die Busse in ländlichen Regionen nur selten verkehren und Buswartehäuschen weitestgehend ungenutzt sind, sollen diese ab 2022 an bestimmten Wochenenden von Künstler*innen und Kreativen belebt werden. Dies können etwa Ausstellungen, Mitteil- und Tauschbörsen, Mitmachaktionen, Lesungen oder Vereinspräsentationen sein.

  1. Platz: Bürgerinitiative Marbach Rosental mit dem Projekt: „Rosentaler an einen Tisch“

Das Miteinander und die sozialen Kontakte zu fördern sowie ein gut funktionierendes, kulturvolles Dorfleben zu gestalten, das ist der Grundgedanke. Die Weiterentwicklung des Dorffestes im Jahr 2022 ist dabei eine zentrale Veranstaltung.

  1. Platz: Ortschaftsrat Schlegel mit dem Projekt „Dorfleben: Vision und Märchen“

In diesem Projekt sind zwei Ideen verankert. Damit der Ortschaftsrat kommende Projekte gezielter nach den Bedürfnissen der Einwohner voranbringen kann, sollen Pop-Up-Installationen aufgestellt werden, an denen Fragen, Antworten, Ideen, Bilder hinterlassen werden können. Weiterhin soll die Gruppe, welche ab und zu Märchenaufführungen im Ort inszeniert, mit Hilfe von Workshops professionalisiert werden. Vorführungen an verschiedenen Orten im Dorf können erlaufen werden und das Dorf kann dadurch neu erfahren werden.

  1. Platz: Stadt Hainichen mit dem Projekt „EIN-BLICK“

Viele überregional bekannte Produkte stammen und stammten aus Hainichen, unter anderem der Kleintransporter B1000, der Käse Striegistaler Zwerge oder KERMA-Verbandstoffe. Als szenische Darstellung werden Exportschlager visuell an verschiedenen Orten ins Gedächtnis der Region und ihrer Gäste gerufen. Unter anderem soll ein Graffito am Gebäude Carwash Hainichen an der Hauptverbindung A4 und Stadtzentrum gestaltet werden.

Wir wünschen allen Prämierten viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Projekte und freuen uns schon auf die Ergebnisse.

 

Die Freude der Preisträger ist in den Gesichtern abzulesen: Jörg Müller und Rosemarie Wittenberg von der Bürgerinitiative Marbach Rosental, Dennise Lautenschläger vom Ortschaftsrat Schlegel, Mandy Hohlfeld und Jan Köhler vom Verein Landgestalten (v.l.)

 

Bernd Wagner vom Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella bei der Übergabe der Wertschecks an die Preisträger

 

 

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. • Am Schulweg 1 • 04741 Roßwein / OT Niederstriegis

      

Am 11.11.2021, pünktlich 11.11 Uhr, wurde, unter Beachtung der geltenden Corona-Schutzregeln der Rathausschlüssel, durch den 2. Stellvertreter des Bürgermeisters, der sich der Schwere des Schlüssels und der Verantwortung für dessen Unversehrtheit bewusst war, an einer stabilen Wäscheleine vom Balkon des Rathauses herabgelassen und im Brautloch vom Präsidenten des KCH Oliver Rühle und seinen Gesandten in Empfang genommen. Wir wünschen dem KCH im 50. Jahr seines Bestehens immer zündende Ideen, um den Menschen Spaß, Geselligkeit und Mut in der derzeit sicher schweren Situation zu vermitteln.

 

„Mehr als die Hälfte der sächsischen Bevölkerung ist inzwischen vollständig geimpft (55,0 % Stand 4. Oktober 2021). Doch das genügt noch nicht. Es sollten sich noch viele noch nicht geimpfte Menschen zu einer Impfung gegen COVID-19 entscheiden, damit die Infektionszahlen nicht erneut stark ansteigen und keine Überlastung des Gesundheitssystems droht.“ (Zitat https://www.coronavirus.sachsen.de)

Daher kommt in den nächsten Monaten ein Mobiles Impfteam des DRK Döbeln-Hainichen auch nach Roßwein ins Bürgerhaus am Markt 8 (ehemalige Kinderarztpraxis), wo sich Jede/r ohne vorhergehende Terminabsprache gegen das Virus impfen lassen kann. An folgenden Tagen gehören die Räumlichkeiten des Bürgerhauses dem DRK-Team: 29. und 30. November 2021 (Montag und Dienstag) und am 27. und 28. Dezember 2021 (ebenfalls Montag und Dienstag).  Jeweils in der Zeit von 9 bis 17 Uhr können alle Impfwilligen ins Bürgerhaus kommen. Mitzubringen sind folgende Unterlagen: Krankenversicherungskarte, Impfpass (wenn vorhanden), ausgefüllte Einwilligungserklärung und ausgefüllter Aufklärungsbogen. Aufklärungs- und Einwilligungserklärungen können an der Zentrale im Roßweiner Rathaus bei Frau Lange abgeholt werden. Wer mit dem Internet vertraut ist, kann sich die Unterlagen auch von der städtischen Homepage www.rosswein.de herunterladen. Dabei ist zu beachten, welchen Impfstoff man verimpft haben möchte. Das DRK hält zu den Terminen die 3 bekannten Impfstoffe von BionTech & Pfizer, Moderna (mRNA-Impfstoffe) und von Johnson und Johnson (Vektor-Impfstoff) zu den Impfterminen bereit.

PDF: Aufklärungsbogen mRNA-Impfstoffe (18.11.2021)

Während der Impfprozedur im Bürgerhaus muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Wir bitten darum, bei medizinischen Fragen nicht im Bürgerhaus anzurufen, sondern sich an seine Hausärztin oder seinen Hausarzt zu wenden!

Aufklaerungsbogen_mRNA_Stand_18._November_2021

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie in Mittelsachsen hat sich die Stadt Roßwein heute entschieden, den Roßweiner Weihnachtsmarkt in diesem Jahr nicht durchzuführen.

Wir als Veranstalter können unserer Verantwortung für den geplanten Ablauf des Weihnachtsmarktes nach eigener Einschätzung nicht vollumfänglich gerecht werden. Nachdem bereits in den vergangenen Tagen viele Weihnachtsmärkte in der Region durch die Verantwortlichen abgesagt und die rechtsverbindlichen Rahmenvorschriften der Landesregierung in die Verantwortung der Kommunen gelegt wurden, hat sich die Stadt Roßwein zu diesem Schritt entschieden.

Um für unsere Bürgerinnen und Bürger trotz alledem eine stimmungsvolle Adventszeit zu gestalten, wird nun der Fokus auf die Durchführung des lebendigen Adventskalenders gelegt. Natürlich wird auch hier die Neufassung der Corona-Schutzvorschriften, welche geplant am 25.11.2021 durch die Landesregierung veröffentlicht werden, die Rahmenbedingungen für die Durchführbarkeit der Programmpunkte bilden.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Roßwein um Verständnis für diese Entscheidung und hoffen, dass wir mit Ihnen gemeinsam im nächsten Jahr die Möglichkeit haben werden, einen unbeschwerten und stimmungsvollen Weihnachtsmarkt erleben zu können.

 

Neubert
Hauptamtsleiterin

      

„Es gibt eine Reihe von Feiertagen im Jahr, aber Weihnachten ist immer etwas ganz Besonderes. Trotz aller damit verbundenen Hektik ist es eine Zeit, für die man sich Zeit nimmt. Familien kommen zusammen, längst erwachsene Kinder fahren zu ihren Eltern „nach Hause“ und unsere Erinnerungen kehren zu verstorbenen Angehörigen zurück, rühren uns tief in unseren Herzen. Sie fehlen plötzlich mehr als sonst. Nun gehört der Tod zum Leben dazu, aber gerade der Tod von Familienmitgliedern und Freunden, der durch kriegerische Gewalt eingetreten ist, schmerzt besonders. Er scheint so sinnlos und er hätte vermieden werden können, wenn es nur gelungen wäre, den Frieden zu erhalten“.

Diese Gedanken stammen vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, mit welchen ich unsere heutigen Gedenkminuten zum Volkstrauertag einleiten möchte.

… den Frieden zu erhalten!

Am 11. November 1918 endete der erste Weltkrieg, am 02. September 1945 der zweite. Zwei Weltkriege – nicht zu vergessen die vielen Kriege und kriegerischen Auseinandersetzungen davor aber auch danach. Obwohl so viel Leid über die Völker gebracht wurde, fand nach 1945 bis heute die Welt keine friedliche Ruhe.

Es drängt sich folglich der Gedanke auf: Hat es überhaupt einen Zweck eine Erinnerungskultur aufrecht zu erhalten? Diese Frage kann und sollten wir nur mit einem „JA“ beantworten. Gerade das Gedenken an die Millionen Toten der Kriege in den vergangenen Jahrzehnten, ja Jahrhunderten, lösen bei fast allen Menschen ein Verantwortungsgefühl gegenüber uns Erdbewohnern aus. Vielleicht war es dadurch bisher gemeinsam möglich, Machtstreben und Missgunst einzudämmen und Kriege territorial zu begrenzen oder zu verhindern. Unser Heimatplanet Erde ist empfindlich und es ist zu wünschen, dass die Bewohner sich an die Ergebnisse der Kriege, die Grausamkeiten, die Zerstörungen und die Toten, erinnern. Einen dritten Weltkrieg wird sie nicht überstehen.

Den Gefallenen und Getöteten müssen wir Gedenken und ihnen die Ehre erweisen – schließlich soll ihr Tod Mahnung sein.

Um so mehr freue ich mich, dass ich immer mehr Denkmäler sehe, welche restauriert wurden und somit in alter Ehrwürdigkeit an die Gefallenen erinnern.
Auch unser Otzdorfer Kriegerdenkmal, ursprünglich nach dem ersten Weltkrieg mit Hilfe von Spenden, auch aus den umliegenden Dörfern, zur Erinnerung der Gefallenen geschaffen, wurde in den vergangenen Jahrzehnten aus dem Dornröschenschlaf geholt. Besonders unser Erich Rusche hat sich sehr darum gekümmert. Ihm ist es auch zu verdanken, dass 2010 eine Gedenktafel für die Gefallenen des zweiten Weltkrieges dem Denkmal beigefügt wurde. Diese wurde wiederum durch Spenden von Kriegsveteranen bzw. von Angehörigen der ums Leben gekommenen Soldaten finanziert. 2015 wurde durch den Bauhof der Stadt Roßwein die alte Umrandung durch eine neue Buchsbaumhecke ersetzt. Und heute, am Volkstrauertag 2021, können wir sehen, dass die Gedenktafel mit neuen weißen Schriftzügen erstrahlt. Hier möchte ich der Stadt Roßwein, aber insbesondere unserem Bürgermeister, Herrn Veit Lindner, danken, welche die Finanzierung zur Erneuerung des Schriftbildes übernahm.

Am Volkstrauertag gedenken wir der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aller Völker und Nationen. Aber nicht nur am Volkstrauertag sollten wir an diesen Denkmälern innehalten und über deren Mahnung nachdenken. Nur wer sich erinnert, kann aus der Vergangenheit lernen, um eine bessere Zukunft zu gestalten.
Unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.

Heiner Richter

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Corona-Situation haben wir uns entschlossen, die Öffnungszeiten des Rathauses auszusetzen.

Ab Montag, d. 15. November 2021, ist das Rathaus für Besucher geschlossen. Die Mitarbeiter des Rathauses stehen Ihnen jedoch weiterhin (telefonisch (034322/4660), per Mail (email hidden; JavaScript is required), per Fax: (034322/43481) oder per Post (Markt 4, 04741 Roßwein) für Ihre Anliegen zur Verfügung.

In dringenden Fällen können persönliche Besuchstermine abgestimmt werden.

Über unser Bürgertelefon 034322/4660 sind wir für Sie erreichbar.

Mit dieser Maßnahme erhöhen wir den Schutz unserer Bürger und der Mitarbeiter des Rathauses und bitten um Ihr Verständnis.

 

Neubert
Hauptamtsleiterin

 

   

Was war das für ein Highlight am 30.10.2021 auf dem Roßweiner Markt. Anlässlich des Halloweenfestes organisierte das Bürgerhaus mit Unterstützung des Bürgermeisters gemeinsam mit dem Roßweiner Feuerwehrverein und dem Karnevalsclub Haßlau einen spektakulären Halloween-Rassel-Umzug mit anschließender Halloweendisko auf dem Markt. War das laut! Die gruselige Großhexe vom Bürgerhaus ging mit lautem Tamtam voraus und circa 250 große und kleine Monsterchen, Gespenster, Zombies, Hexen, Vampire und was sonst noch an Kreaturen der Nacht zu finden ist, zogen mit lautem Getöse über den Kreuzplatz, Burggraben und die Nossener Straße zurück zum Marktplatz, wo ein großes Feuer in einer noch größeren Feuerschale gezündet wurde. Der Feuerwehrverein versorgte die Gruselschar mit Roster, Leberkäse und leckeren Getränken, während eine Tanzgruppe des Karnevalvereins Haßlau den Kleinen und Großen ordentlich einheizte. Für den Aufbau der Versorgungshütten, die Instandsetzung der Riesen-Feuerschale und die Absicherung der öffentlichen WC’s möchten wir hiermit den Mitarbeiter/-innen ein großes Dankeschön aussprechen. Es war wieder einmal ein gelungenes Event, das nach Wiederholung schreit und in Zukunft durch weitere Akteure noch vielfältiger werden kann.

 

 

Plakat_Familienpate_A4 (002) Infoflyer_Familienpaten_2021

Für Kinder da sein, ihnen Zeit und Freude schenken sowie damit Unterstützung und Entlastung für Eltern anbieten. Dies leisten Familienpaten im Landkreis Mittelsachsen. Aufgrund der großen Nachfrage von Familien in allen drei Regionen Döbeln, Mittweida und Freiberg suchen wir Familienpaten.

Familienpaten können Familien mit Kind(ern), vorwiegend bis zum 3. Geburtstag, punktuell oder langfristig in konkreten Alltagsfragen, in der Erziehung und in der Freizeit begleiten. Sie bieten den Eltern eine Entlastung und bedarfsgerechte Unterstützung im Familienalltag an, die der Entstehung von Belastungssituationen vorbeugen kann.

Zur Vorbereitung auf diese Tätigkeit wird den Familienpaten eine für sie kostenfreie dreitägige Basisschulung zu wichtigen Themen in der Zusammenarbeit mit Eltern und Kindern angeboten, die verschiedenen Themen zur kindlichen Entwicklung, Spielen mit Kindern, Erste Hilfe am Kind, Gesunde Ernährung, Kindeswohl oder auch Elterngespräche aufgreift. Ebenso werden regelmäßige Austauschtreffen mit anderen Familienpaten durchgeführt. Die Familienpaten werden durch eine sozialpädagogische Fachkraft vor Ort begleitet, die Fahrtkosten können erstattet werden und es besteht eine Haftpflicht- und Unfallversicherung im Familienpateneinsatz.

Gesucht werden engagierte Frauen und Männer aller Altersgruppen aus dem Landkreis Mittelsachsen, insbesondere aus den Regionen Döbeln und Mittweida (Penig, Rochlitz, Hainichen), die sich gern etwas Zeit für Familien nehmen, diese in speziellen Lebenslagen unterstützen und sich dadurch aktiv in ihrer unmittelbaren Umgebung gesellschaftlich einbringen möchten.

Falls Sie weitere Fragen oder Interesse an solch einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Familienpatin bzw. Familienpate haben, können Sie sich an die Projektkoordinatorin im Landratsamt Mittelsachsen, Frau Katrin Ballschuh unter der Telefonnummer 03731-7996217 (bzw. per Mail: netzwerk@landkreis-mittelsachsen.de) wenden.

11.11.2021

Die Zufahrtsstraße zur Margarethenmühle wird am 11. November 2021 wieder freigegeben.