Plakat_Familienpate_A4 (002) Infoflyer_Familienpaten_2021

Für Kinder da sein, ihnen Zeit und Freude schenken sowie damit Unterstützung und Entlastung für Eltern anbieten. Dies leisten Familienpaten im Landkreis Mittelsachsen. Aufgrund der großen Nachfrage von Familien in allen drei Regionen Döbeln, Mittweida und Freiberg suchen wir Familienpaten.

Familienpaten können Familien mit Kind(ern), vorwiegend bis zum 3. Geburtstag, punktuell oder langfristig in konkreten Alltagsfragen, in der Erziehung und in der Freizeit begleiten. Sie bieten den Eltern eine Entlastung und bedarfsgerechte Unterstützung im Familienalltag an, die der Entstehung von Belastungssituationen vorbeugen kann.

Zur Vorbereitung auf diese Tätigkeit wird den Familienpaten eine für sie kostenfreie dreitägige Basisschulung zu wichtigen Themen in der Zusammenarbeit mit Eltern und Kindern angeboten, die verschiedenen Themen zur kindlichen Entwicklung, Spielen mit Kindern, Erste Hilfe am Kind, Gesunde Ernährung, Kindeswohl oder auch Elterngespräche aufgreift. Ebenso werden regelmäßige Austauschtreffen mit anderen Familienpaten durchgeführt. Die Familienpaten werden durch eine sozialpädagogische Fachkraft vor Ort begleitet, die Fahrtkosten können erstattet werden und es besteht eine Haftpflicht- und Unfallversicherung im Familienpateneinsatz.

Gesucht werden engagierte Frauen und Männer aller Altersgruppen aus dem Landkreis Mittelsachsen, insbesondere aus den Regionen Döbeln und Mittweida (Penig, Rochlitz, Hainichen), die sich gern etwas Zeit für Familien nehmen, diese in speziellen Lebenslagen unterstützen und sich dadurch aktiv in ihrer unmittelbaren Umgebung gesellschaftlich einbringen möchten.

Falls Sie weitere Fragen oder Interesse an solch einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Familienpatin bzw. Familienpate haben, können Sie sich an die Projektkoordinatorin im Landratsamt Mittelsachsen, Frau Katrin Ballschuh unter der Telefonnummer 03731-7996217 (bzw. per Mail: netzwerk@landkreis-mittelsachsen.de) wenden.

11.11.2021

Die Zufahrtsstraße zur Margarethenmühle wird am 11. November 2021 wieder freigegeben.

 

 

 

Auch wenn die geplante Ladeneröffnung der Roßweiner Werkstätten auf der Stadtbadstraße am 05. November 2021 aufgrund gestiegener Infektionszahlen nicht wie geplant stattfinden konnte, so können Interessierte nun doch immer montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr einen Blick auf das vielfältige Ladenangebot werfen.

Der Verkaufsladen selbst wurde in den ehemaligen Räumen der werkstatteigenen Wäscherei eingerichtet. Dies wurde möglich, nachdem die Wäscherei in größere Räumlichkeiten in das Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ im Jahr 2017 umzog.

Betritt man das ansprechende Hofgelände der Roßweiner Werkstätten auf der Stadtbadstraße, so findet man auf der gegenüberliegenden Seite den Ladeneingang. Im Verkaufsraum sind in den Regalen Töpferarbeiten, Insektenhotels, Vogelhäuschen, Stoffboxen, Holzstelen mit Sternen oder wahlweise auch mit floralen Motiven und vieles andere mehr zu finden.

Die Verkaufsware stammt aus der eigenen Produktion, vor allem aus der Tischlerei, Zimmerei, Holzmontage sowie aus der Näherei und wird ergänzt durch Produkte aus anderen Werkstätten für behinderte Menschen, so z.B. aus Kleinwachen.

Die Leiterin der Roßweiner Werkstätten Anne Möbius ist froh, dass der Laden nun endlich geöffnet ist. Zuvor betrieb die Diakonie in Döbeln auf dem Obermarkt einen Laden bis Mitte 2017. Nun kann mit den neuen Räumlichkeiten auch ein spezielles Ladenkonzept umgesetzt werden.

Beim Durchstöbern der Regale findet man auch die Wimpelketten, die während der Roßweiner Schul- und Heimatfeste die Stadt schmücken. Frau Möbius erinnert sich in diesem Zusammenhang, wie beeindruckend sie dieses Fest, die Schmückung und insbesondere die Stimmung in der Stadt fand. Es freut sie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstatt mit den Wimpelketten einen Beitrag zu diesem außergewöhnlichen Fest liefern und das in allen Längen und unter Berücksichtigung spezieller Kundenwünsche.

Es empfiehlt sich auf alle Fälle, dem Werkstatt-Laden einen Besuch abzustatten und etwas Taschengeld bei sich zu tragen. Mit Sicherheit findet man etwas Hübsches und vielleicht bietet die Verkaufsware auch eine Anregung für den anstehenden Weihnachtseinkauf.

Hinweis:

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Diakonie unter:

https://www.diakonie-doebeln.de/rossweiner-werkstaetten/

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 bis 15.00 Uhr

Nachfragen und Bestellungen sind unter der Rufnummer Tel. 034322/4620 möglich.

In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 brannten im gesamten Deutschen Reich unzählige Synagogen, jüdische Geschäfte und Friedhöfe wurden zerstört, Versammlungsräume, Wohnungen und Gebetsräume geplündert. Die Pogromnacht war ein weiterer Höhepunkt beispielloser Verfolgung und Vernichtung von Jüdinnen und Juden. Nach dem Ende der NS-Diktatur war auch in Roßwein das jüdische Leben gänzlich vernichtet oder vertrieben worden. Heute gibt es nur noch wenige Spuren, die Aufschluss über die ehemaligen jüdischen Bürgerinnen und Bürger der Stadt geben.

Um die Erinnerung an das ehemalige jüdische Leben wachzuhalten, laden wir alle interessierten Bürger*innen am 9. November 2021 um 19.00 Uhr zu einer Gedenkveranstaltung in der Roßweiner Kirche ein. Nach einer Andacht von Pfarrer Jadatz wird es einen thematischen Input über das Judentum geben. Im Nachgang gibt es die Möglichkeit Fragen zu stellen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Umrahmt wird die Veranstaltung mit Klezmermusik der Musikgruppe „Quadro Freylach“ aus Leipzig.

Die Gedenkveranstaltung ist eine Kooperationsveranstaltung der Stadt Roßwein, der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Roßwein und Niederstriegis und dem Treibhaus e.V. Döbeln und wird mitfinanziert über den Bürgerhaushalt der Stadt Roßwein.

Die Veranstaltung findet unter Einhaltung der aktuellen Bestimmungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie statt. Es gilt die 3G-Regel.

Inzidenz Sachsen:                    491,3

Inzidenz Mittelsachsen:          505,2

Inzidenz Roßwein:                    367,1

Es gilt die VORWARNSTUFE!

Termin des mobilen Impfteams in Roßwein: 15. und 16.11.2021 im Bürgerhaus Roßwein, Markt 8

Keine Terminvereinbarung notwendig!

Corona-Schutz- Verordnung: Neu

Gültigkeit: 08.11.2021 – 25.11.2021

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Neuregelungen aufgrund der neuen CoronaSchutzVo und des Inkrafttretens der Vorwarnstufe:

Als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen gilt die 2G-Regelung für:

  • Innengastronomie,
  • Veranstaltungen und Feste in Innenräumen,
  • den Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
  • den Innenbereich von Clubs, Bars und Diskotheken,
  • sämtliche Großveranstaltungen.

FFP2-Masken im ÖPNV, ausgenommen sind Schüler, hier genügt ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.

Arbeitgeber sollen allen Mitarbeitern dreimal wöchentlich einen Test anbieten.

Kontaktbeschränkungen bei privaten Zusammenkünften bleiben bestehen, d.h. max. 10 Personen sind zulässig, ausgenommen sind Geimpfte und Genesene.

In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist das Personal mit Patientenkontakt täglich zu testen.

Kommen Sie gut durch die Zeit und bleiben Sie weiterhin gesund!

 

M. Neubert
Hauptamtsleiterin
der Stadt Roßwein

 

Das Landratsamt Mittelsachsen gibt das 12. Mal in Folge den Kalender „Naturschätze in Mittelsachsen“ heraus.

Die Autoren des Kalenders sind überwiegend vom Landkreis bestellte ehrenamtliche Naturschützer, die ihre Bilder und Fachinformationen der Redaktion unentgeltlich zur Verfügung stellten. Die zwölf Kalenderblätter des Jahres 2022 enthalten wiederum Interessantes und Wissenswertes über Flora, Fauna und besondere Landschaften des Landkreises Mittelsachsen – in Wort und Bild vorgestellt. Um die Neugier zu wecken, hier einige Hinweise zu den Themen der einzelnen Kalenderblätter: Vorgestellt wird u.a. eine ausschließlich im Wasser lebende Art – die Groppe; neben der Nordfledermaus ist auch wiederum ein Pilz dabei und einheimische Arten wie das Eichhörnchen und der Kranich.

 

 

 

 

 

Am Freitag, d. 05.11.2021, findet die 5. Roßweiner Einkaufsnacht statt. In der Aktionswoche vom 01.11. bis 05.11.2021 warten die Geschäfte mit Sonderangeboten auf.

 

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Die Mitglieder der Katzeninitiative Roßwein (KIR) kümmern sich um die wildlebenden Katzen im Stadtgebiet, füttern diese, versorgen sie bei Krankheit, päppeln ausgesetzte und/oder verwaiste Katzenkinder auf, sorgen für Winterquartiere und stehen auch Katzenbesitzern immer wieder bei Fragen rund um die eigene Katze zur Verfügung. Dieses Engagement möchte die Familie Stenker vom Hundesalon Pfiffi Chic gern mit Ihrer Hilfe unterstützen. Und auch Sie können etwas davon haben.

Zur Roßweiner Einkaufsnacht am 05.11.2021, von 17 bis 21 Uhr, bürstet und kämmt Frau Stenker gern Ihren Hund gegen eine Futter- oder Geldspende für die anwesende Katzeninitiative professionell durch. Aber natürlich können Spenden auch so abgegeben werden.

Außerdem wird die Roßweiner Bastelfee wieder mit vor Ort sein und selbstgemachte Karten, Beutel, Schmuck und Deko zum Kauf anbieten.

Der Hundesalon Pfiffi Chic in der Nossener Straße 4 freut sich auf Ihren Besuch.

(Bild von Vicki Hamilton auf Pixabay)

 

 

 

Aufgrund eines Fahrzeugdefektes verzögert sich die Abfallentsorgung auf den nachfolgend gelisteten Straßen vom 02. – 04. November 2021. Da es sich bei diesen Straßen um sehr enge Zufahrten handelt, sind diese Teil eines Sondertourenplanes.

Voraussichtlich ab dem 05.11.2021 wird ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen und die Touren nachentsorgen. Bis zum 10.11.2021 sollten alle Entsorgungsrückstände aufgearbeitet sein.

Im Gemeindegebiet Roßwein betrifft es nachfolgende Straßen:

 

Die Abfallbehälter sollen bitte vor dem Grundstück bereitgestellt werden.

 

Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
Frauensteiner Str. 95
09599 Freiberg

Tel 03731 2625-41
Mobil 0173-6867-753
Fax 03731 2625-50
email hidden; JavaScript is required
www.ekm-mittelsachsen.de

 

Corona-Lage 3. November 2021

Heute meldet das Gesundheitsamt 327 neue Fälle. Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 380,8. In den Krankenhäusern in Mittelsachsen werden 64 Corona-Patienten behandelt, davon zehn beatmet.

Zudem sind sieben Männer und Frauen im Zusammenhang mit Corona verstorben. In der Statistik auf der Landkreisseite gab es eine Bereinigung. Zwischen den Todeszahlen auf der Internetseite des Landkreises und des RKI war es zu einer Differenz gekommen, weil im Dezember auch Todesfälle gemeldet wurden, bei denen die Verstorbenen vorher mit einem Schnelltest positiv auf Corona getestet worden sind. Nur Verstorbene, die zuvor einen positiven PCR-Test hatten, werden jedoch in der offiziellen Statistik des RKI erfasst.

 Vorwarnstufe in Sachsen erreicht

Mit dem 5. November erreicht der Freistaat die sogenannte Vorwarnstufe. Der Belastungswert Normalstationen von 650 mit COVID-19-Patienten belegten Betten wurde an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, sodass zum Freitag, 5. November 2021, weitere Einschränkungen greifen.

Zusätzlich zu den Regelungen (3G, Testpflichten), die bereits mit Erreichen einer 7-Tage-Inzidenz von 35 in Kraft getreten sind, gilt fortan eine Limitierung der Personenzahl bei Zusammenkünften: Im Bereich der privaten Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum ist während der gesamten Dauer der Vorwarnstufe eine Beschränkung auf zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zu beachten. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen bei der Zählung ebenso wenig berücksichtigt werden wie geimpfte oder genesene Personen.

Weitere Ausnahmen von dieser Begrenzung der Personenzahl gelten z. B. für therapeutische Angebote in stationären sowie teilstationären Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. -betreuung, Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe (z. B. Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen), Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bzw. ähnliche tagesstrukturierende Angebote und Krankenhäuser bedeutet das Erreichen der Vorwarnstufe, dass eine zweimal wöchentliche Testung der Beschäftigten verpflichtend wird.

Die Durchführung landestypischer Veranstaltungen ist auch während der Vorwarnstufe weiterhin möglich. Es gilt hier jedoch zu beachten, dass die bislang möglichen Ausnahmen von 3G-Regelung, Maskenpflicht und Kontakterfassung bei mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern nur aufrechterhalten werden können, wenn eine Aufteilung der Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche erfolgt. Bei letzteren muss jedoch sichergestellt sein, dass die Zahl der anwesenden Personen nicht über 1.000 liegt, da andernfalls sämtliche Ausnahmen für den Verweilbereich entfallen.

Neue Regeln ab Montag

Am Freitag, 5. November, wird das Sächsische Kabinett eine neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen beschließen. Sie soll am Montag, 8. November 2021, in Kraft treten. Wie bei einer Pressekonferenz erklärt wurde, soll die 2-G-Regel (geimpft oder genesen) für viele Bereiche, wie zum Beispiel Restaurants und Veranstaltungen, zur Pflicht werden. Im ÖPNV soll eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt werden. Sobald die neue Verordnung beschlossen und veröffentlicht ist, werden die Corona-Informationen und der Fragenkatalog unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert.

Impftermine im Landkreis

Die Impfquote in Mittelsachsen liegt bei 59,2 Prozent. Die mobilen Impfteams sind auch in den nächsten Wochen im gesamten Landkreis unterwegs, zum Beispiel in Eppendorf, Hainichen und Flöha. Eine Übersicht der Termine gibt es unter drksachsen.de/impfaktionen. In Freiberg wird am Obermarkt und an der TU geimpft, in Döbeln im Volkshaus. Die Termine gibt es auf den Internetseiten der Stadtverwaltungen. Für das Impfzentrum in Burgstädt wird um Terminreservierung gebeten. Alle Informationen gibt es auf der Seite der Stadtverwaltungen.

Mitzubringen sind Ausweisdokument, Krankenversicherungskarte und wenn vorhanden ein Impfbuch. Die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen gibt es vor Ort.

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gerne zur Verfügung.

 

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab Donnerstag, dem 21. Oktober 2021, ist die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) in Sachsen in Kraft getreten und ist bis zum 17. November 2021 befristet. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen ist am 1. November 2021 in Kraft getreten und gilt bis zum 28. November 2021.

Die Vorwarn- und Überlastungsstufe ist auch weiterhin an die Bettenkapazität und 7-Tage-Inzidenz-Hospitalisierungen geknüpft. Es ist jedoch zu einer Änderung hinsichtlich der Bedingungen für das Erreichen der Vorwarn- und Überlastungsstufe gekommen: Nunmehr reicht es bereits aus, wenn die jeweiligen Belastungswerte für die Krankenhausbetten auf der Normal- oder auf der Intensivstation erreicht sind. Die Grenzwerte liegen für die Vorwarnstufe bei 650 COVID-19-Patienten auf Normalstation und bei 180 COVID-19-Patienten auf Intensivstation, für die Überlastungsstufe bei 1.300 Patienten auf Normalstation bzw. bei 420 Intensiv-Patienten. Weihnachtsmärkte, Bergparaden und ähnliche landestypische Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern sollen in diesem Jahr wieder stattfinden können. Änderungen hat die Staatsregierung auch beim 2G-Optionsmodell vorgenommen: Entscheidet sich ein Veranstalter für das 2G-Optionsmodell, entfallen die bisherige Begrenzung auf 5.000 Besucher und die Pflicht zur Kontakterfassung.

Es wird auch weiterhin dringend empfohlen, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Eine Mund-Nasen-Bedeckung soll getragen werden, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen, ohne dass der empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Angeboten, Behörden und Gerichten, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt, im ÖPNV, bei körpernahen Dienstleistungen sowie im Pflegedienst.

Maßnahmen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35
Überschreitet der 7-Tage-Inzidenzwert in einem Landkreis an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35, besteht ab dem übernächsten Tag die Pflicht zur Kontakterfassung und Vorlage eines Genesenen-, Geimpften- oder negativen Testnachweises u. a. für bzw. bei:
– dem Zugang zur Innengastronomie
– der Teilnahme an Veranstaltungen und Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Innenräumen
– der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen
– dem Sport im Innenbereich und Zugang zu Hallenbädern und Saunen
– dem Zugang zu Diskotheken, Bars und Clubs im Innenbereich
– der Beherbergung bei Anreise

Darüber hinaus sind Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt bei Überschreiten des Schwellenwertes von 35 auch weiterhin verpflichtet, zweimal wöchentlich einen negativen Test nachzuweisen.

Vorwarnstufe
Anstelle der bisherigen Orientierung an den regionalen Inzidenzwerten spielen nun die bereits bekannten Indikatoren der mit COVID-19-Patienten belegten Krankenhausbetten auf der Normal- und der Intensivstation eine bedeutendere Rolle. Auch hier gilt die »5+2-Regel«, d.h. die Schwellenwerte der Auslastung müssen an fünf aufeinander folgenden Tagen erreicht sein, um ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft zu setzen. Die sogenannte »Vorwarnstufe« gilt, wenn der Schwellenwert für die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierung von 7,00 sowie den Belastungswert Normalstation von 650 Betten oder den Belastungswert Intensiv von 180 im Freistaat erreicht.

Zusätzlich zu den Maßnahmen, die bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 gelten, sind private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum dann nur bis maximal zehn Personen zulässig. Die Zahl der Hausstände wird dabei nicht berücksichtigt und Geimpfte wie auch Genesene bleiben bei der Zählung ebenso ausgenommen wie Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Überlastungsstufe
Sind in sächsischen Krankenhäusern 1.300 Betten auf der Normal- oder 420 Betten auf der Intensivstation mit COVID-19-Patienten belegt, ist die Überlastungsstufe erreicht. Im Gegensatz zur Vorwarnstufe ist dann für die Nutzung von Angeboten oder Einrichtungen, für die zuvor ein negativer Test-, Genesenen- oder Impfnachweis benötigt wurde, ein negativer Test nicht mehr ausreichend. Gleiches gilt für Großveranstaltungen. Abweichend davon reicht bei nichttouristischen Beherbergungen weiterhin ein negativer Antigen-Schnelltest aus. Im Fall von Messen ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests zulässig.

Private Zusammenkünfte sind dann in der Überlastungsstufe auf Angehörige des eigenen Hausstandes und auf eine weitere Person begrenzt. Geimpfte, Genesene sowie Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen bei der Zählung nicht berücksichtigt werden.

Mit Inkrafttreten der Vorwarn- oder Überlastungsstufe gelten die entsprechenden Regelungen im gesamten Freistaat Sachsen.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein oder unterhttps://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html.

Der Inzidenzwert des Landkreises Mittelsachsen lag am 01. November 2021 bei 353,3 und in der Stadt Roßwein bei 367,1.

Damit Sie sich vor dem Virus weiter schützen können, kommt das mobile Impfteam des DRK Döbeln-Hainichen nach Roßwein. Der nächste Termin ist am 15. und 16. November 2021 (Montag und Dienstag) im Bürgerhaus Roßwein am Markt 8 (ehemalige Kinderarztpraxis). Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Bleiben Sie weiterhin gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Neubert
Hauptamtsleiterin