Kameliensaison 2021

Wie so viele Einrichtungen konnte auch das Kamelienhaus im Wolfstal in diesem Jahr leider wegen Corona nicht öffnen. In zwei Ausgaben der Roßweiner Nachrichten informierte der Heimatverein Roßwein über den Blütenstand und das Wachstum der Kamelien in Wort und Bild. Eine weitere Idee hatte der Heimatverein Roßwein, um der Bevölkerung das Kamelienhaus mit seinen wunderschön blühenden Kamelien nahezubringen.

Herr Torsten Stein und Herr Dirk Mönkemeyer aus Roßwein drehten einen Film über die Kamelien im Wolfstal. Neben wunderschönen Blüten enthielt dieser Film auch einen Spendenaufruf. Selbst wenn das Kamelienhaus geschlossen ist, fallen doch gewisse Ausgaben wie Strom, Wasser etc. an. Im Winter gab es einen Frostschaden am Dach und am Gestänge. Für diese Reparaturen brauchen wir das Geld natürlich auch.

Den Roßweiner Bürgern und auch vielen auswärtigen Bürgern lagen die Kamelien am Herzen. So gingen auch Spenden auf dem Konto des Heimatvereins ein. Wir haben uns sehr über die Spendenbereitschaft gefreut. Dafür möchte sich der Heimatverein Roßwein ganz herzlich bei allen Spendern bedanken.

Ein weiteres Dankeschön gilt natürlich Herrn Stein und Herrn Mönkemeyer für die vielen Stunden der Dreharbeiten und die Bearbeitung des Filmes. Danke auch an die Antennengemeinschaft Roßwein, die es möglich machte, den Film über Roßwein TV auszustrahlen.

 

  

Derzeit kann der Film auf der Homepage der Stadt Roßwein und auf der Homepage des Heimatvereins Roßwein, Rubrik Video, über einen Link angeschaut werden.

In diesem Sinne noch einmal DANKE an alle Unterstützer des Projektes und bleiben Sie gesund.

 

Martina Thiele
Vorsitzende Heimatverein

Zu den Neuerwerbungen in unseren Romanregalen zählen drei neue Krimis von Thea Lehmann, deren Tatorte in Dresden oder der Sächsischen Schweiz liegen. Somit finden Sie nun alle 6 Bände dieser Krimireihe.

Auch von Jörn Lier Horst haben wir den neuen „Cold Case“-Band der „Wisting“-Reihe.

Drei der neuen Romane haben Geschichten über Frauen in Vergangenheit und Gegenwart zum Inhalt. So hat Linn Strömsborg mit „Nie nie nie“ einen Roman geschrieben, in dem es um eine junge Frau geht, die nicht Mutter werden möchte. Sie muss nun ihre Entscheidung gegenüber ihrer Umwelt rechtfertigen. Dieser Roman setzt sich mit dem Thema Elternschaft auseinander und den dazu unterschiedlichen Lebensentwürfen.

Silke Böschen hat sich in „Träume von Freiheit“ zum zweiten Mal mit dem Frauenleben in der Vergangenheit beschäftigt. In Dresden gab es im 19. Jahrhundert eine amerikanische Kolonie. Einer Frau dieser Kolonie widerfährt großes Unrecht von ihrem Ehemann. Von ihren Abenteuern quer durch Europa bis New York und ihrem Kampf für ihre Kinder und Gerechtigkeit erzählt dieser Roman.

Für kreative Nutzer haben wir u.a. neue Bücher zur Wandgestaltung, Flechtkunst mit Papierbändern und kalten Sommertees.

Wer keine Zeit zum Lesen hat, weil die Hände anderweitig beschäftigt sind, muss trotzdem nicht auf den Literaturgenuss verzichten. Etliche neue Hörbücher sind im Angebot. Darunter sind Krimis, Thriller, Historisches und Humorvolles.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Ausleihbedingungen auf der Homepage der Stadt Roßwein oder auf der Startseite unseres Online-Kataloges.

Sie können weiterhin die Medien aus unserem Online-Katalog (http://opac.winbiap.de/rosswein) aussuchen oder sich telefonisch beraten lassen.

Wir stehen zu unseren bekannten Öffnungszeiten für Sie bereit.

 

Statistik

Seit März vergangenen Jahres wurden im Landkreis 22 927 positive PCR-Tests registriert. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut Robert Koch-Institut bei 259,8. In den Krankenhäusern werden 98 Covid-Patienten behandelt, davon werden 24 beatmet.

Landkreis schreibt Genesene an

Mit der neuen Regelung werden Geimpfte, Genesene und negativ Getestete gleichgestellt. Das heißt, Genesene müssen sich zum Beispiel vor dem Friseurbesuch nicht testen lassen. Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis). Dieser muss mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate zurückliegen und die Person darf keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Schon seit vergangener Woche gehen dazu zahlreiche Fragen im Corona-Postfach und am Bürgertelefon des Landratsamtes ein. Das Gesundheitsamt wird alle seit dem 11. November 2020 positiv getestete Personen automatisch anschreiben und einen entsprechenden Nachweis zusenden. In der Regel erfolgt das per E-Mail. Wenn keine E-Mail-Adresse bekannt ist, dann per Post. Das Gesundheitsamt bittet um etwas Geduld. Die Nachweise werden zügig versandt, aber dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Betroffen sind rund 20 000 Mittelsachsen.

Hinweis: Einen Nachweis erhalten nur die Personen, die einen positiven PCR-Test hatten. Schnelltests zählen nicht.

Information des Deutschen Roten Kreuzes

DRK schaltet Termine frei

Seit vergangenen Freitag bis zum 17. Mai werden kontinuierlich Erstimpftermine für alle sächsischen Impfzentren für den Zeitraum 17. bis 31. Mai freigegeben. In Summe handelt es sich um zirka 25 000 neue Erstimpftermine, die sowohl über die Hotline wie auch online buchbar sind.

Im Einzelnen werden wie folgt freigegeben:

  • am Montag, den 10. Mai, Erstimpftermine für den 20. – 22. Mai
  • am Mittwoch, den 12. Mai, Erstimpftermine für den 23. – 25. Mai
  • am Freitag, den 14. Mai, Erstimpftermine für den 26. – 28. Mai
  • am Montag, den 17. Mai, Erstimpftermine für den 29. – 31. Mai

Für den Monat Mai stehen dem Deutschen Rote Kreuz Sachsen insgesamt 470 750 Impfdosen für Erst- und Zweitimpfungen in den sächsischen Impfzentren und für die mobilen Teams zur Verfügung. Bereits durchgeführt oder verplant hiervon sind 446 604 Impfungen. Die darüber hinaus verfügbaren zirka 25 000 Impfdosen sind für noch zu vergebende Erstimpftermine in den Impfzentren vorgesehen.

„Bitte nutzen Sie die Hotline nur, wenn Sie wirklich keinen Termin online buchen können oder technische Probleme haben. Wenn Sie online keinen Termin finden, dann werden Sie auch über die Hotline keinen Termin bekommen können. Es ist nicht zielführend, in diesem Fall zusätzlich die Hotline zu kontaktieren und damit die Leitungen für Menschen zu blockieren, die sich nicht online registrieren können oder andere technische Probleme haben“, heißt es auf der Internetseite des DRK Sachsen. Weitere Informationen dazu unter www.drksachsen.de.

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gerne zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020 zur Einreichung von Vorhaben auf.

 

Der Aufruf beinhaltet Vorhaben aus dem Handlungsfeld (HF)

  1. A1a – zum Erhalt, der bedarfsgerechten Weiterentwicklung, Herstellung von Multifunktionalität und Barriere Reduzierung von Einrichtungen der Grundversorgung, der Daseinsvorsorge sowie von Trägern sozialer und kultureller Angebote beschränkt auf Vorhaben nach

A1a, Nr. 3: Modernisierung und/oder Funktionsanreicherung bestehender Kindertageseinrichtungen einschließlich der Außenanlage.

als Antragsteller sind zugelassen: Kommunen

 

Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Handlungsfeldern, den Zuwendungsberechtigten, der Förderhöhe, dem Fördersatz und den Rahmenbedingungen finden sich im Internet unter

 

www.klosterbezirk-altzella.com  (unter „Unser LEADER“)

 

Dort stehen auch die Antragsformulare:

  • Antrag auf Vorhabenauswahl investiv

 

Start des Aufrufes:                                                                         11.05.2021

 

Frist zur Einreichung von Anträgen auf Vorhabenauswahl:    07.06.2021 16:00 Uhr

 

Aufgerufenes Budget: 150.000,00 €

 

Einzureichen bei: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis

Rechtsgrundlagen: Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)                           http://www.smul.sachsen.de/foederung/3531.htm

Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft                        www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V., Stand 27. Juni 2017

www.klosterbezirk-altzella.com  (unter „Unser LEADER“)

 

 

Ziele:

 

Entwicklung der Region Klosterbezirk Altzella zu einer lebendigen Region für alle Generationen in traditionsreicher Kulturlandschaft durch: Erhalt und Aufwertung der ländlichen Strukturen vor dem Hintergrund der demografischen Dynamik, Erhalt und Ausbau eines attraktiven Ortsbildes und der regionaltypischen Kulturlandschaft in allen ihren funktionalen Aspekten für Lebensqualität und Resilienz gegenüber den Effekten des Klimawandels. Alle geförderten Vorhaben müssen sich an dem Grundsatz der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit orientieren, d. h. sie müssen ressourcenschonend und generationengerecht ausgerichtet sein und die Aspekte der Chancengleichheit berücksichtigen, Qualität, Innovation und Kompetenz anstreben, Kommunikation und Kooperation fördern und sich durch Toleranz gegenüber Minderheiten auszeichnen bzw. nicht dagegen verstoßen.

 

Zuwendungsempfänger Gemäß Angaben Seite 1, Nr. 1 ausschließlich Kommunen
Voraussetzung: Zuwendungen unter 5.000,00 € werden nicht gewährt. Die Vorhaben sind vorzufinanzieren.
Ausführungs-zeitraum: Das Vorhaben soll spätestens im Jahr 2022 begonnen und spätestens 2023 abgeschlossen werden.
 

Vorhabenauswahl:

Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des je Handlungsfeld bereitstehenden Budgets.

Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:

1. Kohärenzkriterien

2. Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung

Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES.

 

Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreiche Frist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.

 

Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich, um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets.

 

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitstehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut zur Auswahl eingereicht werden.

 

Jeder Vorhabenträger hat die Möglichkeit, die Entscheidung des Entscheidungsgremiums von der zuständigen Bewilligungsstelle im Landkreis Mittelsachsen bzw. Meißen überprüfen zu lassen.

 

Im Fall einer positiven Bewertung und Bestätigung durch das Entscheidungsgremium muss zwingend der Folgeantrag bis spätestens 31. August 2021 im jeweiligen Landratsamt eingereicht werden.

 

Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist:                       07.06.2021 um 16 Uhr

 

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

Regionalmanagement LEADER

Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis

Tel.: 03431 6788721

E-Mail: email hidden; JavaScript is required

 

Die abschließende Vorhabenauswahl findet im Juli 2021 statt.

Am Samstag, dem 15.05.2021 erwartet die Roßweiner am frühen Nachmittag eine Überraschung. Der an der Wunderburg ansässige Theaterverein Freiraum e.V. plant eine Filmdreh-Aktion im öffentlichen Raum, die aus den Fenstern gesichtet werden kann. Im Projekt „Falten“ suchen Künstler und Amateure aus Roßwein und Umgebung eine Form zwischen Theater, Tanz, Puppenspiel und Origami, die, mit den bezaubernden Roßweiner Landschaften verbunden, als Film veröffentlicht werden soll. Die Idee stammt vom Roßweiner Duo Alexej und Aleš Vancl (Theater FIGURO), Heda Bayer (Theater KOMPLEX, Chemnitz) und Frieda Friedemann (Theater Vivid, Chemnitz) und wird von der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen gefördert. Sollte jemand ein Zeuge der Dreharbeiten werden, bitten die Organisatoren ums Beachten der Corona-Regeln.

(Text: Alexej Vancel, Foto: Heda Bayer)

Kurzinformation zum Programm:

Förderprogramm

IMPULS – Das neue Förderprogramm für Amateurmusik in ländlichen Räumen

Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit dem neuen Förderprogramm IMPULS 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Musizierenden Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den zeitnahen Neustart ermöglichen. Die Ensembles sollen zur schnellen Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden und Unterstützung bei durch die Pandemie beschleunigten Transformationsprozessen in den Bereichen (Wieder)gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten.

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) ist der übergreifende Dachverband von 21 bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden mit insgesamt 100.000 Ensembles. Er entstand 2019 durch Zusammenschluss der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) und der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) und vertritt die Interessen der Amateurmusik gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Der Bundesmusikverband koordiniert das Förderprogamm IMPULS.
Die Antragsstellung ist bis zum 31. Mai 2021 möglich. Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die Fördergrundsätze. Die im Antrag gestellten Fragen in gesammtelter Form sowie die Mustertabelle für die Kostenkalkulation finden Sie hier in Vorbereitung des Online-Antrags.

Das Förderprogramm im Überblick

Antragsstellung:                  01. – 31.05.2021
Projektzeitraum:                 01.07. – 31.12.2021
Förderhöhe:                         2.500 – 15.000

Antragsberechtigung:      Amateurmusikensembles aus dt. Kommunen von max. 20.000 Einwohner*innen mit regelmäßiger Aktivität in 2018/2019
Eigenanteil:                         10% der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden
Förderfähig:                        z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen.

 

Fördermodule 

  • Modul A: Kreativer Neustart, z.B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen
  • Modul B: Mitgliedergewinnung, z.B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität
  • Modul C: Strukturstärkung, z.B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, digitales Arbeiten

 

 

Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien:

2021-04-16-Foerdergrundsaetze-IMPULS-Neustart-Kultur

 

 

 

Einige haben es schon mitbekommen: Das Gelände des Jugendhauses musste vorerst wieder abgesperrt werden. Das wird auch bis 09.05.2021 auf jeden Fall so bleiben. Wie es danach aussieht, wissen wir natürlich noch nicht. Aber, wer die Jugendhilfe (Beratung bspw.) in Anspruch nehmen möchte oder Unterstützung bei den Schulaufgaben benötigt, kann sich natürlich gern anmelden! Entweder per Mail: email hidden; JavaScript is required oder Telefon 034322/44671. Wir finden dann gemeinsam Termine. Es können noch 2-3 Schüler*innen (Klasse 5-8; für Deutsch, Musik, Kunst, Englisch und Spanisch gern auch höhere Stufen) untergebracht werden.

Die vorherige Anmeldung ist Pflicht, denn die Kontaktdaten müssen weiterhin aufgenommen werden, damit im Ernstfall die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden kann.

Am 10.05.2021 beginnen im Auftrag der Stadtverwaltung Roßwein die Abbrucharbeiten des Eckgebäudes Querstraße 17 (alte Destille) in Roßwein durch die Firma Umtech aus Rochlitz. Infolge dessen ist eine Vollsperrung des Kreuzungsbereiches Querstraße/Mittelstraße im Bereich der Baustelle erforderlich. Die Beschilderung dazu erfolgt bereits ab dem 07.05.2021, damit die Anwohner und Anlieger sich darauf einstellen können. Von den Anliegern und Anwohnern kann die Querstraße dann jeweils von beiden Seiten der Straße nur noch als Sackgasse befahren werden. Die Einbahnstraßenregel der Mittelstraße wird während der Vollsperrung aufgehoben. Auch hier können Anwohner und Anlieger die Straße dann nur noch als Sackgasse nutzen. Unmittelbar vor dem abgesperrten Baustellenbereich besteht dann, sowohl für die Querstraße als auch für die Mittelstraße, eine Möglichkeit zum Wenden mit dem PKW.

Wir bitten um Verständnis und um gegenseitige Rücksichtnahme während der Bauzeit!

Es ist geplant, die Abbrucharbeiten bis spätestens 30.06.2021 abzuschließen. Im Anschluss an den Rückbau des Gebäudes ist die Herstellung eines Parkplatzes auf der Abbruchfläche vorgesehen. Der Baubeginn dafür steht noch nicht genau fest, da derzeit noch das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren läuft. Weitere Informationen zum Parkplatzbau folgen zum gegebenen Zeitpunkt!

Statistik

Im Vergleich zu gestern gab es 20 neue Fälle. Somit wurden im Gesundheitsamt seit März vergangenen Jahres 22 091 positive PCR-Tests registriert. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut Robert Koch-Institut bei 332,5. In den Krankenhäusern werden 101 Covid-Patienten behandelt, davon werden 23 beatmet.

 

Informationen des Freistaates

Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

Die Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im April 2021 werden mit ihr zukünftig in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten aber auch weitergehende Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz über 100 vorgenommen. Zudem wurde die Struktur im Sinne einer besseren Lesbarkeit angepasst. Die neue Verordnung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft und läuft mit Ablauf des 30. Mai 2021 aus.

Eine wesentliche Änderung zu den bisherigen Verordnungen betrifft den Status von geimpften und genesenen Personen: Vollständig Geimpfte werden zukünftig Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status bzw. 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis auch darüber hinaus. Neben dem 7-Tage-Inzidenzwert bleibt mit der maximalen Bettenkapazität von 1.300 mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf der Normalstation ein zweiter Faktor erhalten, dessen Unterschreitung Grundbedingung für alle Lockerungen ist.

In Ergänzung zu den Vorgaben des IfSG greifen nach einer Überschreitung des Schwellwertes von 100 und auch bei niedrigerer Inzidenz u.a. die folgenden Regelungen:

–  Bei Teilnahme von mehr als zehn Personen an Beerdigungen benötigen alle Anwesenden einen Negativtest.

– Testpflichten für Belegschaft und Inhaber von Friseurbetrieben und Fußpflege gelten weiterhin. Sonstige körpernahe Dienstleistungen müssen zusätzlich zu den Vorgaben nach IfSG eine Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung gewährleisten.

– Bei zulässigen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ist eine Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung vorzunehmen.

– Bis zu einem Inzidenzwert von 165 kann Einzelunterricht in Tanz- und Musikschulen erfolgen, wenn eine Kontakterfassung oder -nachverfolgung stattfindet, sich Beschäftigte testen lassen und die Schüler einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können.

 

Unter der Voraussetzung, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Landkreisen und Kreisfreien Städten unter 100 liegt, gilt ab dem übernächsten Tag:

– Private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Hausstände sind mit maximal fünf Personen in geschlossenen Räumen bzw. zehn Personen insgesamt zulässig, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.

– Eheschließungen sind auf max. 20 Teilnehmende beschränkt. Bei mehr als zehn Personen müssen alle Beteiligten einen tagesaktuellen Test vorweisen und der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten.

– Im ÖPNV ist entweder eine medizinische, FFP-2- oder vergleichbaren Maske zu tragen.

– Geschäftsinhaber oder Veranstalter sollen überall dort, wo eine Kontakterfassung und -nachverfolgung nach Verordnung erforderlich ist, digitale Systeme, aber insbesondere die Corona-Warn-App, nutzen.

– Die bisherigen Testpflichten bleiben bestehen.

– Neben der Abholung und Lieferung von Speisen, kann der Außenbereich von Gastronomiebetrieben mit Terminbuchung, Kontakterfassung und ggf. tagesaktuellen Test, wenn mehr als zwei als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen, genutzt werden.

– Campingplätze und Ferienwohnungen unterliegen nicht dem Beherbergungsverbot, eine Kontakterfassung und -nachverfolgung ist erforderlich.

– Ergänzend zu den bisher bei dieser Öffnungsstufe zulässigen Kulturstätten können Open Air-Veranstaltungen mit Terminbuchung, Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie Testpflicht stattfinden.

– Für Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten sind zusätzlich zu den sonstigen Hygieneregelungen eine Kontaktdatenerfassung oder -nachverfolgung einzuführen und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Nachweis über einen negativen Test

– Fitnessstudios dürfen für medizinisch notwendigen Behandlungen und kontaktfreien Sport öffnen. Bei nicht medizinisch notwendigem Sport in Fitnessstudios benötigen die Sportler einen tagesaktuellen negativen Test und eine Kontakterfassung ist vorzusehen.

– Gruppentraining von bis 20 Minderjährigen ist im Außenbereich und Außensportanlagen möglich sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich. Bei Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses und Kontaktverfolgung ist zudem Kontaktsport im Außenbereich zulässig

– Schwimmunterricht in der Primarstufe ist möglich.

 

Liegt die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen infolge unter dem Schwellwert von 50 entfallen ab dem übernächsten Tag die Auflagen für

– Außenbereich der Gastronomie

– Zoologische und botanische Gärten

– kontaktfreien Sport auf Innen- und Außensportanlagen; im Außenbereich und –sportanlagen zudem bei kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen von maximal 20 Personen.

Bei vorheriger Buchung, einem Testnachweis und der Kontakterfassung und –nachverfolgung sind touristische Übernachtungen möglich.

 

Alle inzidenzabhängigen Lockerungen sind aufzuheben, wenn der jeweilige Grenzwert drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Dann gelten am übernächsten Tag die Regelungen der jeweils höheren Inzidenzstufe.

 

Die Regelungen für den Kita- und Schulbetrieb bleiben unverändert bestehen.

 

 

Informationen des Kreissportbundes:

Landessportbund aktualisiert Fragenkatalog.

Der Landessportbund Sachsen hat seine Corona-FAQ fortgeschrieben. Die Formulierungen werden darin wie immer mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt abgestimmt. Diese Abstimmung ist aktuell allerdings noch nicht beendet. „Für einen ersten schnellen Überblick und als Orientierung für unsere Sportvereine haben wir die Corona-Ampel auf unserer Homepage angepasst. Änderungen oder Ergänzungen, die sich eventuell aus weiteren Abstimmungen ergeben, arbeiten wir dann so schnell wie möglich ein“, erklärt KSB-Geschäftsführer Benjamin Kahlert. Die detaillierten Corona-FAQ sind unter https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq/ zu finden.

 

 

Am 26.04.2021 erfuhr die Stadtverwaltung, dass das Impfmobil nicht, wie geplant, Mitte Mai in Roßwein Station machen würde, sondern schon am 30.04. auf dem Sportplatz, Haßlauer Straße mit den Impfungen beginnt. Unter der Leitung des Hauptamtes wurden kurzfristig alle über 70-jährigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt angeschrieben. Über 1.200 Briefe wurden unter Hochdruck erstellt. Sie enthielten neben einem Anschreiben auch die entsprechenden Fragebögen, welche ausgefüllt zum Impftermin vorgelegt werden mussten. Um innerhalb der kurzen Zeit sowohl die Anschreiben als auch die darauffolgenden Terminvergaben zu realisieren, erhielten Hauptamtsleiterin Michaela Neubert und Bürgerhausmitarbeiterin Astrid Sommer Unterstützung von Erzieher*innen der Kita am Weinberg, von Frau Weigel und weiteren Mitarbeitern des Stadtbaubetriebshofes sowie vielen Kolleg*innen aus der Kernverwaltung.

                                

Die große Herausforderung bei dieser, sehr kurzfristig angesetzten Impfaktion bestand darin, keine der angebotenen 300 Impfungen ungenutzt zu lassen. Von den älteren Bürger*innen, welche einen Brief von der Stadtverwaltung erhielten, waren schließlich einige schon in Impfzentren oder durch den jeweiligen Hausarzt geimpft worden. Es galt also zu ermitteln, welche Bürger*innen für einen Impfbustermin noch in Frage kommen.

Letztlich bewerten wir diese kurzfristige Impfaktion als einen großen Erfolg für Roßwein, da 300 Bürger*innen ihre Erstimpfung in unserem Stadion erhalten haben.

Wir möchten dafür ganz herzlich allen Helfer*innen für ihren spontanen Einsatz danken, aber auch allen Roßweiner*innen, die sich kurzfristig zurückgemeldet haben.

Da nicht alle angeschriebenen Impfwilligen an diesem Wochenende berücksichtigt werden konnten, bemüht sich die Stadt Roßwein nach dieser Aktion um einen weiteren Impfbus-Termin. Sobald dieser durch das DRK festgelegt wird, werden die entsprechenden Personen in geeigneter Weise informiert.

Um eventuelle Irritationen zu vermeiden, möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass zur Baumpflanzaktion bereits mitgeteilt wurde, dass es sich bei der Pflanzfläche um einen provisorischen Standort handelt. Daraus resultierend war es vorgesehen, die Bäume 2021 noch einmal umzusetzen. Zur Zeit werden diese Arbeiten durch den Bauhof auf einer Fläche am Stiefelweg durchgeführt. Nach Abschluss der Umpflanzung wird jede davon betroffene Familie, unter Bekanntgabe des neuen Standortes mit den dazugehörigen GPS-Daten, darüber informiert.