Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Inzidenzwert in unserer Stadt ist in den letzten Tagen erfreulicher Weise weiter gesunken. Der Inzidenzwert liegt in Roßwein mit Stand 21. Mai 2021 bei 106,6. Der Inzidenzwert des Landkreises liegt derzeit bei 110. Halten diese sinkenden Werte die nächsten Tage an, können wir mit weiteren Erleichterungen in Bezug auf den derzeitigen Lockdown rechnen.

Notbetreuung in den Kindergärten wird erweitert – keine Berufsgruppenzugehörigkeit mehr notwendig

Ab 25. Mai 2021 haben alle Eltern, die arbeiten gehen und ihr Kind nicht anderweitig betreuen lassen können, Anspruch auf eine Notbetreuung. Eine spezielle Berufsgruppenzugehörigkeit ist nicht mehr erforderlich. Deshalb ist auch die Arbeitsbescheinigung als Nachweis in der Kita oder Schule nicht mehr notwendig. Ausreichend ist nunmehr eine selbst verfasste schriftliche Erklärung gegenüber der Schule und/oder Kita, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist. Bereits vorliegende Nachweise behalten ihre Gültigkeit. Notbetreuung in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen finden in den Landkreisen statt, wo der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen noch nicht unter 165 lag (aktuell betrifft das den Landkreis Mittelsachsen) sowie in den Grundschulen, wo Wechselbetrieb (Inzidenz zwischen 100 und 165) stattfindet.

Neue Quarantäneregeln

Der Landkreis Mittelsachsen veröffentlichte am 21. Mai 2021 eine neue Allgemeinverfügung zu den Quarantäne-Regeln. Diese tritt ab Montag, d. 25. Mai 2021 in Kraft. Demnach ist nach einem positiven Schnelltest ein PCR-Test Pflicht, bisher wurde dieser nur empfohlen. Außerdem müssen Genesene, wenn der positive Test nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt, sowie Geimpfte nicht zwangsläufig in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einer neu positiv getesteten Person haben. Dies entscheidet aber das Gesundheitsamt.

Informationen des Kreissportbundes

Nachdem der Landkreislauf in Roßwein von April auf Anfang Juli verschoben worden ist, hat der Kreissportbund Mittelsachsen pandemiebedingt auch die geplanten Sparkassen-Kreis-Kinder- und Jugendspiele in den Sommersportarten verlegt. Aufgrund der Auflagen im Zuge der Coronavirus-Entwicklungen und der immer noch hohen Inzidenzzahlen im Landkreis ist der zentrale Termin Mitte Juni nicht mehr zu halten. „Durch das ‚Sportverbot‘ seit November 2020 ist für viele Sportarten keinerlei Training und damit keine Vorbereitungen auf Wettkämpfe möglich“, so Volker Dietzmann, der Vizepräsident des Kreissportbundes. Die Wettkämpfe sollen ersatzweise ab Juli bis November stattfinden. „Die Ausrichter können flexibel ihre Wettkampftermine festlegen, um den Sportlern ausreichend Vorbereitungszeit zu geben und auf Verschiebungen im Terminkalender der Fachverbände zu reagieren“, so Sportfreund Sylvio Christ, der verantwortliche Mitarbeiter vom KSB. Konkrete Termine dafür stehen noch aus. Die Sparkassen-Kreis-Kinder- und Jugendspiele finden seit vielen Jahren statt und sind die größte Nachwuchssport-Veranstaltung im Landkreis. So finden in 25 Sommersportarten von Badminton bis Volleyball Wettbewerbe statt. Insgesamt nehmen jährlich über 5000 Nachwuchssportler an allen Wettkämpfen/Turnieren der KKJSp teil und wetteifern im sportlich fairen Wettstreit um die begehrten Medaillen.

 

V. Lindner
Bürgermeister

 

Der Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde, Straße des Friedens 9a in Döbeln, ist ab Dienstag, 25. Mai, innerhalb der regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes auch ohne Terminvereinbarung wieder möglich.

Innerhalb der regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes wird das Terminsystem der Fahrerlaubnisbehörde schrittweise wieder durch das „walk-in System“ abgelöst. Ab 01.07.2021 werden dann keine Termine mehr vergeben werden, um die aufwendige Telefon-Terminvergabe wieder in Bearbeitungskapazität wandeln zu können. Die bereits vereinbarten Termine behalten ihre Gültigkeit.

Öffnungszeiten:

Di, Do    09:00 bis 12:00 Uhr        und 13:00 bis 18:00 Uhr (17:30 Uhr Annahmeschluss)

Fr            09:00 bis 12:00 Uhr

Den Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde regeln Security-Mitarbeiter, Grundvoraussetzung ist die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Besucher müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP oder FFP2) tragen und den Erfassungsbogen zur gegebenenfalls erforderlichen Infektionskettenverfolgung ausfüllen.

Zutritt zu den Wartebereichen wird unter Berücksichtigung der Abstandsregeln für die im Wartebereich möglichen Plätze gewährt. Das sind in der Hauptstelle Döbeln maximal 10 Personen, Begleitpersonen müssen bitte vor dem Gebäude warten.

Aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen, insbesondere der Entzerrung der Besucherströme zur Einhaltung der Mindestabstände und zur Vermeidung von Begegnungsverkehr, kann es zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten kommen.

Es wird um Verständnis gebeten, dass insbesondere in der Übergangsphase bei sehr hohem Publikumsandrang der Annahmeschluss vorverlegt und die Vergabe von Wartetickets vorzeitig gesperrt wird.

 

Vorab-Information: Kfz-Zulassungsbehörde öffnet wieder ab 7. Juni 2021 und wechselt vom Terminsystem wieder in das „walk-in-System“

Der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde ist ab 7. Juni 2021 an den drei Standorten in Mittweida, Döbeln und Freiberg unter Beachtung der Corona-Regelungen und der Kapazitäten der Kfz-Zulassungsbehörde wieder im „walk-in-System“ möglich.

Die Online-Terminvorbereitung und das i-Kfz-Verfahren sind darüber hinaus weiterhin möglich. Alle bis einschließlich 4. Juni 2021 vereinbarten telefonischen Termine werden im bisherigen Verfahren bearbeitet. Ab 7. Juni 2021 werden keine telefonischen Termine mehr vergeben.

 

In der Stadtratssitzung am 20. Mai 2021 wurde Herr Maik Herbrig zum neuen stellvertretenden Friedensrichter gewählt. Herr Maik Herbrig lebt seit 2003 mit seiner Partnerin in Roßwein und hat einen Sohn. Er arbeitet im Vorstand des Roßweiner Dampfmaschinenvereins mit und ist als beratendes Mitglied des Technischen Ausschusses, Umwelt, Kultur und Soziales tätig. Die Stadt Roßwein bedankt sich bei Herrn Herbrig für die Bereitschaft, das Amt des stellvertretenden Friedensrichters auszuführen.

Herr Andreas Winkler, welcher seit 2016 stellvertretender Friedensrichter war, kandidierte nicht wieder für das Amt. Auch Herrn Winkler gilt der Dank für die in den vergangenen fünf Jahren geleistete Arbeit im Ehrenamt zum Wohle der Stadt. Wir wünschen Herrn Winkler alles Gute für den weiteren Lebensweg.

… so heißt es hoffentlich bald wieder für alle Beachvolleyballbegeisterten im Freibad Wolfstal.

        

Dafür hatten sich die Volleyballer vom Roßweiner SV am Ende des Sommers 2020 dazu entschieden, die zwei Felder im Wolfstal wieder mit neuem Sand zu befüllen. Nach mehreren Jahren der Nutzung und auch durch einige Regengüsse kamen so einige Vertiefungen zum Vorschein, die auch eine Gefahr beim Spielen darstellten. Mit Hilfe von Sponsoren und eigenen Geldern wurden knapp 40 Tonnen neuer Sand organisiert. Dieser wurde dann an einem Tag mit vielen helfenden Händen, unter Einhaltung der derzeitigen Schutzmaßnahmen, ordnungsgemäß auf den Beachvolleyballfeldern verteilt. Während dieser Aktion konnten noch einige weitere Stellen im Umfeld des Platzes von Wurzeln und Brennnesseln befreit werden. Nun strahlt der Platz im neuen Glanz und wartet nur darauf, benutzt zu werden.

Die Volleyballer vom Roßweiner SV bedanken sich recht herzlich bei allen anwesenden Mitwirkenden, der Firma Söhnel Elektroanlagen GmbH für die Bereitstellung der Technik und der Firma Ringo Höpfner für den Transport des Sandes.

Bild und Text : Cindy Girbig

 

 

Ab dem 25.05.2021 wird die noch bestehende Lücke am Radweg Roßwein – Haßlau, in Haßlau, geschlossen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 1,5 Wochen. Der zu bearbeitende Teilabschnitt wird in dieser Zeit voll gesperrt. Auch eine Teilnutzung wird nicht möglich sein. Am Tag des Schwarzdeckeneinbaues wird es auch zu einer Vollsperrung der Verbindungsstraße zwischen Haßlau und Niederforst kommen. Technologisch lässt sich dieser Umstand nicht vermeiden.

Wir sind bemüht, die Einschränkungen so kurz wie möglich zu halten und bitten um Ihr Verständnis.

Aufgrund der immer noch angespannten Corona-Lage ist es leider nicht möglich,  die geplante Gedenkveranstaltung am 12. Juni 2021 durchzuführen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Gemeinsam mit der Kirchgemeinde Roßwein – Niederstriegis werden wir einen neuen Termin abstimmen und die Einladungen zum gegebenen Zeitpunkt versenden.

Der Striegistalradweg auf der ehemaligen Bahnstrecke von Hainichen nach Roßwein ist in den Kommunen Hainichen, Roßwein und Striegistal wohl das am längsten erwünschte und umkämpfte, aber leider nur teilweise umgesetzte Bauvorhaben. In den nächsten Monaten treten die Pläne in eine ganz entscheidende Phase ein. Gemeinsam hoffen die Bewohner der genannten drei Orte, dass Baurecht hergestellt werden kann.

Nachdem im Oktober 2020 das Verwaltungsgericht Chemnitz festgestellt hatte, dass auch der (kurze) Abschnitt von Crumbach bis zur Kratzmühle auf der Gemarkung Hainichen nicht als bundesstraßenbegleitender Radweg (durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr) sondern als Alltagsradweg durch die Anliegerkommunen realisiert werden muss, fällt nunmehr die gesamte Planung in den Zuständigkeitsbereich der drei Kommunen.

Für den bei weitem längeren Radwegabschnitt von der Kratzmühle bis nach Niederstriegis wurden die Planungsunterlagen durch das Hainichener Büro „Liebold Architekten und Ingenieure“ in den letzten Wochen auf die Empfehlungen der Planfeststellungsbehörde noch einmal angepasst. Im Mai 2021 sollen diese angepassten Planungsunterlagen nun erneut bei der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz eingereicht werden.

Wenn alles gut verläuft, erfolgt die Auslegung in den beteiligten Rathäusern in der zweiten Jahreshälfte 2021, der Planfeststellungsbescheid sollte dann Anfang 2022 ergehen. Wird dieser nicht durch Umweltverbände und dgl. beklagt, würde ab diesem Zeitpunkt Baurecht bestehen.

Fördermittel im Radwegeförderprogramm des Bundes und des Freistaats Sachsen stehen für eine Finanzierung des Vorhabens unter Beteiligung der Anliegerkommunen aktuell in beträchtlicher Höhe bereit.

Doch wer will an einen komplikationslosen Ablauf des Verfahrens glauben? Ein eher kleiner Umweltverband hat mehrfach angekündigt, einen positiven Beschluss zu beklagen. In einem solchen Fall müssten wieder die Gerichte entscheiden. Beim Verwaltungsgericht in Chemnitz werden solche Prozesse in der Regel erst nach einigen Jahren zur Verhandlung aufgerufen.

Ob besagtem Umweltverband die umweltrechtlichen Planungen beeindrucken und auf diese eine Klage verzichtet wird, bleibt abzuwarten? Sichtschutzzäune, um die Tierwelt vor dem Menschen zu bewahren, sind jedenfalls in der Planung ebenso vorgesehen, wie die teilweise Wegeführung ein Stück vom Bahndamm entfernt, um schützenswerte Tierarten nicht zu beeinträchtigen.

Beim rund 1 Kilometer langen Abschnitt zwischen dem jetzigen Ende des Radwegs in Crumbach und der Kratzmühle muss nunmehr die Artenerfassungen in den nächsten Monaten neu durchgeführt werden, da die vorliegenden Kartierungen schon zu lange zurückliegen.

Im Spätsommer soll mit diesen Arbeiten begonnen werden, ein Jahr später werden dann die Ergebnisse vorliegen. Mit dieser Vorlage kann dann auch die Planung für den nun neuen Abschnitt 2.1. bei der Landesdirektion eingereicht werden.

Am 23.4. weilte der Lokalfernsehsender Kabeljournal Röhrsdorf in Hainichen und traf sich mit Vertretern der Radwegeinitiative, um über den Kampf für den Radwegausbau zu berichten.

Der Beitrag vom Kabeljournal kann im Internet unter folgenden Link angeschaut werden: https://www.kabeljournal-chemnitzer-land.de/index.php?option=com_content&task=view&id=4805&Itemid=1

Gemeinsam mit der Radweginitiative und den Bürgermeistern sind alle Beteiligten sehr optimistisch, dass die Vision Striegistalradweg Wirklichkeit wird. Ein sehr schöner Anlass wäre sicherlich das Jahr 2025, wenn die Region Chemnitz Kulturhauptstadt Europas ist und Dinge wie ein ansprechendes Radwegenetz durch eine schöne Landschaft verbunden mit Hinweisen auf die reiche Industriegeschichte unserer Region, Schwerpunkte der Vorbereitungen sind. Schautafeln mit Hinweisen auf die Geschichte des Striegistals, auch im Hinblick auf die industrielle Vergangenheit, sind wichtige Eckpunkte der Planungen des Striegistalradwegs.

Der Impfbus des DRK Kreisverbandes Döbeln-Hainichen e.V. kommt ein zweites Mal nach Roßwein. Am 28. und 29. Juni 2021 soll er wieder auf dem Roßweiner Sportplatz, Haßlauer Straße (Vogelstange 23) Station machen.

Anspruchsberechtigt für den Erhalt der Erstimpfung sind – nach derzeitigem Kenntnisstand – alle Menschen über 60 Jahre und die Angehörigen der Priorisierungsgruppen 1 bis 3. Der Zweitimpfungstermin findet dann wieder 3 Wochen später am gleichen Ort statt. Das Angebot ist in erster Linie für die Bürger*innen der Stadt Roßwein und ihrer Ortsteile gedacht.

Für die Nutzung der Impfmöglichkeit im Impfbus ist ein Termin zu vereinbaren über den Anschluss der Stadtverwaltung 034322-46648 zu den Sprechzeiten des Rathauses. Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf welchen man Namen und Telefonnummer (evtl. Rückrufzeit) hinterlassen kann. Der Rückruf erfolgt zeitnah und je nach Anrufaufkommen.

Die Kommune hilft dabei, dass alle, die einen Impftermin vereinbart haben, auch die notwendigen Unterlagen erhalten (Anamnese- und Erklärungsbogen sowie ein Merkblatt zu den Impfungen). Diese Unterlagen sollten dem DRK-Team zum Impftermin bereits ausgefüllt vorgelegt werden.

 

Jugendnotfonds Sachsen hilft selbstverwalteten Jugendclubs durch die Corona-Zeit!

Dresden, den 17.Mai 2021: Jugendräume und Jugendinitiativen im ländlichen Raum zu unterstützen und auch in Pandemiezeiten am Leben zu erhalten, hat sich der Jugendnotfonds Sachsen zum Ziel gesetzt. Dafür bündeln die Sächsische Jugendstiftung, die Sächsische Landjugend e.V. und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung ihre Ressourcen und stellen ein umfassendes Unterstützungs- und Hilfsangebot bereit. „Uns ist es wichtig, dass selbstverwaltete Jugendclubs, -treffs und -initiativen die Pandemie gut überstehen, denn sie sind essenzielle Bestandteile des kulturellen und sozialen Lebens in den ländlichen Räumen.“, so die Initiator*innen des Fonds.

Ob Unternehmen, Selbstständige, oder Vereine, in vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens gibt es bereits Hilfsangebote zur Bewältigung pandemiebedingter Ausfälle. Nicht jedoch für Jugendinitiativen, die mit viel Engagement und Energie eigenverantwortlich Räume und Projekte aufgebaut und verwirklicht haben. Diese Freiräume für Beteiligungs- und Selbstbestimmungsprozesse, sind Orte demokratischer Bildung und somit wesentlicher Bestandteil eines vielfältigen und jugendgerechten Gemeinwesens. Dabei sollten wir sie nicht allein lassen.

Der Jugendnotfonds Sachsen unterstützt gezielt selbstverwaltete Jugendclubs oder freie Jugendinitiativen im ländlichen Raum, in denen sich Jugendliche zwischen 12 und 27 Jahren engagieren und die nicht wissen, wie sie ihren Club oder ihre Angebote gut durch die Pandemie bringen sollen. Dafür können sich junge Menschen unter www.jugendnotfonds-sachsen.de melden und ihre Situation schildern. Nach einer Beratung unterstützt der Jugendnotfonds schnell und unkompliziert mit Rat, Tat und finanzieller Hilfe. Das Angebot gilt zunächst bis August 2021.

Weitere Informationen unter www.jugendnotfonds-sachsen.de

Pressekontakt:

Sächsische Jugendstiftung | Andrea Büttner | email hidden; JavaScript is required | 0351-323719010

Der Jugendnotfonds wurde von der Sächsischen Jugendstiftung, der Sächsischen Landjugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gemeinschaftlich ins Leben gerufen. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

 

Andrea Büttner
Geschäftsführung

Seit März vergangenen Jahres wurden im Landkreis 23 194 positive PCR-Tests registriert, über 200 mehr im Vergleich zu gestern. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut Robert Koch-Institut bei 238,1. In den Krankenhäusern werden 95 Covid-Patienten behandelt, davon werden 20 beatmet.

Selbsttest nur noch unter Aufsicht

Es gibt eine Änderung beim Umgang mit den Selbsttests und der damit verbundenen qualifizierten Selbstauskunft. Bisher reichte es, wenn man den Test zu Hause machte und dann die Selbstauskunft, zum Beispiel im Geschäft oder in der Schule abgab. Aufgrund einer Änderung auf Bundesebene sollen die Selbsttests nur noch unter Zeugen – zum Beispiel direkt beim Friseur absolviert werden. Alternativ können auch die Testzentren aufgesucht werden, die eine negative Bescheinigung ausstellen. Die Änderung hat auch Auswirkungen auf den Schul- und Kita-Bereich. Auf dem Blog des Kultusministeriums heißt es: „Ab sofort müssen die Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden. Anzuerkennen sind darüber hinaus auch Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt sind oder von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurden (unter anderem Testzentren). Die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen.“ Weitere Informationen unter www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/05/11/bundesnotbremse-weitere-regelungen-fuer-den-bereich-schule/

Was ist erlaubt an Himmelfahrt?

Prinzipiell gilt die Bundes-Notbremse in Mittelsachsen. Das bedeutet beispielsweise, dass Restaurants, Kneipen, Biergärten, und Ähnliches geschlossen bleiben müssen (inklusive deren Toiletten). Erlaubt ist aus infektionsrechtlicher Sicht der Verkauf von Speisen und Getränken, die mitgenommen werden können. Allerdings dürfen diese nicht vor Ort und im näheren Umfeld verzehrt werden. Man muss damit weiterlaufen. Der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit ist wieder erlaubt. Es gelten auch weiterhin die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, sprich man darf sich nur mit einer Person aus einem weiteren Hausstand treffen. Allerdings werden Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt bei der Gruppengröße.

 

Notbetreuung

Seit 26. April, mit Inkrafttreten der Bundes-Notbremse – sind die Kitas im Landkreis wieder geschlossen. In der ersten Schließwoche sind rund 38 Prozent der etwa 11 500 Kinder in Kita und Krippe betreut worden. Im Hort waren es rund 21 Prozent. In der zweiten Woche im Notbetrieb sind etwa 40 Prozent der Kinder in den Kitas betreut worden. Im Hort sank die Quote auf rund 7 Prozent.

Innerhalb des Landkreises gibt es deutliche Unterschiede. So haben manche Kitas eine Notbetreuungsquote von nur etwa 10 Prozent, in anderen Kitas sind weit mehr als die Hälfte der Kinder anwesend.

Zum Vergleich: Ende März 2020, als die Kitas zum ersten Mal geschlossen wurden, waren nur 630 Kinder im Landkreis in der Notbetreuung. Später, nachdem die Liste der Berufe, die Anspruch haben, verlängert wurde, stieg der Anteil in der Notbetreuung Ende April 2020 auf 14 Prozent. Im eingeschränkten Regelbetrieb war die Auslastung in Kinderkrippe und Kindergarten konstant hoch bei zirka 80 Prozent. Im Dezember 2020, als die Einrichtungen zum zweiten Mal seit Beginn der Pandemie schließen musste, waren es rund 1 700 Kinder, 16 Prozent. Vier Wochen später waren es 2 500 Kinder, 22 Prozent.

Schließtag im Landratsamt

Das Landratsamt hat am Freitag, 14. Mai 2021, geschlossen. Das Corona-Bürgertelefon ist am 13. und 14. Mai dennoch zwischen 09:00 und 12:00 Uhr besetzt. Am 17. Mai sind die Beschäftigen wieder wie gewohnt erreichbar.

Morgen und am Freitag ist das Bürgertelefon von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter email hidden; JavaScript is required

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gerne zur Verfügung.

 

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305