Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am heutigen Freitag registrierte das Gesundheitsamt Mittelsachsen 135 weitere Corona-Fälle gegenüber dem Vortag. Somit gab es seit März 3.036 positive Befunde, davon im Altkreis Mittweida 1039, im Altkreis Döbeln 432 und im Altkreis Freiberg 1.574. Insgesamt befinden sich derzeit 2.333 Personen in Quarantäne. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, liegt bei 98 – acht Personen davon werden beatmet. Im Landkreis Mittelsachsen sind, im Zusammenhang mit dem Virus, zwei weitere Todesfälle zu beklagen. Dabei handelt es sich um zwei Männer mit Vorerkrankungen im Alter von 81 bzw. 86 Jahren. Insgesamt ist damit die Zahl der coronabedingten Todesfälle seit März auf 13 gestiegen.

Umfrage des Freistaates zu Corona-Maßnahmen

Die aktuellen Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen werden von den meisten Sachsen in Anbetracht der weiterhin hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen mitgetragen. Das geht aus einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage hervor, die INSA-CONSULERE GmbH (INSA) vom 5. November bis 12. November 2020 im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei durchgeführt hat. Das teilte heute der Freistaat in einer Medieninformation mit. Danach sind 80 Prozent der Befragten der Auffassung, dass der in der Öffentlichkeit geltende Mindestabstand seine Berechtigung hat. 88 Prozent geben an, diesen auch einzuhalten.
14 Prozent halten ihn für nicht gerechtfertigt. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung befürworten 74 Prozent der Sachsen. 93 Prozent setzen eine Maske auch konsequent auf, vier Prozent der Sachsen geben an, dass sie sich nicht an die Tragepflicht halten. 65 Prozent halten die Kontaktbeschränkung in der Öffentlichkeit für gerechtfertigt. 81 Prozent halten sich auch daran. 24 Prozent finden die Beschränkung ungerechtfertigt – etwa die Hälfte davon
(12 Prozent) hält sich auch nicht daran. Zum Schutz vor Infektionen und Ansteckungen befürworten 66 Prozenten der Befragten Kontaktbeschränkungen im Privatbereich. 81 Prozent geben an, sich daran zu halten. 25 Prozent sind der Meinung, dass diese Regelung nicht notwendig ist. 12 Prozent halten sich nicht an diese Vorgabe. Zudem wurden die Teilnehmer gefragt, wie sie zur Schließung bzw. zum Verbot von Einrichtungen und Angeboten stehen. Die größte Berechtigung hat laut den Befragten das Verbot von Volksfesten, Jahrmärkten und Weihnachtsmärkten (68 Prozent), gefolgt von der Schließung von Bars und Kneipen (56 Prozent). Auch jeweils eine absolute bzw. relative Mehrheit gibt an, dass das Verbot von Mannschaftssport im Freizeit- und Amateurbereich
(51 Prozent) sowie die Schließung von Kinos, Theatern, Konzertsälen und anderen Kulturstätten (49 Prozent) berechtigt sind. Mehrheitlich für nicht gerechtfertigt wird von den Befragten die Schließung von Restaurants (61 Prozent) und Hotellerie und Beherbergungsbetrieben (57 Prozent) gesehen. Geschäfte, Kindergärten und Schulen sowie Frisörbetriebe sollen nach überwiegender Mehrheit weiter geöffnet bleiben. Am höchsten ist der Anteil bei Geschäften mit 88 Prozent, gefolgt von Kindergärten und Schulen mit 77 Prozent. Das Offenhalten von Frisörbetrieben befürworten 69 Prozent.

Die genauen Zahlen sind auf www.sachsen.de veröffentlicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

  1. Lindner
    Bürgermeister

 

Aufgrund der Corona-Pandemie sind alle Weihnachtsmärkte in der Stadt Roßwein und den Ortsteilen abgesagt. Die Menschen müssen sich laut Bundesregierung auf ein anderes Weihnachtsfest, als bisher bekannt, einstellen. Um dennoch die weihnachtliche Besinnlichkeit in diesem außergewöhnlichen Jahr bei den Einwohnern zu verankern, legen sich die Mitarbeiter des Baubetriebshofes der Stadt gegenwärtig stark ins Zeug. So wurde schon am Dienstag, d. 17. November 2020, der diesjährige Weihnachtsbaum auf dem Marktplatz aufgestellt.

In diesem Jahr war die „Aufbauaktion“ ein wenig schwierig und forderte Geduld von allen Beteiligten.

Denn kurz bevor der Baum seinen Zielort vor dem Rathaus erreichte, bremste ein Falschparker den Transport aus. In der Döbelner Straße hieß es erst einmal warten. Seit Freitag war schon mit Schildern auf den bevorstehenden Transport und damit einhergehende Halteverbote aufmerksam gemacht worden. Diesen Kraftfahrer interessierte das nicht. Kurz bevor der Abschleppdienst seines Amtes walten konnte, kam der Falschparker zurück, kassierte eine Ordnungsstrafe und der Baumtransport konnte den Marktplatz erreichen. Bis dahin hatte es fast eine Stunde gedauert.

 

Die Blaufichte, die den Platz vorm Rathaus in diesem Jahr schmückt, ist 16 Meter hoch und auf einer Grünfläche am Südplatz an der Etzdorfer Straße gefällt worden. Es handelt sich also diesmal um einen Baum aus städtischem Eigentum und nicht, wie in den letzten Jahren, aus Privatbesitz.

Gegenwärtig befestigen die Bauhofmitarbeiter die weihnachtliche Straßenbeleuchtung auf der Dresdener und Döbelner Straße, wobei es hier zu kleinen Wartezeiten der Fahrzeughalter kommen kann.

Für noch mehr Adventsstimmung sorgt ab kommender Woche dann der Aufbau der Pyramide, welche von Bürgermeister Veit Lindner am 1. Advent um 14 Uhr angeschoben wird.

Als Ersatz für den coronabedingt abgesagten Weihnachtsmarkt hat die Stadt Roßwein einen lebenden Adventskalender initiiert, welcher ab 1. Dezember 2020 verschiedene Angebote für die Einwohner bereithält und die Zeit bis Weihnachten verkürzen soll. Der lebende Adventskalender liegt in allen teilnehmenden Geschäften, Vereinen und bei Privatpersonen aus und ist dem aktuellen Amtsblatt der Stadt Roßwein beigelegt.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 18. November 2020 registrierte das Gesundheitsamt Mittelsachen 138 Neuerkrankungen zum Dienstag. Insgesamt haben sich seit März im Landkreis Mittelsachsen 2.781 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 954, den Altkreis Döbeln mit 375 und den Altkreis Freiberg mit 1.450 Fällen. 2.304 Personen befinden sich in Quarantäne. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, erhöhte sich auf 106  – sechs Personen davon werden beatmet. Derzeit sind elf Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegebetriebe betroffen, außerdem 17 Schulen sowie zehn Kitas bzw. Horte. In der Region Roßwein haben sich in den zurückliegenden Tagen knapp 30 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Im Freistaat Sachsen wurden zum 18. November 2020   3.8342 Infektionsfälle durch Labortests bestätigt (+1.513 zum Vortag). Es wurden bisher 575 Todesfälle (+20 zum Vortag) gezählt. Stationär müssen derzeit 1.551 Covid-Fälle behandelt werden, davon 307 Personen auf der Intensivstation.

Der Freistaat Sachsen hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen weiter verschärft. Ab Donnerstag, d. 19. November 2020, gelten folgende Auflagen:

  • Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das heißt, der Mund-Nasenschutz ist bis zum Pkw zu tragen, bzw. solange man sich auf dem Parkplatz vor dem jeweiligen Einzelhandelsgeschäft aufhält.
  • Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.

Den Verordnungstext finden Interessierte unter www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“.

Das Sächsische Sozialministerium hat auch die Ausnahmeregelung für den „Kleinen Grenzverkehr“ geändert. Seit Mittwoch gilt somit, dass Personen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten dürfen, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe. Der Aufenthalt ist nicht gestattet für Einkäufe, die private Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung. Die geänderte Quarantäne-Verordnung steht online unter www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachun

Wir unterstützen unsere Gastronomen:

Um unsere Gastronomen im derzeitigen Lockdown zu unterstützen, hat die Stadt Roßwein auf der Stadt-Homepage eine Rubrik eingerichtet, unter der die Einwohner erfahren können, welche Gastronomiebetriebe einen Abhol- bzw. Lieferservice anbieten. Die jeweiligen Speisenangebote bzw. „Corona-Speisekarten“ sind ebenfalls auf der Seite hinterlegt.  Bitte nutzen Sie die Angebote, bestellen Sie doch mal Ihren Sonntagsbraten in einem der angeführten Gastronomiebetriebe.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Fallzahlen der Corona-Infizierten stiegen heute wieder sehr stark in unserem Land auf nun  22.600 Personen an (17.561 am Vortag).  Seit Mitte Oktober 2020 steigt die Zahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle deutschlandweit stark an –  von 655 Patienten am 15.10.2020 auf 3.561 Patienten am 18.11.2020. Es ist absolut notwendig, dass diese Erkrankungsrate wieder gesenkt wird, da sonst die intensivmedizinischen Kapazitäten der Krankenhäuser in unserem Land kollabieren. Es ist jetzt nicht der Zeitpunkt darüber zu diskutieren, ob es überhaupt Erkrankungen oder das Corana-Virus gibt. Die Bilder und Meldungen der Krankenhäuser sprechen für sich und erübrigen hier wohl sämtliche unsinnige Diskussionen. Wir alle müssen die vulnerablen Gruppen schützen, also die Menschen, welche aufgrund ihres hohen Alters, ihrer Vorerkrankungen und ihrer instabilen körperlichen Verfassung keinen ausreichenden Eigenschutz durchführen können und nur über ein sehr geschwächtes Immunsystem verfügen. Bitte halten Sie aus diesem Grund den Mindestabstand ein, wann immer Sie auf Mitmenschen treffen. Tragen Sie einen Mund-Nasenschutz, wann immer Sie öffentliche Räume betreten, in Geschäften und Discountern einkaufen oder auf andere Personen/Personengruppen stoßen. Tragen Sie den Mund-Nasenschutz auch auf öffentlichen Flächen, wie zum Markttag in Roßwein oder auf den Parkplätzen von Geschäften und Lebensmittelmärkten.  Es ist jetzt keine Zeit für egoistische Handlungsweisen, sondern für Verantwortung und Unterstützung gegenüber unseren Mitmenschen.

Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein unter www. rosswein.de. Nutzen Sie den Newsletter der Stadt und verpassen somit keine Stadtinformationen. Für unterwegs steht Ihnen die Stadt Roßwein-App zur Verfügung. Natürlich erhalten Sie auch alle relevanten Corona- Informationen über Roßwein TV und das Amtsblatt der Stadt Roßwein.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr Bürgermeister
Veit Lindner

 

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Darauf weist die mittelsächsische Wirtschaftsförderung hin. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie soll nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden. Die Details werden zeitnah bekanntgegeben. Auch hier wird es weitere Verbesserungen geben, z. Bsp. bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat künftig bis zu max. 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.

Die Überbrückungshilfe III wird Verbesserungen für Soloselbständige bringen. Betroffene, zum Beispiel aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten können. Informationen zur Überbrückungshilfe II gibt es auch unter https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html. Dort werden zukünftig auch Informationen zur Phase III erhältlich sein.

Im Landkreis Mittelsachsen wird der Anstieg der Kurzarbeiterzahlen durch den erneuten Lockdown erwartet.
Im Laufe der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen im Landkreis Mittelsachsen das Kurzarbeitergeld genutzt, um Entlassungen zu vermeiden und Fachkräfte im Unternehmen zu halten. Nun kam es aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung zu erneuten Einschränkungen der Wirtschaftstätigkeit und Betriebsschließungen. Die Agentur für Arbeit Freiberg rechnet mit einem Anstieg der Kurzarbeiterzahlen. Damit die betroffenen Unternehmen sehr schnell das Kurzarbeitergeld anzeigen und anschließend beantragen können, empfiehlt sich die Nutzung der Online-Anwendungen.

Was Unternehmen jetzt in welchem Fall tun müssen lesen Interessierte hier: https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen/neuigkeiten/anstieg-der-kurzarbeiterzahlen-durch-erneuten-lockdown-erwartet.html

 

 

Beratungsstellen stehen zur Verfügung

Die derzeitige Situation ist für viele Menschen eine mitunter starke Belastung“, erklärt der mittelsächsische Psychiatriekoordinator Matthias Gröll und verweist auf die zahlreichen Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen. Im Gegensatz zum Frühjahr sind diese weiter geöffnet und führen Gespräche durch. „Diese sind vertraulich und wichtig, dass die Menschen in dieser Situation nicht allein sind. Gern können sich auch Angehörige an die Mitarbeiter wenden“, so Gröll. Ansprechpartner gibt es in Döbeln, Freiberg und Mittweida sowie in Waldheim bzw. Leisnig. Auch die Suchtberatungsstellen haben in Freiberg, Döbeln und Mittweida geöffnet. „Aufgefallen ist uns, dass die Pandemie seit Beginn ein Thema im Behandlungskontext ist“, so Gröll. In Mittelsachsen existiere eine enge Vernetzung zwischen Trägern, Experten und dem Fachkrankenhaus Betanien Hochweitzschen. In einem gemeinsamen Flyer der Partner erklärt der Chefarzt und Ärztlicher Direktor der Klinik: „Für mich ist es an erster Stelle von großer Bedeutung, angstbesetzte Themen wie Krankheit und Tod, ausgelöst durch die aktuelle Krise, offen anzusprechen.“ Die Beratungen sind kostenlos. Hilfesuchende können sich auch an den Sozialpsychiatrischer Dienst im Landratsamt wenden, dieser vermittelt bei Bedarf zu einer Vielzahl weiterer Einrichtungen.

Hier die Adressen:

Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen

  • Döbeln, Telefon  03431 678794,
    Öffnungszeit: Montag bis Freitag 10:00 – 18:00 Uhr
  • Waldheim/Leisnig, Telefon 0172 3799872,
    Öffnungszeit: Montag bis Freitag Fr 10:00 – 18:00 Uhr
  • Freiberg, Telefon 03731 482210,
    Öffnungszeit: Montag bis Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:00 – 14:00 Uhr
  • Mittweida, Telefon 03727 659003,
    Öffnungszeit: Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr

    Suchtberatungs- und -behandlungsstellen

  • Döbeln: Telefon 03431 71 26 24,
    Öffnungszeit: Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
  • Freiberg: Telefon 03731 482 220,
    Öffnungszeit: Montag bis Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr, Freitag 08:00 – 14:00 Uhr
  • Mittweida: Telefon 03727 930 579,
    Öffnungszeit: Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13:00 – 18:00 Uhr
  • Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) des Gesundheitsamtes berät außerdem zu Behandlungs- und Hilfsmöglichkeiten. Über die Telefonnummer 03731 799-6961 kann eine Vermittlung zu diesem Dienst erfolgen.

Weitere Ansprechpartner gibt es im Flyer des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/fileadmin/Redakteure/Behoerden/2_Geschaeftskreis/Gesundheitsamt/Flyer_Sozialpsychiatrischer_Dienst.pdf

Im Seniorenpflegeheim „Berta Börner“ haben sich weitere 16 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Hierbei handelt es sich um 14 Bewohner und zwei Mitarbeiterinnen eines bereits abgeriegelten Wohnbereiches des Pflegeheimes. Insgesamt haben sich 4 Mitarbeiter und 17 Bewohner mit Covid 19 infiziert. Unser Dank geht an alle Mitarbeiter_innen des Seniorenpflegeheims, welche, trotz dieser zusätzlichen psychischen Belastung, die Pflege der Bewohner in gewohnter Qualität fortführen und die ihnen anvertrauten Menschen hingebungsvoll betreuen. Der betroffene Wohnbereich ist von den anderen Wohnbereichen getrennt. Wir wünschen den erkrankten Bewohnern und Mitarbeiterinnen eine schnelle Genesung und hoffen auf einen leichten Krankheitsverlauf.

Aktuell sind die registrierten Corona-Infizierten laut Gesundheitsamt am Donnerstag um 86 Personen gestiegen. Somit meldete die Behörde am Donnerstag an den Freistaat, dass es im Landkreis Mittelsachsen seit März 2129 Fälle gibt. Diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 753, den Altkreis Döbeln mit 308 und den Altkreis Freiberg mit 1068 Fällen. Derzeit befinden sich 2126 Personen in Quarantäne. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, sank auf 74, wobei fünf Personen davon intensivmedizinisch betreut werden.

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die aktuellen Fallzahlen der Corona-Neuerkrankungen zeigen per 11. November keine Entspannung. Vom Dienstag zum Mittwoch sind 92 neue positive Befunde durch das Gesundheitsamt des Landkreises registriert worden. Somit meldeten die Behörden insgesamt 2043 Erkrankungsfälle seit März an den Freistaat Sachsen. Diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 719, den Altkreis Döbeln mit 297 und den Altkreis Freiberg mit 1027 Fällen. Derzeit befinden sich 2058 Personen in Quarantäne. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, sank um zwei auf 79 – sechs Personen werden davon beatmet.

Das Gesundheitsamt registrierte in drei weiteren Gemeinschaftseinrichtungen Fälle. Das sind das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Freiberg, die Kita „Villa Zwergenland“ in Hainichen sowie die Kita „Regenbogen“ in Penig. Zum Schutz der Betroffenen geht der Landkreis hier nicht ins Detail, ob es sich um Kinder oder Erwachsene handelt. Aktuell sind zehn Pflegebetriebe bzw. Pflegeeinrichtungen in Mittelsachsen betroffen. In der Region Roßwein wurden in den zurückliegenden 21 Tagen insgesamt 16 Personen positiv auf das Virus getestet.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

 

Corona-Lage am 11. November

Veterinärwesen

Seit Juni ist eine Erkrankung von Haustieren mit dem Corona-Virus meldepflichtig. Bis heute gingen im mittelsächsischen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt keine solche Meldungen ein. „Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) beschäftigt sich intensiv mit Corona“, heißt es aus der Behörde. So wurden in den vergangenen Tagen aktuelle Forschungsergebnisse einer Studie zur Empfänglichkeit von Tieren gegenüber dem Virus veröffentlicht. Hier der Auszug aus der Pressemitteilung des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:

„Landwirtschaftliche Nutztiere

  • Die wichtigsten landwirtschaftlichen Nutztiere – wie Schweine und Hühner – sind nicht infizierbar.
  • Bei einzelnen Tieren – wie Rinder – konnte lediglich eine minimale Virusvermehrung beobachtet werden, die auch nicht an Kontakttiere weitergegeben wurde.
  • Von diesen Tieren geht demnach keine Gefahr der Übertragung des Virus SARS-CoV-2 auf den Menschen aus.

Haustiere

  • Bei Katzen, Hunden und gehaltenen Nerzen wurden SARS-CoV-2-Infektionen im Feld nachgewiesen und auch experimentell untersucht.
  • Bisher liegen keine Hinweise vor, dass sich Menschen bei Hunden oder Katzen mit SARS-CoV-2 infiziert haben.
  • Das FLI und das Robert-Koch-Institut geben hinsichtlich der sporadisch auftretenden Infektionen bei Katzen oder Hunden klare Handlungsempfehlungen.
  • Diese stellen sicher, dass solche Infektionen gegebenenfalls entsprechend nachverfolgt und analysiert werden können.
  • Im Juni 2020 führte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft deshalb eine Meldepflicht für Corona-Infektionen bei Haustieren ein, um Erkenntnisse über Vorkommen, Übertragung und Ausbreitung zu erhalten.
  • Das FLI beobachtet fortlaufend die Entwicklung im Tierbereich und führt kontinuierlich Studien zu weiteren wissenschaftlichen Fragen zu SARS-CoV-2 bei Tieren durch.

Nerzfarmen

  • In Deutschland spielt die kommerzielle Haltung von Nerzen keine Rolle mehr.
  • Der Eintrag von SARS-CoV-2 in Nerzfarmen durch infizierte Menschen ist mittlerweile für Nerzfarmen, beispielsweise in den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Spanien und den USA beschrieben.
  • Dort kommt es zur Ausbreitung in den zum Teil sehr großen Beständen (oft mehr als 10.000 Tiere) und auch zu klinischen Erkrankungen bei Nerzen.
  • Variationen der SARS-CoV-2-Genomsequenzen in Nerzen sind beschrieben worden (z. B. in Dänemark und in den Niederlanden).
  • Hinweise auf zoonotische Übertragungen vom Nerz auf den Menschen liegen vor.
  • Das FLI verfolgt im Auftrag des Bundesministeriums intensiv die weitere Entwicklung.“

 

Kabinett ändert Corona-Schutz-Verordnung – neue Regeln für Versammlungen

Das Sächsische Kabinett hat die Corona-Schutz-Verordnung geändert, das teilte heute das Sozialministerium mit. Demnach sind unter freiem Himmel Versammlungen ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1000 Teilnehmern zulässig, wenn alle Versammlungsteilnehmer, -leiter sowie Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und zwischen allen Versammlungsteilnehmern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Versammlungen mit mehr als 1000 Teilnehmern können genehmigt werden, wenn durch den Anmelder der Versammlung mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen das Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann. Touristische Busreisen sind untersagt. Übernachtungsangebote sind nur aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen erlaubt.

Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung tritt an diesem Freitag in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 30. November 2020.

Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gern zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

Sachsen startet Stabilisierungsfonds für den Mittelstand

Während der ersten Phase der Corona-Pandemie haben laut einer Pressemitteilung des Sächsischen Wirtschaftsministeriums viele Unternehmen Eigenkapital und Liquidität eingebüßt. Um betroffene Unternehmen darin zu unterstützen, ihre Kapitalstruktur und Kreditwürdigkeit wieder herzustellen, hat der Freistaat jetzt den Stabilisierungsfonds gestartet. Er ist mit bis zu 370 Millionen Euro ausgestattet und ein wesentlicher Baustein des im Juni beschlossenen Impulsprogramms „Sachsen startet durch“.

Der Stabilisierungsfonds richtet sich an produzierende Unternehmen und an produktionsnahe oder technologieorientierte Dienstleister in Sachsen und unterstützt den für die sächsische Wirtschaft so wichtigen Mittelstand – ergänzend zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, der auf große Unternehmen ausgerichtet ist. Der sächsische Stabilisierungsfonds stellt Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel zunächst bis 800.000 Euro bereit. Darüber hinausgehende Beteiligungen bis maximal 2,4 Millionen Euro wird der Fonds ausreichen, wenn Deutschland die Genehmigung der EU-Kommission für höhere Eigenkapitalhilfen in eine eigene Bundesrahmenregelung übernommen hat. Das steht zurzeit noch aus. Anträge auf eine Finanzierung aus dem Stabilisierungsfonds können bei der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) gestellt werden. Die Konditionen der Finanzhilfen sind den Beteiligungsgrundsätzen des Stabilisierungsfonds zu entnehmen, die auf der Webseite der SBG veröffentlicht sind (http://www.sbg.sachsen.de/service.html).

Die Förderrichtlinie für Corona-Härtefälle in der Kultur ist bis zum 31. Dezember 2021 verlängert sowie auf Musik-Clubs und Spielstätten, die von Einzelpersonen betrieben werden, erweitert worden. Eine Klarstellung erfolgt hinsichtlich Personengesellschaften, die nunmehr ausdrücklich in der Richtlinie als Zuwendungsempfänger benannt sind. Das Sächsische Kabinett hat heute den Änderungen des Förderprogramms zugestimmt, teilte das zuständige Ministerium mit. Grund für die Änderung ist, dass die Corona-Pandemie auch im Jahr 2021 für große Unsicherheiten im Kulturbereich sorgen wird. Mit der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« werden freie Träger im Bereich Kunst und Kultur in der Corona-Pandemie unterstützt. Bisher konnten bereits unter anderem freie Theater, Festivals und kulturelle Vereine Gelder beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro, bei Darlegung eines höheren Bedarfes mittels eines qualifizierten Liquiditätsplans können bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden. Zuwendungen können nun auch Träger von kleinen und mittleren kulturellen Spielstätten in den Bereichen Darstellende Künste und Musik erhalten, die im Haupterwerb Einzelunternehmer oder selbständige Angehörige der Freien Berufe sind. Voraussetzung ist, dass der Betrieb einer kulturellen Spielstätte ihr hauptsächlicher Unternehmenszweck ist, die Spielstätte mindestens 24 kulturelle Veranstaltungen pro Jahr vorweisen kann, die Veranstaltungen allgemein öffentlich zugänglich sind und die Spielstätte maximal 2.000 Besucherplätze (sitzend/stehend) besitzt. Das Antragsverfahren und die Auszahlung erfolgt über die SAB. Antragstellungen seitens der von Einzelpersonen betriebenen Spielstätten sind bei der SAB ab Anfang der 48. Kalenderwoche möglich. Alle übrigen Antragsberechtigten können ihre Anträge weiterhin fortlaufend einreichen. Anträge mit einem Liquiditätsbedarf für 2020 können noch bis 31.12.2020 gestellt werden. Anträge mit einem Liquiditätsbedarf für das Jahr 2021 können ab 1. Januar 2021 bis zum 20. November 2021 gestellt werden. Weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite der SAB unter https://www.sab.sachsen.de/ zu finden.