Briefwahlbüro in Roßwein ab 13.09.2021 geöffnet

Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung. Mit dieser Benachrichtigung und dem Personalausweis kann der Wahlberechtigte dann am Wahlsonntag von 8.00 – 18.00 Uhr seine Stimme abgeben.

Um das Risiko einer Ansteckung mit Covid-19 während der Wahlen für Wähler und Wahlhelfer in den Wahllokalen so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie verstärkt, die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch zu nehmen.

Wer außerdem an diesem Wahlsonntag verhindert ist, kann stattdessen die Briefwahl und somit im Vorfeld die Möglichkeit der Abstimmung nutzen.

Das Briefwahlbüro ist geöffnet ab 13.09.2021 zu den Sprechzeiten des Bürgerbüros:

Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags 14.00 bis 19.00 Uhr sowie donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr. Zusätzlich ist das Briefwahllokal am Freitag, den 24.09.2021 bis 18.00 Uhr und am Samstag, den 25.09.2021 von 9.00 – 12.00 Uhr geöffnet.

Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Hier besteht die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen.

Noch einfacher und unbürokratischer geht’s online.

Auf unserer Homepage www.rosswein.de den Link anklicken, die geforderten Daten eingeben und abschicken. Dann werden die Briefwahlunterlagen an die Wunschadresse geschickt.

Oder Sie schicken eine E-Mail zur Beantragung der Briefwahlunterlagen an das email hidden; JavaScript is required mit der Angabe des Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann nach Hause geschickt oder an die angegebene Wunschanschrift.

Bis spätestens Sonntag, den 26. September 2021, 18 Uhr, müssen dann die verschlossenen Wahlbriefe im Rathaus eingetroffen sein. Das heißt, dass man per Postweg diese Wahlbriefe rechtzeitig abschickt, damit sie am Samstag dem Rathaus zugestellt werden können oder man gibt sie persönlich im Rathaus im Bürgerbüro ab oder wirft diese in den Hausbriefkasten des Rathauses ein.

 

Covid-19-Information:

Bitte einen eigenen Schreibstift (kein Bleistift) mitbringen und die Hygienevorschriften beachten.

Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, bitten wir unser Wähler die Briefwahl vorrangig elektronisch oder schriftlich zu beantragen.

Roßwein, den 31.08.2021

M. Neubert
Hauptamtsleiterin
der Stadt Roßwein

 

Mit dem Auftritt des Duos Fischer & Rabe endete die diesjährige Kulturreihe des SommerDreiklangs mit einem stimmungsvollen Konzert. Dabei gelang es Julia Fischer und Karin Rabhans, das Publikum mit ihren bayrischen Mundartliedern, deutschsprachigen Eigenproduktionen und englischen Coverversionen zu begeistern. Dass sich das künstlerische Duo aus Nürnberg in Roßwein wohlfühlte, merkte man nicht nur an der tollen Stimmung unter dem Publikum, sondern auch an der Kommunikation der Künstler mit den Gästen sowie den vielen ungeplanten Zugaben.

Insgesamt kann der zweite SommerDreiklang der Stadt Roßwein auch in diesem Jahr als eine sehr gelungene Veranstaltungsreihe gewertet werden, welche an sommerlichen Abenden für tolle Kultur- und Kunstangebote für die Einwohner sorgte. In diesem Jahr wurde der SommerDreiklang erstmals mit fünf Veranstaltungen geplant, wobei leider aufgrund von Regenwetter der Kleinkunstabend am 08. August durch den Veranstalter abgesagt werden musste. Nimmt man die vielen positiven Meinungen der Besucher der Veranstaltungen zum Anlass, so soll es auch im kommenden Jahr einen SommerDreiklang zwischen Rathaus und Kirche in Roßwein geben, um gemeinsam in den lauen Sommernächten zu feiern. Der Erfolg des Sommer Dreiklangs ist und war wieder abhängig von vielen Unterstützern und Helfern. Wir bedanken und daher ganz herzlich bei der Sparkasse Döbeln für die finanzielle Zuwendung, bei der Hummitzsch Elektroanlagen aus Naußlitz für die perfekte Stromversorgung sowie beim Mittelsächsischen Jugend- und Kulturverein e.V. (MJV), welche sich für die Künstlerbetreuung sowie Ton- und Lichttechnik verantwortlich zeichneten. Ein herzlicher Dank geht auch an die Familie Weinert vom Lädchen in Roßwein, welche die Gäste mit guten Getränken versorgte. Ein Dank geht aber auch an die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, des Hauptamtes sowie des Baubetriebshofes der Stadt. Alle Beteiligten sorgten dafür, dass die SommerDreiklang-Nächte ein tolles, entspanntes und gemütliches Sommer-Kulturangebot für die Besucher waren und einen festen Platz im Veranstaltungskalender der Stadt einnehmen sollten.

 

Mein Name ist Olga Kutsch. Ich wohne mit meiner Familie in Döbeln und bin geprüfte Finanzbuchhalterin. Seit dem 1. August 2021 bin ich in der Stadtverwaltung Roßwein angestellt und habe mein Tätigkeit als Sachbearbeiterin in der Kämmerei aufgenommen. Hauptsächlich unterstütze hier ich das Team beim Bearbeiten und Verbuchen der Rechnungen. Vor Beginn meiner Tätigkeit bei der Stadt Roßwein war ich über 18 Jahre bei einem Softwareunternehmen in der Finanz- und Lohnbuchhaltung beschäftigt.

Ich freue mich sehr auf die neue Herausforderung und die vielen Kontakte mit den Einwohner der Stadt Roßwein.

 

Der August brachte eine Fortsetzung der von den Roßweinern gut angenommenen Veranstaltungsreihe „SommerDreiklang“.  Hatte es der Wettergott bei allen Veranstaltungen gut gemeint, musste der Abend der Roßweiner Kleinkünstler am 7. August leider wegen Regen ausfallen. Da dennoch einige Unverzagte unterm Regenschirm den Weg zum Kirchplatz gewagt hatten, lud das KleinKunstKollektiv Roßwein kurzerhand zu einem Wohnzimmerkonzert im engsten Kreise zu sich nach Hause ein. Das FIGURO Theater war auch mit von der Partie. Das KleinKunstKollektiv bemüht sich, für interessierte Ohren gemeinsam mit der Stadt einen Ersatztermin zu finden.

Am 14. August präsentierte sich die junge Döbelner Band „Deep in Moon“, gekonnt und unter Beifall der Gäste, wie ich hörte. Den krönenden Abschluss der Veranstaltungsreihe bildete das Künstlerinnenduo „Fischer & Rabe“ aus Nürnberg am 21. August. Die beiden jungen Frauen begeisterten das Roßweiner Publikum mit professionellem zweistimmigem Gesang und zumeist eigenen Liedern zu Gitarre und Keyboard. Unterhaltung auf höchstem  künstlerischem Niveau!

Dank der guten Zusammenarbeit und Unterstützung vieler Beteiligter war dieser zweite „SommerDreiklang“ eine gelungene Bereicherung des kulturellen Lebens der Stadt. Und es wäre schön, wenn sich die Reihe im nächsten Sommer fortsetzen ließe.

 

 

Nina Pohl vom KleinKunstKollektiv Roßwein

 

Die Stadt Roßwein sucht auf diesem Weg Tannenbäume, welche zur zentralen Marktplatzgestaltung in der Weihnachtszeit eingesetzt werden können. Die Tannenbäume werden durch die Stadt Roßwein kostenfrei gefällt und durch den Bauhof abtransportiert. Gesucht werden möglichst freistehende Fichten oder Blautannen, welche über eine Größe von 10-14 m verfügen und einen gleichmäßigen Wuchs bzw. Begrünung aufweisen. Ein freier Zugang zum Grundstück und Baum ist für die Fällung und den Abtransport zwingend notwendig. Bäume, welche in der Nähe von Freileitungen stehen, sind leider nicht geeignet. Des Weiteren ist eine sichere Aufstellfläche für Kranfahrzeuge am Grundstücksrand notwendig.

Sollten Sie sich von einem Tannenbaum trennen wollen, welcher die Suchkriterien erfüllt, würden wir uns über eine Kontaktaufnahmen unter 034322/43314 (Bauhofleiterin Frau Monika Weigel) oder per Mail email hidden; JavaScript is required freuen.

 

Über den Islam wird derzeit vielerorts heftig diskutiert. Welche Richtungen sind zu unterscheiden? Wie ist die Situation in Deutschland und in Sachsen? Was braucht es für ein friedliches Zusammenleben? Diesen und mehr Fragen wird der Referent an diesem Abend auf den Grund gehen.

Referent:
Dr. Harald Lamprecht,
Theologe und Beauftragter für Weltanschauung
und Sektenfragen der Ev.-Luth. Landeskirche
Sachsen

Wir bitten um Voranmeldung über Bürgerhaus Roßwein, telefonisch unter 034322-581431 und 0179-4232722 oder per E-Mail an email hidden; JavaScript is required. Eine Anmeldung über die vhs ist ebenfalls möglich.

 

Pressemitteilung zum Familientag

Heute, Donnerstag, 26. August 2021, liegt die Inzidenz in Mittelsachsen dem fünften Tag in Folge über zehn und aktuell bei 13,2. Damit treten entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung ab Samstag neue Regeln im Landkreis Mittelsachsen in Kraft. Demnach gilt ab Samstag, dem 28. August 2021, im Landkreis beispielsweise wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Angeboten und Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt. Neben der weiterhin bestehenden Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- oder Fernverkehr muss unter anderem auch an Bahnhöfen, Haltestellen usw. und bei der Abholung von Speisen eine medizinische Maske getragen werden. Außerdem muss der Mund-Nasen-Schutz auch bei Großveranstaltungen mit mehr als 5 000 Besucherinnen und Besucher getragen werden. Heute meldete das Gesundheitsamt vier Fälle. Der Fragen-Antwort-Katalog wurde auf der Corona-Seite des Landkreises im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de angepasst.

– Anträge für 2022 müssen bis zum 30. Oktober eingereicht werden

Die Fachkräfteallianz Mittelsachsen dient der Information und Bündelung der Kräfte im Landkreis Mittelsachsen im Bereich der Fachkräftesicherung. In der Allianz werden Projekte im Rahmen der Fachkräfterichtlinie im Freistaat Sachsen an den Erfordernissen des regionalen Wirtschaftsraumes ausgerichtet und abgestimmt. Für das Jahr 2022 (Projektzeitraum 01.03.2022 bis 28.02.2023) nimmt die Fachkräfteallianz Mittelsachsen Projektanträge bis zum 30.10.2021 entgegen.

Eingereichte Projetanträge müssen sich an der Fachkräfterichtlinie zur Fachkräftesicherung im Freistaat Sachsen ausrichten.  Die Maßnahmen haben zum Ziel Mittelsachsen als familienfreundlichen Ort zum Leben, Lernen und Arbeiten, sowie als Raum mit attraktiven Arbeitsangeboten zu etablieren. Gefördert werden kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie Träger (natürliche Personen oder juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privat- und des öffentlichen Rechts), die die Maßnahmen im Landkreis Mittelsachsen durchführen.

Anträge für Fachkräfteprojekte können per E-Mail bei der Koordinierungsstelle der Fachkräfteallianz Mittelsachsen eingereicht werden. Den Link zu den Formularen gibt es unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/fachkraefte/fachkraefteallianz.

Fachkräftekoordinator Jens Spreer ist per Mail unter email hidden; JavaScript is required erreichbar.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab Donnerstag, dem 26. August 2021, tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) in Sachsen in Kraft und ist bis zum 22. September 2021 befristet.

 

Wesentlichste Änderung ist dabei, dass an die Stelle der bisher alleinigen Anknüpfung der Maßnahmen an regionale Inzidenzwerte künftig die Auslastung der Krankenhausbetten auf der Normal- und Intensivstation für weitere, dann landesweit einheitlich greifende Maßnahmen, tritt. Die Verordnung stellt somit einen Paradigmenwechsel im Vergleich zu den bisherigen Corona-Schutz-Verordnungen der Staatsregierung dar. Die Öffnung sowie Inanspruchnahme von Geschäften, Einrichtungen, Veranstaltungen u. a. ist unter Einhaltung eines schriftlichen Hygienekonzeptes fortan inzidenzunabhängig möglich.

 

Es wird auch weiterhin dringend empfohlen, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Eine Mund-Nasen-Bedeckung soll getragen werden, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen, ohne dass der empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Bei einer Inzidenz unter 10 entfällt wie bisher die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, außer im ÖPNV und bei körpernahen Dienstleistungen sowie in Ladengeschäften und Märkten, wenn der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Großveranstaltungen sind unter der Maßgabe zulässig, dass eine Kontakterfassung erfolgt, die Besucher einen negativen Test, Geimpften-oder Genesenen-Nachweis erbringen und ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Abseits des eigenen Platzes müssen alle Besucher einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

Maßnahmen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35

Überschreitet der 7-Tage-Inzidenzwert in einem Landkreis an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35, besteht ab dem übernächsten Tag die Pflicht zur Kontakterfassung und Vorlage eines Genesenen-, Geimpften- oder negativen Testnachweises u. a. für bzw. bei:

– dem Zugang zur Innengastronomie

– der Teilnahme an Veranstaltungen und Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Innenräumen

– der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen

– dem Sport im Innenbereich und Zugang zu Hallenbädern und Saunen

– dem Zugang zu Diskotheken, Bars und Clubs im Innenbereich

– der Beherbergung bei Anreise

 

In einigen Fällen bestehen auch Ausnahmen von den oben genannten Testpflichten: So ist beispielsweise die Nutzung von Campingplätzen, die Vermietung von Ferienwohnungen von oben genannter Verpflichtung ebenso befreit wie körpernahe Dienstleistungen, Fitnessstudios oder Bäder, sofern die Nutzung/Inanspruchnahme medizinisch notwendig ist.

 

Darüber hinaus sind Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt bei Überschreiten des Schwellenwertes von 35 auch weiterhin verpflichtet, zweimal wöchentlich einen negativen Test nachzuweisen.

 

 

Vorwarnstufe

Anstelle der bisherigen Orientierung an den regionalen Inzidenzwerten, spielen zukünftig die bereits bekannten Indikatoren der mit COVID-19-Patienten belegten Krankenhausbetten auf der Normal- und der Intensivstation eine bedeutendere Rolle. Auch hier gilt die »5+2-Regel«, d.h. die Schwellenwerte der Auslastung müssen an fünf aufeinander folgenden Tagen erreicht sein um ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft zu setzen. Die sogenannte »Vorwarnstufe« wird bei einer Belegung von 650 Betten auf den Normalstationen oder 180 Betten auf den Intensivstationen im Freistaat erreicht.

 

Zusätzlich zu den Maßnahmen, die bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 gelten, sind private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum dann nur bis maximal zehn Personen zulässig. Die Zahl der Hausstände wird dabei nicht berücksichtigt und Geimpfte wie auch Genesene bleiben bei der Zählung ebenso ausgenommen wie Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

 

Überlastungsstufe

Sind in sächsischen Krankenhäusern 1.300 Betten auf der Normal- oder 420 Betten auf der Intensivstation mit COVID-19-Patienten belegt, ist die Überlastungsstufe erreicht. Im Gegensatz zur Vorwarnstufe ist dann für die Nutzung von Angeboten oder Einrichtungen, für die zuvor ein negativer Test-, Genesenen- oder Impfnachweis benötigt wurde, ein negativer Test nicht mehr ausreichend. Gleiches gilt für Großveranstaltungen. Abweichend davon reicht bei nichttouristischen Beherbergungen weiterhin ein negativer Antigen-Schnelltest aus. Im Fall von Messen ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests zulässig.

Private Zusammenkünfte sind dann in der Überlastungsstufe auf Angehörige des eigenen Hausstandes und auf eine weitere Person begrenzt. Geimpfte, Genesene sowie Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen beider Zählung nicht berücksichtigt werden.

Mit Inkrafttreten der Vorwarn- oder Überlastungsstufe gelten die entsprechenden Regelungen im gesamten Freistaat Sachsen.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein oder unterhttps://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html.

Der Inzidenzwert des Landkreises Mittelsachsen lag am 25. August 2021 bei 12,2 und in der Stadt Roßwein bei 0. Damit der Inzidenzwert in der Stadt Roßwein weiter so niedrig bleibt, bitten wir von den Impfangeboten der Impfzentren Gebrauch zu machen. Eine Terminvereinbarung ist gegenwärtig zu jeder gewünschten Zeit möglich.

 

Bleiben Sie weiterhin gesund.

Mit freundlichen Grüßen

 

Veit Lindner
Bürgermeister

 

 

 

Am Samstag, d. 21.  August 2021, traf sich wieder das Team der Stadtverschönerer, um verschiedene kleine Projekte, die zur Verschönerung der Stadtansicht beitragen, abzuarbeiten. So konnte durch Frau John, Frau Korth und Frau Knoth eine Grünrabatte auf der Etzdorfer Straße vom Unkraut befreit werden und grüßt jetzt die Gäste der Straße mit einem sauberen und ordentlichen Erscheinungsbild. Am Wanderweg von der Ruine Kempe in Mahlitzsch bis nach Haßlau wurde die Lattung der Sitzbänke durch das 2. Team der Stadtverschönerer erneuert. Hierbei wurden alte, morsche Sitzlatten entfernt und durch neue ersetzt. Wie Enrico Korth mitteilte, wird das Team mit Steffi Stein, Claudia Kirchhof sowie Veit Lindner beim nächsten Einsatz noch die Tischplatten erneuern, womit die Wanderer dann wieder beste Voraussetzungen vorfinden, um ein Vesper im Mahlitzscher Wald einzulegen.

(Text und Fotos: Enrico Korth)

Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehren müssen sich einer wiederkehrenden 10 – Jahresinspektion unterziehen. Das Unternehmen Kunze & Sohn aus Frankenberg, welches sich auf die Reparatur und fahrzeugtechnische Durchsichten von Feuerwehrfahrzeugen spezialisiert hat, führte die Durchsicht des Roßweiner Drehleiterfahrzeuges durch und lieferte dieses nun Mitte August wieder an die Roßweiner Kameraden aus. Da die Roßweiner Feuerwehr in der Zwischenzeit weiterhin ein entsprechendes Fahrzeug vorhalten musste, um in möglichen Brandsituationen technische Unterstützung leisten zu können, wurde mit der Stadt Döbeln Kontakt aufgenommen und ein Drehleiterfahrzeug ausgeliehen.

Vorher hat sich die Stadt Döbeln ein neues Drehleiterfahrzeug angeschafft und bevor das bisherige Fahrzeug nun weiterverkauft werden soll, konnte es somit den Roßweiner Kameraden zur Verfügung gestellt werden. Für diese Unterstützung bedanken wir uns ganz herzlich bei der Stadt Döbeln und der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln. Spart diese Unterstützung doch immense Kosten, welche sonst der Stadt Roßwein durch das Ausleihen eines solchen Fahrzeuges bei einem gewerblichen Anbieter entstanden wären. Die Reparatur- bzw. Durchsichtkosten für das Roßweiner Drehleiterfahrzeug belaufen sich auf 110.000 €. Dass die Roßweiner Feuerwehr überhaupt ein Drehleiterfahrzeug in ihrem Fuhrpark vorweisen kann, ist dem Landkreis Mittelsachsen zu verdanken, welcher 2010 über eine Sammelbeschaffung mehrere Drehleiterfahrzeuge beschaffte. Eine dieser Drehleitern wurde an die Stadt Roßwein übergeben. Der Landkreis Mittelsachsen und die Stadt Roßwein haben eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, nach welcher die Stadt Roßwein für die Unterhaltung des Fahrzeuges verantwortlich ist. Im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Roßwein ist verankert, dass ein Drehleiterfahrzeug vorgehalten werden muss, da mehrere Wohngebäude in unserer Kommune eine Höhe von über 8 m aufweisen und nur wenige über einen zweiten Rettungsweg verfügen. Die nächste wiederkehrende 10 – Jahresinspektion des Fahrzeuges ist dann im Jahre 2031 durchzuführen.