– Anträge für 2022 müssen bis zum 30. Oktober eingereicht werden

Die Fachkräfteallianz Mittelsachsen dient der Information und Bündelung der Kräfte im Landkreis Mittelsachsen im Bereich der Fachkräftesicherung. In der Allianz werden Projekte im Rahmen der Fachkräfterichtlinie im Freistaat Sachsen an den Erfordernissen des regionalen Wirtschaftsraumes ausgerichtet und abgestimmt. Für das Jahr 2022 (Projektzeitraum 01.03.2022 bis 28.02.2023) nimmt die Fachkräfteallianz Mittelsachsen Projektanträge bis zum 30.10.2021 entgegen.

Eingereichte Projetanträge müssen sich an der Fachkräfterichtlinie zur Fachkräftesicherung im Freistaat Sachsen ausrichten.  Die Maßnahmen haben zum Ziel Mittelsachsen als familienfreundlichen Ort zum Leben, Lernen und Arbeiten, sowie als Raum mit attraktiven Arbeitsangeboten zu etablieren. Gefördert werden kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie Träger (natürliche Personen oder juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privat- und des öffentlichen Rechts), die die Maßnahmen im Landkreis Mittelsachsen durchführen.

Anträge für Fachkräfteprojekte können per E-Mail bei der Koordinierungsstelle der Fachkräfteallianz Mittelsachsen eingereicht werden. Den Link zu den Formularen gibt es unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/fachkraefte/fachkraefteallianz.

Fachkräftekoordinator Jens Spreer ist per Mail unter email hidden; JavaScript is required erreichbar.

 

Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen und das Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Kreisverband Mittelsachsen 27. Juli 2021

Gemeinsam mit Landrat Matthias Damm rufen die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Mittelsachsen dazu auf, sich impfen zu lassen. Anlass ist die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages in Hainichen in dieser Woche. Allein im Impfzentrum in Mittweida stehen aktuell rund 2000 freie Termine zur Verfügung, hinzu kommen weitere Möglichkeiten bei zahlreichen niedergelassenen Ärzten im Landkreis. „Es ist im Interesse der ganzen Gesellschaft, wenn eine hohe Impfquote erreicht wird“, so Landrat Matthias Damm. Nur damit könne man deutlich der Pandemie begegnen. „Das Virus ist nicht weg und wir sehen, dass es sich langsam wieder ausbreitet. Letzten Endes geht es um den Gesundheitsschutz von jedem einzelnen vor einer Infektion oder mindestens eines schweren Verlaufs“, so Damm. Er ist zweimal mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft worden. Der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetag und Lunzenaus Bürgermeister Ronny Hofmann ergänzt: „Mit einer Impfung schützt man auch die Personen, die nicht geimpft werden können.“ Jeder habe die Möglichkeit eine Injektion zu erhalten. Hofmann wurde mit dem Impfstoff von Biontech geimpft. Je nach Lage kann man im Impfzentrum auch Johnson und Johnson ohne Termin erhalten und hat damit nur einmal den Weg bzw. den Aufwand. Natürlich werde dieser auch bei Ärzten verwendet. „Man kann aus verschiedenen Impfstoffen wählen, bei Unsicherheiten beraten die Ärzte. Außerdem gibt es unheimlich viel Informationsmaterial im Internet“, so Hofmann weiter. Hierbei weist der Vorsitzende beispielsweise auf die Übersicht des Paul-Ehrlich-Insitutes: https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html

Begrüßt wird von den Kommunalvertreterinnen und – vertretern, dass es eine weitere Werbekampagne des Freistaates gibt. Man werde jede Gelegenheit nutzen, um weiterhin für die Impfung zu werben.

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gerne zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

Mobiles Impfteam kommt erneut nach Nossen

Im Juni machte das mobile Impfteam in Nossen Station. Leider konnten hierbei nur 150 Dosen verimpft werden. Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem ASB eine erneute Impfaktion organisiert. Am Freitag, dem 16. Juli, und Samstag, dem 17. Juli, wird das mobile Impfteam nochmals in die Stadt Nossen kommen. Die Impfungen finden wiederum im Spiegelsaal (ehemaliges Kino) des Sachsenhofs statt.

Zur Anwendung kommt wie im Juni das Vakzin von BionTech Pfizer. Damit werden die Termine für die Zweitimpfung wieder exakt drei Wochen später (6./7. August) angesetzt.

Bürgermeister Bartusch (SPD) freut sich über den nochmaligen Besuch des Impfteams: „Wir sind sehr froh, dass das mobile Impfteam ein zweites Mal nach Nossen kommt. Nach dem ersten Termin erreichten uns zahlreiche Anfragen bezüglich einer erneuten Möglichkeit, sich in Nossen gegen Covid19 impfen zu lassen. Dank der unkomplizierten Unterstützung durch den ASB ist dies nun möglich. Einen herzlichen Dank möchte ich auch an die Johanniter richten für die Durchführung der Impfaktion im Juni.“

(Fast) alle sind impfberechtigt

Da mittlerweile die Priorisierung aufgehoben wurde, sind alle Personen ab 16 Jahren impfberechtigt. Impfwillige dürfen allerdings nicht innerhalb der letzten 3 Monate an Covid-19 erkrankt bzw. positiv auf SARS-Cov-2 getestet worden sein. Außerdem sollten in den 14 Tagen vor dem Impftermin auch keine anderen Impfungen erfolgen.

Anmeldungen können per Mail an email hidden; JavaScript is required erfolgen. Anzugeben sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Meldeadresse und gegebenenfalls eine Mailadresse zur Kontaktaufnahme und Zusendung der Unterlagen. Außerdem besteht bis 09.07. täglich von 9 bis 17 Uhr die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung unter der Rufnummer 035242/434-445.

Nachdem bereits Herr Köhler seinen Testcontainer am EDEKA-Markt abgebaut hat, teilte uns das DRK Döbeln-Hainichen nunmehr mit , dass durch die sinkenden Inzidenzzahlen und somit weniger benötigte Testungen am 05. Juli 2021 auch das Testzentrum im Stadtbad Roßwein schließt. Wenn eine Gruppentestung benötigt wird, kann das DRK jederzeit kontaktiert werden.

 

DRK Kreisverband Döbeln-Hainichen e.V.
Führungs- und Lagezentrum
Feldstr. 6
09661 Hainichen

Telefon   +49 37207 68952
Fax         +49 37207 68983
Mobile:   +49 162 2793839
Email:     email hidden; JavaScript is required
Internet:  www.drk-mittelsachsen.de

Die Zahl Corona-Nachweise ist in den vergangenen Tagen gering auf 24 303 gestiegen. Das ist ein Fall mehr im Vergleich zum Vortag (Stand 29.6.). In den Krankenhäusern werden fünf Covid-Patienten behandelt, davon wird eine Person beamtet. Der Inzidenzwert liegt laut RKI in Mittelsachsen heute bei 2,0.

Neue Schutz-Verordnung greift

Am Donnerstag tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie gilt bis zum 28. Juli. Neben einigen Klarstellungen wird der neue Schwellenwert der Inzidenz unter 10 eingeführt. Mittelsachsen liegt heute bei 2,0. Somit gibt es beispielsweise keine Kontaktbeschränkungen sowie kaum Verpflichtungen zum Testen. Ausnahmen bilden zum Beispiel Diskotheken, Clubs und Musikclubs. Außerdem besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen und im ÖPNV. Im Freien besteht keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Informationen des Kreissportbundes:

Impfangebot für Übungsleiter

Der Kreissportbund hat gemeinsam mit dem Kreisverband Döbeln-Hainichen des Deutschen Roten Kreuzes und der Stadt Hainichen ein Impfangebot organisiert, welches sich in erster Linie an Übungsleiterinnen und Übungsleiter richtet. Interessierten Sportfreundinnen und Sportfreunden gibt der Kreissportbund die Gelegenheit, sich durch ein vom DRK Sachsen organisiertes mobiles Team impfen zu lassen. Termine für die erste Impfung sind am Sonntag zwischen 09:00 bis 16:30 Uhr möglich. Die entsprechende Zweitimpfung findet am Sonntag, den 25. Juli, jeweils zur selben Uhrzeit wie der jeweilige Erstimpftermin statt.
Ort: Am Sportforum 2, 09661 Hainichen (Eingang Rundbau – 1. Etage)
Die verbindliche Anmeldung erfolgt ausschließlich per Telefon unter 03731-1633346 noch morgen und am Donnerstag, jeweils in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr. Die Impftermine werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreissportbundes.

Informationen des Freistaates

Infektionsrate bei Lehrkräften sinkt auf null

Erstmals hat es in der vergangenen Woche unter den getesteten Lehrerinnen und Lehrern kein Positivergebnis gegeben. Auch unter den Schülerinnen und Schülern gab es kaum Infektionen.

Insgesamt wurden unter den Schülerinnen und Schülern 688.216 Tests durchgeführt, darunter waren 43 positive Ergebnisse. Das entspricht einer Infektionsrate von 0,006 Prozent (Vorwoche 0,008 Prozent). Insgesamt wurde die Testung 4.418 Mal von Schülerinnen und Schülern verweigert. Unter dem Schulpersonal wurden 39.386 Tests durchgeführt, davon war keiner positiv. Damit sinkt die Infektionsrate auf null (Vorwoche 0,007 Prozent). Verweigert wurde der Test vom Schulpersonal 25 Mal.

Derzeit müssen sich das Schulpersonal und die Schülerinnen und Schüler noch zweimal wöchentlich testen, ab dem 1. Juli bei einer Sieben-Tage Inzidenz unter 10 nur noch einmal pro Woche. Vollständig geimpfte oder genesene Personen müssen sich nicht testen.

Bürgerrat „Forum Corona“ steht in den Startlöchern – mit Beteiligungsmöglichkeit für alle Sächsinnen und Sachsen

Am Montag hat das Bürgerbeteiligungsportal Sachsen eine Umfrage zu den Themen eröffnet, die im „Forum Corona“ diskutiert und bearbeitet werden können. Gleichzeitig haben 50 zufällig ausgeloste Bürgerinnen und Bürger aus ganz Sachsen, die die Bevölkerung im Freistaat repräsentieren, die offizielle Einladung zum Bürgerrat „Forum Corona“ erhalten. Dieser diskutiert über Erfahrungen mit der Corona-Pandemie und erarbeitet Empfehlungen. Die Bürgerinnen und Bürger können im Forum über ihre Ideen und Anregungen zur Pandemiebewältigung und zur langfristigen Überwindung der Krise ins Gespräch kommen. Einander zuhören, gegenseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Lebenssituationen von Menschen in der Pandemie und das Gespräch über die Herausforderungen von Politik und Verwaltungen stehen hier im Vordergrund. Ziel des Bürgerrates ist es, gemeinsame Lösungen zu entwickeln und Empfehlungen an die Politik und die Gesellschaft zu formulieren.

Das „Forum Corona“ wird sich mit vier Handlungsfeldern beschäftigen, die während der Pandemie und auch darüber hinaus eine besondere Relevanz für das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger haben: Bildung, Gesundheit, Politik und Wirtschaft. Alle Bürgerinnen und Bürger Sachsens sind eingeladen, bis zum 31. Juli 2021 über das Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates eigene Anregungen und Themenvorschläge einzubringen. Die Mitglieder des »Forum Corona« stimmen im Anschluss darüber ab, welche Themen und Fragen in den kommenden Monaten schwerpunktmäßig diskutiert werden.

Das Beteiligungsportal kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://mitdenken.sachsen.de/1025225

Die Eröffnungssitzung des Bürgerrates »Forum Corona« findet am 17. Juli 2021 statt und kann per Live-Teilnahme oder per Livestream verfolgt werden. Danach kommt der Rat in fünf Foren zusammen, um konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Im Frühjahr 2022 stellen die Teilnehmenden die Ergebnisse der Öffentlichkeit vor und übergeben sie an die Sächsische Staatsregierung und den Sächsischen Landtag. Weitere Informationen zum Bürgerrat »Forum Corona« unter https://www.forum-corona.de/.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Sächsische Staatsregierung hat sich am 22. Juni 2021 mit der Fortschreibung der Corona-Regeln für die Zeit ab Juli 2021 befasst und einer neuen Corona-Schutz-Verordnung zugestimmt. Die neue Verordnung tritt mit dem 1. Juli 2021 in Kraft und gilt bis zum 28. Juli 2021. Die Veröffentlichung der Verordnung ist unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html einsehbar.

Neben einigen Klarstellungen werden zwei neue Schwellenwerte, die 7-Tage-Inzidenz unter 10 und die 7-Tage-Inzidenz über 100 eingeführt. Die letzteren Regelungen entsprechen dabei weitgehend der bisherigen »Bundesnotbremse« nach Infektionsschutzgesetz.

Was gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 10?

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 10, entfallen ab dem übernächsten Tag die meisten Beschränkungen mit einigen Ausnahmen, wie z.B.:

  • der Erfordernis der Erstellung und Einhaltung eines (genehmigten) Hygienekonzeptes,
  • der Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen und im ÖPNV,
  • der Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, wo sie nach Corona-Schutz-Verordnung vorgesehen ist,
  • den Regelungen zu Großveranstaltungen,
  • der Testpflicht für Diskotheken, Clubs und Musikclubs,
  • der Testpflicht im Bereich der Prostitution,
  • den Regelungen zu Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.

Was gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100?

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 100, gilt ab dem übernächsten Tag u.a.:

  • Private Zusammenkünfte sind allein mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person zulässig. Kinder unter 14 Jahren bleiben hierbei unberücksichtigt.
  • Großveranstaltungen sind untersagt.
  • An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen nicht mehr als zehn Personen teilnehmen.
  • Bis auf Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen oder Waren des täglichen Bedarfs führen, z.B. Supermärkte, Baumärkte oder Drogerien, müssen alle Geschäfte geschlossen gehalten werden, können aber click-and-collect bzw. bis zu einer 7-Tage-Inzidenz unter 150 click-and-meet anbieten.
  • Die Ausübung körpernaher Dienstleistungen, mit Ausnahme von Friseurbetrieben, Fußpflege sowie zu sonstigen medizinisch oder seelsorgerisch notwendigen Zwecken ist untersagt.
  • Der Gastronomiebetrieb, ausgenommen die Abholung und Lieferung von Bestellungen ist ebenso untersagt, die touristische Unterbringung.
  • Kultureinrichtungen wie z.B. Museen, Galerien müssen geschlossen bleiben.
  • Kontaktfreier Sport ist allein, zu zweit oder Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig.
  • Sportveranstaltungen mit Publikum sind ebenso untersagt wie sämtliche Freizeiteinrichtungen und -veranstaltungen untersagt.

Im Landkreis Mittelsachsen lag der Inzidenzwert am 24. Juni 2021 für die letzten 7 Tage bei 3,3. In der Stadt Roßwein liegt der Inzidenzwert zum 24. Juni bei „0“.

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen besteht im Freibad Roßwein keine Testpflicht mehr.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Impfbus des DRK Kreisverbandes Döbeln-Hainichen e.V. kommt vom 28.-30. Juni 2021 zum wiederholten Mal in unsere Stadt. Für Mittwoch, den 30. Juni 2021, bestehen derzeit noch freie Impfkapazitäten.

Der Impfbus wird seinen Zwischenstopp wieder auf dem Sportplatz Haßlauer Straße (Toreinfahrt Vogelstange 23) einlegen. Es wird der Impfstoff von BioNTech/Pfizer eingesetzt, somit gibt es drei Wochen später einen Zweitimpfungstermin am gleichen Ort.

Ab 7. Juni 2021 wurde die Impfung nach Priorisierung deutschlandweit aufgehoben. Damit können alle Bürger ab dem 16. Lebensjahr das Angebot der kostenlosen Impfung wahrnehmen.

Sollten Sie nicht schon anderweitig einen Impftermin angenommen haben, können Sie diese Möglichkeit, sich direkt in Roßwein impfen zu lassen, sehr gern nutzen.

Um einen individuellen Impftermin für den 30. Juni 2021 zu vereinbaren, bitten wir Sie lediglich um einen Rückruf über den Anschluss der Stadtverwaltung 034322-46648. Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf welchem Sie Ihren Namen und die Telefonnummer (evtl. Rückrufzeit) hinterlassen können. Der Rückruf zur Terminabstimmung erfolgt dann zeitnah und je nach Anrufaufkommen.

Die Stadt Roßwein hilft dabei, dass alle, die einen Impftermin vereinbaren, auch die notwendigen Unterlagen erhalten (Anamnese- und Erklärungsbogen sowie ein Merkblatt zu den Impfungen). Diese Unterlagen sollten dem DRK-Team zum Impftermin bereits ausgefüllt vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Landkreis Mittelsachsen wurde am Donnerstag, d. 10.6.2021, bekanntgemacht, dass die täglich vom Robert Koch-Institut errechneten Werte an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Wert von 50 Neuinfektionen für den Landkreis Mittelsachsen unterschritten hat. Demnach gelten im gesamten Landkreis aktuell die Lockerungen, welche mit der Inzidenz von 50 einhergehen (siehe Update vom 28.5.2021).

In der Stadt Roßwein liegt der Inzidenzwert zum 10.6.2021 bei 13,3 und im Landkreis Mittelsachsen mit 29,3 deutlich unterhalb der 35-Inzidenzgrenze. Werden nunmehr diese Werte die nächsten sieben Tage gehalten, treten die nun beschlossenen Erleichterungen der 35er Inzidenzgrenze auch für den Landkreis Mittelsachsen ein.

Mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kehrt auch ein Stück Normalität für uns alle zurück. Die Landesregierung hat am 8. Juni 2021 weitere Erleichterungen beschlossen, die ab 14. Juni 2021 gelten werden. Die neue Inzidenzzahl/Inzidenzschwelle für weitere Lockerungen ist die 35.

Die beschlossenen Lockerungen gelten somit noch nicht für den Landkreis Mittelsachsen ab einer Inzidenz von 35, welche noch nicht erreicht wurde.

Lockdown-Dauer: Der Lockdown soll um gut zwei Wochen, vom 14. bis 30. Juni 2021, verlängert werden – allerdings wird es zahlreiche Lockerungen geben. So fällt in vielen Bereichen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 die Testpflicht weg. Voraussetzung ist, dass die Infektionszahlen an sieben aufeinander folgenden Tagen, also 5+2-Regel, unterhalb des Inzidenzwertes 35 liegen.

Kontaktbeschränkungen: Sinkt die Inzidenz unter 35, werden Familien-, Vereins- und Firmenfeiern „in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen“ mit bis zu 50 Personen gestattet. Laut Sozialministerium dürfen diese auch zu Hause stattfinden – wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht. Bislang können bei einer Inzidenz unter 50 zehn Personen ohne Einschränkungen zusammenkommen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände. Diese Grenze gilt weiterhin, auch bei einer 35er-Inzidenz für private Treffen (Besuche, gemeinsames Grillen usw.). Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Geimpfte sowie Genesene werden jeweils nicht mitgerechnet.

Kitas und Schulen: Unterhalb einer 100er-Inzidenz wechseln Schulen in den Normalbetrieb (bislang 50). Die Maskenpflicht fällt im gesamten Schulgebäude weg, wenn die Inzidenz unter 35 sinkt – allerdings kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum Beispiel auf Gängen, schulintern vorgeschrieben werden. Dagegen bleibt die Testpflicht (zwei Mal pro Woche für Schülerinnen und Schüler sowie sämtliches Schulpersonal) zunächst bestehen. Außerdem sind wieder Klassenfahrten innerhalb Deutschlands erlaubt.

Gastronomie: Unterhalb einer Inzidenz von 35 ist sowohl im Außen- als auch im Innenbereich kein Corona-Test mehr vorgeschrieben. Draußen wird auch die Kontakterfassung gestrichen. Kantinen und Mensen dürfen unterhalb einer 50er-Inzidenz öffnen – ohne Testpflicht.

Freizeit: Hallen- und Spaßbäder sowie Wellnesszentren dürfen unterhalb einer 50er-Inzidenz (an sieben aufeinander folgenden Tagen) und mit tagesaktuellem Test wieder öffnen. Sinkt die Inzidenz unter 35, entfällt die Testpflicht. Das Gleiche gilt unter anderem für Indoorspielplätze, Zirkusse und Spielhallen. Dagegen dürfen Saunen erst unterhalb eines 35er-Grenzwertes wieder besucht werden, allerdings nur mit tagesaktuellem Test. Diese Regelung gilt ebenfalls für Clubs und Diskotheken, welche wieder öffnen dürfen, sobald der 35 Inzidenzwert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen erreicht wurde. Ein zusätzliches Hygienekonzept wird benötigt. Bereits unterhalb des 50 Inzidenz-Schwellenwertes sind Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen möglich (Hygienekonzept, Tests).

Tourismus: Ab 14. Juni 2021 sind bereits bei einer Inzidenz unter 100 touristische Reisen wieder erlaubt. Darunter zählen Seilbahnen im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschifffahrt, touristischer Bahn- und Busverkehr sowie Flusskreuzfahrten. Auch Hotels und Pensionen dürfen unter einer 100er-Inzidenz wieder Gäste empfangen. Kongresse, Tagungen und Messen sind ebenfalls möglich.

Sport: Im Sportbereich fallen unterhalb einer 35er-Inzidenz die Begrenzungen zu den Personenzahlen weg. Außerdem werden „Außenanlagen“ und „Außensportanlagen“ gleichgesetzt, was für die Trainingsgruppen eine gute Nachricht darstellt. Auch die Testpflichten entfallen, sobald die Infektionszahlen unter die Grenze von 35 sinken.

Notbremse: Neu eingeführt wird eine weitere Notbremse: Galten bislang 1300 Corona-Patienten auf Normalstationen in Sachsen als ausschlaggebend, soll nun ebenfalls für belegte Intensivbetten eine Obergrenze (420) entscheidend sein. Steigen die Belegungen der Intensivbetten über diesen Wert (420-sachsenweit) wird es wieder Verschärfungen geben.

Maskenpflicht: Sie soll selbst dann im Freien fortbestehen, wenn der Abstand von anderthalb Metern nicht einzuhalten ist.

Mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kehrt für uns alle wieder ein Stück Normalität ein. Hoffen wir, dass die Inzidenzzahl sich weiterhin stabil unter der 35er Grenze einpegelt. Die Sommermonate mit vielen Freizeitangeboten liegen nun vor uns und warten darauf, dass wir diese wieder rege nutzen.

Bei aller Euphorie über die nun baldigen Lockerungen und Erleichterungen – bitte halten Sie sich, wann immer notwendig, an die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Atemschutz). Mit Vorsicht, Rücksichtnahme und ausreichend eigenem Schutz können wir alle gemeinsam einen erneuten Anstieg der Inzidenzzahlen verhindern.

Bitte bleiben Sie gesund und genießen Sie den Sommer.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Seit fünf Werktagen hintereinander liegt die Inzidenz im Landkreis Mittelsachsen unter 50. Damit greifen ab Freitag, d. 11.6.2021, weitere Lockerungen. Die notwendige Bekanntmachung wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen veröffentlicht.

Bei den Kontaktbeschränkungen dürfen jetzt auch in geschlossenen Räumen 10 Personen zusammenkommen, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unberücksichtigt bleiben.

Die Innengastronomie kann mit Kontakterfassung für Besucher geöffnet werden. Sollten dort Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen, bzw. nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Übernachtungsangebote sind nach vorheriger Terminbuchung und mit Kontakterfassung sowie tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthalts möglich.

Bei Beerdigungen und Eheschließungen sind jetzt bis zu 50 Personen zulässig, wobei die Testpflicht bzw. der Nachweis über Genesung oder Impfung unberührt bleibt.

Außerdem ist Kontaktsport auf Innensportanlagen mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test bzw. dem Nachweis einer Genesung oder Impfung und mit einer entsprechenden Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss. Dies gilt nicht für genesene oder geimpfte Personen. Definition Genesene: Der positive PCR-Test darf nur ein halbes Jahr zurückliegen und muss mindestens 28 Tage her sein.

Information des Kultusministeriums:

Normalbetrieb für Schule und Kita im Landkreis Mittelsachsen und Erzgebirge

Aufgrund stabiler Sieben-Tage-Inzidenz unterhalb von 50 können Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mittelsachsen ab Freitag (11. Juni 2021) wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Hier greift die neue Schul- und Kita-Verordnung, die den Regelbetrieb ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 ermöglicht.

Damit kann wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und ohne Teilung der Klassen stattfinden.

Auch in Kindertageseinrichtungen ist wieder ein Regelbetrieb entsprechend der pädagogischen Konzepte möglich. Laut der neuen Regelungen in der Kita- und Schulverordnung kann nach jetzigem Stand zudem ab Montag in fast allen Landkreisen die Maskenpflicht für Schüler und Schulpersonal im Schulgebäude wegfallen, da die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Für den Erzgebirgskreis und Mittelsachsen wird diese Regelung voraussichtlich erst Mitte der Woche eintreten, wenn die Inzidenz weiter fällt.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Inzidenzwert in unserer Stadt ist in den letzten Tagen erfreulicher Weise weiter gesunken. Der Inzidenzwert liegt in Roßwein mit Stand 27. Mai 2021 bei 80. Der Inzidenzwert des Landkreises liegt mit 40,4 deutlich unterhalb der 100 Inzidenzgrenzlinie. Somit treten nun weitere Erleichterungen in Bezug auf den derzeitigen Lockdown in Kraft.

Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021.

Bei einer Inzidenz unter 100 gelten weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen von maximal zwei Hausständen und in Innenräumen maximal fünf Personen, sonst zehn Personen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen nun zehn Personen zusammenkommen ohne Beschränkung der Anzahl der Haushalte. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen weiterhin nicht mit. Die Regelungen für die Maskenpflicht bleiben bestehen.

 

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 sind somit zukünftig folgende Angebote möglich und Einrichtungen dürfen u.a. öffnen:

  • Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen Test vorweisen; Supermärkte, Baumärkte und andere Angebote der  Grundversorgung sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.
  • Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist möglich
  • Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung ist erlaubt.
  • Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung Testpflicht ist erlaubt. Anleitungspersonen (u.a.Trainer) beim Sport benötigen grundsätzlich einen tagesaktuellen Test.
  • Die Öffnung von Freibädern ist mit Kontakterfassung und einem Hygienekonzept zulässig; Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
  • Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen öffnen und unterliegen den gleichen Auflagen wie Freibäder
  • Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung sind mit Ausnahme von Schulfahrten ebenfalls möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, eine Kontakterfassung stattfindet und die Gäste einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen.

 

Stabilisiert sich die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter dem Wert von 50 besteht u.a. die Möglichkeit

  • die Innengastronomie mit Kontakterfassung für Besucher zu öffnen; sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen.
  • Kontaktsport auf Innensportanlagen ist mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss.

 

Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 35 an 14 aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, fällt die Testpflicht u.a. in den folgenden Bereichen weg:

  • für Kunden im Einzelhandel
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Zoos
  • Botanische Gärten sowie Freizeit- und Vergnügungsparks
  • Kulturstätten
  • die Innengastronomie mit Kontakterfassung für Besucher zu öffnen; sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen.
  • Kontaktsport auf Innensportanlagen ist mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss.

 

Das Genehmigungsverfahren für Modellprojekte wird angepasst: fortan muss anstelle des Einvernehmens lediglich das Benehmen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten hergestellt werden.

Die neue Verordnung wurde auf der Internetseite (Startseite) der Stadt Roßwein zu Verfügung gestellt oder sind unter  www.coronavirus.sachsen.de (unter Amtliche Bekanntmachungen) zu finden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Veit Lindner

Bürgermeister

Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor die ab 31. Mai in Kraft tritt. Der Schwellenwert muss im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Der Regelbetrieb kann im Landkreis Mittelsachsen ab 31. Mai nun wieder aufgenommen werden.

Regelbetrieb für Schulen bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann. In der Grundschule kann der Fokus in Eigenverantwortung der Schulen weiterhin auf die Kernfächer gelegt werden, um die Grundlagen zu sichern. In Kindertageseinrichtungen ist auch wieder Regelbetrieb entsprechend der Pädagogischen Konzeption möglich.

Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes bleibt die zweimalige Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten, bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verppflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.

Alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bleiben wie bisher bestehen.