Das Jugendprogramm „Spurensuche“ fördert 2021 erneut bis zu 20 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit

Welche Spuren der letzten Jahrhunderte gibt es in meiner Region zu entdecken? Wie haben meine Eltern ihre Jugend in unserem Ort erlebt? Wo kommen die Namen von Häusern, Straßen und Gassen her? Welchen Einfluss hatte der Nationalsozialismus? Wie erlebten meine Großeltern und Nachbarn das System der DDR, den Fall der Mauer, die Wiedervereinigung und das Leben im Umbruch?

Es ist wieder soweit! Das Jugendprogramm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung fördert 2021 erneut bis zu 20 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit. Mit dem Programm unterstützt die Sächsische Jugendstiftung jedes Jahr Projektgruppen, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten. Bereits zum 17. Mal können sich Jugendgruppen bewerben und zu einem „Spurensucherteam“ werden, wenn sie aus Sachsen kommen und hauptsächlich im Alter von 12 bis 18 Jahren sind. Sie werden im Projektzeitraum andere Spurensucher*innen treffen, um ihre Erfahrungen auszutauschen. Im November stellen sie ihre erforschten Schätze auf den Jugendgeschichtstagen im Sächsischen Landtag der Öffentlichkeit vor.

Das Jugendprogramm richtet sich an Träger der Jugendarbeit. In Ausnahmefällen können Vereine, Kirchgemeinden sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen ebenfalls Projektträger sein. Schulen bzw. deren Fördervereine sind antragsberechtigt, wenn es sich bei dem Vorhaben um ein außerschulisches Projekt, wie AG´s oder Ganztagesangebote, handelt.

Die Projekte starten am 1. April und enden am 30. November 2021. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet im März eine Jury. Unterstützt werden die Jugendgruppen mit bis zu 1.800 Euro. Damit können u.a. die Recherchearbeiten, Exkursionen und die Dokumentation der Ergebnisse in Form von Broschüren, Filmen, Fotobänden, Ausstellungen usw. finanziert werden.

Bewerbungen werden ab sofort bis zum 28. Februar 2021 entgegengenommen. Ausführliche Informationen zum Programm, Reportagen von schon entdeckten spannenden Geschichten sowie die aktuelle Ausschreibung und Antragsformulare stehen auf der Internetseite www.saechsische-jugendstiftung.de bereit.

Für Beratung und weitere Informationen steht Susanne Kuban, von der Kontaktstelle für Jugendgeschichtsarbeit der Sächsischen Jugendstiftung gerne zur Verfügung: 0351/323719014, email hidden; JavaScript is required

Das Programm Spurensuche wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

 

Als Presse-Vertreter*innen bitte ich Sie herzlich um eine Veröffentlichung dieser Ausschreibung. Bitte geben Sie uns eine kurze Rückmeldung, ob diese Mitteilung in ihren Medien erscheinen kann. Unser Logo (als jpg-datei im Anhang) sowie der Flyer (im pdf-Format) steht Ihnen zur Verwendung der Pressemitteilung zur Verfügung.

 

Pressekontakt:
Susanne Kuban
Programm „Spurensuche“
Sächsische Jugendstiftung
Telefon:0351-323719014
Telefax:0351 3237190 9
Internet: www.saechsische-jugendstiftung.de

 

 

Der Kräutergartenverein Roßwein hat das Kräuterlager umgebaut und bietet allen Spaziergängern die Besichtigung der Weihnachtskrippe des Kräutergartens. Die aktuellen Corona-Auflagen werden eingehalten, die Weihnachtskrippe ist frei zugänglich im Außenbereich des Kräutergartens zu finden.

Vielleicht laufen auch Sie einmal an der Weihnachtskrippe vorbei.

Öffnungstermine Weihnachtskrippe im Kräutergarten Roßwein  (Schuldurchgang Nr. 2):

Mi: 16. und 23.12:                        8-18 Uhr
Sa: 19.12:                                      10-18 Uhr
So: 20.12:                                     10-18 Uhr
Weihnachten: 24. bis 27.12.:   10-18 Uhr

 

 

  

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Gesundheitsamt Mittelsachsen hat am Samstag 161  neue Corona-Fälle an den Freistaat gemeldet (12. Dez.). Damit wurden seit März 6.246 Fälle registriert, diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 2.187 Fällen, den Altkreis Döbeln mit 825 Fällen und den Altkreis Freiberg mit 3.234 Fällen. Seit der Erstregistrierung sind somit in der Region Roßwein insgesamt 65 Personen an Covid 19 erkrankt. In den mittelsächsischen Kliniken werden aktuell 155 Menschen behandelt, davon müssen 17 Personen beatmet werden.

Aufgrund der hohen Erkrankungsrate im Landkreis Mittelsachsen von 358,4 Menschen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen (Stand 11. Dez.) sind derzeit drei Allgemeinverfügungen mit den Schwerpunkten: Ausgangsbeschränkungen, Quarantäneregeln und zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, zum Alkoholausschank und zu Besuchen im Pflegeheimen in Kraft getreten:

Alle drei Verfügungen finden Sie auf: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/regelungen-des-landkreises.html

1. Ausgangsbeschränkungen:

Prinzipiell gilt: Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember 2020
– 12 Uhr – bis 27. Dezember 2020 – 12 Uhr – Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zulässig.

Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Zu den triftigen Gründen gehören beispielsweise:

  • Weg zur Schule, Arbeit, Kita, Arzt, zur akademischen Ausbildung
  • Einkaufen (innerhalb des eigenen Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt sowie des Nachbarlandkreises bzw. benachbarten Kreisfreien Stadt), Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen, Besuche, soweit durch Kontaktbeschränkungen erlaubt
  • Unterstützung Hilfsbedürftiger
  • Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis
  • Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder  Grundstückes unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen.

Bei einer landesweit an fünf Tagen andauernden Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (im Landkreis Mittelsachsen von 358,4 Menschen pro 100.000 Einwohnern) gilt: Zwischen 22 und 6 Uhr früh eine erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre)!!

Das Verlassen der Wohnung ist in dieser Zeit unter anderem nur aus folgenden Gründen zulässig: 

  • Ausübung des Berufs
  • Weg zur Kindernotbetreuung
  • Besuch des Ehe- oder Lebenspartners
  • Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs
  • Besuch hilfsbedürftiger Menschen und Kranker sowie zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Arztbesuch
  • Begleitung Sterbender
  • Unabdingbare Versorgung von Tieren

Derzeit noch gestattet sind auch Ausnahmeregelungen der Ausgangsbeschränkungen über Weihnachten und Silvester: (kann allerdings durch die Landesregierung oder den Landkreis Mittelsachsen noch aufgehoben werden)

–  in der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis 26. Dezember 2020 die Teilnahme an einem Gottesdienst,

– zu Heiligabend und in der Silvesternacht unter besonderer Beachtung der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung

2. Quarantäneregeln

Wenn eine Person weiß, dass sie positiv getestet wurde – egal ob diese Information vom Arzt, Gesundheitsamt oder Labor mündlich übermittelt wurde – ist diese verpflichtet, sich sofort abzusondern (in Quarantäne zu begeben). Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen ersten Grades eingestuft wurden, haben nach der Allgemeinverfügung auch in Quarantäne zu gehen, unabhängig davon, ob der schriftliche Bescheid des Gesundheitsamtes schon vorliegt.

 3. Mund-Nasen-Bedeckung, Pflegeheime, Alkoholausschank:

Bei Besuchern von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ist unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung ein Antigen-Schnelltest durchzuführen oder sie können einen negativen PCR-Test, welcher nicht älter als 48 h ist, vorweisen. Auch Bewohner der Pflegeeinrichtung müssen sich, wenn sie das Haus verlassen haben und Kontakt mit Dritten hatten, testen lassen, Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche.

Ausgeweitet wird auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung:

Diese Pflicht besteht nun im gesamten öffentlichen Raum, immer dort, wo sich Menschen begegnen – also überall !!!!!!!! (außer in innerhalb der eigenen vier Wände und des Grundstücks)

Der Ausschank und Konsum von Alkohol wird im gesamten öffentlichen Bereich verboten.

 4. Schließung von Einrichtungen und Angeboten

Prinzipiell ist die Öffnung von Einkaufszentren und Einzel- oder Großhandel sowie Ladengeschäften untersagt – mit der Ausnahme zulässiger Telefon- und Onlineangebote, die ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung abgefertigt werden.

Erlaubt ist die Öffnung von folgenden Geschäften und Märkten:

– Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung, beschränkt auf ein
entsprechendes Sortiment des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung:

– Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste,

– Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Bestatter,
Optiker, Hörgeräteakustiker,

– Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen,

– Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs,

– Verkauf von Weihnachtsbäumen,

– Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige
Ersatzteilverkaufsstellen,

– selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen, Gartenbau- und
Floristikbetriebe.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund des dramatischen Infektionsgeschehens bitten wir Sie, bleiben Sie zu Hause, wann immer es geht. Bitte helfen Sie mit, reduzieren Sie Kontakte und halten Sie sich an die Grundregeln in dieser Pandemie: Abstand, Hygiene und Alltagsmaske. Tragen Sie bitte immer, egal wo Sie sich im öffentlichen Raum aufhalten, einen Mund-Nasenschutz. Nehmen Sie Rücksicht und bleiben Sie solidarisch mit allen Einwohnern!! Mit dem Tragen eines Mund–Nasenschutzes soll nicht Ihre Freiheit eingeschränkt, sondern alle Einwohner geschützt werden!! So schlimm, wie die Belastung durch die Pandemie auch jeden einzelnen Einwohner trifft, es ist jetzt keine Zeit mehr für Diskussionen und Hirngespinste, welche das Virus und die Erkrankungen daraus in Frage stellen!!! Jetzt kommt es auf die Verantwortung aller an und nicht auf egoistische Sichtweisen oder esoterische Wahrheitserfindungen!!!!

Bleiben Sie bitte zu Hause, wann immer es geht, ansonsten tragen Sie bitte einen Mundschutz und desinfizieren Sie sich bitte regelmäßig die Hände und bitte, bleiben Sie gesund!!!

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

 

Verbesserte Konditionen für Unternehmen beim Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Ab Freitag, 11. Dezember 2020, wird die Unterstützung für Ausbildungsbetriebe in der Corona-Pandemie ausgeweitet.

Schon bisher werden kleine und mittlere Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, mit Prämien gefördert, wenn sie Auszubildende im bisherigen oder größeren Umfang neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen. Die Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden bis Mitte 2021 verlängert. Auch sollen Betriebe profitieren, in denen die Ausbildungen schon im Juni oder Juli begonnen haben. Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – unkompliziert bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de gibt es dazu weitere Angaben.

 

 

 

Leider kann die öffentliche Probe des Roßweiner Posaunenchores an der Roßweiner Kirche aufgrund der Corona-Regelungen am Montag, dem 14. Dezember 2020 nicht stattfinden.

 

Ruben Grimme
Posaunenchor Roßwein

 

Landkreis ändert Allgemeinverfügung: Beschränkung für Besuche in Pflegeheimen

Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens hat sich der Landkreis Mittelsachsen entschieden, seine Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 anzupassen. Hintergrund ist vor allem, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen. Bei Besuchern von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ist unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung ein Antigen-Schnelltest durchzuführen oder sie können einen negativen PCR-Test, welcher nicht älter als 48 h ist, vorweisen. Auch Bewohner der Pflegeeinrichtung müssen sich, wenn sie das Haus verlassen haben und Kontakt mit Dritten hatten, testen lassen, Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche.

Ausgeweitet wird auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung: Diese besteht nun im gesamtem öffentlichen Raum, wo sich Menschen begegnen. Somit besteht eine Pflicht zum Tragen der Maske auf allen Straßen, Wegen und Plätzen. Der Ausschank und Konsum von Alkohol wird im gesamten öffentlichen Bereich verboten. Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt am heutigen Freitag, 11. Dezember 2020, in Kraft. Bitte zeigen Sie sich solidarisch, bitte tragen Sie außerhalb des eigenen Haushaltes und Grundstückes einen Mund- Nasenschutz.

 

Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht worden: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html

 

 

Liebe Bürger*innen und Bürger,

am Donnerstag, dem 10. Dezember, hat der Roßweiner Stadtrat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2020 eine für uns alle wichtige Entscheidung getroffen. Das 45. Roßweiner Schul- und Heimatfest wird nicht ein oder zwei Jahre verschoben, sondern findet erst wieder im Jahr 2025 statt. Der Stadtratsbeschluss beruht nicht nur auf den persönlichen Meinungen der einzelnen Stadträt*innen, sondern folgt einer mehrheitlichen Empfehlung der Roßweiner Straßenbürgermeister*innen. Diese machen mit ihrem Engagement für die Stadtschmückung, aber auch gleichzeitig für den Zusammenhalt der Straßengemeinschaften, das Fest erst zum traditionellen Schul- und Heimatfest, so wie es die Roßweiner*innen kennen.

Insgesamt 37 Straßenbürgermeister*innen wurden abgefragt. Bei den insgesamt 26 Rückmeldungen stimmten 19 der Gefragten dafür, das Fest ins Jahr 2025 zu verschieben. Auf der Grundlage dieser deutlichen Mehrheit diskutierten die Stadträt*innen außerdem über die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise, mit denen auch die Geschäfte, Firmen und Betriebe umgehen müssen, welche sich für eine Unterstützung des Schul-und Heimatfestes ausgesprochen hatten.

Sie sehen, liebe Bürger*innen, der Stadtrat hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber er hat nach reiflicher Abwägung eine Entscheidung getroffen, die den Weg dafür freimacht, im Jahr 2025 ohne Einschränkungen ein freudvolles und nahbares Schulfest zu feiern, bei dem sich ehemalige Mitschüler*innen in den Armen liegen können und das Speise- und Getränkeangebot gewohnt reichhaltig ausfällt.

Wir als Stadtverwaltung unterstützen diese Entscheidung ebenfalls. Aber uns ist natürlich auch bewusst, dass viele der älteren Mitbürger*innen aufgrund der eigenen körperlichen Konstitutionen die Verschiebung des Festes schmerzlich zur Kenntnis nehmen werden. Daher planen wir, die 800- Jahrfeier unserer Stadt im Jahr 2022 nachzuholen. Mit einer Festveranstaltung im großem Saal und einem Musikprogramm auf dem Marktplatz wollen wir Ihnen, liebe Bürger*innen, die Gelegenheit geben, sich zusammenzufinden und in Gemeinschaft unser Stadtjubiläum zu feiern.

In diesem Sinne verbleiben wir mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit und hoffen, dass sie das Weihnachtsfest in (wenn auch kleiner), aber froher Runde verbringen werden.

Aktuelle Lage am Kreiskrankenhaus Freiberg

Das Freiberger Krankenhaus kämpft gegen die zweite Corona-Welle: Das Corona-Virus gibt derzeit die Richtung vor. Um räumliche Kapazitäten zu schaffen, ist die Teststelle auf das Corona-Virus erneut umgezogen. Das teilte heute die Klinik mit.

„Das Elektivprogramm, das heißt jede aktuell vermeidbare Operation, wurde am Kreiskrankenhaus Freiberg komplett heruntergefahren“, heißt es in der Presseerklärung. In zwei von vier Operationssälen werden nur noch Notfallpatienten operiert oder nicht verschiebbare Operationen, zum Beispiel bei Tumorpatienten, durchgeführt. Dennoch sei die personelle Situation im Hause sehr angespannt. Trotz zahlreicher Vorkehrungen ist sowohl ärztliches als auch Pflegepersonal erkrankungsbedingt reduziert. Zeitweise war das Kreiskrankenhaus sogar von der Notversorgung abgemeldet – was aber nicht bedeutet, dass keine Patienten aufgenommen wurden. „Durch diese Abmeldung reduzierte sich das Notfallprogramm um etwa fünf Prozent“, erklärte Dr. Andreas Fichtner, ärztlicher Leiter Notfall- und OP-Management. „Wir verlegen außerdem Patienten regional und über die sächsischen Landesgrenzen hinaus.“ Um der Notfallaufnahme mehr Platz zu ermöglichen, wurde die Ambulanz für Corona-Abstriche: „Fieberambulanz – Corona- & Grippediagnostik“ erneut räumlich verlegt. Patienten und andere Testwillige finden diese nun wieder im nördlichen Flügel des Krankenhauses. Die Beschilderung wurde entsprechend angepasst und auch eine Lageskizze auf der Homepage (www.kkh-freiberg.com/mvz) hinterlegt. Die „Notfallaufnahme für Infektionserkrankungen“ (ausgeschildert mit dem roten Koffer) bleibt weiterhin als Anlaufstelle für Covid-19-positive Notfälle oder andere Notfälle mit Infektionssymptomen erhalten. Aktuell werden im Kreiskrankenhaus täglich zwischen 50 und 60 an Covid-19 erkrankte Patienten stationär behandelt, sechs davon zumeist beatmet auf der Intensivstation – Tendenz weiterhin steigend.

Aktuelle Corona-Lage im Klinikum Mittweida

„Seit dem vergangenen Wochenende hat sich in unserem Haus die Lage weiter zugespitzt. Wir versorgen aktuell täglich zwischen 35 und 40 positiv auf Covid19 getestete Patienten stationär. Die normale Krankenversorgung ist inzwischen deutlich eingeschränkt, immer mehr OPs werden verschoben. Aktuell wird nur noch einer von drei OP-Sälen für Notfall- und nicht aufschiebbare Tumoroperationen betrieben“, schildert Geschäftsführer Florian Claus die aktuelle Situation im Mittweidaer Krankenhaus in einer Pressemitteilung. Der Pandemiebereich wurde systematisch auf den gesamten Stationsbereich mit 44 Betten erweitert. Auf einer weiteren Station werden mit einer an die Ressourcen angepassten Kapazität von 10 Betten die Verdachtsfälle stationär betreut. „Sollten die Fallzahlen weiter steigen, gelangt unser Haus jedoch an den Rand der Leistungsfähigkeit“, macht Florian Claus deutlich. Von den acht Intensivbetten inkl. Beatmungsmöglichkeit werden vier Betten von Covid19-Patienten belegt, davon zwei invasiv beatmet. Bei Bedarf könnten zwar weitere vier Intensivbetten in der Tagesklinik zugeschaltet werden, dies ist jedoch aus personeller Sicht derzeit kaum leistbar. Inzwischen ist immer mehr Personal von Covid19-Infektionen oder Quarantäne-Maßnahmen betroffen. „Angesichts dieser Entwicklung ist es uns besonders wichtig, die Mitarbeiter zu schützen. Das gesamte Team leistet derzeit Außergewöhnliches“, so Claus. „Dafür sind wir sehr dankbar.“ Es gibt ein Screeningkonzept für die Mitarbeiter, welches regelhaft umgesetzt wird. In Abhängigkeit von der Art des Kontaktes werden wöchentlich bzw. monatlich Testungen bei den Mitarbeitern – auch ohne Symptomatik – durchgeführt. Auch alle Patienten werden bei der Aufnahme auf Covid19 getestet. Man versuche dennoch weiterhin aufnahmefähig zu sein und die Behandlung in der Zentralen Notfallambulanz sicherzustellen. Auch von anderen Kliniken wurden bereits Patienten übernommen. Das Klinikum Mittweida beteiligt sich an dem Aufruf der 29 Kliniken in Südwestsachsen, der an die Menschen appelliert, Kontakte zu reduzieren, Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten, um auf diese Weise die Arbeit der Krankenhäuser zu unterstützen.

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bisher liegt der Stadt Roßwein die neue Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen nicht vor. Wir rechnen im Laufe des Tages mit der Veröffentlichung.

Das Gesundheitsamt Mittelsachsen meldete am Donnerstag insgesamt 117 neue Corona-Fälle im Landkreis. Insgesamt steigt die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen seit März auf 5843. Davon wurden 742 für den Altkreis Döbeln gemeldet, 2047 für den Altkreis Mittweida und 3054 für den Altkreis Freiberg. Seit Beginn der Pandemie wurden 11.902 Quarantänebescheide erlassen. Die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen, steigt um 5 Personen auf 52 verstorbene Menschen.

Aktuell werden in den mittelsächsischen Krankenhäusern 141 Corona-Patienten stationär behandelt, davon 16 Menschen beatmet werden. Der Inzidenzwert im Landkreis Mittelsachsen ist auf 382,1 gestiegen. In Deutschland wurde heute ein trauriger Rekord mit 29.875 Neuinfektionen und 598 Toten erreicht. Wir bitten eindringlich, halten Sie sich an die Kontaktbeschränkungen, halten Sie die Mindestabstände ein und bitte tragen Sie, außer in den eigenen 4 Wänden und dem Grundstück, einen Mund-Nasenschutz.

Landkreis ändert Allgemeinverfügung: Beschränkung für Besuche in Pflegeheimen

Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens hat sich der Landkreis Mittelsachsen entschieden, seine Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 anzupassen. Hintergrund ist vor allem, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen. Bei Besuchern von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ist unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung ein Antigen-Schnelltest durchzuführen oder sie können einen negativen PCR-Test, welcher nicht älter als 48 h ist, vorweisen. Auch Bewohner der Pflegeeinrichtung müssen sich, wenn sie das Haus verlassen haben und Kontakt mit Dritten hatten, testen lassen, Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche.

Ausgeweitet wird auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung: Diese besteht nun im gesamtem öffentlichen Raum, wo sich Menschen begegnen. Somit besteht eine Pflicht zum Tragen der Maske auf allen Straßen, Wegen und Plätzen. Der Ausschank und Konsum von Alkohol wird im gesamten öffentlichen Bereich verboten. Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt am heutigen Freitag, 11. Dezember 2020, in Kraft. Bitte zeigen Sie sich solidarisch, bitte tragen Sie außerhalb des eigenen Haushaltes und Grundstückes einen Mund- Nasenschutz.

Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht worden: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html

 

 

Vom 14.12.2020 bis zum 10.01.2021 schließen die Schulen und Kindereinrichtungen auf Grund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie.

Die Stadt Roßwein wird wieder eine Notbetreuung in den Kindereinrichtungen anbieten.

Eine Notbetreuung ist nur möglich, wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind (gemäß Anlage 1 zu § 5a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Corona-SchutzVO).

Eine Notbetreuung ist nur möglich, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten –beruflich tätig ist, und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann (gemäß Anlage 2 zu § 5a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Corona-SchutzVO).

Zur Betreuung Ihres Kindes ist dazu ab dem 14.12.2020 das ausgefüllte Formular (Anlage 3) zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung in der Einrichtung vorzulegen.

Bitte legen Sie auch weiterhin täglich die Gesundheitsbestätigung in der Einrichtung vor. Bevollmächtigte Personen, die zur Unterschrift der Bestätigung und zur Einschätzung des Gesundheitszustandes Ihres Kindes befugt sind, notieren Sie bitte auf der Rückseite der Bestätigung. (z. B. wenn Ihr Kind bei den Großeltern übernachtet).

Die Notbetreuung wird im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten gewährleistet und nach Bedarf angepasst. Die Notbetreuung erfolgt unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Hygienevorschriften (u. a. Betretungsverbot der Einrichtung, Abhol- und Bringezonen, Maskenpflicht).

Aufgrund der Tatsache, dass der formale Kabinettsbeschluss erst am Freitag, den 11. 12.20 erfolgen soll, verweisen wir darauf, dass alle hier genannten Regelungen und Hinweise unter Vorbehalt des Beschlusses getroffen werden. Dies betrifft auch eine noch ausstehende Vorgehensweise zum Thema der Elternbeiträge. Wir bitten um Ihr Verständnis und werden Sie über weitere Gegebenheiten informieren.

Die Formblätter zur Notbetreuung und die Information zum betroffenen Personenkreis:

PDF: SächsCoronaSchVO-Baustein-Schließung-Anlagen-1 und 2

Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung:

PDF: SächsCoronaSchVO-Baustein-Schließung-Anlage-3

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie trotz der derzeitigen angespannten Situation eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und bitte bleiben Sie gesund!

Für den Betrieb der 13 Corona-Impfzentren sucht das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Mitarbeitende (m/w/d) in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis. Die Aufgaben umfassen je nach Eignung organisatorische und logistische Tätigkeiten, Unterstützung im Check-In-Bereich und der impfenden Ärzte sowie die Betreuung der zu Impfenden, zunächst für den Zeitraum ab 3 Monaten.

Bewerberinnen und Bewerber können sich für alle Impfzentren zentral auf der Webseite www.drksachsen.de/impfzentren informieren. Bewerbungen können direkt mit einem kurzen tabellarischen Lebenslauf und Qualifikationen an die Adresse email hidden; JavaScript is required gesendet werden. Dabei sollte angegeben werden, in welchem Landkreis bzw. in welcher kreisfreien Stadt der Einsatz bevorzugt erfolgen soll.