Vom 14.12.2020 bis zum 10.01.2021 schließen die Schulen und Kindereinrichtungen auf Grund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie.

Die Stadt Roßwein wird wieder eine Notbetreuung in den Kindereinrichtungen anbieten.

Eine Notbetreuung ist nur möglich, wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind (gemäß Anlage 1 zu § 5a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Corona-SchutzVO).

Eine Notbetreuung ist nur möglich, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten –beruflich tätig ist, und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann (gemäß Anlage 2 zu § 5a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Corona-SchutzVO).

Zur Betreuung Ihres Kindes ist dazu ab dem 14.12.2020 das ausgefüllte Formular (Anlage 3) zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung in der Einrichtung vorzulegen.

Bitte legen Sie auch weiterhin täglich die Gesundheitsbestätigung in der Einrichtung vor. Bevollmächtigte Personen, die zur Unterschrift der Bestätigung und zur Einschätzung des Gesundheitszustandes Ihres Kindes befugt sind, notieren Sie bitte auf der Rückseite der Bestätigung. (z. B. wenn Ihr Kind bei den Großeltern übernachtet).

Die Notbetreuung wird im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten gewährleistet und nach Bedarf angepasst. Die Notbetreuung erfolgt unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Hygienevorschriften (u. a. Betretungsverbot der Einrichtung, Abhol- und Bringezonen, Maskenpflicht).

Aufgrund der Tatsache, dass der formale Kabinettsbeschluss erst am Freitag, den 11. 12.20 erfolgen soll, verweisen wir darauf, dass alle hier genannten Regelungen und Hinweise unter Vorbehalt des Beschlusses getroffen werden. Dies betrifft auch eine noch ausstehende Vorgehensweise zum Thema der Elternbeiträge. Wir bitten um Ihr Verständnis und werden Sie über weitere Gegebenheiten informieren.

Die Formblätter zur Notbetreuung und die Information zum betroffenen Personenkreis:

PDF: SächsCoronaSchVO-Baustein-Schließung-Anlagen-1 und 2

Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung:

PDF: SächsCoronaSchVO-Baustein-Schließung-Anlage-3

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie trotz der derzeitigen angespannten Situation eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und bitte bleiben Sie gesund!

Für den Betrieb der 13 Corona-Impfzentren sucht das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Mitarbeitende (m/w/d) in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis. Die Aufgaben umfassen je nach Eignung organisatorische und logistische Tätigkeiten, Unterstützung im Check-In-Bereich und der impfenden Ärzte sowie die Betreuung der zu Impfenden, zunächst für den Zeitraum ab 3 Monaten.

Bewerberinnen und Bewerber können sich für alle Impfzentren zentral auf der Webseite www.drksachsen.de/impfzentren informieren. Bewerbungen können direkt mit einem kurzen tabellarischen Lebenslauf und Qualifikationen an die Adresse email hidden; JavaScript is required gesendet werden. Dabei sollte angegeben werden, in welchem Landkreis bzw. in welcher kreisfreien Stadt der Einsatz bevorzugt erfolgen soll.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Fallzahlen der Menschen, welche sich mit Covid 19 infiziert haben, steigt weiter unablässig. Der Landkreis Mittelsachsen hat eine Inzidenz zum
7. Dezember 2020 von 393,5 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. Damit liegen wir weit über dem noch verkraftbaren Höchstwert von 200/100.000 Infizierten.

Die Neuinfektionen haben sich in den letzten drei Tagen wie folgt entwickelt:  5. Dez. – 5.068 ; 6. Dez. -5.266 ; 7. Dez.- 5.368 . Damit registrierte das Gesundheitsamt Mittelsachsen seit März 5.368 positive Befunde. Auf den Altkreis Freiberg entfallen dabei 2.802 Fälle, auf den Altkreis Mittweida 1.887 und auf den Altkreis Döbeln 679 laborbestätigte Infizierungen.  Insgesamt werden derzeit 149 Personen wegen Corona in den mittelsächsischen Kliniken behandelt, davon 11 beatmet. Die Zahl der coronabedingten Todesfälle ist auf 30 Personen gestiegen. Weitere Kontaktbeschränkungen werden durch den Freistaat und Landkreis für die kommende Woche erwartet.

„In betroffenen Heimen ist die Lage personell zum Teil sehr angespannt“, erklärt Landrat Matthias Damm. Noch gab es kein Hilfeersuchen von Einrichtungen, aber dem wird der Landkreis vorgreifen und baut einen sogenannten Helferpool auf.  „Wir bitten Freiwillige, sich bei uns zu melden und die Einrichtungen bei Bedarf zu entlasten“, so Damm weiter. Gesucht werden insbesondere Menschen mit einer Ausbildung bzw. Kenntnissen in einem pflegerischen, medizinischen oder sozialen Berufsfeld. Sie können sich direkt unter email hidden; JavaScript is required mit der Angabe von verschiedenen Daten melden. Diese werden gesammelt und bei Bedarf entsprechend weitergereicht. „Wir sind hier reiner Vermittler, aber möchten mit diesem Aufruf eine breite Öffentlichkeit erreichen und den Pflegeheimen beistehen“, so Damm.

Hier die wichtigsten Daten aus dem Aufruf:

Bitte wenden Sie sich mit folgenden Angaben an email hidden; JavaScript is required:

  • Name, Vorname, Telefonnummer bzw. E-Mailadresse,
  • Wohnort und gewünschte Region mit maximaler Entfernungsangabe,
  • Berufliche Qualifikation,
  • Erfahrungen in der Pflege ja/nein,
  • Bereitschaft zur direkten Betreuung und Pflege von Covid-19-Infizierten ja/nein,
  • Geburtsdatum (Einsatz bei Covid-Patienten nur im Alter unter 65 Jahren möglich),
  • Zeitpunkt und Dauer der Verfügbarkeit.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Übermittlung Ihr Einverständnis zur Weiterreichung Ihrer Kontaktdaten an die entsprechende Einrichtung geben. Alle weiteren Absprachen erfolgen individuell über die Einrichtungen.

Der Landkreis Mittelsachsen registriert Ihre persönlichen Daten und fungiert als Vermittler an die Träger der Einrichtungen. Eine Weitegabe an Dritte erfolgt nicht.

 

Geänderte Öffnungszeiten zwischen den Jahren

Über die Weihnachtsfeiertage bleiben die Wertstoffhöfe des Landkreises Mittelsachsen geschlossen. In der Zeit vom 24. – 26. Dezember 2020 und vom
31. Dezember 2020 – 01. Januar 2021 ist somit keine Abfallanlieferung durch Bürger möglich.

Wir danken für Ihr Verständnis.

28.12.2020 – 13.02.2021 

Kostenlose Weihnachtsbaumentsorgung

Ab dem 28. Dezember bis zum 13. Februar 2021 können abgeschmückte Weihnachtsbäume, in haushaltsüblichen Mengen, kostenfrei an den Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und die gesonderten Öffnungszeiten zwischen den Jahren (siehe oben).

Schnee und Eis erschweren die Entsorgung – Behälter frei halten

Blockierte oder ungeräumte Straßen können die Abfallentsorgung behindern, um die Entsorgung besser gewährleisten zu können bittet die EKM alle Mittelsachsen, Ihre Abfallbehälter am Entsorgungstag an eine befahrbare Straße und freigeschippt bereitzustellen.

Die EKM – Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen wünscht allen Bürgern des Landkreises Mittelsachsen Gesundheit, ein Frohes Fest in 2020 und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Saskia Siegel EKM
Frauensteiner Straße
95 09599 Freiberg
Telefon 03731 2625-41
email hidden; JavaScript is required

 

Das alte Schmiedemeisterwohnhaus in Littdorf stellt seit vielen Jahren auch gleichzeitig das Museums -und Vereinsgebäude des Heimatvereins aus Niederstriegis dar. Während in den zurückliegenden Jahren bereits die Dächer von Schmiede und Wohnhaus neu eingedeckt werden konnten, waren in den zurückliegenden Jahren die alten Fenster verschlissen und feuchte Wände stellten zunehmend ein Problem für die Ausstellungsstück dar.

Mit Mitteln aus dem LEADER-Förderdorf des Klosterbezirks Altzella konnte nun der Verein beginnen, das Museumshaus weiter zu sanieren. Aktuell wurde bereits der Putz vom Gebäude abgeschlagen und erste Fenster für die Neuanfertigung vermessen. Im Frühjahr soll das Gebäude noch eine Bauwerkstrockenlegung erfahren und dann mit neuem Putz, neuer Farbgestaltung und erneuerten Fenstern auch in der Zukunft ein sichtbares Kleinod erhaltener ländlicher Lebensweisen, Brauchtums und Gerätschaften beherbergen.

Der neue, überdimensionale Schwibbogen als weihnachtlicher Teil des Roßweiner Bergbaulehrpfades wurde am Freitag, d. 04. Dezember 2020, eingeweiht. In ganz kleiner Runde wurde der metallene Schwibbogen mit Bergbaumotiven an den Gärten der Welt, an der Kreuzung Nossener Straße/Am Stollen, seiner Bestimmung übergeben. Mit dabei war Albrecht Zieger vom Bergbauverein „Segen Gottes Erbstolln e.V“ aus Gersdorf, welcher es sich nicht nehmen ließ, in Bergmannstracht und mit brennender Grubenlampe diese schöne bergmännische Tradition in Roßwein mit einzuweihen. Steffen Stecher, Inhaber des Unternehmens EST Spezialtechnik GmbH Döbeln, finanzierte den Schwibbogen und half mit Wanderwegewart Jens Pigorsch bei der Enthüllung des Schwibbogens am Bergbaulehrpfad.

Bürgermeister Veit Lindner bezeichnete die leuchtende Bergbau- und Weihnachtstradition als Symbol der Hoffnung, welches gerade in dieser Zeit, in welcher die Corona-Pandemie so vieles auf den Kopf stellt, als bergmännisches Licht eine Helligkeit ins Dunkel bringt. Seit 18 Monaten arbeitet die Stadt daran, die Roßweiner Bergbaugeschichte aufzuarbeiten und darzustellen. Die Einweihung des Bergbaulehrpfades mit der geplanten Wanderung musste coronabedingt auf den 06. März 2021 verschoben werden. Bürgermeister Veit Lindner und Wanderwegewart Jens Pigorsch versicherten, dass bis dahin auch alle Informationstafeln zur Bergbaugeschichte entlang des Lehrpfades aufgestellt werden. Alle Hoffnung der Beteiligten liegt nun auf dem 06. März 2021, bei dem die neuen Wanderwege mit einer kleinen Feier übergeben werden sollen.

 

 

Noch während der Roßweiner Conrad Lenk seine Musikanlage und das Piano am ersten Dezember auf der kleinen Bühne auf dem Marktplatz aufbaute, trafen bereits etliche Schaulustige ein. Kurz zuvor war die neue Corona-Verordnung des Landkreises Mittelsachsen und des Freistaates veröffentlicht worden, welche größere Kontaktbeschränkungen vorsieht. Aus diesem Grund war das Öffnen des ersten Adventstürchens mit Conrad Lenk auch die einzige Aktion, welche aus dem lebendigen Adventskalender umgesetzt werden konnte, da die neuen Kontaktbeschränkungen am 01. Dezember 2020, 24.00 Uhr, in Kraft traten. An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich bei Conrad Lenk für die Öffnung des ersten Kalenderfensters und die gelungene musikalischen Einstimmung auf die Weihnachtszeit.

Wie die Stadtverwaltung mitteilte, soll der lebendige Adventskalender im nächsten Jahr dann wieder Bestandteil der Weihnachtszeit in Roßwein werden und so das vorweihnachtliche Kulturangebot in der Stadt und den Ortsteilen bereichern.

Am 27. November 2020 bog das Projekt „Infopoint in Telefonzelle“ von Enrico Korth auf die Zielgerade ein und konnte fast abgeschlossen werden.
Mithilfe eines Autokranes wurde die als Infozelle umgebaute Telefonzelle auf den vorbereiteten Platz am Radweg, unweit des Labyrinths an der Mühlstraße, am ehemaligen Standtort der Stadtmühle gesetzt. Unterstützt wurde Enrico Korth vom Tischlermeister Hermann Richter aus Marbach, welcher den Innenausbau vorgenommen und Regale für die zukünftigen Informationflyer eingebaut hat. In den kommenden Wochen soll nun noch die Beschriftung angebracht werden, damit die Nutzer des Muldentalradweges sowie die Gäste der Stadt dann schon von weitem auf den neuen Informationspunkt aufmerksam werden.

Das Projekt „Infopoint in Telefonzelle“ wurde mit finanziellen Mittel aus dem Ehrenamtsfonds des Landkreises Mittelsachsen ermöglicht und von folgenden Helfern unterstützt: Müller Industriegummi GmbH, Malerbetrieb Senftleben GmbH, Stadt Roßwein, Bauhof, Fa. Stowasser GmbH, Fa. Einrichter GmbH, Elektro Roßwein GmbH sowie der Fa. Schilder-Kleine GmbH

Allen Unterstützern ein herzliches Dankeschön für ihre Mithilfe und Unterstützung dieses Projektes.

 

 

 

Aufgrund der verschärften Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Entwicklung muss die geplante Eröffnung des Bergbaulehrpfades der Stadt Roßwein am Samstag, dem 12. Dezember 2020, hiermit abgesagt werden. Mit der Eröffnung des Bergbaulehrpfades sollte ein Projekt übergeben werden, welches die bewegende Bergbaugeschichte der Stadt Roßwein auf zwei verschiedenen Rundwanderwegen auf informativen Schautafeln darstellt. Die feierliche Eröffnung des Bergbaulehrpfades wird auf den 6. März 2021 verschoben. Die geplanten Wanderungen werden an diesem Tag nachgeholt. Weitere Informationen werden frühzeitig auf der Homepage der Stadt und im Amtsblatt bekannt gegeben.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Am Mittwoch, d. 2. Dezember 2020, registrierte das Gesundheitsamt Mittelsachsen weitere 172 Fälle mit Corona-Erkrankungen. Somit gab es seit März 4520 positive Befunde, davon im Altkreis Mittweida 1599, im Altkreis Döbeln 601 und im Altkreis Freiberg 2320. Seit März erstellte die Behörde 10.248 Quarantänebescheide, 7112 Personen haben die Quarantäne wieder verlassen. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär wegen Corona behandelt werden, liegt bei 112  – davon werden 11 Personen intensivmedizinisch beatmet. Vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gibt es im Landkreis Mittelsachsen. Dabei handelt es sich um eine 89-jährige Frau mit Vorerkrankungen sowie drei Männer im Alter zwischen 84 und 89 Jahren, die ebenfalls Vorerkrankungen hatten. Damit stieg die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Corona auf insgesamt 24 Menschen. In dieser Woche traten in Mittelsachsen zwei Allgemeinverfügungen des Landkreises in Kraft. Eine Verfügung regelt die Quarantäne von positiv getesteten Personen sowie Kontaktpersonen. Die Ausgangsbeschränkungen, der Konsum und die Abgabe von alkoholischen Getränken sowie das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sind Bestandteil einer weiteren Verfügung. Sie sind hier nachzulesen:  https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/regelungen-des-landkreises.html

Grafik_Kontakt_allg (4)

Eine weitere Allgemeinverfügung des Landkreises regelt nun den Umgang mit der Quarantäne. Sie ersetzt den schriftlichen Bescheid des Gesundheitsamtes bis dieser bei der positiv getesteten Person eingeht. Damit soll verhindert werden, dass in der Zeitspanne vom Bekanntwerden der Positiv-Testung bis zum Eintreffen des Bescheides die Infektionen weitergetragen werden.

Wenn eine Person weiß, dass sie positiv getestet wurde – egal ob diese Information vom Arzt, Gesundheitsamt oder Labor mündlich übermittelt wurde – ist diese verpflichtet, sich sofort abzusondern (in Quarantäne zu begeben).

Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen ersten Grades eingestuft wurden, haben nach der Allgemeinverfügung auch in Quarantäne zu gehen, unabhängig davon, ob der schriftliche Bescheid des Gesundheitsamtes schon vorliegt. Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und gilt ab morgen: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt/1922020e-vollzug-des-gesetzes-zur-verhuetung-und-bekaempfung-von-infektionskrankheiten-bei-menschen-infektionsschutzgesetzes-ifsg.html

Hier noch der Auszug aus dem Fragen-Antwort-Katalog unter www.landkreis-mittelsachsen.de auf die Frage „Was passiert, wenn man positiv getestet wurde“:

„Das Gesundheitsamt bittet Sie, Ihre Kontaktpersonen der Kategorie I zu notieren. Hierbei sind folgende Zeiträume zu berücksichtigen. Wenn Sie symptomfrei sind, dann muss der Zeitraum von zwei Tagen vor der Testung berücksichtig werden. Wenn Sie Symptome haben, dann bis zwei Tage vor dem Beginn der ersten Symptome. Neben dem Namen werden auch Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse benötigt:

Definition Kategorie eins Quelle RKI:

  • Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt mit einem Quellfall, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus demselben Haushalt (A)
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines Quellfalls, wie z.B. Küssen, Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, etc. (A)
  • Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einer hohen Konzentration von infektiösem Aerosol im Raum ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung) (B)
  • Optional: Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten COVID-19-Fall (z.B. Schulklassen, Gruppenveranstaltungen), unabhängig von der individuellen Risikoermittlung (A, B)

Ausführlichere Informationen können Sie hier entnehmen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html?nn=13490888