Aufgrund von Straßenarbeiten der Firma Walter Straßenbau ist im Zeitraum vom 14.6.-2.7.21 auf dem Schulweg in Gleisberg eine Vollsperrung eingerichtet. Es handelt sich hierbei um einen kleinen Abschnitt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist von beiden Seiten aus möglich, aber keine Durchfahrt.

 


Ordnungsamt der Stadt Roßwein

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Landkreis Mittelsachsen wurde am Donnerstag, d. 10.6.2021, bekanntgemacht, dass die täglich vom Robert Koch-Institut errechneten Werte an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Wert von 50 Neuinfektionen für den Landkreis Mittelsachsen unterschritten hat. Demnach gelten im gesamten Landkreis aktuell die Lockerungen, welche mit der Inzidenz von 50 einhergehen (siehe Update vom 28.5.2021).

In der Stadt Roßwein liegt der Inzidenzwert zum 10.6.2021 bei 13,3 und im Landkreis Mittelsachsen mit 29,3 deutlich unterhalb der 35-Inzidenzgrenze. Werden nunmehr diese Werte die nächsten sieben Tage gehalten, treten die nun beschlossenen Erleichterungen der 35er Inzidenzgrenze auch für den Landkreis Mittelsachsen ein.

Mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kehrt auch ein Stück Normalität für uns alle zurück. Die Landesregierung hat am 8. Juni 2021 weitere Erleichterungen beschlossen, die ab 14. Juni 2021 gelten werden. Die neue Inzidenzzahl/Inzidenzschwelle für weitere Lockerungen ist die 35.

Die beschlossenen Lockerungen gelten somit noch nicht für den Landkreis Mittelsachsen ab einer Inzidenz von 35, welche noch nicht erreicht wurde.

Lockdown-Dauer: Der Lockdown soll um gut zwei Wochen, vom 14. bis 30. Juni 2021, verlängert werden – allerdings wird es zahlreiche Lockerungen geben. So fällt in vielen Bereichen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 die Testpflicht weg. Voraussetzung ist, dass die Infektionszahlen an sieben aufeinander folgenden Tagen, also 5+2-Regel, unterhalb des Inzidenzwertes 35 liegen.

Kontaktbeschränkungen: Sinkt die Inzidenz unter 35, werden Familien-, Vereins- und Firmenfeiern „in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen“ mit bis zu 50 Personen gestattet. Laut Sozialministerium dürfen diese auch zu Hause stattfinden – wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht. Bislang können bei einer Inzidenz unter 50 zehn Personen ohne Einschränkungen zusammenkommen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände. Diese Grenze gilt weiterhin, auch bei einer 35er-Inzidenz für private Treffen (Besuche, gemeinsames Grillen usw.). Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Geimpfte sowie Genesene werden jeweils nicht mitgerechnet.

Kitas und Schulen: Unterhalb einer 100er-Inzidenz wechseln Schulen in den Normalbetrieb (bislang 50). Die Maskenpflicht fällt im gesamten Schulgebäude weg, wenn die Inzidenz unter 35 sinkt – allerdings kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum Beispiel auf Gängen, schulintern vorgeschrieben werden. Dagegen bleibt die Testpflicht (zwei Mal pro Woche für Schülerinnen und Schüler sowie sämtliches Schulpersonal) zunächst bestehen. Außerdem sind wieder Klassenfahrten innerhalb Deutschlands erlaubt.

Gastronomie: Unterhalb einer Inzidenz von 35 ist sowohl im Außen- als auch im Innenbereich kein Corona-Test mehr vorgeschrieben. Draußen wird auch die Kontakterfassung gestrichen. Kantinen und Mensen dürfen unterhalb einer 50er-Inzidenz öffnen – ohne Testpflicht.

Freizeit: Hallen- und Spaßbäder sowie Wellnesszentren dürfen unterhalb einer 50er-Inzidenz (an sieben aufeinander folgenden Tagen) und mit tagesaktuellem Test wieder öffnen. Sinkt die Inzidenz unter 35, entfällt die Testpflicht. Das Gleiche gilt unter anderem für Indoorspielplätze, Zirkusse und Spielhallen. Dagegen dürfen Saunen erst unterhalb eines 35er-Grenzwertes wieder besucht werden, allerdings nur mit tagesaktuellem Test. Diese Regelung gilt ebenfalls für Clubs und Diskotheken, welche wieder öffnen dürfen, sobald der 35 Inzidenzwert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen erreicht wurde. Ein zusätzliches Hygienekonzept wird benötigt. Bereits unterhalb des 50 Inzidenz-Schwellenwertes sind Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen möglich (Hygienekonzept, Tests).

Tourismus: Ab 14. Juni 2021 sind bereits bei einer Inzidenz unter 100 touristische Reisen wieder erlaubt. Darunter zählen Seilbahnen im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschifffahrt, touristischer Bahn- und Busverkehr sowie Flusskreuzfahrten. Auch Hotels und Pensionen dürfen unter einer 100er-Inzidenz wieder Gäste empfangen. Kongresse, Tagungen und Messen sind ebenfalls möglich.

Sport: Im Sportbereich fallen unterhalb einer 35er-Inzidenz die Begrenzungen zu den Personenzahlen weg. Außerdem werden „Außenanlagen“ und „Außensportanlagen“ gleichgesetzt, was für die Trainingsgruppen eine gute Nachricht darstellt. Auch die Testpflichten entfallen, sobald die Infektionszahlen unter die Grenze von 35 sinken.

Notbremse: Neu eingeführt wird eine weitere Notbremse: Galten bislang 1300 Corona-Patienten auf Normalstationen in Sachsen als ausschlaggebend, soll nun ebenfalls für belegte Intensivbetten eine Obergrenze (420) entscheidend sein. Steigen die Belegungen der Intensivbetten über diesen Wert (420-sachsenweit) wird es wieder Verschärfungen geben.

Maskenpflicht: Sie soll selbst dann im Freien fortbestehen, wenn der Abstand von anderthalb Metern nicht einzuhalten ist.

Mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kehrt für uns alle wieder ein Stück Normalität ein. Hoffen wir, dass die Inzidenzzahl sich weiterhin stabil unter der 35er Grenze einpegelt. Die Sommermonate mit vielen Freizeitangeboten liegen nun vor uns und warten darauf, dass wir diese wieder rege nutzen.

Bei aller Euphorie über die nun baldigen Lockerungen und Erleichterungen – bitte halten Sie sich, wann immer notwendig, an die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Atemschutz). Mit Vorsicht, Rücksichtnahme und ausreichend eigenem Schutz können wir alle gemeinsam einen erneuten Anstieg der Inzidenzzahlen verhindern.

Bitte bleiben Sie gesund und genießen Sie den Sommer.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Seit fünf Werktagen hintereinander liegt die Inzidenz im Landkreis Mittelsachsen unter 50. Damit greifen ab Freitag, d. 11.6.2021, weitere Lockerungen. Die notwendige Bekanntmachung wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen veröffentlicht.

Bei den Kontaktbeschränkungen dürfen jetzt auch in geschlossenen Räumen 10 Personen zusammenkommen, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unberücksichtigt bleiben.

Die Innengastronomie kann mit Kontakterfassung für Besucher geöffnet werden. Sollten dort Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen, bzw. nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Übernachtungsangebote sind nach vorheriger Terminbuchung und mit Kontakterfassung sowie tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthalts möglich.

Bei Beerdigungen und Eheschließungen sind jetzt bis zu 50 Personen zulässig, wobei die Testpflicht bzw. der Nachweis über Genesung oder Impfung unberührt bleibt.

Außerdem ist Kontaktsport auf Innensportanlagen mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test bzw. dem Nachweis einer Genesung oder Impfung und mit einer entsprechenden Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss. Dies gilt nicht für genesene oder geimpfte Personen. Definition Genesene: Der positive PCR-Test darf nur ein halbes Jahr zurückliegen und muss mindestens 28 Tage her sein.

Information des Kultusministeriums:

Normalbetrieb für Schule und Kita im Landkreis Mittelsachsen und Erzgebirge

Aufgrund stabiler Sieben-Tage-Inzidenz unterhalb von 50 können Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mittelsachsen ab Freitag (11. Juni 2021) wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Hier greift die neue Schul- und Kita-Verordnung, die den Regelbetrieb ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 ermöglicht.

Damit kann wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und ohne Teilung der Klassen stattfinden.

Auch in Kindertageseinrichtungen ist wieder ein Regelbetrieb entsprechend der pädagogischen Konzepte möglich. Laut der neuen Regelungen in der Kita- und Schulverordnung kann nach jetzigem Stand zudem ab Montag in fast allen Landkreisen die Maskenpflicht für Schüler und Schulpersonal im Schulgebäude wegfallen, da die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Für den Erzgebirgskreis und Mittelsachsen wird diese Regelung voraussichtlich erst Mitte der Woche eintreten, wenn die Inzidenz weiter fällt.

 

Aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen gelten ab dem 15.06.2021 wieder die regulären Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Roßwein:

Montag:                      09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag:                    09.00 – 12.00 Uhr  und  14.00 – 19.00 Uhr

Mittwoch:                   09.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                09.00 – 12.00 Uhr  und  14.00 – 16.00 Uhr

Freitag:                       geschlossen (nur nach Vereinbarung)

 

Jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt von 08.00 Uhr – 11.00 Uhr für die Bürger geöffnet. Wenn Sie in anderen Bereichen für diesen Tag einen Termin vereinbaren möchten, dann wenden Sie sich bitte bis Freitag 12.00 Uhr in der jeweiligen Abteilung.

Für den Besuch des Einwohnermeldeamtes besteht weiterhin die Möglichkeit der bevorzugten Bearbeitung aufgrund eines individuell vereinbarten Termins. Ihren gewünschten Besuchstermin können Sie gern unter den Rufnummern 4660, 46612 bzw. 46614 abstimmen.

Am 12. Juni 2021 eröffnet das Freibad Wolfstal die Sommersaison. Täglich von 10 Uhr – 20 Uhr bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit zum Schwimmen, Baden oder einfach nur zum Entspannen.

Bitte beachten: Da die neue Verordnung des Landes Sachsen erst ab dem 14.06.2021 gültig ist, müssen wir am Eröffnungswochenende noch die Nachweise für Getestet/Genesen/Geimpft überprüfen und nur mit Vorlage haben Gäste Zutritt. Auch die Kontaktnachverfolgung am Einlass ist Pflicht für einen Besuch. Die üblichen Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen, das haben Sie bereits letztes Jahr hervorragend eingehalten – vielen Dank dafür.

Die Wassertemperatur beträgt aktuell 24°C, ein Grund mehr, unsere schöne Anlage zu besuchen.

Das Bad-Team freut sich auf Sie!

 

Der Impfbus des DRK Kreisverbandes Döbeln-Hainichen e.V. kommt ein zweites Mal nach Roßwein. Er macht nun sogar für 3 Tage, vom 28. bis 30. Juni 2021, Station auf dem Roßweiner Sportplatz, Haßlauer Straße (Vogelstange 23).

Da am 07.06.2021 das Impfen nach Priorisierung aufgehoben wurde, kann jetzt jede/r Roßweiner Bürger*in ab dem 16. Lebensjahr das Angebot wahrnehmen. Es wird der Impfstoff von BioNTech/Pfizer eingesetzt, somit gibt es 3 Wochen später einen Zweitimpfungstermin am gleichen Ort.

Für die Nutzung der Impfmöglichkeit im Impfbus ist bitte unbedingt ein Termin über den Anschluss der Stadtverwaltung 034322-46648 zu vereinbaren. Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf welchen man seinen Namen und die Telefonnummer (evtl. Rückrufzeit) hinterlassen kann. Der Rückruf erfolgt zeitnah und je nach Anrufaufkommen.

Die Kommune hilft dabei, dass alle, die einen Impftermin vereinbart haben, auch die notwendigen Unterlagen erhalten (Anamnese- und Erklärungsbogen sowie ein Merkblatt zu den Impfungen). Diese Unterlagen sollten dem DRK-Team zum Impftermin bereits ausgefüllt vorgelegt werden.

Mitglieder der SPD Roßwein bieten für bewegungseingeschränkte Bürger*innen Roßweins einen Fahrdienst an. Der Bedarf kann unter oben genannter Telefonnummer mit angezeigt werden.

 

 

Nach Information des DRK Döbeln-Hainichen werden die angebotenen Testzeiten im Stadtbad wie folgt geändert:

Montag:                8.00 – 10.00 Uhr

Dienstag:             16.00 – 19.00 Uhr

Donnerstag:        16.00 – 19.00 Uhr

Der Betreiber des Testzentrums passt seine Öffnungszeiten auf Grund des Nachfragerückganges an Testmöglichkeiten an. Der Nachfragerückgang an Tests geht durch die Zunahme der geimpften Bürgerinnen und Bürger einher.

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

im Team ans Ziel, heißt es am 03. Juli 2021 beim 29. Landkreislauf. Hiermit laden wir euch und eure Teammitglieder zum traditionellen Staffellauf ein. Auf vier Runden à 5 km, 2,7 km, 2,7 km und 1,5 km lauft ihr als Staffel-Quartett durch Roßwein.

Die Anzahl der Startplätze (100) ist in diesem Jahr limitiert und Zuschauer sind im aktuellen Hygienekonzept leider ausgeschlossen. Alle am Wettkampf beteiligten Personen erhalten nur mit einem negativen Covid-19-Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, durchgeführt durch Fachpersonal bspw. in einem Testzentrum, Zutritt zum Stadiongelände.

Dieser darf bei Eintritt ins Stadion nicht älter als 24 Stunden sein. Ausnahme von der Testpflicht besteht für Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen oder die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind. Entsprechende Nachweise sind auch hier vorzulegen.

Für die am Landkreislauf teilnehmenden Personen ist eine Kontaktdatenerhebung verpflichtend (§ 6 Abs. 1 Sächs CoronaSchVO).

Die Anmeldung ist online vom 16.06. bis 20.06.2021 möglich. Das Meldeportal schließt, sobald die 100 Startplätze vergeben sind!

Durch Änderung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung kann es ebenfalls zu Änderungen der Wettkampfbestimmungen (u.a. Absage der VA, Zuschauer, Zeitplan, Hygienekonzept) kommen. Bitte hierfür die aktuellen Informationen auf der Homepage des KSB beachten.

Die weiteren Einzelheiten entnehmt ihr bitte der Ausschreibung und dem aktuellen Corona-Schutzkonzept. (Stand 03.06.2021)

Wir würden uns sehr freuen, euch am 03.07.2021 in Roßwein begrüßen zu können.

Unter dem unten aufgeführten Link findet ihr alle Infos sowie die Online-Anmeldung zum LKL 2021:

http://www.ksb-mittelsachsen.de/startseite/veranstaltungen/landkreislauf/

Wir wünschen allen Teilnehmern eine gute Vorbereitungszeit und bleibt gesund!

 

Kreissportbund Mittelsachsen e.V.

Die Abrissarbeiten der alten Destille in Roßwein schreiten voran. Die Umtech GmbH Rochlitz hatte am 25. März 2021 vom Stadtrat für 50.616,53 € den Zuschlag erhalten. Beim historischen Gebäude müssen die Grundmauern bis zum Beginn der ersten Etage erhalten bleiben, um das dominante Eckgebäude, welches zwei Straßenzüge, den der Mittelstraße und den der Querstraße, verbindet, zu erhalten. Im beräumten Innenhof werden mit anschließender Baumaßnahme dann Parkplätze entstehen und die Parksituation im genannten Straßenbereich somit entlasten. Die aus Denkmalschutzgründen zu erhaltenden Mauerreste des Gebäudes werden gesichert und in die Umgebungsbebauung eingefügt.

Ab dem 14.06.2021 werden die Außenanlagen am Dorfgemeinschaftshaus in Gleisberg umgestaltet und angepasst. Hierbei werden die unbefestigten Flächen im Bereich Schulweg mit Pflaster geschlossen und die Straßenentwässerung angepasst. Die abgehenden Seitenstraßen werden in den bestehenden Grundstücksgrenzen mit einer bituminösen Trag- und Deckschicht versehen. In den betroffenen Bereichen wird es zu Einschränkungen für den Fahrverkehr kommen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis zum 23.06.2021 anhalten. Für die Beeinträchtigen bitten wir um Ihr Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stadt Roßwein wird ab dem 07.06.2021 den unbefestigten Gehweg in der Ziegeleistraße erneuern. Hierbei wird ein Leerrohr DN 100 für spätere Baumaßnahmen im Rahmen des Breitbandausbaus vorbereitend verlegt. Die Bordanlagen werden zum Teil erneuert bzw. gerichtet. Der abschließende Oberbau wird in Betonrechteckpflaster 20x10x10 ausgeführt. Ebenso werden in diesem Zusammenhang Risse auf dem vorhandenen Fahrbahnbelag saniert und vergossen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis zum 12.06.2021 an.

Es ist unvermeidbar, dass während der Arbeiten Einschränkungen für den Fahrverkehr bzw. für den ruhenden Verkehr auftreten. Wir bitten daher um Ihr Verständnis für die anstehenden Maßnahmen.

 

Für sehbehinderte Menschen sind die grauen Verkehrspoller entlang der vielen Wegen, Plätze und Straßen im gesamten Landkreis unsichtbare Verkehrshindernisse. So spüren die sehbehinderten Menschen die grauen Eisenpfähle meistens dann, wenn sie dagegen laufen. Denn in getrübten Augen verschwimmen die Teile und heben sich vom Bodenbelag schlecht ab.

Die Roßweinerin Susanne Hasenwinkel, Mitglied im Behindertenbeirat Roßweins, ist auch im Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen engagiert. Ihr Mann Thorsten Gruner leitet die Regionalgruppe des Sehbehindertenverbandes im Altkreis Döbeln.

Gemeinsam mit ihrer Arbeitskollegin Melanie Doan setzte Susanne Hasenwinkel am 2. Juni 2021 den Pollern gestrickte Bommelmützen auf. So auch auf dem Roßweiner Marktplatz, wo Poller die Fußgänger vor übermütigen Autofahren schützen sollen. Neben der Aktion in Roßwein wurde auch den Pollern in Döbeln und Waldheim eine Bommelmütze in den Farben der Stadt übergezogen.

Am Sonntag, d. 6. Juni 2021, ist deutschlandweiter Sehbehindertentag – dies nahm der Verband der Blinden und Sehbehinderten in diesem Jahr zum Anlass, auf diese Problematik der Poller mit der originellen Mützenaktion aufmerksam zu machen.

Für Bürgermeister Veit Lindner, welcher die Aktion begrüßte, sind die nun verkleideten Poller nicht nur ein Hingucker und ein sommerlicher Farbtupfer im Bereich des Marktplatzes, sondern auch eine gelungene Idee, die Wahrnehmungsschwierigkeiten von sehbehinderten Menschen auf eindrucksvoller Art und Weise allen anderen Einwohnern ohne Sehprobleme begreifbar zu machen.

Bilder: Susanne Hasenwinkel