Seit erstem April ist es offiziell. Unser Bürgerhaus geht in die nächste Runde. Die Bemühungen der Stadtverwaltung und der Bürgerhaus-Initiative haben es möglich gemacht, das Projekt über einen neuen Fördermittelgeber bis zum 31.03.2024 weiter zu finanzieren. Fördergelder für das Bürgerhaus erhält die Stadt Roßwein für die kommenden 2 Jahre über das Förderprogramm „Soziale Orte“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Mit im Bürgerhaus-Team bleibt als Ansprechpartnerin Astrid Sommer. Neu an ihrer Seite stemmt Madlen Trienitz (42) – gebürtige Chemnitzerin –  nun das Projekt Bürgerhaus Roßwein.

Das Bürgerhaus bleibt wie gewohnt am Markt 8 und ist ab sofort täglich besetzt. Mit folgenden Kontaktzeiten

Montag               9 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag              9 Uhr bis 18 Uhr

Mittwoch            9 Uhr bis 15 Uhr

Donnerstag        9 Uhr bis 15 Uhr

Freitag                 —

steht es für jeden, egal ob groß oder klein, jung oder alt offen.

Das Team im Bürgerhaus: Astrid Sommer und Madlen Trienitz

Nachdem der Leipziger Kabarettist Thomas Störel bereits im vergangenen Jahr an einem lauschigen Sommerabend mit einem heiteren und sehr musikalischen Programm auf dem Platz zwischen Kirche und Rathaus gastierte, wird es am 15. Juli 2022 um 20 Uhr eine Neuauflage des OpenAir-Kabaretts geben.

Dieses Mal kommt er in Begleitung von Uta Serwuschock, und die beiden Ensemblemitglieder des Leipziger Kabaretts „Sanftwut“ präsentieren sich dem Publikum als Moni & Manni. Bereits vier Programme bestritten die beiden wandlungsfähigen Akteure mit ihren Kunstfiguren Moni und Manni und einige davon auch im Roßweiner Rathaussaal. Mit ihrem fünften Programm „Lieber ein komischer Vogel als ein grauer Star“ wollten sie schon im Jahr 2020 in Roßwein für Stimmung sorgen. Leider kam da aber das Corona-Virus dazwischen und so fand sich nun endlich ein neuer Termin, an dem die beiden „Sanftwütigen“ gemeinsam auf der Bühne des Mittelsächsischen Jugend- und Kulturvereins e.V. (MJV e.V.) auftreten.

Zum Programm:

„Lieber ein komischer Vogel als ein grauer Star“

Lohnt es sich, Dingen hinterherzujagen, die man sowieso nicht erreichen kann? Knitterfrei bis siebzig, täglich eine Traumfrau auf der Couch oder ein bezahlbarer Pflegeheimplatz für den nörgelnden Gatten… Oder wenigstens einmal ein Star sein!

Moni&Manni geben ihr Bestes! Frische fröhliche Szenen und Lieder, gespickt mit deftigem Humor und herzhafter Satire. Während andere Stars auf der Bühne ergrauen, bleiben die beiden zwei quietschbunte Vögel.

Wer Lust hat, mit Freunden oder Verwandten und einem gepackten Picknickkorb am 15. Juli an einer reservierten Biertischgarnitur Platz zu nehmen, der wendet sich bitte an die Anmeldung der Stadtverwaltung Roßwein, Markt 4, 04741 Roßwein, Tel. 034322/4660 oder per Mail an email hidden; JavaScript is required. Unter diesem Kontakt werden nicht nur die Biertischgarnituren reserviert sondern auch die Eintrittskarten verkauft.

Der MJV wird an dem Abend auch Wein, Flaschenbier und alkoholfreie Getränke anbieten.

Roßweiner Bürgerinnen und Bürger möchten helfen!

Das Bündnis „Willkommen in Roßwein“ ist 2015 angetreten, um geflüchtete Menschen zu unterstützen und ihnen ein Ankommen in Roßwein zu ermöglichen. Dieses Ziel verfolgen wir noch immer und haben die damals aufgebauten und etablierten Strukturen nun reaktiviert, angepasst und ergänzt.

Wer wir sind:

Wir sind ein Zusammenschluss von Roßweiner Bürger*innen aus unterschiedlichen Bereichen der Stadtgesellschaft. Wir engagieren uns ehrenamtlich für eine demokratische und menschliche Kultur und unterstützen Menschen unabhängig von Nationalität, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Geschlechtsidentität. Wir arbeiten gleichberechtigt auf Augenhöhe zusammen und sind offen für alle Menschen, denen diese Werte am Herzen liegen und die sich engagieren möchten. Alle bringen sich dabei entsprechend ihren individuellen Ressourcen und Kapazitäten so ein, wie sie es schaffen. Dabei achten wir aufeinander und auf alle, für die wir uns engagieren. Möchten sie mitmachen? Kontaktieren sie uns.

Angebote für die WIR uns engagieren:
– Sprachmittlung/ Verständigung
– Unterstützung der Unterbringung in privatem Wohnraum
– Sachspenden/ Ausstattung von Wohnraum
– Unterstützung von ehrenamtlich Engagierten
– Planung von weiteren Angeboten:
– Begegnung
– Spielenachmittage für Kinder & Jugendliche
– ehrenamtl. Sprachkurse

Für alle Angebote werden derzeit noch weitere Unterstützer*innen gesucht, um langfristig und nachhaltig arbeiten zu können.

Wir suchen Sprachmittler*innen!

Wir arbeiten daran, einen Kreis an Dolmetscher*innen/ Sprachmittler*innen aufzubauen. Wir haben bereits drei Personen in unserem Netzwerk, die ukrainisch und russisch sprechen. Zwei weitere können uns mit Polnisch und Rumänisch unterstützen. Über unsere Kontakte können sich sowohl Geflüchtete, als auch Menschen, die privat Geflüchtete unterbringen, melden, wenn sie Sprachmittlung benötigen. Wir möchten mit diesem Angebot Sprachbarrieren überwinden und praktische Hilfestellung beim Ankommen ermöglichen. Wenn es Menschen in Roßwein gibt, die uns bei der Sprachmittlung unterstützen können, dann freuen wir uns sehr über den Kontakt.

 

Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: email hidden; JavaScript is required
Telefon: 034322 40650 (Ev.-Luth. Kirchgemeinde Roßwein-Niederstriegis, Pfarrer Heiko Jadatz)
Facebook: https://www.facebook.com/willkommeninrosswein
Instagram: https://www.instagram.com/willkommeninrosswein

Roßwein zeigt sich solidarisch!

Aktuelle Informationen zu Corona

Heute meldet das Gesundheitsamt rund 1 200 neue Fälle. Damit registrierte das Gesundheitsamt insgesamt fast 100.000 positive Befunde. In den Krankenhäusern werden 83 Patienten behandelt, davon vier auf der Intensivstation. Die Inzidenz liegt laut RKI bei 1.292,3.

 

Allgemeine Informationen des Landkreises

Vor rund zwei Wochen wurde des Portal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf der Internetseite freigeschaltet. Das Gesundheitsamt registrierte zirka 450 Meldungen. Wie viele Personen dahinterstehen, kann derzeit nicht ermittelt werden. Es gibt einen Fehler in der Software, der eine Weiterverarbeitung der Daten verhindert. Auf Ebene des Freistaates wird derzeit an einer Lösung gearbeitet. Daher kann noch nicht gesagt werden, wann die Prüfungen der einzelnen Fälle beginnt. Im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatte sich Landrat Matthias Damm in dieser Woche an den Bundesgesundheitsminister gewandt.

Weiter aktuell wird der Fragen-Antwort-Katalog auf der Internetseite gehalten. Gerade bezüglich der Quarantänezeit gibt ein Schema, an dem sich positiv Getestete orientieren können. Eine schriftliche Bestätigung durch das Gesundheitsamt erfolgt derzeit noch, aber dies erreicht die Betroffenen nur mit Verzögerung. In dieser Woche wurden in den mittelsächsischen Teststationen rund 40.000 Proben genommen, davon waren fast 3.000 positiv. Sonntags werden zunächst keine Zahlen aus Mittelsachsen mehr gemeldet.

 

Informationen des Freistaates zu den neuen Regeln ab Sonntag

Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 3. April

Das Kabinett hat eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022. Grundlage für die Basisschutzmaßnahmen sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes in der jüngsten beschlossenen Fassung.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt einrichtungsbezogen: So ist diese unter anderem weiterhin in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege zu tragen.

Die FFP-2-Maskenpflicht gilt außerdem im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste. Das Kontroll-, Service-, und Bedienpersonal von Verkehrsmitteln des ÖPNV muss einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch bei Schülerinnen und Schülern ist im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichend.

Neben der Maskenpflicht sehen die Basisschutzmaßnahmen unverändert weiterhin eine einrichtungsbezogene Pflicht zur Testung der Beschäftigten und Besucher als Zugangsvoraussetzung vor. Von der Testpflicht, die für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres gilt, betroffen sind unter anderem

  • Pflegeeinrichtungen, Hospize, Werkstätten für behinderte Menschen, Krankenhäuser,
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebe-, Maßregelvollzugseinrichtungen

Geimpfte oder genesene Arbeitgeber und Beschäftigte der oben genannten Einrichtungen müssen mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen aktuellen Testnachweis vorlegen. In stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflege und ambulanten Pflegediensten ist für diese Personengruppe mindestens dreimal pro Woche ein tagesaktueller Testnachweis vorzulegen. Darüber hinaus empfiehlt die Staatsregierung dringend das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes. Auch sollten die Kontakte nach wie vor auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben. Dringend empfohlen wird auch die Einhaltung der Hygieneregeln, die eine wirksame Schutzmaßnahme darstellen.

Die Verordnung ist auf der Internetseite des Freistaates abrufbar.

Für den Bereich des Sports gelten keine Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona.

 

Neue Schul- und Kita-Coronaverordnung

Das Kabinett hat die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung beschlossen. Neu ist, dass die Maskenpflicht aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett entfällt. Das heißt, die Maske muss nun nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere externe Personen, die die Schule oder Kindertageseinrichtung betreten. Die Maskenpflicht im Unterricht war bereits in der letzten Verordnung abgeschafft worden. In den Hygieneplänen der einzelnen Einrichtungen kann aber eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verankert werden. Die Testpflicht für den Schulbesuch wird noch bis zu den Osterferien weitergeführt. Nach den Osterferien soll die anlasslose Testung dann komplett entfallen, vorausgesetzt die weitere positive Entwicklung der Gesamtlage.

Regelungen ab dem 3. April 2022 bis 17. April 2022:

  • Maskenpflicht in Kita und Schule entfällt komplett
  • Bis zu den Osterferien gilt weiter eine zweimalige Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch. Tritt ein positiver Coronafall in der Klasse auf, dann muss der betroffene Schüler oder die betroffene Schülerin in die häusliche Lernzeit gehen. Die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule bleiben. Für sie besteht dann eine tägliche Testpflicht an fünf Tagen hintereinander. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler.
  • Vom Präsenzunterricht können sich Schülerinnen und Schüler nur mit einem ärztlichen Attest abmelden.
  • Die Schulen werden trotz Infektionsfällen weiter offengehalten. Einzelne Klassen ins häusliche Lernen zu schicken oder vorübergehende komplette Schulschließungen wird es nur dann geben, wenn aufgrund von Corona-Infektionen und Quarantäne eine Vielzahl von Schülern und Lehrkräften ausfallen, die den Schulbetrieb in Präsenz insgesamt nicht mehr durchführbar machen. Aktuell sind von insgesamt 1.400 öffentlichen Schulen acht vorrübergehend komplett geschlossen und an 20 Schulen wurden einzelne Klassen ins häusliche Lernen geschickt.

Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und endet am 17. April 2022.

 

Informationen des Deutschen Roten Kreuzes

Seit heute ist die Anzahl der staatlichen Impfstellen, die durch das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen betrieben werden, der gesunkenen Nachfrage anpasst worden. Insgesamt wird es dann in Sachsen noch 25 Impfstellen geben. Zusätzlich können weiterhin mobile Angebote gemacht werden. Folgende Impfstellen gibt es jetzt in Mittelsachsen:

  • Impfstelle Döbeln, Vyskover Straße 4, 04720 Döbeln
  • Impfstelle Rochlitz, Gärtnerstraße 2, 09306 Rochlitz
  • Gerber-Passage, Meißner Gasse 19, 09599 Freiberg

Die genauen Öffnungszeiten der neuen Standorte können jederzeit unter https://drksachsen.de/impfaktionen/impfstellen.html eingesehen werden.

Auch weiterhin gibt es in Sachsen pro Landkreis und Kreisfreier Stadt jeweils eine DRK-Impfstelle, in der Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers Novavax möglich sind. In Mittelsachsen wird dies in der Gerber-Passage angeboten.

 

Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises zu Corona ist am Montag wieder zwischen 08:00 und 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar.

 

Landratsamt Mittelsachsen

Pressestelle

Frauensteiner Straße 43

09599 Freiberg

Auch in diesem Jahr bekommen die Roßweiner*innen weiterhin die Gelegenheit, sich an folgenden Tagen impfen zu lassen:

Am

  • 30. und 31. März 2022
  • 21. April 2022
  • 12. Mai 2022

kommt in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr wieder ein Impf-Team des DRK in das Kirchgemeindehaus Roßwein (am Schuldurchgang). Prinzipiell erfolgt die Vergabe der Impftermine über das Impfportal des Freistaates Sachsen https://sachsen.impfterminvergabe.de, aber es ist aktuell auch ohne Termin möglich, sich vor Ort impfen zu lassen

Einzelheiten zum Impfen finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes:

„Die STIKO empfiehlt für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche eine Auffrischimpfung mit Comirnaty in einem Zeitfenster von 3 bis 6 Monaten nach Grundimmunisierung. Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen sollen möglichst frühzeitig ihre Auffrischimpfung bekommen, während für 12-17-Jährige ohne Vorerkrankungen ein eher längerer Abstand von bis zu 6 Monaten empfohlen wird. Allen Personen ≥ 18 Jahre wird eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff mindestens 3 Monate nach erfolgter Grundimmunisierung empfohlen.“

(Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html;jsessionid=4BB319EFEC8F6A4703F0B5DDB31B9523.internet092, verfügbar am 28.03.2022)

Zum Impftermin mitzubringen sind Krankenkassenkarte, Personalausweis, Impfpass (wenn vorhanden) und die zur gewünschten Impfung notwendigen, schon ausgefüllten Unterlagen. Diese liegen im Rathaus-Foyer zur Mitnahme aus bzw. sind auf unserer Homepage zum Download verfügbar.

Während der Impfprozedur im Kirchgemeindehaus muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Wir bitten darum, bei medizinischen Fragen nicht im Rathaus  anzurufen, sondern sich an die Hausärztin oder den Hausarzt zu wenden bzw. mit dem vor Ort tätigen Impfarzt zu sprechen.

Am Samstagnachmittag fand im Rathaus Roßwein ein Benefizkonzert zugunsten der Ukraine statt. Neben Musik für Flöte und Oboe sang auch der wegen Corona sehr dezimierte Chor der Grundschule am Weinberg Roßwein, dafür aber mit umso mehr Begeisterung, die sich auch auf das Publikum übertragen hat. Diese Begeisterung war auch bei den Proben schon spürbar und sicher trägt ein solches Ereignis auch zu einer ausgeprägten  Werteorientierung der Kinder bei.

 

 

 

An Spenden sind 240 € zusammengekommen, die den hier ankommenden ukrainischen Flüchtlingen zugutekommen, zum Beispiel bei der Ausstattung von Wohnungen.

Unser herzlicher Dank gilt auch Frau Neubert und Frau Lammay aus der Stadtverwaltung für die unkomplizierte Kommunikation und das sie uns den Rathaussaal zur Verfügung gestellt haben.

 

 

Robert Herden

Grundschule „Am Weinberg“

Zahlreiche Mitglieder trafen sich am vergangenen Samstag zu einem Arbeitseinsatz. Diesmal wurde nicht dem Unkraut zu Leibe gerückt, sondern es wurden Ranken
für die beiden Osterbrunnen in der Mühl- bzw. Böhrigener Straße gewunden. Treff war 9.00 Uhr in der Stadtgärtnerei.



Unterstützt wurden die Stadtverschönerer von weiteren Einwohnern der Stadt und den Ortsteilen.

Da viele Teilnehmer anwesend waren, wurde umgeplant. So bewaffneten sich einige mit blauen Säcken und beseitigten Müll und Unrat auf einigen Straßen. Sauber sind nun wieder die Straßenränder in Richtung Gleisberg und Haßlau.
Beginnend von Nordplatz – Haßlauer Str. in Roßwein über die Klinge, Haßlau durchgehend bis hinter die Milchtankstelle. Am Freitag zuvor wurde von der Milchtankstelle bis Ortseingang Naußlitz gereinigt. Insgesamt wurden 8 Säcke Müll aufgelesen – gerade zu Ostern muss die Stadt einfach sauber sein.

Unter diesem Motto möchte der Verein auch auf den Roßweiner Frühjahrsputz am 2. April hinweisen. https://www.rosswein.de/2022/03/24/aufruf-zum-fruehjahrsputz/

Nach getaner Arbeit wurde gegen 12.30 Uhr der Grill angeworfen und es gab in froher Runde noch Roster.

Hiermit möchten wir eine Mitteilung unter „Öffentliche Bekanntmachung/Amtliche Informationen“ auf der Seite 16  unseres Amtsblattes (Ausgabe März 2022)  revidieren.

Das Schadstoffmobil wird nicht, wie angegeben, im April nach Roßwein und in die Ortsteile kommen.

Die nächsten Termine, und so ist es auch im Abfallkalender angezeigt, sind  der 24. und 26.08.2022.

Diese Termine werden dann im Amtsblatt 08/2022 zeitnah veröffentlicht.

Wir bitten um Entschuldigung für diese Fehlinformation.

Ihre Stadtverwaltung Roßwein

 

Im Zeitraum vom 28.03. – 08.04.2022 findet die diesjährige Straßenreinigungsaktion im Stadtgebiet von Roßwein statt. Dafür ist es erforderlich, zeitweise Parkverbotsschilder aufzustellen.

Bitte beachten Sie diese, um den Kehrmaschinen ein reibungsloses Arbeiten zu gewährleisten.

Liebe Wanderfreunde!

Wir möchten das neue Jahr mit einer sehr schönen Aktion beginnen.

Kurz vor Beginn der neuen Wandersaison möchten wir gern 15 Wanderfreunde so ausstatten, dass sie sich in unserer schönen Gegend sehr gut zurecht finden.

Wegen einer geplanten Neuauflage der Wanderkarte Nr.45 (Klosterbezirk Altzella, Freiberger u. Augustusburger Land) fragte der Verlag „Sachsen Kartographie“ bei uns an, ob wir Daten neu angelegter Wege übermitteln möchten. Diese Chance haben wir natürlich gern wahrgenommen.

So konnten wir Ende letzten Jahres ganz stolz die druckfrischen Ergebnisse, mit den beiden neuen Touren des Roßweiner Bergbaulehrpfades, der neuen Roßweiner Gipfeltour und dem neuen Niederstriegiser Panoramaweg, in den Händen halten. Neben vielen weiteren Wegen in der Region des Kartenausschnittes sind auch weitere, ältere Wege auf Roßweiner Flur dargestellt. So z.B. der Roßweiner Rundwanderweg und der Roßweiner Kamelienweg. Diese Wege sind etwas in die Jahre gekommen und sollen dieses Jahr wieder aufleben. Somit sind die Wege und die Karte Ende dieses Jahres auf dem aktuellen Stand.

Als Dankeschön für unsere Zuarbeit stellte uns der Verlag Sachsen Kartographie freundlicher Weise 15 Freiexemplare zur Veräußerung zur Verfügung.

Nun zur Aktion:

Wir möchten diese 15 Freiexemplare an Interessierte und Unterstützer, egal ob Privatperson, Unternehmen oder Institutionen, versteigern.

Wer uns und unsere Sache, die Wanderwege um Roßwein, gern unterstützen möchte, der kann bis zum 31. März 2022 über die Mailadresse email hidden; JavaScript is required ein Gebot mit Name und Adresse abgeben. Auf Grund der Buchpreisbindung in Deutschland gibt der Verlag ein Mindestgebot je Karte von 6,90€ vor. Die Gebote werden bis zum 08.04.2022 ausgewertet.

Die 15 Höchstbietenden erhalten natürlich den Zuschlag und zeitnah die o.g. Wanderkarte. Ab einer Zahlung von 50,00 € kann eine Spendenquittung in Höhe des gebotenen und gezahlten Betrages ausgestellt werden.

Die 15 höchsten Gebote sind von den Bieter*innen auf folgendes Konto einzuzahlen:

Kontoverbindung:

Kontoinhaber: Stadt Roßwein

IBAN: DE03 8605 5462 0031 9300 01

BIC SOLADES1DLN

Kennwort: Versteigerung Wanderkarten

 

Wir würden uns natürlich über viele Gebote jenseits des Mindestgebotes freuen. Vielleicht kann sich der eine oder andere Bieter auch dazu entschließen, die Summe als Spende stehen zu lassen, auch wenn eine Platzierung über 15 heraus kommt und die Karten vergeben sind.

Bitte machen Sie in diesem Fall einen Vermerk auf ihrem Gebot.

Der Erlös kommt selbstverständlich in vollem Umfang unseren Wanderwegen zugute.

Wir sind also sehr gespannt auf den Verlauf dieser Aktion und hoffen auf viele Unterstützer.

 

Kerstin und Jens Pigorsch

BENEFIZKONZERT Plakat