Seit März diesen Jahres gibt es die Kaufregional-Karte unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de. Kostenfrei können sich dort mittelsächsische Unternehmen eintragen. Karlo – der mittelsächsische Lokalheld wirbt bereits als Maskottchen auf zahlreichen Schaufenster- und Autoscheiben für diese Unternehmenspräsentation.

Das Angebot richtet sich insbesondere an Hersteller regionaler Produkte und an Einzelhändler. Auf einer Karte werden die Firmen angezeigt und zusätzlich in die Rubriken Liefer- und Abholservice, Onlineshop und Wertgutschein eingeordnet. Die Anmeldung der Unternehmen erfolgt über die Internetseite online und kann selbstständig vorgenommen werden. Die Einträge werden dann kurzfristig frei geschaltet.

Neu sind die Rubriken „Restaurants“ und „Weiteres zu Essen und Trinken“. Gastronomen haben so in der besonderen Novembersituation die Möglichkeit auf sich aufmerksam zu machen. Bereits 43 Einträge sind in den neuen Rubriken zu finden. Darunter sind Restaurants, Cafés und Caterer.

Aus der Karte heraus stellt das Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung kreative Beispiele im Umgang mit der aktuellen Situation vor. Ob „Gänsetaxi“, „Weihnachtsmarkt to go“ oder eine innovative Idee rund um die Produkte aus dem Landkreis, Bewerbungen für ein kostenfreies Firmenportrait können formlos an email hidden; JavaScript is required geschickt werden.

 

„Wie soll das weitergehen…“, so fragen wir uns oft
in dieser Zeit. Veranstaltungen, Feste
und Feiern müssen abgesagt, Proben können
aufgrund der Pandemie nicht wie gewohnt
abgehalten werden. Vereine, Musiker und
Chöre bangen um Ihr Fortbestehen.

Laternen gibt es fast überall in unserer Stadt.
Sie beleuchten den Platz an dem wir gerade
stehen und die sich darunter begegnen kann
man deutlich erkennen. Sie fördern damit das
Miteinander und helfen uns durch die dunkle Zeit.

Auch wenn wir gerade die Plätze in unserer Stadt
nicht nutzen können, so möchten wir doch ein Licht
anzünden und mit Ihnen auf dem „Laternenweg“ gehen.

„Ein Licht geht uns auf in der Dunkelheit,
durchbricht die Nacht und erhellt die Zeit.
Licht der Liebe, Lebenslicht,
Gottes Geist verlässt uns nicht!“

 

Lassen Sie uns eine Spur aus Liedern und Musik legen,
immer montags 19.00 Uhr in der Roßweiner Kirche.

Denken Sie bitte an die geltenden Hygienevorschriften (Abstand halten und ggfs. Mundschutz tragen).

Ruben Grimme
Posaunenchor Rosswein

12 Bücher und 12 Bilder von 12 Autoren

Das Rahmenprogramm zur Händlernacht entfällt zwar, aber die Läden haben am Freitag bis 21.00 Uhr geöffnet und halten Überraschungen und Sonderangebote bereit. In der Christlichen Buchandlung gibt es 10 % Rabatt auf alle vorrätigen Kalender!

Damit sich die Kunden bei dem alljährlichen Buch-Quiz nicht zu lange und zu viele im Laden aufhalten, habe ich das Quiz im Schaufenster gegenüber aufgebaut. Man kann aber mit den angehängten Bildern schon mal zu Hause losrätseln:

Literatur-Rätsel

     

 

Die Nummern auf den Büchern sind die Reihenfolge der Buchstaben für das Lösungswort.

Die Buchstaben dafür stehen auf den Bildern der Autoren – viel Spaß beim Zuordnen.

Wer das Lösungswort kennt, kann sich am Freitag, 6.11. 2020, im Buchladen ein kleines Geschenk oder ein Buch aus der Wühlkiste aussuchen.

 

Christliche Buchhandlung
Ute Lotmscher

 

 

     

Am Freitag, d. 30. Oktober 2020, weihte der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes eine Tagespflegeeinrichtung in den Räumen der ehemaligen Strickwarenfabrik Auf dem Werder 1 ein. Bis zu 13 Frauen und Männer können in der neuen Tagespflegeeinrichtung betreut werden. Um die nötigen Abstandsflächen jedoch erst einmal einzuhalten, soll die Kapazität zunächst auf acht Personen begrenzt werden, wie Rolf Hinke, Mitglied des Vorstandes des DRK Döbeln-Hainichen mitteilte. In der Tagespflegeeinrichtung stehen ein großer Aufenthaltsraum, Rückzugsmöglichkeiten und Küche zur Verfügung.

In einem Ruheraum mit extra verstellbaren Pflegesesseln finden die Besucher Entspannung und Rückzugsmöglichkeiten. Mit der nun eröffneten Tagespflegeeinrichtung Auf dem Werder 1 sind in der Stadt Roßwein drei Tagespflegeeinrichtungen angesiedelt. So können Menschen in der Tagespflege vom Pflegedienst Brambor in der Rüderstraße 18, in der Tagespflege der Häuslichen Kranken- und Altenpflege Hummitzsch auf dem Kreuzplatz 8 und nun auch in der Tagespflege Auf dem Werder 1 betreut werden. Neben dem ambulanten Pflegedienst, welcher bisher schon in der DRK-Sozialstation Auf dem Werder angesiedelt war, wurde nun mit dem Angebot einer Tagespflege die Betreuung der Roßweiner Einwohner und der Region abgerundet.

 

 

Bei der zurückliegenden Ortsbegehung nahmen die Vertreter der Stadt den äußerlichen Zustand des ehemaligen Waschstützpunktes in der Gleisberger Klostergasse in Augenschein. Dabei wurde festgelegt, dass vor Jahresfrist die Farbgestaltung des aktuell als Lagerraum genutzten Objektes erneuert werden soll. In der zurückliegenden Woche konnte nun der langegehegte Wunsch der Farberneuerung durch den Bauhof abgearbeitet werden, welcher tatkräftig vom Gleisberger Ronny Beer unterstützt wurde. Ronny Beer selbst wollte sich mit der Unterstützung für seinen Wohnort einsetzen, da er seit 2006 gemeinsam mit seiner Familie den Wohnsitz in Gleisberg gewählt hat und sich in der Dorfgemeinschaft bzw. dem Ort wohlfühlt.

 

Für bestimmte Branchen beinhaltet die neue Corona-Verordnung auch temporäre Schließungen. „Viele der betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr“, heißt es aus der Wirtschaftsförderung. Deshalb wolle der Bund schnell und umfangreich unterstützen. Es werden daher kurzfristig Hilfen bereitgestellt, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgehen.

Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes werden jene unterstützt, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird, beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt.

Detaillierte Informationen zu den Förder- und Unterstützungsmaßnahmen des Bundes können hier abgerufen werden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html

 

 

Die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen tritt am 2. November 2020 in Kraft und behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 30. November 2020.

Die neue Verordnung sieht einige Änderungen im Schulbetrieb und in der Kindertagesbetreuung vor.

Information des Kultusministeriums

Die folgenden Änderungen gelten ab 2. November bis 30. November 2020:

Im Schulbetrieb:

–      beim Aufenthalt in Schulgebäuden, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht getragen werden: wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, für die Primarstufe, Horte, im Unterricht für Schüler der Sekundarstufe 1, im Unterricht an Förderschulen der Sekundarstufe I auch für Lehrkräfte und sonstiges im Unterricht eingesetztes Personal, im Unterricht der Werkstufe der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, im inklusiven Unterricht für die Förderschwerpunkte Hören und Sprache, zur Aufnahme von Speisen und Getränken

  • Exkursionen zu außerschulischen Lernorten, Veranstaltungen mit externen Partnern, wie z. B. Elternabende oder auch GTA, sind abzusagen. GTA-Angebote durch Lehrer können weitergeführt werden.
  • Schülerpraktika sind abzusagen.
  • Klassenfahrten sind nicht durchzuführen.
  • Schwimmunterricht kann aufgrund der Schließung der Schwimmhallen nicht stattfinden.

Änderungen in der Kindertagesbetreuung:

  • Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen läuft weiter.
  • Veranstaltungen mit externen Personen, wie z. B. Elternabende, Oma-Opa-Bastelnachmittage, Erste-Hilfe-Kurse (Pflasterpass), Singen oder Vorlesen durch externe Partner dürfen nicht stattfinden.
  • Eingewöhnungen mit den Eltern können durchgeführt werden.
  • Eltern dürfen die Kinder maximal bis zur Garderobe begleiten.
  • Die bisherige Maskenpflicht der Eltern auf dem Gelände (innen und außen) besteht fort.
  • Die tägliche Gesundheitsbescheinigung durch die Eltern hat weiter dringend im Bestand zu bleiben.
  • Eine Maskenpflicht für Erzieher und Kinder besteht auch weiterhin nicht.

 

Liebe Eltern, den Gesamtwortlaut der neuen Corona-Schutzverordnung finden Sie auf der Internetseite des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de veröffentlicht. Sollten weitere Einschränkungen oder Maßnahmen sowie der „Ernstfall“ in einer der Kindereinrichtungen oder Schulen eintreten, werden Sie durch die jeweilige Einrichtung und über die Homepage der Stadt Roßwein informiert.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Ihre Stadtverwaltung Roßwein

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Freitagabend erreichte uns nun die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen. Die Verordnung gilt vom 2. bis einschließlich 30. November 2020 und setzt das Ergebnis der Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um.

So ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn Personen gestattet. Private Ansammlungen, Zusammenkünfte, Veranstaltungen sowie Feiern in der eigenen Häuslichkeit sind nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn Personen oder insgesamt fünf Personen erlaubt.

Es wird dringend empfohlen, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten außer aus triftigen Gründen – zu verzichten. Dies gilt auch im Inland und für überregionale touristische Ausflüge. Es gelten weiter die »AHA«-Empfehlungen: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und die Nutzung der Corona-Warn-App. In geschlossenen Räumen sollte regelmäßig gelüftet werden.

Die neue Verordnung sieht weitreichende Schließungen von Einrichtungen und Angeboten im Bereich Freizeit und Kultur vor.

Untersagt wird ab 2. November 2020 das Öffnen und das Betreiben von:

 – Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die nicht der berufsbezogenen, schulischen oder akademischen Ausbildung dienen

– Freibädern, Hallenbädern, Kurbädern, Thermen (soweit es sich nicht um Reha-Einrichtungen handelt)

– Dampfbädern, Dampfsaunen und Saunen

– Fitness-Studios und ähnlichen Einrichtungen, soweit sie nicht medizinisch notwendiger Behandlungen dienen

– Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen Einrichtungen

– Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand und des Schulsports. Dies gilt nicht für das für Individualsportarten organisierte Training sowie Sportwettkämpfe ohne Publikum

– Freizeit-, Vergnügungsparks, Angebote von Freizeitaktivitäten

– Botanische und Zoologische Gärten sowie Tierparks

– Volksfesten, Jahrmärkten, Weihnachtsmärkten

– Diskotheken, Tanzlustbarkeiten

– Museen, Musikschulen, Kinos, Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Musiktheatern, Clubs und Musikclubs und entsprechenden Einrichtungen für Publikum

– Bibliotheken, mit Ausnahme der Medienausleihe, Fachbibliotheken und Bibliotheken an den Hochschulen

– Jugendclubs ohne sozialpädagogische Betreuung, Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugenderholung

– Zirkussen

– Busreisen und Übernachtungsangeboten für touristische Zwecke sowie Schulfahrten

– Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen

– Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken sowie der Betrieb von Kantinen und Mensen

– Betrieben im Bereich der körpernahen Dienstleistung, mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen und von Friseuren

– alle sonstigen Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen

Das Tragen eines Mund – Nasenschutzes ist vorgeschrieben für:

– die Benutzung des ÖPNV einschließlich Taxis sowie bei regelmäßigen Fahrdiensten zwischen Wohnort und Einrichtungen von Menschen mit Behinderung, Patienten oder pflegebedürftigen Menschen

– in Groß- und Einzelhandelsgeschäften und Läden

– in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Tageskliniken, Reha-Einrichtungen) sowie durch Beschäftigte ambulanter Pflegedienste. Ausgenommen sind die konkreten Behandlungsräume sowie die stationär aufgenommenen Patienten am Sitzplatz zum Essen und Trinken sowie in ihren Zimmern

– beim Besuch in Pflege-, Behinderten- und Altenheimen

Des Weiteren ist der Mund- Nasenschutz zu tragen in

– allen für die Öffentlichkeit zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr: Einkaufszentren, Beherbergungs-betrieben (Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen, Speiseräume bis zum Erreichen des  Platzes), öffentliche Verwaltungen, Banken und Versicherungen, in allen gastronomischen Einrichtungen einschließlich Imbiss- und Caféangeboten und bei Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen und  Getränke, in Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die der berufsbezogenen oder schulischen Ausbildung dienen sowie auf deren Gelände

– in Kirchen und Räumen von Religionsgemeinschaften mit Ausnahme der rituellen Aufnahme von Speisen und Getränken

– beim Aufenthalt an Haltestellen, in Bahnhöfen, Fußgängerzonen, auf dem Sport und Spiel gewidmeten Flächen (ausgenommen Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres), auf Wochenmärkten und an

Außenverkaufsständen. Ausgenommen ist die sportliche Betätigung (z.B. Joggen) und die Fortbewegung ohne Verweilen mit Fortbewegungsmitteln (z.B. Radfahren).

Was ist weiterhin erlaubt?

Geöffnet bleiben: Groß- und Einzelhandel, Läden, Verkaufsstände, Lieferung von Speisen und Getränken, Imbissanbieter welche nur Straßenverkauf durchführen.

Erlaubt sind weiterhin Zusammenkünfte in Kirchen und Räumen von Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Religionsausübung sowie für Beisetzungen.

Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (z. B. Pflegeheime) sind zur Aufrechterhaltung der Besuchsmöglichkeiten verpflichtet. Regelungen von Hygiene- und Besuchskonzepten dürfen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen.

Angebote und Einrichtungen, die geöffnet bleiben dürfen, müssen ein schriftliches Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Kontaktdaten sind zu erheben (außer Groß- und Einzelhandel, Läden, Verkaufsstände, Lieferung von Speisen und Getränken). Das Hygienekonzept muss aber nicht mehr vorher vom Gesundheitsamt genehmigt werden. Die zuständige Behörde kann das Konzept und seine Einhaltung überprüfen. Im Groß- und Einzelhandel sowie Läden darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.

Bei Versammlungen ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung und das Einhalten des 1,5-Meter-Abstandes verpflichtend für alle Versammlungs-teilnehmer.

Corona-Schutz- Verordnung des Freistaates Sachsen

Die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen können Sie auf der Internetseite des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de einsehen und ist auf der Homepage der Stadt Roßwein, Startseite, nachzulesen.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die nun neue Corona-Schutzverordnung stellt für uns alle nochmals eine größere Herausforderung dar. Am Freitag waren die Fallzahlen zum Donnerstag um weitere 119 neue positive Befunde gestiegen. In der Region Roßwein sind derzeit 4 Personen mit dem Covid 19 infiziert. Die Fallzahlen im Landkreis Mittelsachsen verteilen sich wie folgt: Altkreis Mittweida 340, Altkreis Freiberg 576, Altkreis Döbeln 168 Corona-Fälle. Ein Fall wird von einem anderen Gesundheitsamt übernommen, wird aber derzeit noch in der Statistik des Landkreises geführt. Daher stimmen die Daten der Altkreise in Summe nicht mit der Gesamtstatistik überein. 1454 Personen befinden sich in Quarantäne. 23 Personen werden in mittelsächsischen Kliniken stationär betreut, davon zwei beatmet. Der Wert der Infektionen innerhalb von sieben Tagen auf 100.000 Einwohner liegt laut dem Sächsischen Sozialministerium bei 114,1.

Wir bitten Sie aus diesem Grund, nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen, bitte halten Sie die »AHA«-Empfehlungen ein: Bitte beachten Sie den Abstand, die Hygiene, das Tragen der Alltagsmaske.

Aktuelle Informationen veröffentlichen wir auf der Homepage der Stadt Roßwein, der App der Stadt Roßwein, im Roßwein-TV sowie mittels Aushänge in den Schaukästen der Stadt.

Kommen Sie gut durch den Monat November und bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

V. Lindner
Bürgermeister

Auf Grund der aktuellen Corona-Entwicklung sowie der in diesem Zusammenhang beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung müssen leider der Lampionumzug und das Schaufeuerwerk auf dem Marktplatz ausfallen. Alle teilnehmenden Geschäfte öffnen für die Kundschaft bis 21.00 Uhr.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, gemeinsam mit Ihren Familienangehörigen erste Weihnachtseinkäufe zu erledigen. Unterstützen Sie mit Ihrem Besuch der Händlernacht die Geschäfte und Dienstleistungseinrichtungen in der Stadt! Nur wenn wir jetzt alle zusammenstehen, gibt es auch zukünftig noch Angebote in der Innenstadt. Genießen Sie also am Freitag, dem 6. November 2020, die beleuchtete Innenstandt und werden Sie fündig in den vielen Angeboten, welche die Gewerbetreibenden für Sie vorhalten.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronaerkrankungen, der aktuellen Verwaltungsanordnung des Landratsamtes Mittelsachsen sowie der Beschlüsse der Bundesregierung vom Mittwoch, d. 28. Oktober 2020, hat der Stadtrat der Stadt Roßwein am 29. Oktober 2020 beschlossen, den Weihnachtsmarkt 2020 abzusagen.

Allein die Auflagen des Landratsamtes Mittelsachsen hätten die Wirtschaftlichkeit der Marktbetreiber sehr in Frage gestellt, hätten doch bei geringen Coronafallzahlen nur 250 Personen gleichzeitig den Weihnachtsmarkt besuchen dürfen. Durch den Light-Lockdown der Bundesregierung sind alle kulturellen Veranstaltungen im Monat November untersagt – somit war eine Absage unausweichlich.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation fällt die für den 04. November 2020 geplante Sitzung des Zukunftsworkshops aus.

 

Die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung erfordern eine vorläufige Schließung des Stadtbades.

Das betrifft vom 2.11. bis zum 30.11.2020 die Schwimmhalle und die Sauna. Alle Kurse werden nach der möglichen Wiedereröffnung fortgesetzt. Wir informieren dazu auf der Homepage und über die Presse.

Viele Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.