Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wurde verabschiedet und tritt ab Dienstag, d. 1.September 2020, in Kraft.

Wir haben die wesentlichsten Änderungen für Sie zusammengetragen. Den kompletten Wortlaut der Verordnung finden Sie unter Corona-Schutz-Verordnung vom 25. August.2020, Sächsischen Staatsministeriums für Soziales…. )

So ist weiterhin jeder Bürger weiterhin angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen, außer den Angehörigen des eigenen Hausstands, der Partnerin oder dem Partner, sowie den Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu 10 weiteren Personen auf das zwingend notwendige Minimum zu reduzieren.

Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum, und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Eltern und Sorgeberechtigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen diese Empfehlungen auch einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind. Wo immer möglich, muss weiterhin ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden.

Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, insbesondere auch für Arbeitsstätten.

 Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen

  1. bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder regelmäßiger Fahrdienste zum Zweck der Beförderung von Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Menschen zwischen dem Wohnort/der Wohnstätte und Einrichtungen,
  2. bei der Benutzung von Reisebussen, sofern nicht der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann,
  3. beim Aufenthalt in Geschäften und Läden und
  4. soweit die Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV2-Pandemie dies vorsieht. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.

Was ist nun erlaubt?

Erlaubt sind somit Familienfeiern, unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, Schuleingangsfeiern in Gaststätten oder angemieteten geschlossenen Räumlichkeiten mit bis zu 100 Personen. In geschlossenen Räumen sollen die Hygieneregelungen und der Mindestabstand eingehalten werden. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Hygieneauflagen erlaubt. Da das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen um ein Vielfaches höher ist als unter freiem Himmel, sind Feiern im Freien vorzuziehen, um Ansteckungen zu vermeiden.

Folgende Einrichtungen und Angebote mit einer Besucherzahl mit bis zu 1 000 Personen können durchgeführt werden. Es müssen von den zuständigen kommunalen Behörden genehmigte Hygienekonzepte vor der Inbetriebnahme vorliegen:

  1. Freibäder, Hallenbäder, Kurbäder, Thermen und Saunen, soweit es sich nicht um Beherbergungsbetriebe, Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen mit Mitgliedern (zum Beispiel Fitnessstudios) handelt,
  2. Sportwettkämpfe mit Publikum (ausgenommen ist der Bereich Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl bis 50 Personen),
  3. Freizeit-, Vergnügungsparks,
  4. Volksfeste, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte,
  5. Tanzlustbarkeiten unter freiem Himmel,
  6. Messen und
  7. Tagungs- und Kongresszentren, Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, Musikclubs (ohne Tanz) sowie Zirkusse.

 Großveranstaltungen sind wieder möglich

Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit Publikum mit einer Besucherzahl von mehr als 1 000 Personen dürfen stattfinden, wenn

  1. eine datenschutzkonforme und datensparsame Erhebung von Kontaktdaten nach 7 Absatz 1 Satz 4 bis 7 möglich ist und
  1. ein von der zuständigen kommunalen Behörde auf die Veranstaltungsart bezogenes genehmigtes Hygienekonzept vorliegt

Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko

Abhängig von den regionalen Infektionsparametern müssen die zuständigen Behörden verschärfende Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen.

Spätestens bei 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind erste derartige Maßnahmen zu treffen. Dies betrifft insbesondere die Erhebung von personenbezogenen Daten zur Nachverfolgung von Infektionen durch Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum. Zulässig ist zu diesem Zweck die Erhebung und Speicherung von Name, Telefonnummer oder

E-Mail-Adresse der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs. Diese Daten sind, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, zu erheben und für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuchs für die zuständigen Behörden (§ 8 Absatz 1 Nummer 1) vorzuhalten.

Die neue Verordnung tritt ab 1.September in Kraft und mit Ablauf des 2. November 2020 außer Kraft.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

 

Wer sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen nur mit einem negativen Corona-Test betreten. Alle einrichtungsfremden Personen, wie etwa Eltern, müssen bei Betreten dieser Einrichtungen stets eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

An Schulen wird Lehrkräften und Schülern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts empfohlen. Schulen können allerdings eine Maskenpflicht für diese anordnen. Das sieht die neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen vor, die am 31. August 2020 in Kraft treten und bis zum 21. Februar 2021 gelten wird. »Die lange Wirksamkeitsdauer soll zur Planungssicherheit beitragen. Wir machen damit aber auch deutlich, dass wir keine landesweit gültigen Beschränkungen mehr wollen, es sei denn, die Infektionslage verschärft sich wieder. Damit wird aber auch klar: Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Schulen und Kitas ist es entscheidend, dass sich die Gesellschaft verantwortungsbewusst verhält«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Der Zugang zu Schulen und Kitas ist Personen nicht gestattet, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder mindestens ein Symptom erkennen lassen, das auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweist oder innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierten Person persönlichen Kontakt hatten.

Gleiches gilt nun auch für Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben und keinen negativen Corona-Test vorlegen können. Die bisher geltenden und eingeübten Hygieneregeln können beibehalten werden.

Was für Schulen gilt: Der Schulbetrieb findet unter Pandemiebedingungen statt. Es besteht Schulbesuchspflicht. Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen zulässig. Eltern und externe Partner sind grundsätzlich verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Schulleitung empfiehlt, dass ein ausreichender Abstand zwischen Personen auf dem Schulgelände soweit als möglich eingehalten wird. Wer in Schulgebäuden oder auf dem übrigen Schulgelände keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat, ist verpflichtet, eine solche Bedeckung zumindest bei sich zu führen. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände kann im Hygieneplan der Schule geregelt werden. Zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten ist täglich zu dokumentieren, welche einrichtungsfremden Personen sich während der Unterrichtszeit oder einer schulischen Veranstaltung in einem Schulgebäude länger als fünfzehn Minuten aufgehalten haben.

Was für Kitas gilt: Eltern sind verpflichtet, täglich gegenüber der Einrichtung schriftlich zu erklären, dass ihr Kind kein typisches Symptom der Krankheit Covid-19 (Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen oder allgemeines Krankheitsgefühl) aufweist. Wird die Erklärung nicht vorgelegt, wird das Kind an diesem Tag nicht in Betreuung genommen. Eltern müssen während des Aufenthaltes in Gebäuden der Einrichtung und auf dem übrigen Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einhalten.

Was für Horte gilt: Eine schriftliche Erklärung über den Gesundheitszustand des dort betreuten Kindes müssen Eltern nicht abgeben. Einrichtungsfremde Personen müssen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Einrichtung tragen.

 

Vernisage am 04. September 2020, 17.00 Uhr sowie sonntags von 14.30 bis 15.30 Uhr in der Galerie der Francois Maher Presley Stiftung für Kunst und Kultur in der Schlossstraße 23 in Waldheim.

 

Am 4. September, 17 Uhr wird die Ausstellung mit Fotoarbeiten von Matthias Löwe, die bis zum 30. September 2020 in der Galerie in der Schlossstraße 23 zu besichtigen sein wird, eröffnet. Zu sehen sind Fotos von Waldheim und der Burg Kriebstein aus dem Zeitraum 2010 bis 2019.

Matthias Löwe fotografiert seit 2006. Neben Waldheim, der Burg Kriebstein und anderen mittelsächsischen Motiven führten ihn Fototouren in die Alpen, die Sächsische Schweiz, nach Island oder Norwegen. Er versteht seine Fotografie als einen Ausgleich zum Berufsleben, als einen stetigen Lernprozess beim Betrachten der Umwelt und dem Umgang mit der modernen Technk, genießt allerdings auch die Stille und die Momente des Alleinseins und der Konzentration auf die Bildgegenstände.

Motive der Fotos von Matthias Löwe waren in den letzten Jahren in dem bekannten Waldheim-Kalender von DierBooks zu sehen. Seine Arbeiten zeichnen sich durch eine im Vordergrund stehende besondere, fast malerische Atmosphäre aus.

Die Ausstellung ist an jedem Sonntag im September von 14:30 h bis 15:30 h in Anwesenheit von Matthias Löwe zu besichtigen oder nach Vereinbarung mit Ingo Ließke unter der Telefonnummer 0176 / 438 02 589. Die Fotografien sind auch verkäuflich.

Ferienprogramm: Parole MuMo! 

Literarische Schatzsuche

  1. August / 10 – 12 Uhr / Alter: 8 bis 12 Jahre / kostenfrei

Ort: Garten Jugendhaus Roßwein

 

                 

 

 

Hilfe, wir sind bestohlen worden!

Gemeinsam mit Emil und den Ferien-Detektiven wollen wir das Diebesgut wiederfinden.

Versteckte Hinweise und knifflige Rätsel führen uns auf die richtige Spur… Also dann: „Parole MuMo!“

 

 

Anmeldung über: Initiative Bürgerhaus, Markt 8, 04741 Roßwein, Tel. +49 34322/581431, Mobil +49 179 4232722 oder per Email:

 

Wenn die Sehkraft nachlässt…

„Blickpunkt Auge“ Beratungsmobil für Menschen mit Seh- und Lesebehinderung in Roßwein im Einsatz

Wann: Mittwoch, 2. September 2020 von 9:00 bis 14:00 Uhr

Wo:       Markt, Roßwein

Vor Ort können sich Besucher am Mobil kostenlos darüber informieren, welche Angebote und Leistungen für Menschen mit eingeschränktem Seh- und Lesevermögen zur Verfügung stehen und wie sie genutzt werden können. (Keine medizinische Beratung!)

  • Berater von Blickpunkt Auge beantworten Fragen zu den häufigsten Augenerkrankungen, geben einen Überblick über Sehhilfen und andere Hilfsmittel sowie Reha-Maßnahmen. Zudem gibt es Beratung zu möglichen rechtlichen und finanziellen Ansprüchen.
  • MitarbeiterInnen des dzb lesen informieren über den Zugang zu barrierefreien Informations- und Literaturangeboten für Leser mit Seheinschränkung. Sie klären insbesondere über die kostenfreie Hörbuchausleihe und weitere Dienstleistungen und Medienangebote auf.
  • Die fachkundigen Berater vor Ort geben gern Tipps und Hilfen für Freizeit und Alltag.

Für eine persönliche Beratung im Mobil, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

E-Mail: , Telefon: 0341 7113200 oder 0174 9623998.

Das „Blickpunkt Auge“ Beratungsmobil ist ein Angebot des Fördervereins „Freunde des barrierefreien Lesens e. V.“, des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e. V. (BSVS)  und des Deutschen Zentrums für barrierefreies Lesen (dzb lesen).

 

 

 

Da sich in ihren Reihen sehr viele „Macher“ befinden, trugen sich die Mitglieder des SPD Ortsvereins Roßwein bereits seit längerem mit dem Gedanken, sich zu einem Arbeitseinsatz zu treffen. Als dann bei der letzten Vereinssitzung zur Sprache kam, dass an einige Mitglieder der Wunsch nach einer Lampe auf der Hundewiese in der Uferstraße herangetragen worden ist, war der Beschluss gefasst, dieses Projekt umzusetzen.

Schnell fanden sich weitere Mitstreiter unter den Anwesenden, so auch der parteilose Stadtrat Steffen Thiele. „Lasst uns eine stromsparende LED-Lampe montieren, am Besten noch mit einem Bewegungsmelder, damit die Lampe nur bei Bedarf leuchtet“, so sein Vorschlag, dem die anderen Anwesenden zustimmten.

Dank der positiven Zusammenarbeit mit der Stadt und dem Bauhof konnte mit den Baumaßnahmen bereits am 25.07.2020 begonnen werden.

Ausgestattet mit Spitzhacke und Spaten wurde durch die Mitglieder ein ca. 5 m langer Schacht zum nächsten Stromkabel gegraben, Leerrohre verlegt und Abzweigdosen sowie die Lampe montiert. Der fachmännische Anschluss erfolgte dann von Seiten der Stadt.

Nun müssen die Roßweiner Hundebesitzer in der dunklen Jahreszeit, zumindest im Bereich der Hundewiese, nicht mehr mit Stirnlampen durch die Gegend laufen.

„Der Einsatz hat auch die Gemeinschaft im Ortsverein weiter gestärkt. Ich hoffe sehr, dass wir etwas Ähnliches zukünftig häufiger wiederholen können“, so Katrin Stenker, die Vorsitzende des SPD Ortsvereins Roßwein.

 

Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

Über die Genehmigung der Veräußerung von nachstehendem forstwirtschaftlichem Grundstück ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Stadt/Gemeinde:            Roßwein

Gemarkung:                      Otzdorf

Flst. Nr. :                             283

Veräußerte Fläche in ha: 0,5263

davon ha reine LN:           0 H

Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres
Betriebes am Erwerb dieses Grundstückes interessiert wären, haben die Gelegenheit,
der Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen bis zum 25. August 2020 ihr
Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen  Erwerbsmöglichkeit anbieten würden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.

HÖRmobil und Blickpunkt Sehen – Beratungen  am 02.09.2020 auf dem Roßweiner Markt

Wie bereits im vergangenen Jahr, macht das sächsische HÖRmobil auf Initiative des Roßweiner Behindertenbeirates auch in diesem Jahr auf dem Roßweiner Markt Station.

Leider musste der Termin im März aufgrund von CORVID 19 ausfallen, doch nun ist ein neuer Termin gefunden.

Ratsuchende mit Fragen rund um das Thema HÖREN und SCHWERHÖRIGKEIT können sich vertrauensvoll an die Experten des Landesverbandes der Schwerhörigen und Ertaubten e.V wenden und verschiedene Hörhilfsmittel ausprobieren, eine kleine Hörtestung ist möglich.

Die EUTB –  Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung des Landesverbandes der Schwerhörigen und Ertaubten-  bietet diese individuelle Beratung an und  Frau Zimmermann, selbst Cochlear Implantat Trägerin, steht Ihnen als Teilhabeberaterin der EUTB mit fachlicher Kompetenz in dieser Zeit zur Verfügung.

Das Beratungsangebot wird in diesem Jahr  durch – BLICKPUNKT AUGE , einer mobilen Beratung des Blinden -und Sehschwachenverbandes Sachsen e.V -, zu Fragen  rund um das SEHEN unterstützt. Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Menschen, deren Grunderkrankung zu einem Sehverlust führen kann.

Beide Beratungsangebote beantworten Fragen zu Fördermöglichkeiten am Arbeitsplatz, Hilfsmitteln und Rechtsansprüchen und können Kontakte zu Selbsthilfegruppen, Kostenträgern und Leistungserbringern vermitteln.

Die Beratungen stehen Ihnen kostenfrei am 02.09.2020, in der Zeit von 9.00 Uhr- 15.00 Uhr, auf dem Roßweiner Markt zur Verfügung.

Nutzen Sie die Möglichkeit sich zu informieren.

Kerstin Bauer
Beirat für Behinderte der Stadt Roßwein

 

 

Neben dem stellvertretenden Schulleiter Gerd Baumert wurde am 17. Juli 2020 auch Frau Rita Becke, die Institution für Geschichte und Sport der Oberschule Roßwein, in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Rita Becke unterrichtete seit dem 01. August 1979 zunächst an der Schule in Gersdorf bei Hartha und wurde im Schuljahr 1991/1992 noch zur Schulleiterin in der damaligen POS in Mochau bestellt. Durch die Neustrukturierungen nach der Wende musste jedoch die POS in Mochau kurze Zeit später geschlossen werden, und Rita Becke wechselte im Schuljahr 1992/1993 an die Mittelschule in Roßwein.

Insgesamt 28 Jahre hat Rita Becke den Kindern Geschichte gelehrt und sie im Sport unterrichtet. Mit großem Engagement wurde eine Schultradition im Volleyball aufgebaut und viele sportliche Erfolge, wie bei der Teilnahme an Regionalmeisterschaften, für den Schulstandort Roßwein errungen.

Schulleiter Thomas Winter stellte in seiner Laudatio die gute Zusammenarbeit mit Rita Becke in den Vordergrund und unterstrich einmal mehr, dass das Roßweiner Pädagogen-Team der Oberschule eine eingeschworene Gemeinschaft sei und bisher stets gut zusammengearbeitet hat. Für den weiteren Lebensweg wünschen wir der rührigen Geschichts- und Sportlehrerin nun alles Gute, Gesundheit und in allen Belangen des Lebens ein kräftiges „Sport frei“.

Ja, er lebt noch, er lebt noch, stirbt nicht!

Seit der 2001 erfolgten Gründung der „Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH“ hat sich viel geändert. Nicht nur die Welt ist viel technisierter geworden, auch die Arbeit der einstigen Gerüstbauer hat sich verlagert. Heute geht es im Unternehmen um viel mehr, als nur um das Aufstellen von Gerüsten. Fassadengerüste gibt es in der Firma schon seit vielen Jahren nicht mehr. Stattdessen konzentrieren sich die Roßweiner Unternehmer auf den Spezialgerüstbau, also Hängegerüste oder auch Brückenbauten aus Gerüstteilen, aber das Tätigkeitsfeld ist insgesamt noch umfassender geworden. Deshalb wurde aus dem Namen der „Gerüstbau“ nun gestrichen, und die Firma heißt nunmehr „Gemeinhardt Service GmbH“. Dieser spiegelt die vielfältigen Arbeiten des Unternehmens besser wider.

Auch im Industrieschutz kennen sich die verrückten Unternehmer, so bezeichnen sich Walter Stuber und Dirk Eckart aufgrund vieler kreativer Ideen selbst, sehr gut aus und haben deshalb Anfang dieses Jahres eine neue Marke gegründet. „Schutz in Perfektion“ heißt diese und sie hält, was sie verspricht. Die Firma entwickelt hierbei maßgeschneiderte Lösungen für Industriebetriebe oder Unternehmer, falls diese etwas vor Staub, Wasser oder einfach nur vor neugierigen Blicken schützen wollen. Neuerdings besitzen die Unternehmer auch eine mobile Gerüst-Waschanlage, welche bei Bedarf von anderen Firmen gemietet werden kann. Folgerichtig haben Eckart und Stuber, aufgrund der verschiedenen Arbeiten, nun den „Gerüstbau“ aus dem Firmennamen gestrichen und nennen sich nun „Gemeinhardt Service GmbH“. Verrückt wie immer sollte auch die Außenwahrnehmung des neuen Namens sein. So mieteten Eckart und Stuber Großplakate in ganz Sachsen und schalteten Traueranzeigen „Wir trauern um den Gerüstbau“ in den sächsischen Tageszeitungen.

Einfach war es nicht, die Zeitungen zum Abdruck zu bewegen, aber die Unternehmer haben es geschafft, dass die Anzeige im redaktionellen Teil Platz fand. Damit haben sie mit ihrer Aktion das Wichtigste erreicht, denn in Fachkreisen und vor allem in sozialen Medien wird wieder über das Gewerk des Gerüstbaus und seine Zukunft diskutiert.