Manchmal sind es die Anwohner, die meinen, vor ihrer Haustür rasen die Autos besonders. Aber ab und an ist es tatsächlich so, dass Fahrzeuge zu schnell unterwegs sind und somit die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährden. Um das herauszufinden, hat das Ordnungsamt auf Anfrage von Anwohnern der Böhrigener Straße die Messtafel aufgestellt, die Fahrzeuge 14 Tage lang gezählt und deren Geschwindigkeiten erfasst.

Vom 05.-18.04.2021 stand die Geschwindigkeitsmesstafel auf der Böhrigener Straße. Bei  erlaubten 50 km/h ist eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 31,4 km/h erstmal als guter Wert hinzunehmen. Allerdings gilt es natürlich auch innerorts, an Stellen wo keine weitere Beschränkung der Geschwindigkeit bestimmt ist, die Fahrweise so anzupassen, wie es die örtlichen Gegebenheiten erfordern. Es liegt also im Ermessen des Fahrers zu entscheiden, ob die jeweilige Straßenbreite, die Beschaffenheit der Straße und des Gehweges sowie die örtlichen Gegebenheiten, z. B. die Nähe eines Kindergartens, diese 50 km/h rechtfertigen oder vielleicht doch lieber nur 30 oder 40 km/h gefahren werden sollten. Die maximale Geschwindigkeit, welche die Messtafel im Zeitraum erfasst hat, war 66 km/h. Das ist, ohne Frage, viel zu schnell. Gerade im Hinblick auf die Kindergartenkinder, die in dem Bereich nicht nur tagsüber spazieren gehen sondern auch gebracht und geholt werden, ist eine angemessene Fahrweise erforderlich.

Zwischen 5.00 Uhr und 20.00 Uhr liegt die Geschwindigkeit im Durchschnitt nicht unter 40 km/h. Am schnellsten gefahren wird 7.00, 12.00 und 16.00 Uhr, vermutlich, weil keiner zu spät zur Arbeit oder nach Hause kommen will oder das Kind noch fix in den Kindergarten gebracht oder von da abgeholt werden muss. Warum die Fahrzeugführer in Kauf nehmen, andere Menschen zu gefährden, bleibt offen.

Das größte Fahrzeugaufkommen liegt auf der Böhrigener Straße zwischen 7.00 und 15.00 Uhr. An einigen Tagen wurden bis 55 Fahrzeugbewegungen pro Stunde erfasst.

Von den insgesamt 5.081 Fahrzeugen, welche während der Messphase registriert wurden (in beide Richtungen erfasst) entfallen 568 (11,5%) Fahrzeugbewegungen auf das Wochenende. Die Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugführers wurde dabei mit vorbildlichen 47 km/h gemessen. Das Fahrzeugaufkommen lag am Wochenende bei 14 Autos/Stunde.

 

  

Am  Samstag, d. 29. Mai 2021, trafen sich kurzfristig die Mitglieder der „Stadtverschönerer“, um mit einem weiteren Arbeitseinsatz die Stadt zu verschönern. So konnte die Rabatte und der Fußweg an der Flutsäule von Unkraut befreit und somit die  Maßnahme vom 22. Mai 2021 beendet werden. An der Lommatzscher Straße, in der Nähe der Stadtmauer, wurde das Unkraut entfernt, und am Gipfelkreuz an der Wetterhöhe wurde die Zuwegung und die Sitzmöglichkeit freigemäht. Des Weiteren wurde der Wanderweg (Grafeweg) vom Parkplatz Freibad Wolfstal bis Abzweig Kamelienhaus und weiter zu den 100 Stufen von Maigrün befreit und freigeschnitten.

Wer Interesse hat, sich den „Stadtverschönerern“ anzuschließen, ist jederzeit gern gesehen! Wer sich für seine Stadt engagieren möchte, kann sich somit gern zum nächsten geplanten Arbeitseinsatz  am 19. Juni 2021, um 9.00 Uhr, am Baubetriebshof in der Goldbornstraße einfinden.

Text/Bild: Enrico Korth

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

uns erreichen wieder viele Anfragen, welche die Regelung der Ruhezeiten betreffen. Der Schutz vor Lärmbelästigung ist im Abschnitt 3 der Polizeiverordnung der Stadt Roßwein geregelt (siehe Abdruck).

Wer gern noch mehr in der derzeit gültigen Fassung der Polizeiverordnung lesen möchte, findet sie auch auf der Homepage der Stadt Roßwein.

 

Abschnitt 3 Schutz vor Lärmbelästigung

  • 8 Schutz der Nachtruhe
  • Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.
  • Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die Durchführung von Arbeiten während der Nacht erfordern oder Handlungen die Allgemeinheit nicht erheblich beeinträchtigen. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme.
  • Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes bleiben unberührt.
  • 9 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische, elektroakustische oder elektronische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden.
  • 1 gilt nicht:
  1. a) bei Umzügen, Kundgebungen, Festen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen
  2. b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen
  • Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes bleiben unberührt.
  • 10 Lärm aus Veranstaltungsstätten
  • Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsräumen, Gaststätten und Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
  • Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Lärmvermeidung gilt auch für die Besucher der jeweiligen Veranstaltungen.
  • Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Sächsischen Gaststättengesetzes, des Versammlungsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung und des Bundesimmissionsschutzgesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt.
  • 11 Benutzung von Sport- und Spielstätten
  • Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit von 21.00 bis 8.00 Uhr nicht genutzt werden.
  • 1 gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sportveranstaltungen bzw. die Nutzung durch Schulen und Kindertagesstätten und Kindergrippen sowie Kinder bis zum vollendetem 10. Lebensjahr. Insoweit sind die Benutzer jedoch verpflichtet, auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen.
  • Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung und des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen 18. Verordnung bleiben von dieser Regelung unberührt.
  • 12 Haus- und Gartenarbeiten
  • Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen nur montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr und samstags 7.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr ausgeführt werden. Zu diesen Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten, das Hämmern, Sägen, das Schleifen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u. ä. .
  • Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes und des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung bleiben von dieser Regelung unberührt.
  • 13 Nutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern
  • Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist montags bis samstags in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr gestattet.
  • Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen.
  • Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt.
  • Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen bleiben unberührt.

Ordnungsamt
Stadtverwaltung Roßwein

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Inzidenzwert in unserer Stadt ist in den letzten Tagen erfreulicher Weise weiter gesunken. Der Inzidenzwert liegt in Roßwein mit Stand 27. Mai 2021 bei 80. Der Inzidenzwert des Landkreises liegt mit 40,4 deutlich unterhalb der 100 Inzidenzgrenzlinie. Somit treten nun weitere Erleichterungen in Bezug auf den derzeitigen Lockdown in Kraft.

Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021.

Bei einer Inzidenz unter 100 gelten weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen von maximal zwei Hausständen und in Innenräumen maximal fünf Personen, sonst zehn Personen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen nun zehn Personen zusammenkommen ohne Beschränkung der Anzahl der Haushalte. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen weiterhin nicht mit. Die Regelungen für die Maskenpflicht bleiben bestehen.

 

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 sind somit zukünftig folgende Angebote möglich und Einrichtungen dürfen u.a. öffnen:

  • Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen Test vorweisen; Supermärkte, Baumärkte und andere Angebote der  Grundversorgung sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.
  • Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist möglich
  • Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung ist erlaubt.
  • Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung Testpflicht ist erlaubt. Anleitungspersonen (u.a.Trainer) beim Sport benötigen grundsätzlich einen tagesaktuellen Test.
  • Die Öffnung von Freibädern ist mit Kontakterfassung und einem Hygienekonzept zulässig; Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
  • Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen öffnen und unterliegen den gleichen Auflagen wie Freibäder
  • Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung sind mit Ausnahme von Schulfahrten ebenfalls möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, eine Kontakterfassung stattfindet und die Gäste einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen.

 

Stabilisiert sich die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter dem Wert von 50 besteht u.a. die Möglichkeit

  • die Innengastronomie mit Kontakterfassung für Besucher zu öffnen; sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen.
  • Kontaktsport auf Innensportanlagen ist mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss.

 

Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 35 an 14 aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, fällt die Testpflicht u.a. in den folgenden Bereichen weg:

  • für Kunden im Einzelhandel
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Zoos
  • Botanische Gärten sowie Freizeit- und Vergnügungsparks
  • Kulturstätten
  • die Innengastronomie mit Kontakterfassung für Besucher zu öffnen; sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen.
  • Kontaktsport auf Innensportanlagen ist mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss.

 

Das Genehmigungsverfahren für Modellprojekte wird angepasst: fortan muss anstelle des Einvernehmens lediglich das Benehmen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten hergestellt werden.

Die neue Verordnung wurde auf der Internetseite (Startseite) der Stadt Roßwein zu Verfügung gestellt oder sind unter  www.coronavirus.sachsen.de (unter Amtliche Bekanntmachungen) zu finden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Veit Lindner

Bürgermeister

Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor die ab 31. Mai in Kraft tritt. Der Schwellenwert muss im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Der Regelbetrieb kann im Landkreis Mittelsachsen ab 31. Mai nun wieder aufgenommen werden.

Regelbetrieb für Schulen bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann. In der Grundschule kann der Fokus in Eigenverantwortung der Schulen weiterhin auf die Kernfächer gelegt werden, um die Grundlagen zu sichern. In Kindertageseinrichtungen ist auch wieder Regelbetrieb entsprechend der Pädagogischen Konzeption möglich.

Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes bleibt die zweimalige Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten, bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verppflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.

Alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bleiben wie bisher bestehen.

 

 

Ein sicherer Ort für Frauen in Krisenzeiten

Partnerschaften und Familien werden täglich vor Herausforderungen gestellt. In der aktuellen Coronakrise kommen zusätzliche Belastungen hinzu. Einschränkungen im Alltag, andere und ungewohnte Tagesabläufe sowie persönliche Unsicherheit sorgen für Anspannung. Auch finanzielle Sorgen und Zukunftsängste können den Stress verstärken. So kann es häufiger zu Streit, Aggressionen bis hin zu häuslicher Gewalt kommen. Diese wird meist durch männliche Beziehungspartner ausgeübt und hat vielfältige Erscheinungsformen: Tritte, Schläge oder unfreiwillige sexuelle Handlungen, aber auch Nötigungen, Beleidigungen oder Demütigungen, Einschüchterung oder soziale Isolation gehören dazu. Gewalt, die im privaten Raum stattfindet – an einem Ort, der eigentlich für Schutz und Geborgenheit stehen sollte und von einem Menschen ausgeübt wird, dem man vertraut, ist für die Betroffenen besonders verletzend. Ein typischer Kreislauf, welcher sich wiederholt – der Täter bereut seine Handlung, verspricht, sich zu ändern – und übt doch immer wieder Gewalt aus.

Häusliche Gewalt ist kein einzelner „Ausrutscher“ sondern passiert immer wieder. Es ist ein schleichender Prozess, bei dem der Täter immer wieder Macht und Kontrolle ausübt.

Da diese Taten „hinter verschlossenen Türen“ stattfinden, bleiben sie für Außenstehende oft unsichtbar und die Opfer fühlen sich schutzlos, hilflos und allein.

 

Häusliche Gewalt findet unabhängig von sozialen Schichten, kulturellem Hintergrund und Alter statt. Sie stellt für die betroffenen Frauen und immer auch mitbetroffenen Kindern ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und hat enorme Auswirkungen auf ihre körperliche und seelische Unversehrtheit. Opfer von häuslicher Gewalt leiden oft jahrelang. Aus Scham fällt es ihnen schwer, sich jemandem anzuvertrauen. Sie benötigen Hilfe und Unterstützung, jemanden, der ihnen zuhört und Wege aus der Gewaltspirale aufzeigt.

Entsprechende Unterstützungsangebote finden sie im Frauenschutzhaus Freiberg. Diese Schutzeinrichtung, in Trägerschaft des Esther-von-Kirchbach e.V. wurde 1992 eröffnet und bietet seitdem von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffenen Frauen und deren Kindern Schutz und Hilfe. Wir unterstützen die Opfer bei der Bewältigung der Gewalterfahrungen, ermutigen und motivieren sie bei der Entwicklung einer neuen Lebensperspektive.  Für alle Entscheidungen, die notwendig sind, um die neue Situation mit allen Fragen und Herausforderungen zu bewältigen, bieten die Fachkräfte Unterstützung. Auch die Kinder erhalten gezielte Angebote zur Verarbeitung ihrer Erlebnisse

In der Arbeit mit den Frauen und ihren Kindern nutzen wir auch das bestehende Hilfesystem im Landkreis Mittelsachsen, in dem verschiedene Berufsgruppen eng miteinander kooperieren, um Betroffene gut unterstützen zu können.

Der Erstkontakt erfolgt immer telefonisch unter 03731-22561 rund um die Uhr – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Während des Aufenthaltes in der Schutzeinrichtung stehen den Frauen ansprechend gestaltete Räumlichkeiten zur Verfügung. Es gibt Räume, um sich alleine zurückzuziehen, und solche, die gemeinschaftlich genutzt werden (z.B. Küche, Bad, Wohnzimmer, Spielzimmer für die Kinder). Jede Frau versorgt sich und ihre Kinder eigenverantwortlich.

           

 

Mit der Einhaltung der aktuellen und notwendigen Abstands- und Hygieneregeln in der Corona-Pandemie, einem ständigen Austausch miteinander, dem Verständnis aller Beteiligten füreinander, gelang es bisher, den Betrieb der Schutzeinrichtung aufrecht zu erhalten und damit gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern jederzeit und zuverlässig Schutz und Beratung anbieten zu können.

 

Das Team des Frauenschutzhauses Freiberg

 

Nachweis an Genesene verschickt

Das Gesundheitsamt des Landkreises Mittelsachsen hat bisher ca. 20.000 Nachweise an Genesene verschickt. Wer von der Testpflicht befreit werden möchte, benötigt den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), um sich zum Beispiel vor einem Friseurbesuch nicht testen lassen zu müssen. Der PCR-Test muss mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate zurückliegen und die Person darf keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Hinweis: Einen Nachweis erhalten nur die Personen, die einen positiven PCR-Test hatten. Schnelltests zählen nicht.

Der Nachweis kann auch digitalisiert werden. Bürger müssen dafür die App schnelltest.click aufs Smartphone installieren und damit den QR-Code vom Genesenennachweis scannen. Geschäfte und Restaurants können mit der gleichen App den Nachweis scannen.

 

Schulen und Kitas öffnen wieder, Termineinkaufen wieder möglich

Im Landkreis Mittelsachsen dürfen die Schulen ab Donnerstag den 27. Mai wieder im Wechselunterricht und die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit fünf Werktagen unter 165. Nach der „Bundesnotbremse“ können danach am übernächsten Tag die Einrichtungen wieder öffnen. Ab Donnerstag den 27. Mai ist im Einzelhandel wieder das Termineinkaufen (Click & Meet) zulässig. Für „Click & Meet“ ist eine Terminreservierung im jeweiligen Geschäft notwendig, Kontaktdaten müssen angegeben und ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.

 

Informationen vom Freistaat

Normaler Schul- und Kitabetrieb unterhalb 50er Inzidenz möglich

Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung welcher ab 31. Mai gelten wird. Der Schwellenwert muss im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Dann gilt Regelbetrieb am übernächsten Tag.

Regelbetrieb für Schulen bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann. In der Grundschule kann der Fokus in Eigenverantwortung der Schulen weiterhin auf die Kernfächer gelegt werden, um die Grundlagen zu sichern. In Kindertageseinrichtungen ist auch wieder Regelbetrieb entsprechend der Pädagogischen Konzeption möglich.

Schulfahrten sind weiterhin unzulässig, sollen aber mit der nächsten Corona-Schutz-Verordnung ab dem 14. Juni wieder möglich gemacht werden.

Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes bleibt die zweimalige Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten, bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.

Alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bleiben wie bisher bestehen.

 

Touristische Reisen wieder erlaubt

Grundsätzlich sollen mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, welche dann ab dem 14. Juni 2021 in Kraft tritt, Übernachtungsangebote nach vorheriger Terminbuchung, Kontakterfassung und tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthaltes bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder zulässig sein.

Zudem sollen ab dem 14. Juni 2021 bei einer Inzidenz unter 100 auch touristische Reisen wieder erlaubt sein. Darunter zählen unter anderem Seilbahnen im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischer Bahn- und Busverkehr sowie Flusskreuzfahrten. Auch hier muss ein Hygienekonzept vorliegen und Kontakterfassung stattfinden. Besucherinnen und Besucher müssen zudem einen tagesaktuellen Test vorweisen.

Mit Ablauf des 31.05.2021 wird die Partnerfiliale der Deutschen Post im Spielwarengeschäft von Frau Kathrin Heilfort in 04741 Roßwein, Döbelner Str. 1 geschlossen. Seit der Bekanntgabe der Schließung suchen wir nach einem neuen Kooperationspartner im Einzelhandel, um weiterhin das gewohnt breite Angebot rund um Postdienstleistungen als Service aus einer Hand anzubieten.

Sind Sie Einzelhändler oder Gewerbetreibender und würden in Ihren Geschäftsräumen gern zusätzlich auch Postdienstleistungen mit anbieten? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung – gern über folgenden Link:

https://www.deutschepost.de/de/f/filialen/filialen/partnerakquise/kontakt.html

Wer am Freitag, den 21. Mai das Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ besuchte, wurde von Bassklängen und Dance Musik empfangen. Sie gehen anderen meist einen oder sogar mehrere Schritte voraus: Walter Stuber und Dirk Eckart, den beiden Geschäftsführers bei der Roßweiner „Gemeinhardt Service GmbH“ ging es diesmal nicht vordergründig um ein Gerüst, sondern diesmal um das Tanzen. Tanzen aber nicht bei einer großen Party, sondern auf einem Spezialgerüst des Unternehmens in luftiger Höhe. Dort „tanzten“ am Freitagabend im Rahmen eines Facebook-Live-Streams Rico Einenkel und Sebastian Seidel – zusammen besser bekannt als Deutschlands DJ-Duo Stereoact.Wer selbst mittanzen wollte, der musste dies bei sich zuhause machen, da aktuell ja leider keine Konzerte stattfinden können – allerdings gab es ein paar hartgesottene Fans, die von der Straße und aus den Fenstern eines umliegenden Betriebs zuschauten und mittanzten. Die Gemeinhardt Service GmbH nutzte die Gelegenheit des Gastauftritts der beiden Erzgebirger dafür, für sich als Ausbildungsbetrieb zu werben. Gerade in der heutigen Zeit, wo es seit Monaten keine richtigen Ausbildungsmessen gibt, ist es für das Unternehmen mit Schwierigkeiten verbunden, junge Menschen für eine Ausbildung im Gerüstbau zu begeistern.

Wie Geschäftsführer Dirk Eckart betont, war „Der Auftritt der beiden Stars auf dem Gerüst, das übrigens die Azubis aufbauten, genau die richtige Plattform für das unternehmen, „denn hier haben wir auch den Gerüstbauer-Nachwuchs von morgen getroffen“. Rico und Sebastian haben in ihrem Stream mehrfach gesagt, wie es sich auf einem solchen Spezialgerüst anfühlt.“ Bis heute wurde das Stereoact-Video zum Nummer-1-Hit „Die immer lacht“ fast 200 Millionen Mal angeklickt und hat es damit zum erfolgreichsten deutschen Musikvideo gebracht. „Nicht 200 Millionen, aber innerhalb von drei Tagen 125.000 Aufrufe, fast 10.000 Kommentare und der Link zum bei uns produzierten Stream wurde fast tausendmal geteilt – genau so haben wir es uns als Werbeaktion vorgestellt. Und wenn wir aufgrund dieser Aktion zehn Auszubildende bekommen, dann haben uns die beiden versprochen, für eine Woche mit aufs Gerüst zu kommen – was gerade für Sebastian aufgrund seiner Höhenangst eine gewagte Zusage ist“, so Eckart erwartungsvoll.


Je mehr Fans und auch Noch-nicht-Fans sich weiterhin den Stream vom Gerüst der Roßweiner Spezialgerüstbauer ansehen werden, desto größer die Werbung für die Gemeinhardt Service GmbH. „Wir freuen uns, wenn das Stream-Publikum im wahrsten Sinne des Wortes vor sich die HIGHsociety sieht. Und wir freuen uns dann noch viel mehr, wenn viele Streamer nach der Show bei unserer HIGHsociety dabei sein wollen“, so Eckart weiter.

Und was kann nach so einer tollen Aktion jetzt noch kommen? „In Interviews in der Bild am Sonntag und beim Redaktionsnetzwerk Deutschland RND hat Ben Becker gesagt, dass, wenn weiter keine Auftritte möglich sind, er sich beim Gerüstbau meldet. Wir haben darauf reagiert und ihn eingeladen, bei uns anzufangen, gerne auch mal als Test für einen Tag. Noch gibt es keine Antwort, aber wir sind zuversichtlich, dass er uns eine positive Rückmeldung gibt“, so Walter Stuber abschließend.

Text und Bild: Gemeinhardt Service GmbH

Am Samstag, d. 22.05.2021 trafen sich Mitglieder der IG „Stadtverschönerer“, um die Rabatte „Am Wasser“ in Nähe der Flutsäule aus dem Winterschlaf zu befreien.

Zukünftig wollen sich die „Stadtverschönerer“ jeden 3. Samstag im Monat treffen. In der Zeit zwischen 9.00Uhr und 12.00 Uhr werden dann gemeinsam Projekte bzw.
Arbeiten in der Stadt durchgeführt. Unterstützt wird die Initiative durch den Baubetriebshof der Stadt Roßwein. Zum nächsten Arbeitseinsatz sollen die 100 Stufen am „Talbad“ bearbeitet und der Wanderweg ins Wolfstal freigeschnitten werden.

Wer Interesse hat, sich den „Stadtverschönerern“ anzuschließen, ist jederzeit gern gesehen! Wer sich für seine Stadt engagieren will, kann sich somit gern am 19. Juni um 9.00 Uhr am Bauhofbetriebshof einfinden.

Enrico Korth

Statistik

Die Zahl Corona-Nachweise ist auf 23.887 gestiegen. Das sind drei Fälle mehr im Vergleich zum Vortag. In den Krankenhäusern werden 65 Covid-Patienten behandelt, davon 14 auf der Intensivstation. Der Inzidenzwert liegt laut RKI in Mittelsachsen heute bei 105,6.

 

Schulen und Kitas öffnen wieder

Im Landkreis dürfen die Schulen ab Donnerstag (27. Mai) wieder im Wechselunterricht und die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit fünf Werktagen unter 165. Nach der „Bundesnotbremse“ können danach am übernächsten Tag die Einrichtungen wieder öffnen.

 

Termineinkaufen wieder möglich

Da die Inzidenz seit fünf Werktagen in Folge unter 150 liegt, ist eine weitere Lockerung möglich. Ab Donnerstag ist im Einzelhandel wieder das Termineinkaufen (Click & Meet) zulässig. Für „Click & Meet“ ist eine Terminreservierung im jeweiligen Geschäft notwendig, Kontaktdaten müssen angegeben und ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.

Unterschreitet der Landkreis als nächstes an fünf Werktagen in Folge den Inzidenzwert 100, dann tritt zwei Tage später die „Bundesnotbremse“ außer Kraft und es gilt wieder vollumfänglich die sächsische Corona-Schutzverordnung. Bei einer dreitägigen Überschreitung der Schwellenwerte 100, 150 oder 165 käme es am jeweils übernächsten Tag wieder zu Verschärfungen.

Mit Änderung der Allgemeinverfügung* vom 19.05.2021 mit Wirksamwerden ab 25.05.21 wird die Notbetreuung unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer speziellen Berufsgruppe ermöglicht. Demnach werden in der Notbetreuung alle Kinder aufgenommen, deren Personensorgeberechtigten beruflich tätig sind.
Hierfür ist eine schriftliche Erklärung in der Einrichtung vorzulegen, dass man aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist. Bereits vorliegende Nachweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

*zur Ausnahme von der Untersagung des Präsenzunterrichts an Hochschulen, der Präsenzbeschulung für Abschlussklassen und Förderschulen sowie Festlegung von Kriterien für eine Notbetreuung für Grund- und Förderschulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes