Am 10. Juli 2021 rollen in der Zeit von ca. 15.45 Uhr bis 17.45 Uhr ca. 150 Fahrzeuge durch Roßwein.

Die DDV Mediengruppe veranstaltet die CC Rallye Sachsen 2021 als Ein-Tages-Ausfahrt für Cabrios und Coupés in diesem Jahr bereits zum 5. Mal. Sie ist, neben der Rallye Elbflorenz, die zweite von der DDV Mediengruppe in Eigenregie veranstaltete Rallye.

Aktuell ist für den 10. Juli 2021 in Roßwein folgende Streckenführung geplant: Haßlauer Straße, Herrmannstraße, Obere Weinbergstraße, Döbelner Straße, Markt, Mühlstraße, Gerbergasse, Wehrstraße, Äußere Wehrstraße.

Schaulustige können sich gern an diesem Tag an der Strecke oder auf dem Marktplatz einfinden. Auf dem Marktplatz haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich einen Stempel der Stadt Roßwein abzuholen.

 

Seit 2013 schreibt die NAJU (Naturschutzjugend im NABU) jährlich Trashbusters-Aktionswochen aus. Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland beteiligen sich an dieser Kampagne und überlegen sich dazu Aktivitäten, bei denen sie mithelfen können, Müll aus der Umwelt zu entfernen und über Umwelt- und Naturschutz aufzuklären. In diesem Jahr haben sich im April die Teilnehmer*innen des Berufsbildungsbereiches der Roßweiner Werkstätten dem Thema „Rettet die Gewässer vor der Plastikflut“ gewidmet. Dabei haben sie zwei Ideen entwickelt. Zum einen wollten sie ganz praktisch innerhalb des Stadtgebietes die Muldenufer von Müll befreien. Dabei fanden sie so viel Müll an den Muldeufern, dass sie nicht nur einmal Müll sammeln waren, sondern eine zweite Müllsammelaktion organisierten. Zum anderen planten sie einen eigenen Stop-Motion Film zu drehen. Dieser zeigt, wie der Plastikmüll durch die Flüsse in die Ozeane gelangt.

Fasst man die Ergebnisse der Aktion zusammen sieht man, wie wichtig es ist, die Flüsse und Flussufer sauber zu halten um eine Verschmutzung der Weltmeere zu verhindern.

 

Auf der Homepage der NAJU kann man weitere Details zum Projekt finden und sich den Film (siehe Quelle) ansehen

(Quelle: https://www.trashbusters.de/trashbusters-awards/gewinner-innen-2021/, verfügbar am 06.07.2021)

Neben der Freude über die Anerkennung der Jury waren die Aktiven der Roßweiner Werkstätten auch stolz darauf, das Muldenufer in Roßwein vom Müll befreit zu haben.

 

       

Ihr seid diesen Sommer zu Hause? Im Fernsehen läuft nichts? Kein WLAN? Handyverbot? Das Wetter ist mies? Keine Lust zum Baden?

Da kommt schnell Langeweile auf.

Dann komm doch in die Stadtbibliothek Roßwein und nimm am „Buchsommer – Beim Lesen tauch ich ab“ oder „Leseclub-Junior“ teil. Der findet vom 12. Juli bis zum 03. September 2021 bei uns in der Stadtbibliothek statt.

Bei uns findet ihr tollen Lesestoff für den Sommer. Pferdebücher, Krimigeschichten, Comics und vieles mehr habe ich für euch ausgesucht und gekauft, die ihr nun als Allererste lesen dürft.

Lest ihr 3 Bücher in den Sommerferien, bekommt ihr von uns eine Zertifikat und eine kleine Überraschung.

PS: Auch in diesem Jahr braucht ihr keine Fragen zum Inhalt beantworten

Diese Leseaktion steht unter der Schirmherrschaft des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, sowie durch den Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband e. V. organisiert.

 

Mobiles Impfteam kommt erneut nach Nossen

Im Juni machte das mobile Impfteam in Nossen Station. Leider konnten hierbei nur 150 Dosen verimpft werden. Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem ASB eine erneute Impfaktion organisiert. Am Freitag, dem 16. Juli, und Samstag, dem 17. Juli, wird das mobile Impfteam nochmals in die Stadt Nossen kommen. Die Impfungen finden wiederum im Spiegelsaal (ehemaliges Kino) des Sachsenhofs statt.

Zur Anwendung kommt wie im Juni das Vakzin von BionTech Pfizer. Damit werden die Termine für die Zweitimpfung wieder exakt drei Wochen später (6./7. August) angesetzt.

Bürgermeister Bartusch (SPD) freut sich über den nochmaligen Besuch des Impfteams: „Wir sind sehr froh, dass das mobile Impfteam ein zweites Mal nach Nossen kommt. Nach dem ersten Termin erreichten uns zahlreiche Anfragen bezüglich einer erneuten Möglichkeit, sich in Nossen gegen Covid19 impfen zu lassen. Dank der unkomplizierten Unterstützung durch den ASB ist dies nun möglich. Einen herzlichen Dank möchte ich auch an die Johanniter richten für die Durchführung der Impfaktion im Juni.“

(Fast) alle sind impfberechtigt

Da mittlerweile die Priorisierung aufgehoben wurde, sind alle Personen ab 16 Jahren impfberechtigt. Impfwillige dürfen allerdings nicht innerhalb der letzten 3 Monate an Covid-19 erkrankt bzw. positiv auf SARS-Cov-2 getestet worden sein. Außerdem sollten in den 14 Tagen vor dem Impftermin auch keine anderen Impfungen erfolgen.

Anmeldungen können per Mail an email hidden; JavaScript is required erfolgen. Anzugeben sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Meldeadresse und gegebenenfalls eine Mailadresse zur Kontaktaufnahme und Zusendung der Unterlagen. Außerdem besteht bis 09.07. täglich von 9 bis 17 Uhr die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung unter der Rufnummer 035242/434-445.

Am 01. Juli 2021 besuchte Alexander Hommel die Stadtverwaltung Roßwein und übergab insgesamt 71 Farbdias mit Motiven, die sein Opa am 01. Mai 1960 in Roßwein festgehalten hat. Alexander Hommel hatte eine enge Beziehung zu seinen Großeltern, da er die ersten Kindheitsjahre bei ihnen in der Gemeinde Böhrigen verbrachte. Inzwischen lebt er in Roßweins Partnerstadt Freiberg am Neckar und fühlt sich dort auch wohl. Aber die familiären Bande und die Erinnerungen sorgen dafür, dass der Mittvierziger noch heute gern nach Roßwein kommt und sich seiner Heimat verbunden fühlt.

Nach dem Tod seiner Großeltern nahm er eine Vielzahl von Fotodokumenten an sich, die sein Opa Gerhard Hommel im Laufe seines Lebens aufnahm. Gerhard Hommel wurde 1922 in Böhrigen geboren und verstarb im Januar 2017. Er war mit der Roßweinerin Charlotte Andrè verheiratet und hatte mit ihr 2 gemeinsame Kinder. Bis zu seiner Pensionierung war er in den Roßweiner Schmiedewerken beschäftigt und darüber hinaus mit vielen Roßweiner*innen befreundet.

Die Stadtverwaltung Roßwein bedankt sich ganz herzlich bei Alexander Hommel für die Schenkung und übergibt die Dias als Zeitzeugnisse dem Heimatmuseum Roßwein.

 

Am 03.07.2021 begrüßte der erste stellvertretende Bürgermeister der Stadt Roßwein die Teilnehmer des 29. Landkreislaufes im Namen aller Roßweiner im Stadion an der Haßlauer Straße.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte der Lauf nicht wie geplant im April dieses Jahres durchgeführt werden, sondern nun erst Anfang Juli mit eingeschränkten Bedingungen. So waren in diesem Jahr 45 Staffeln mit vier Läufern am Start. Roßwein war mir den Mannschaften aus der Lernförderschule, dem Rathaus und den Boxern des RSV vertreten. Bei guten Bedingungen konnten die Läufer um gute Zeiten ringen.

 

Der Roßweiner Sportverein sicherte die Strecke mit den Sportlern des Vereins ab, die Roßweiner Feuerwehr unterstütze das Ordnungsamt bei den Straßensperrungen gemeinsam mit der Polizei. Dafür ein herzliches Dankeschön an alle Helfer und Unterstützer.

Im nächsten Jahr wird der 30. Landkreislauf in Lichtenau stattfinden.

Der Sonderpreis in Form einer Torte, die in diesem Jahr von der Bäckerei Ziesche aus Roßwein kam, ging an die Mannschaft „Volker und Freunde“.

Mittwoch, 14. Juli 2021, 9 – 15 Uhr oder
Dienstag, 20. Juli 2021, 9 – 15 Uhr oder
Dienstag, 3. August 2021, 9 – 15 Uhr

Ja, ja die Technik?! Smartphones und Tablets bringen den Menschen heutzutage zwar allerhand Freude oder zumindest in vielerlei Bereichen große Erleichterung, aber dafür muss man die Geräte bedienen können und wissen, was es bei der Nutzung des Internets zu beachten gilt. Womit die Jugend heutzutage aufwächst, bleibt aber für viele Erwachsene und ältere Menschen ein Buch mit sieben Siegeln.
Damit Sie Ihr neu erworbenes oder vielleicht von den Kindern geschenktes Smartphone oder Tablet sicher und mit Freude nutzen können, bieten wir am Mittwoch, dem 14. Juli, sowie am Dienstag, d. 20. Juli  und Dienstag, dem 3. August von 9-14 Uhr eine Schulung an, die Ihnen sofort praktischen Nutzen bringt. Der Workshop eignet sich als Einführung in den Umgang mit Smartphone und Tablet für Erwachsene jeden Alters. Neben dem geschickten Umgang mit Ihrem eigenen schon vorhandenen Gerät, zeigt Ihnen der Profi auch, was es bei der Nutzung von Internet oder Apps zu beachten gilt. Der Workshop bietet, gerade für Unerfahrene, einen optimalen Einstieg und begleitet ihre Schritte. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Einzig mitzubringen gilt das bereits vorhandene Gerät, welches Sie auch in Zukunft weiterhin nutzen möchten.

Es wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Eine Anmeldung beim Bürgerhaus Roßwein ist unbedingt erforderlich. Für weitere Informationen und Ihre Anmeldung erreichen Sie uns telefonisch unter 034322-581431, mobil über 0179-4232722 oder per E-Mail an email hidden; JavaScript is required. Wir freuen uns auf Sie.

Das Bürgerhaus-Team

 

 

Wir wollen uns mit Fragen rund um Solidarität, freiwilliges Engagement und Nachhaltigkeit im ländlichen Raum beschäftigen. Hast du Lust, soziale Projekte kennenzulernen oder dich mit Freund*innen und anderen jungen Menschen auszuprobieren? Unterstützt du vielleicht schon Projekte und möchtest dich mit anderen austauschen? Was steckt eigentlich hinter dem Begriff Solidarität?

In der Zeit vom 2. bis 8. August 2021 werden wir uns damit auseinandersetzen. Neben unterschiedlichen Workshops, gemeinsamen Kochabenden und Beisammensein, besuchen wir zusammen soziale Projekte im Bereich Nachhaltigkeit und werden auch die ein oder andere Aktion selbst in die Hand nehmen.

Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter: https://treibhaus-doebeln.de/event/deutsch-franzoesische-jugendbegegnung-youth-goes-for-solidarity/

Melde dich verbindlich bis zum 15.07.2021 an.
Internationale Jugendarbeit
Projektleitung: Vicky Behnisch
Fon: +49 (0) 3431 / 67 86 397
Fax: +49 (0) 34 31 / 60 52 977
Mail: email hidden; JavaScript is required

Eine der ersten Veranstaltungen, die wieder im Bürgerhaus stattgefunden haben, war die beliebte Kräuterwanderung mit Silvia Schirbel. Bei herrlichem Wetter fanden sich am Samstag, den 26.6.2021, 10 Teilnehmer, die sich von der Roßweiner Naturheilpraktikerin zeigen ließen, welche Kräuterpflanzen mitten in der Stadt am Straßen-, Weges- oder Uferrand zu finden sind und wofür man sie verwenden kann. Für August/September ist eine Waldkräuterwanderung geplant, um speziell im Wald wachsende Kräuterpflanzen und deren Anwendung kennenzulernen. Wer daran Interesse hat, darf sich gern schon jetzt melden. Wir freuen uns auf euch.

Das Bürgerhaus-Team

 

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020 zur Einreichung von Vorhaben auf.

 

Der Aufruf beinhaltet Vorhaben aus dem Handlungsfeld (HF)

  1. A1c – Leerstehende dörfliche und regionaltypische Bausubstanz um- und wiedernutzen (z. B. durch Wohnen, Gewerbe insbesondere durch medizinische und sonstige grundlegende Dienstleistungen oder der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs oder durch soziale oder kulturelle Angebote)

Die Zulässigkeit der Antragsteller richtet sich nach der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region.

 

als Antragsteller zugelassen sind: unter A1c1 Privatpersonen

  unter A1c2 Privatpersonen, Kommunen, Vereine und

  Unternehmen

  unter A1c3 Kommunen und Vereine

 

Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Handlungsfeldern, den Zuwendungsberechtigten, der Förderhöhe, dem Fördersatz und den Rahmenbedingungen finden sich im Internet unter

 

www.klosterbezirk-altzella.com  (unter „Unser LEADER“)

 

Dort stehen auch die Antragsformulare:

  • Antrag auf Vorhabenauswahl investiv und Antrag auf Vorhabenauswahl nicht investiv

 

Start des Aufrufes:                                                                         05.07.2021

 

Frist zur Einreichung von Anträgen auf Vorhabenauswahl:     04.10.2021 16:00 Uhr

 

Aufgerufenes Budget: 1.000.000,00 €

 

Einzureichen bei: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis

Rechtsgrundlagen:  

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)

Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft

http:// www.smul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-leader-rl-leader-2014-5304.html

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V., Stand 27. Juni 2017

www.klosterbezirk-altzella.com  (unter „Unser LEADER“)

 

Ziele: Entwicklung der Region Klosterbezirk Altzella zu einer lebendigen Region für alle Generationen in traditionsreicher Kulturlandschaft durch: Erhalt und Aufwertung der ländlichen Strukturen vor dem Hintergrund der demografischen Dynamik, Erhalt und Ausbau eines attraktiven Ortsbildes und der regionaltypischen Kulturlandschaft in allen ihren funktionalen Aspekten für Lebensqualität und Resilienz gegenüber den Effekten des Klimawandels. Alle geförderten Vorhaben müssen sich an dem Grundsatz der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit orientieren, d. h. sie müssen ressourcenschonend und generationengerecht ausgerichtet sein und die Aspekte der Chancengleichheit berücksichtigen, Qualität, Innovation und Kompetenz anstreben, Kommunikation und Kooperation fördern und sich durch Toleranz gegenüber Minderheiten auszeichnen bzw. nicht dagegen verstoßen.
Zuwendungsempfänger  

Gemäß Angaben Seite 1, Nr. 1, gemäß Lokale Entwicklungsstrategie

Voraussetzung:  

Zuwendungen unter 5.000,00 € werden nicht gewährt. Die Vorhaben sind vorzufinanzieren.

Ausführungszeitraum:  

Das Vorhaben soll im Jahr 2022 begonnen und spätestens August 2024 abgeschlossen werden. Abgeschlossen bedeutet abgerechnet.

 

Vorhabenauswahl:

Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des je Handlungsfeld bereitstehenden Budgets.

Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:

1. Kohärenzkriterien

2. Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung

Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES.

 

Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreiche Frist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.

 

Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich, um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets.

 

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitstehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut zur Auswahl eingereicht werden.

 

Jeder Vorhabenträger hat die Möglichkeit, die Entscheidung des Entscheidungsgremiums von der zuständigen Bewilligungsstelle im Landkreis Mittelsachsen bzw. Meißen überprüfen zu lassen.

 

Im Fall einer positiven Bewertung und Bestätigung durch das Entscheidungsgremium muss zwingend der Folgeantrag bis spätestens 10. Januar 2022 im jeweiligen Landratsamt eingereicht werden.

 

Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist:                       04.10.2021 um 16:00 Uhr

 

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
Tel.: 03431 6788721
E-Mail: email hidden; JavaScript is required

 

Die abschließende Vorhabenauswahl findet im November 2021 statt.

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020 zur Einreichung von Vorhaben auf.

 

Der Aufruf beinhaltet Vorhaben aus den Handlungsfeldern (HF)

  1. A1a – zum Erhalt, der bedarfsgerechten Weiterentwicklung, Herstellung von Multifunktionalität und Barriere Reduzierung von Einrichtungen der Grundversorgung, der Daseinsvorsorge sowie von Trägern sozialer und kultureller Angebote beschränkt auf Vorhaben nach

A1a, Nr.1:   Barriere reduzierende Vorhaben, die Einrichtungen der Grundversorgung, der Daseinsvorsorge sowie von Trägern sozialer und kultureller Angebote betreffen (z. B. Rampen, Lifte, behindertengerechte Toiletten in Einrichtungen mit Bedeutung für das Gemeinwesen).

A1a, Nr. 2: Umnutzung und/oder Funktionsanreicherung bestehender, nicht gewerblicher Grundversorgungseinrichtungen

als Antragsteller sind zugelassen: Kommunen und Vereine

Kirchen als Gebäude sind von einer Antragstellung ausgenommen

 

  1. B1c – Rad und Fußwege ausbauen: Diese Maßnahme umfasst den Ausbau, die Neuanlage und Gestaltung (z. B. Begleitgrün, Beschilderung, Beleuchtung) von innerörtlichen und außerörtlichen Fuß- und Radwegen. Besonders unterstützt werden Lückenschlüsse bestehender Wege sowie die Umgestaltung von Wirtschaftswegen zu Wegen mit multifunktionaler Nutzung. Die Maßnahme bezieht sich ausdrücklich auch auf Naherholungswege. Eine integrierte Verbesserung des Strukturreichtums durch Hecken oder Baumreihen als Begleitgrün ist bei ortsteilverbindenden Vorhaben anzustreben. Abweichungen sind zu begründen.

 

als Antragsteller zugelassen sind: Kommunen

 

  1. C1 – Netzwerke in der Region zukunftsfähig gestalten

 

C1a: Vernetzung und Unterstützung von Trägern kultureller, ökologischer und sozialer Angebote und Unterstützung des Ehrenamtes

 

C1d: Entwicklung von Freizeit-, heimatkundlichen und touristisch nutzbaren Infrastrukturen und deren überregionale Vernetzung‘

als Antragsteller sind zugelassen: Kommunen und Vereine

 

  1. D1a – Harmonische Einbindung von Ortsrandlagen in die offene Landschaft sowie Schaffung und Aufwertung von Strukturelementen in Verbindung mit D2a – Kooperationen mit Landnutzern/-eigentümern zum Erosionsmanagement und zur Verbesserung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit des Bodens

 

als Antragsteller zugelassen sind: Kommunen

 

  1. E1a – Projektmanagement und -begleitung für komplexe Projekte einschließlich internationaler Kooperationsvorhaben sowie Durchführung projektvorbereitender Studien und Erstellung integrativer/ übergeordneter Konzepte

 

als Antragsteller zugelassen sind: Kommunen

 

 

Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Handlungsfeldern, den Zuwendungsberechtigten, der Förderhöhe, dem Fördersatz und den Rahmenbedingungen finden sich im Internet unter

 

www.klosterbezirk-altzella.com  (unter „Unser LEADER“)

 

Dort stehen auch die Antragsformulare:

  • Antrag auf Vorhabenauswahl investiv und Antrag auf Vorhabenauswahl nicht investiv

 

Start des Aufrufes:                                                                         05.07.2021

 

Frist zur Einreichung von Anträgen auf Vorhabenauswahl:     16.08.2021 16:00 Uhr

 

Aufgerufenes Budget: 1.200.000,00 €

 

Einzureichen bei: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis

Rechtsgrundlagen:  

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)

Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft

http:// www.smul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-leader-rl-leader-2014-5304.html

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V., Stand 27. Juni 2017

www.klosterbezirk-altzella.com  (unter „Unser LEADER“)

 

 

Ziele:

 

Entwicklung der Region Klosterbezirk Altzella zu einer lebendigen Region für alle Generationen in traditionsreicher Kulturlandschaft durch: Erhalt und Aufwertung der ländlichen Strukturen vor dem Hintergrund der demografischen Dynamik, Erhalt und Ausbau eines attraktiven Ortsbildes und der regionaltypischen Kulturlandschaft in allen ihren funktionalen Aspekten für Lebensqualität und Resilienz gegenüber den Effekten des Klimawandels. Alle geförderten Vorhaben müssen sich an dem Grundsatz der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit orientieren, d. h. sie müssen ressourcenschonend und generationengerecht ausgerichtet sein und die Aspekte der Chancengleichheit berücksichtigen, Qualität, Innovation und Kompetenz anstreben, Kommunikation und Kooperation fördern und sich durch Toleranz gegenüber Minderheiten auszeichnen bzw. nicht dagegen verstoßen.

 

Zuwendungsempfänger  

Gemäß Angaben Seite 1, Nr. 1 und Nr. 3: Kommunen und Vereine

                              Seite 1, Nr. 2, Nr. 4 und Nr.5: Kommunen

Voraussetzung:  

Zuwendungen unter 5.000,00 € werden nicht gewährt. Die Vorhaben sind vorzufinanzieren.

Ausführungszeitraum:  

Das Vorhaben soll im Jahr 2022 begonnen und spätestens 2023 abgeschlossen werden.

 

Vorhabenauswahl:

Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des je Handlungsfeld bereitstehenden Budgets.

Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:

1. Kohärenzkriterien

2. Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung

Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES.

Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreiche Frist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.

 

Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich, um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets.

 

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitstehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut zur Auswahl eingereicht werden.

 

Jeder Vorhabenträger hat die Möglichkeit, die Entscheidung des Entscheidungsgremiums von der zuständigen Bewilligungsstelle im Landkreis Mittelsachsen bzw. Meißen überprüfen zu lassen.

 

Im Fall einer positiven Bewertung und Bestätigung durch das Entscheidungsgremium muss zwingend der Folgeantrag bis spätestens 01.November 2021 im jeweiligen Landratsamt eingereicht werden.

 

Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist:                       16.08.2021 um 16 Uhr

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
Tel.: 03431 6788721
E-Mail: email hidden; JavaScript is required

 

Die abschließende Vorhabenauswahl findet im September 2021 statt.